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Auszüge aus dem seit 1982 hunderttausendfach aufgelegten Ratgeber Versicherung (2001) |
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Seiten 9 - 73 Vorwort des Verfassers Mehr Wissen spart Geld Die Marktwirtschaft hat einen Haken: Wer unwissend ist, darf betrogen werden. So arbeiten fast alle Gesellschaften und Vermittler nach der Devise: Die Unwissenheit der Verbraucher über Versicherungen und Geldanlagen ist der billigste Rohstoff, aus dem Geld gemacht werden kann. Gegen diese Devise hilft dem einzelnen Verbraucher nur die eigene Information und eigenes Wissen! Trügerische Sicherheit und hohe finanzielle Verluste durch falsche Versicherungen und falsche Geldanlagen zur Altersvorsorge Über Jahrzehnte haben die Bundesbürger Hunderte von Milliarden Mark verloren durch falsche und zu teure Versicherungen, durch hohe Verluste bei vorzeitigen Kündigungen und schlechte Renditen von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen. Sie werden weiterhin Hunderte von Milliarden EURO verlieren durch den Abschluss falscher Verträge zur Altersvorsorge, die ihnen vor allem in den Jahren 2001 und 2002 angeboten werden (insbesondere private Rentenversicherungen), wenn sie sich nicht endlich eingehender über Versicherungen, Altersvorsorge und Geldanlagen informieren. Warum informieren sich fast alle tagelang oder wochenlang über den Kauf eines neuen Autos oder eine Urlaubsreise, nicht aber über ihre finanzielle Absicherung durch Versicherungen und die Anlage ihres Geldes, obwohl sie hierfür während ihres Lebens Hunderttausende oder sogar Millionen von EURO ausgeben ? – Wenn die Bundesbürger wüssten, wie falsch sie versichert sind und wieviel Geld sie durch doppelt bis vierfach zu teure Versicherungsprämien verlieren, dann könnten sie mit Sicherheit in diesem Zustand der Unsicherheit nicht mehr ruhig schlafen. Und sie würden diejenigen, die ihnen den falschen und viel zu teuren Versicherungsschutz vermittelt haben, nämlich ihre vermeintlichen „Berater", aus dem Haus jagen. Aber nicht bedarfsgerechte Versicherungen tun nun einmal nicht weh. Man erkennt sie nicht - oft noch nicht einmal, wenn das Unglück passiert ist (was zum Glück selten ist). Eine Witwe mit kleinen Kindern freut sich meistens noch, dass der Mann eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatte, die zwar nicht weit reicht, aber immerhin über die ersten Monate oder über wenige Jahre hinweg hilft. Sie weiß und erfährt fast nie, dass sie und die Kinder für den gleichen Beitrag, den der verstorbene Mann in die Kapitallebensversicherung eingezahlt hat, über eine Risikolebensversicherung bis zu zwanzigmal höher abgesichert gewesen wären, also auf Dauer „ausgesorgt" hätten. Die deutschen Versicherungsunternehmen haben jährliche Einnahmen von über 200 Milliarden EURO – 135 Milliarden EURO Beiträge und mindestens 70 Milliarden EURO Erträge aus Kapitalanlagen, die sich aus Beitragsüberschüssen und Spargeldern auf etwa 900 Milliarden EURO summieren. Hinzu kamen im Jahre 2000 über 200 Milliarden EURO Versichertengeld, das in stillen Reserven verschwunden ist. Die Versicherten wissen nicht, was mit diesen unvorstellbaren Geldmengen geschieht: Wie viel wird für Versicherungsleistungen verwendet, wie viel wird für sie angespart, mit welcher Rendite - und wem gehört überhaupt das ganze Geld und die stillen Reserven ? - Wenn die Versicherten wüssten, wie wenig oft für Versicherungsleistungen ausgezahlt wird (bei vielen Verträgen von Aktiengesellschaften nur etwa die Hälfte, bei Unfallversicherungen meistens sogar nur ein Viertel, bei Insassenunfallversicherungen oft nicht einmal zehn Prozent der Prämien), und wenn die Lebensversicherten wüssten, dass große Teile ihrer Spargelder und deren Erträge in dunklen Kanälen verschwinden und dadurch die Renditen für das Versicherungssparen und Altersvorsorgeverträge - langfristig gesehen und unter Berücksichtigung der Inflation - bei fast allen Gesellschaften miserabel sind, dann würden 90 Prozent der Bundesbürger ihre bestehenden Verträge kündigen wollen. Aber sie wissen nichts von ihren finanziellen Verlusten. Und so wurden sie in den letzten Jahrzehnten um Hunderte von Milliarden Mark „legal" betrogen, die als „Renten" an Manager und