100 Jahre Aufsicht-Versagen: Situation im Jahre 2000

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Schutz der Privatautonomie der Verbraucher

durch Beseitigung  ihrer Informationsunterlegenheit als Aufgabe
des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht

 

 H. D. Meyer in Festschrift „100 Jahre materielle Staatsaufsicht …“, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (Hrsg), 2001, ab Seite 827

Auszug ab Seite 881
Mehr Informationen und Fundstellen im Original-Dokument:
 www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf

 

Z U S A M M E N F A S S U N G      (S I t u a t I o n   I m   J a h r e   2 0 0 0)

Durch unzulässige und ungerechtfertigte Gewinne der Versicherungsunternehmen aus Versicherungs- und Sparvorgängen und eine entsprechende Provisionssteuerung der Vermittler zum Abschluss gewinnträchtiger, aber nicht bedarfsgerechter und zu teurer Versicherungen sind fast alle bundesdeutschen Haushalte falsch versichert. Schätzungsweise zwei Millionen Deutsche – Erwachsene und Kinder, Witwen, Invaliden und Waisen – leben derzeit in finanzieller Not, weil sie nicht bedarfsgerecht abgesichert waren. Und die Bundesbürger haben über Jahrzehnte Hunderte von Milliarden Mark (pro Jahr zwischen 20 und 40 Milliarden DM) verloren – vor allem durch unsinnige und unrentable Kapitallebensversicherungen und durch teilweise wucherisch überteuerte Prämien zu langfristig unkündbaren Versicherungen.

Die derzeit vermengten Vorgänge Versicherung, Sparen und Dienstleistungen und die dafür bereitgestellten Gelder der Versicherten müssen – vom Angebot bis in die Bilanzen – identifizierbar gemacht, d.h. voneinander getrennt werden, damit die Unternehmen nicht mehr – unbemerkt und weitgehend beliebig – ungerechtfertigte (nicht leistungsbezogene) Gewinne aus den Überschüssen der Versicherungsvorgänge und aus den Erträgen der Sparvorgänge „beschließen“ können. Sie können aber – im Wettbewerb – (berechtigte) Gewinne über die anzugebenden Dienstleistungspreise erwirtschaften.

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen sowie neu zu schaffende Institutionen wie „Versichertenbeirat“ und „Ombudsmann“ müssen die Interessen der Versicherten bei der Bedingungs-, Beitrags- und Tarifgestaltung, bei Streitigkeiten um die Versicherungsvermittlung und um Versicherungsleistungen wahrnehmen.

Das Ergebnis der Reformvorschläge wäre eine Deregulierung der Unternehmensdienstleistungen (zur Herstellung von Transparenz und Wettbewerb) und eine Re-Regulierung von Versicherung (zur Herstellung von Bedarfs- und Beitragsgerechtigkeit in diesem wettbewerbsfreien Bereich).
 

  • Die Bundesbürger könnten sich informieren bzw. sie müssten vor Vertragsabschluss umfassend informiert werden.

  • Sie könnten sich – auch anhand der in Zukunft anzugebenden Dienstleistungspreise – in allen Bereichen die günstigsten Dienstleistungsanbieter aussuchen.

  • Sie erkennen alternative Beratungs- und Versicherungsmöglichkeiten.

  • Sie könnten Versicherungs-Sparvorgänge mit alternativen Geldanlagen vergleichen und bessere Geldanlagen erkennen.

  • Sie könnten leichter kündigen und zu günstigeren Anbietern wechseln.

  • Sie könnten sich in wichtigen Bereichen (ohne große Informationsanstrengungen) nach gesetzlich geregelten Kernbedingungen bedarfs- und beitragsgerecht versichern.

  • Sie könnten die Vermittlung von nicht bedarfsgerechten Versicherungen nachweisen und Schadensersatzansprüche bei Vermittlungsfehlern durchsetzen, was – wie auch Ansprüche auf Versicherungsleistungen – durch die Einrichtung des Ombudsmannes erleichtert würde.

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