Aktionäre, vor allem aber an Hunderttausende von haupt- und nebenberuflichen Vermittlern geflossen sind. Die totale Profitorientierung in der Versicherungsbranche wird leider vom Gesetzgeber gebilligt und auch noch unterstützt durch eine Reihe von gesetzlichen Besonderheiten. So können vor allem Lebensversicherer weitgehend beliebig über die ihnen überlassenen Versichertengelder verfügen und einseitig den Umfang der von ihnen geschuldeten Leistungen bestimmen, ohne dass die Gesellschaften auf diese erheblichen Nachteile für die Versicherten hinweisen müssen (BGH XX ) und ohne dass ein Gericht die Angemessenheit der Leistungen überprüfen kann. Die Unternehmen können ihre Versicherten – ohne deren Zustimmung – auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen, dabei aber große Vermögensteile zurückbehalten, das heißt: den Versicherten entziehen (§ 14 Versicherungsaufsichtsgesetz). Und sie sollen unwirksame Klauseln in ihren Bedingungen ohne Zustimmung der Versicherten durch neue Klauseln ersetzen können (§ 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz). Gesetzliche Bestimmungen, die der Gesetzgeber in gleichgelagerten Fällen zum Schutz der Bürger erlassen hat (§§ 315 und 415 BGB, § 6 AGBG) gelten nicht für Versicherungsverträge, was eigentlich ganz eindeutig gegen das Grundgesetz mit seinem Artikel 2 (Schutz der persönlichen Freiheit) und Art 14 (Schutz des Eigentums) verstößt. Hinzu kommen noch weitere Verfassungswidrigkeiten wie die Ungleichbehandlung (Diskriminierung) schadenfreier Autofahrer nach Alter, Beruf, Wohnort und anderen Merkmalen, die die Unternehmen zur Selektion gewinnträchtiger Autofahrergruppen verwenden, die aber nichts mit den individuellen Gefahren und Risiken beim Autofahren zu tun haben, die eigentlich die Prämien bestimmen sollen. Bislang hat das alles Regierungen, Gesetzgeber und Wissenschaftler wenig interessiert. Schon vor über 100 Jahren haben die Gesetzemacher erkannt, dass von den vielen Ungeregeltheiten im Versicherungswesen „die Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls droht, die um so näher liegt, als auf diesem Gebiete selbst der sorgsame und verständige Bürger ohne Hilfe von anderer Seite zu eigener zuverlässiger Beurteilung der Anstalten, denen er sich anvertrauen muß, regelmäßig nicht imstande ist." So steht es wörtlich in der Begründung zum Versicherungsaufsichtsgesetz aus dem Jahre 1901. Der Gesetzgeber hat es zu dieser Zeit mit einer staatlichen Aufsicht versucht, Ordnung in das Versicherungs-Unwesen zu bringen, hat dem Unwesen aber durch die Staatsaufsicht nur den Schein von Seriosität gegeben. Er hat im Jahre 1908 noch eins draufgesetzt, nämlich ein Versicherungsvertragsgesetz geschaffen, das die Ungeregeltheiten aber nicht beseitigt, sondern diese sogar noch festgeschrieben hat. Logisch, dass die Branche schon damals mit ihren hauseigenen Wissenschaftlern kräftig mit geholfen und sich quasi ihr eigenes Gesetz geschaffen hat. Wer kein Opfer des noch heute herrschenden Versicherungsunwesens und der trügerischen Sicherheit werden will, wer nicht weiterhin - auf Dauer - Zehntausende von EURO verlieren will und wer keine falschen Verträge für seine Altersvorsorge abschließen will, der muss etwas tun. Er muss sich neutral informieren und als erstes seinen Versicherungsschutz in Ordnung bringen - bevor es zu spät ist. Dabei soll dieses Buch helfen. Und dann sollte jeder seine zu teuren Versicherungen kündigen und sie anderweitig günstiger abschließen - je eher, desto besser. Und dabei ist in einem Punkt Eile geboten: Wer in den letzten 12 Monaten eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat (auch als Altersvorsorgevertrag), kann – wenn er schnell handelt - durch einen Widerspruch ohne Verluste aus dem Vertrag wieder rauskommen. Auch dabei hilft dieses Buch. Allerdings sollte sich keiner allein auf die Aktualität der in diesem Buch aufgeführten Bedingungen und Beiträge verlassen. Versicherungsinformationen sind heutzutage nicht mehr von langer Gültigkeit. Zu vieles ist in Bewegung. Die Angebote, Tarife und Bedingungen ändern sich ständig. Deshalb können auch Beitrags- und Bedingungsvergleiche nur Momentaufnahmen und Orientierungshilfen sein. Keiner weiß genau, wie die Gesellschaften in nächster Zeit ihre Beiträge in EURO umrechnen und dabei erhöhen oder ermäßigen. Deshalb sind alle Beitragsangaben in diesem Buch auch nur als „Circa-Angaben" anzusehen. Wegen der raschen Veränderungen – auch im Zuge der EURO-Umstellung – sind die Verbraucher - mehr als bisher - auf Informationen von neutralen Experten angewiesen, wie sie z. B. der Bund der Versicherten bietet (BdV, siehe Seite XX). Diese als gemeinnützig anerkannte Verbraucherorganisation entwickelt zum Beispiel ständig aktuelle Informationen zu Versicherungen unter www.bundderversicherten.de und zur privaten Altervorsorge („Riester-Rente") unter www.altersvorsorge-verbraucherinfos.de, die von jedermann in Teilen auch mit der Funktion „Abruf" per Fax abgerufen werden können vom BdV Fax 04193 990444. Diese von Gerichten als Verbraucherschutzverein anerkannte Organisation hat außerdem computergestützte Informationssysteme entwickelt, mit denen jeder per Internet (siehe oben) seinen Versicherungsschutz auf Bedarfs- und Beitragsgerechtigkeit testen kann. Und dieser von Ministerien und Aufsichtsbehörden als qualifizierte Interessenvertretung anerkannte Verein hat wegen der zunehmenden Intransparenz mit Versicherungsvereinen Rahmenverträge entwickelt zu Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherungen, über die sich Vereinsmitglieder bei diesen Unternehmen zu sehr günstigen Beiträgen versichern können zu Bedingungen, die von den BdV-Verbraucherexperten geprüft und entsprechend verbraucherfreundlich sind. Dieses Buch beruht auf den praktischen Erfahrungen des Autors als Geschäftsführer des Bundes der Versicherten (BdV) und der BdV-Mitarbeiter und einiger Mitarbeiter von Verbraucherzentralen, die mit dem BdV zusammenarbeiten. Ich danke allen für diese Unterstützung. August 2001 Hans Dieter Meyer Mehr Wissen spart Geld „Um den historischen Kardinalfehler im Versicherungswesen zu verdeutlichen: Man hat gewinnorientierten Aktiengesellschaften die Verwaltung von Treuhandgeldern überlassen, ohne dass sie Buch darüber führen müssen. Und das ist in etwa so unheilvoll, als wenn man Vampire mit der Verwaltung einer Blutbank beauftragt, ohne sie zu verpflichten, das eingehende Blut zu registrieren. Hans Dieter Meyer, „Das Versicherungs(un)wesen - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb" „Gut, dass es die Versicherungen gibt" - Das war einmal der Slogan einer Anzeigenkampagne der deutschen Versicherungsunternehmen, die den Eindruck erwecken sollte, dass es die Versicherungsgesellschaften seien, die alles Leid von den Bundesbürgern fernhalten. Die Branche versäumt auch nicht, bei jeder passenden Gelegenheit Victor Hugo zu zitieren: „Die Lebensversicherung ist in ihrer Menschlichkeit der heilsamste und vorsorglichste Gedanke, der jemals einem menschlichen Hirn entsprang, um die Schicksalsschläge abzuschwächen und das Familienleben vor der Zerstörung zu schützen." Ganz im Stile von Victor Hugo wurde Versicherung auch im Jahre 1990 in einer Branchenbroschüre beschrieben: „Vor den kleinen und großen Katastrophen des Alltags braucht keiner zu kapitulieren. Krankheit und Unfall, Feuer und Diebstahl, Prozesskosten und Haftungsfolgen verlieren zumindest finanziell ihre Schrecken; die Sorge um einen angemessenen Lebensstandard im Alter ist unbegründet. Das alles verdanken wir einer genialen Menschheits-Idee: den Versicherungen. Sie halten uns den Rücken frei, machen Schicksal und Ungewissheit erträglich, nehmen uns die Angst vor der Zukunft." Und seit Jahrzehnten glaubt alle Welt, „die Versicherungen" seien die Versicherungsunternehmen, denen wir derartige Wohltaten verdanken. Denn jeder, der von „seiner Versicherung" spricht, meint damit die Gesellschaft, bei der er versichert ist. Dass Versicherung als gegenseitige Hilfe - als Bereitstellung von Geld für einen gemeinschaftlichen Schadenausgleich - die Leistung der Versicherten ist und die Gesellschaften nur das von den Versicherten bereitgestellte Geld verteilen, darauf ist bisher kaum jemand gekommen. Aber es soll ja vorkommen, dass ein junges Mädchen den Postzusteller küsst, der ihr den Brief ihres Liebsten überbracht hat. Allerdings ist ihr Irrtum nicht so folgenschwer wie der miserable Versicherungsschutz der Bundesbürger und die Milliardenverluste der Versicherten als Folge des Irrglaubens, Versicherungsunternehmen seien „die Versicherungen" und Wohltäter der Menschheit. Dieser Irrglaube reicht bis in die höchsten Spitzen unseres Staates; denn, wie das Mädchen den Postzusteller küsst, hängen Bundespräsidenten - im Namen des Volkes - den Branchenmanagern laufend Bundesverdienstkreuze um. Der Eindruck, dass Versicherungsunternehmen uns von Leid, Schrecken und Sorgen befreien und ihre Vorstände Wohltäter der Menschheit sind, ist in zweifacher Hinsicht falsch: Erstens sind es die Versicherten selbst, die Versicherung herstellen, indem sie mit ihren Beiträgen die finanziellen Folgen von Unglücksfällen ausgleichen. Und zweitens sind gerade Versicherungs-Aktiengesellschaften und ihre Vermittler für das Leid von Millionen Invaliden und Witwen, deren Familien und Kindern verantwortlich, die falsch abgesichert waren für den Fall einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall oder beim Tod eines Ernährers, und die deshalb - oft als Sozialhilfefälle - in finanzieller Not leben. Der Sozialstaat hätte wesentlich weniger Probleme, wenn das private Versicherungswesen richtig funktionieren würde. Aber dieses wird total von Aktiengesellschaften beherrscht, die wegen vieler Fehler im System gerade dann die höchsten Gewinne erzielen, wenn ihre Angebote am weitesten am Bedarf der Bürger vorbeigehen. Die Gesellschaften können von Glück reden, dass nur wenige Haushalte von schweren Unglücksfällen betroffen werden; sonst würde nämlich das Versagen fast aller Versicherungsgesellschaften und die Falschberatung fast aller Vermittler in einer einzigen Katastrophe offenkundig werden; denn fast alle bundesdeutschen Haushalte sind falsch versichert, obwohl sie jährlich weit über 100 Milliarden EURO an Beiträgen zahlen. Sie wissen aber weder etwas von ihrem miserablen Versicherungsschutz, weil sie - zum Glück - von Unglück verschont blieben, noch wissen sie von ihren jährlichen Verlusten von 10 bis 20 Milliarden Euro, die ihnen durch völlig überteuerte und sinnlos gezahlte Prämien, unrentables Versicherungssparen und die Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungen entstehen. Denn durch raffinierte Knebelungsinstrumente kommt ein Versicherter, der seine Fehler erkannt hat, nur schwer oder unter Verlusten aus falschen oder zu teuren Verträgen wieder raus. Und es gibt noch weitere Missstände: Schadenfreie Autofahrer werden durch falsche Autoversicherungstarife diskriminiert. Ein ewig schadenfreier Großstädter zahlt zum Beispiel auf Dauer Tausende von Mark mehr an Prämien als ein Beamter in der Provinz mit mehreren Schäden. Wer von der Krankenkasse in die private Krankenversicherung übergewechselt ist, hat im Alter oft eine böse Überraschung erlebt: Er kann die Beiträge kaum noch oder überhaupt nicht mehr bezahlen, weil die günstigen Anfangsbeiträge seiner Privatversicherung, mit denen er aus der Kasse rausgelockt wurde, bewusst zu niedrig kalkuliert waren und deshalb bis ans Lebensende - teilweise bis zur Unbezahlbarkeit - erhöht werden müssen. Der Bund der Versicherten, eine 1982 gegründete private Interessenvertretung mit inzwischen fast 45.000 Mitgliedern, hat diese und andere Missstände ständig angeprangert - auch bei der Bundesregierung. Ein Mal hat Theo Waigel - ungläubig - geantwortet: „Wir haben starke Versicherungs-Aufsichtsbehörden, eine insgesamt verbraucherfreundliche Gesetzgebung und eine unabhängige Justiz. In solcher Umgebung sollten sich eklatante Missstände im Versicherungswesen nicht dauerhaft halten können." Viele werden sich der Ungläubigkeit Waigels anschließen wollen und noch hinzufügen: „Und wir haben doch den Wettbewerb, der alles zum Besten der Verbraucher regelt. Und wir haben Wissenschaftler und Medien, die solche Missstände aufdecken und die die Bürger durch Aufklärung vor Schaden bewahren. Und dann die vielen Vertreter, die vielen Finanz-, Vermögens- und Unternehmens-Berater, die ihre Kunden - oft gute Bekannte - doch nicht über den Tisch ziehen würden, und die doch nicht wollen, dass ihre Kunden in finanzielle Not geraten, wenn einmal ein Unglücksfall passiert." - Genau das ist aber passiert: Versicherungsvermittler haben ihren Kunden falsche und viel zu teure Versicherungen aufgeschwatzt. Und sie tun es weiter - Tag für Tag. So der Bericht einer gerichtlich zugelassenen Versicherungsberaterin beim Bund der Versicherten (BdV) in der Mitgliederzeitung dieses Vereins: „Wir belauschen Vertreter von namhaften Versicherungsgesellschaften, die von einer unversicherten Familie mit einem Kind und sichtbar schwangerer Hausfrau um eine Beratung gebeten wurden. Nacheinander - jeweils zwei bis drei Stunden, mit und ohne Laptops - reden Vertreter der Allianz, Hamburg-Mannheimer, Aachener & Münchener, Volksfürsorge, R+V und Victoria auf unsere Testfamilie ein - auch ein Drücker der OVB. Das Test-Ergebnis: In allen Fällen zu hundert Prozent falsche Empfehlungen, völlig am Bedarf vorbei ! - Bei fast allen die gleiche Methode: mit den Argumenten des Bundes der Versicherten die Kapitallebensversicherung schlecht machen und als neuen Renner die private Rentenversicherung anbieten (das hätte Provisionen gebracht, aber keinen Schutz der Familie im Todesfall!). Keiner hat von sich aus, sondern erst auf Bohren des Test-Familienvaters die für die Familienversorgung so wichtige Risiko-Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsrente als Zusatz angeboten, dann aber mit viel zu geringen Versicherungssummen, um Beiträge für provisionsträchtige Renten- und Unfallversicherungen verfügbar zu halten. Der Vertreter der Hamburg-Mannheimer füllte Anträge über fast 800 EURO Monatsbeitrag aus, die er dann wieder zerriss, als er von uns gestellt wurde. Der Test-Vater war - trotz des Spiels - richtig böse: ,Keiner hat sich um die Absicherung der Familie im Todesfall gekümmert.’ - Abschließende Frage der Redakteurin an mich: ,Wenn diese Beratungsgespräche so unzureichend waren, bedeutet das dann, dass die meisten Deutschen falsch versichert sind ?’ - Meine Antwort: ,Ja, die wissen’s nur leider nicht, dass sie jährlich Tausende von Mark verlieren und dabei noch völlig unzureichend versichert sind!’ - Moderator Ulrich Meyer am Ende des Berichtes in der SAT 1-Sendung: ,Ein verheerendes Ergebnis!’" Zu einem gleichen „dramatischen" Ergebnis kam eine Studie von Mercuri International Deutschland: „In 80 Prozent der 480 Testgespräche fand keine kompetente, bedarfsorientierte Beratung statt. Die meisten Berater steuerten zielsicher ein Produkt an. Besonders problematisch: das Angebot bei Lebensversicherungen. Provisionsinteressen waren für die Empfehlung entscheidender, als der Bedarf des Kunden." Vergessen Sie also die Versicherungsvermittler, auch die der scheinbar seriösen Gesellschaften, oft sogar gute Bekannte, die sich „Berater" oder „Makler" nennen, die aber fast immer - außer den ganz wenigen wirklichen Maklern - nur provisionsgesteuerte Werkzeuge in der Hand der großen und teuren Versicherungs-Aktiengesellschaften sind. Und diese „renommierten" Gesellschaften sollten Sie wirklich meiden. Sie sind die Hauptverantwortlichen für den miserablen Versicherungsschutz der Deutschen und ihre jährlichen Milliardenverluste. Sie beherrschen das deutsche Versicherungswesen bis hin zu den politisch Verantwortlichen und sind vorrangig überhaupt nicht am Versicherungsschutz der Bundesbürger interessiert, sondern wollen unter dem Deckmantel „Versicherung" und „Altersvorsorge" nur an möglichst viel Geld der Versicherten herankommen, um sich große Teile davon unberechtigt als Gewinn einstecken zu können. Im Jahre 1984 errechneten die Wirtschaftsmagazine Capital und manager magazin übereinstimmend: Wer um 1970 herum als Aktionär bei der Allianz Leben 10.000 Mark einlegte, machte daraus in dreizehn Jahren einen Gewinn von fast 270.000 Mark, was einer jährlichen Rendite von etwa dreißig Prozent, in den letzten Jahren sogar von vierzig Prozent entsprach. Ein Lebensversicherter erzielte dagegen bei der Allianz während dieser Zeit Renditen von um die fünf Prozent für sein Lebensversicherungssparen. Wenn Sie sich richtig versichern und nicht länger Abschlussopfer in der Strategie der großen und teuren Aktiengesellschaften werden oder bleiben wollen, müssen Sie die grundsätzlichen Probleme im Versicherungswesen erkennen, die Ursache dafür sind, dass Sie und alle Bundesbürger Probleme beim richtigen Versichern wie auch bei der richtigen Altersvorsorge und Geldanlage haben. Nur wenn Sie die hinterhältigen Tricks kennen, mit denen die Gesellschaften eine ganze Nation hinters Licht geführt und ausgebeutet haben, sind Sie künftig gegen irreführende Werbung und Vertretersprüche immun und geben hoffentlich das Vertrauen in Ihren Versicherungsvertreter oder „Berater" und in „Ihre Versicherung" auf. Falsche Versicherungsgesetze durch Missverständnisse um Versicherung In Deutschland gibt es leider nur wenige Versicherungsunternehmen, die verbraucherorientiert sind und günstige Versicherungen anbieten - meistens Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Direktversicherer, die ohne Vermittler arbeiten. Allerdings sind auch einige Vereine inzwischen verlottert, weil sie durch irgendwelche Cliquen beherrscht werden. Im Grunde betreiben aber Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit seit Jahrhunderten Versicherung in ihrer Urform: Der einzelne kann sich bei großen Schäden nicht alleine helfen. Also schließen sich viele Menschen zusammen, stellen Beiträge für die - nach dem Gesetz der Großen Zahl - zu erwartenden Schadenfälle bereit und lassen dieses Geld durch den Verein einsammeln und an die von Unglücksfällen Betroffenen verteilen. Damit die Versicherung auch wirklich sicher ist, werden zu den kalkulierten Beiträgen sogenannte „Sicherheitszuschläge" hinzugerechnet, die regelmäßig übrig bleiben. Sie werden an die Versicherten, die gleichzeitig Vereinsmitglieder sind, zurückerstattet oder - im Eigentum des Vereins, also der Versicherten - als Reserven zurückgelegt. Die Versicherungsvereine funktionierten friedlich, ihre Arbeitsweise war transparent. Versicherung war, was sie eigentlich auch nur sein kann: die Gemeinschaftsleistung der Versicherten - gegenseitige Hilfe ! - Mit dem Geld der Versicherten wurden und werden auch heute noch - ob Versicherungsverein oder Aktiengesellschaft - die Schäden bezahlt (womit denn sonst?). Dann vor etwa 150 Jahren der große Umbruch: Clevere Geschäftemacher kamen auf die Idee, Versicherungs-Aktiengesellschaften zu gründen und die Arbeitsweise der Versicherungsvereine zu kopieren - mit dem teuflischen Hintergedanken, die stets übrigbleibenden Sicherheitszuschläge als Gewinn einzustecken. Sie gaben vor, Versicherung „produzieren" und „verkaufen" zu können. Sie nannten die Beiträge künftig „Prämien" und schafften das Eigentum der Versicherten an Beiträgen, Sicherheitszuschlägen und Reserven ab, wofür es bis heute keinerlei rechtliche und wirtschaftliche Begründung gibt. - Ein Beispiel: Sie haben Ihr Auto in die Werkstatt gebracht und wollen es durch einen Taxifahrer abholen lassen. Sie wissen nicht genau, wieviel die Reparatur kostet. Man hat Ihnen gesagt: „Wenn nichts Besonderes anfällt, um die 600 EURO." - Sie geben dem Taxifahrer sicherheitshalber tausend EURO mit. Tatsächlich sind bei der Reparatur keine Extras hinzugekommen. Der Taxifahrer liefert am nächsten Tag den Wagen und eine Quittung über 618 EURO ab, aber kein Geld. Er sei noch mit einem Kollegen, der ihn zur Werkstatt gefahren habe, und zwei Freundinnen ausgegangen, habe viele Kosten gehabt. Und der Rest der tausend EURO sei sein Gewinn. – Sie sind da sicher anderer Meinung, aber: So funktioniert „Versicherung durch Aktiengesellschaften"! - Genau so wie Sie und jeder vernünftige Mensch beurteilt auch die Bundesregierung diesen Sachverhalt. Sie hat schon im Jahre 1982 geäußert, dass die Überschüsse aus den Versicherungsbeiträgen und die nicht benötigten Sicherheitszuschläge eigentlich „ungeschmälert den Versicherten gutgebracht werden müssten", dass dies aber derzeit nicht der Fall sei, weil die Gesellschaften vorher ihre unternehmerischen Verluste aus allen möglichen Bereichen mit diesen Überschüssen „voll zu Lasten der Versicherten saldieren". Und den Rest lassen sie in dunklen Kanälen verschwinden, oder sie stecken ihn als Gewinn ein. Vor 100 Jahren gab es noch keine staatliche Versicherungsaufsicht und keine gesetzliche Regelung des Versicherungsvertrages. So konnten die Aktiengesellschaften mit ihrer neuen Arbeitsweise in den Ländern des Deutschen Reiches wahre „Raubzüge" veranstalten - so ein Abgeordneter Ende vorigen Jahrhunderts im Deutschen Reichstag, wo sogar die Forderung nach Verstaatlichung des Versicherungswesens erhoben wurde. Vor 100 Jahren war also der entscheidende Zeitpunkt, in dem die Fragen „Was ist Versicherung?" und „Wie kann Versicherung durch Aktiengesellschaften betrieben werden?" hätten beantwortet werden müssen. Die richtigen Antworten wären gewesen: Versicherung ist eine Leistung der Versicherten selbst, nämlich die gemeinschaftliche Bereitstellung von Geld zur Beseitigung finanzieller Risiken. Versicherung ist also die Leistung einer Versichertengemeinschaft, die das Geld für die Schadenzahlungen bereitstellt. Versicherung kann auf diese Art und Weise eigentlich nur durch einen Versicherungsverein betrieben werden. Aktiengesellschaften dürften Versicherung nur in der Form organisieren, dass sie das von den Versicherten bereitgestellte Geld - getrennt vom Aktionärsgeld - treuhänderisch verwalten und für ihre Dienstleistung, die Organisation der Versichertengemeinschaft, einen Preis angeben. Der Gesetzgeber hätte also vorschreiben müssen, dass Aktiengesellschaften eine Prämie aufteilen müssen - zum Beispiel 100 EURO Prämie in 80 EURO Versicherungsbeitrag (für die Schäden) und 20 EURO als Preis für die Organisations-Dienstleistungen der Gesellschaften. Dann wären alle Geldströme fein säuberlich getrennt und korrekt zu verbuchen. Man wüsste, wem welcher Teil der Prämie gehört: 80 EURO der Versichertengemeinschaft, 20 EURO der Gesellschaft. Und die Unternehmen müssten bei ihren Dienstleistungen mit ihren 20 EURO als Entgelt auskommen. Sie könnten bei Kostenverschwendungen und Missmanagement nicht länger in den Schadenstopf mit dem Versichertengeld greifen, was sie derzeit immer reichlich tun. Denn bei einer ungeteilten Prämie von 100 EURO passiert folgendes: Die Gesellschaft hat intern 60 EURO Versicherungsbeitrag, 20 EURO Sicherheitszuschlag und 20 EURO für ihre Dienstleistungen kalkuliert. Der Vorstand hat aber Kostenverschwendungen und Missmanagement betrieben, ist also mit den 20 EURO für die Dienstleistungen nicht ausgekommen. Jedes andere Unternehmen würde pleite gehen. Nicht so Versicherungs-Aktiengesellschaften. Sie können bei einer Prämie, in der der Preis für ihre Dienstleistungen und das Versichertengeld für die Schadenzahlungen vermengt sind, auch über die im Schadenstopf übriggebliebenen Beiträge und Sicherheitszuschläge verfügen. Und mit diesen gleichen sie, ohne dass es jemand merkt, ihre Kostenüberschreitungen aus, und aus diesen genehmigen sie sich auch noch stattliche Gewinne - selbst nach größtem Missmanagement. Es kommt aber noch schlimmer: Vor 100 Jahren kamen die Gründer der Versicherungs-Aktiengesellschaften auf die geniale Idee, an Versicherung auch noch einen Sparvorgang dranzuhängen. Das brachte noch mehr Geld in ihre Kassen, über das sie weitgehend beliebig verfügen konnten. Noch heute gibt es diese Sparvorgänge bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen, bei Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr und seit 1996 auch zur neuen privaten Arbeitslosigkeitsversicherung (Seite XX). Also können die Gesellschaften auch noch mit den etwa 30 Milliarden EURO Spargeld, das die Versicherten zur Zeit pro Jahr an Versicherungsunternehmen zahlen, mit den Kapitalanlagen von mehreren hundert Milliarden EURO und mit den Erträgen aus diesem Treuhandgeld weitgehend beliebig umgehen. Sie können diese Spargelder der Versicherten und deren Erträge missbrauchen und auch davon Teile in dunklen Kanälen verschwinden lassen. In einem Prozess, den der Bund der Versicherten gegen die Nürnberger Lebensversicherung-AG betrieben hat, schrieb diese - eiskalt: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämien ist allein Sache des Versicherers." Dabei erwecken Branchenfunktionäre ganz andere Vorstellungen bei den Verbrauchern, indem sie von „treuhänderischer" Geldverwaltung reden. So sagte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Dr. Bernd Michaels am 2. Juni 1997 in der Wirtschaftswoche: „Wir verwalten für unsere Kunden das Geld nicht nur treuhänderisch. Wir nehmen ihnen auch das Risiko ab, bei der Kapitalanlage schlecht abzuschneiden oder gar Geld zu verlieren." (Anmerkung: In den letzten Jahrzehnten haben die Lebensversicherten Hunderte von Milliarden Mark bei Kündigungen und durch schlechte Versicherungsrenditen „verloren"!) – Und am 8. April 2001 sagte der Vorstandsvorsitzende der Allianz, Henning Schulte-Noelle, in der Fernsehsendung Sabine Christiansen, die Allianz sei „treuhänderisch" für ihre Versicherungsnehmer tätig. Eine repräsentative Meinungsumfrage, die der Bund der Versicherten im Jahre 1998 bei EMNID in Auftrag gegeben hatte, bestätigt, dass die Branche die Bundesbürger mit solchen Sprüchen „erfolgreich" irregeführt hat. Fast alle sind der Meinung, dass Versicherungsunternehmen die Gelder ihrer Kunden treuhänderisch verwalten und dass Gesetze und eine staatliche Aufsicht den Missbrauch des Geldes verhindern. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wären Versicherungs-Aktiengesellschaften tatsächlich Treuhänder ihrer Versicherten, müssten alle Vorstände von Versicherungs-Aktiengesellschaften morgen ins Gefängnis, weil sie – in der Praxis – das Geld nicht treuhänderisch verwalten. Selbst am Ende einer Kapitalversicherung erfährt keiner, was die Gesellschaft mit seinen Prämien eigentlich gemacht hat. Wer aus seiner Lebensversicherung zum Vertragsablauf 47.395,60 EURO ausgezahlt bekommt, kann nicht einmal überprüfen, ob dieser Betrag richtig berechnet wurde. Nur das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) könnte Rechenfehler feststellen, was auch schon öfters geschehen ist. Neuerdings hat sich das BAV aber oft geweigert, solche Überprüfungen vorzunehmen. Da im Bereich des Versicherungssparens alles völlig undurchsichtig ist, können die Verbraucher mit falschen Versprechungen regelrecht betrogen werden - zwei Beispiele: Einem Arzt war gegen Einzahlung einer großen Geldsumme eine private Rente von 4.000 Mark im Monat versprochen worden. Schon nach eineinhalb Jahren wurde die Rente auf 3.300 DM gekürzt. - Einem Lebensversicherten wurde eine Ablaufleistung von 90.000 Mark angekündigt. Ausgezahlt wurden in 1996 nur 81.000 EURO - völlig legal. Die Allianz schrieb in 1996 an einen Versicherten: „Sie beklagen, dass der Betrag niedriger ist als in den entsprechenden Schreiben der Vorjahre. Ihre Irritation können wir gut verstehen. Die Allianz sah sich gezwungen, die Gewinnbeteiligung zu reduzieren." Bis vor kurzem wurde in den Medien und in der Werbung zu den Renditen von Lebens- und privaten Rentenversicherungen munter drauflos gelogen. Fast acht Prozent sollen Versicherte erreichen können. Alles legaler Betrug ! - Bei fast allen Gesellschaften erreichten die Renditen im Normalfall nur etwa 4,5 bis 6 Prozent, nur bei den meist kleinen Spitzengesellschaften (bei denen aber die wenigsten versichert sind) über 6 Prozent. Das Bundesaufsichtsamt hat – vor allem wegen der heftigen Kritik des Bundes der Versicherten – im Herbst 2000 ein Rundschreiben an alle Unternehmen verschickt und diesen die Werbung mit irreführenden Renditeangaben und Beispielrechnungen untersagt. Der Gesetzgeber hätte auch hier vorschreiben müssen, dass Aktiengesellschaften eine Lebensversicherungsprämie aufteilen müssten - zum Beispiel 1.000 EURO Prämie in 50 EURO Versicherungsbeitrag (für Todesfälle), 150 EURO als Preis für die Organisations-Dienstleistungen der Gesellschaften und 800 EURO als Sparanteil. Das ist aber nicht geschehen. Lebensversicherte zahlen heutzutage eine Prämie von 1.000 EURO und keiner weiß, wofür. - Keiner weiß, was der Versicherungsschutz kostet, und wie viel er für die Dienstleistungen der Unternehmen bezahlt. Keiner weiß, wie viel er mit welcher Rendite anspart. Keiner weiß, wem welches Geld gehört. Die Gesellschaften können dieses nachträglich und einseitig bestimmen, auch wie viel sie den Versicherten von ihrem Spargeld und den daraus erwirtschafteten Erträgen zurückgeben. Noch einmal das Zitat der Nürnberger: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämie ist allein Sache des Versicherers." - Das erklärt auch, weshalb bei den Lebensversicherten nur Renditen von um die fünf bis 6 Prozent angekommen sind, obwohl die Gesellschaften aus dem Versichertengeld Renditen von zwischen acht und zehn Prozent erzielt haben. Die Differenz ging für Kostenüberschreitungen und Gewinne drauf oder verschwand in irgendwelchen dunklen Kanälen. Denken Sie noch einmal an die Äußerung der Bundesregierung im Jahre 1982, dass die Beitragsüberschüsse und nicht benötigten Sicherheitszuschläge eigentlich „ungeschmälert den Versicherten gutgebracht werden müssten", dass dies aber derzeit nicht der Fall sei, weil die Gesellschaften vorher ihre unternehmerischen Verluste aus allen möglichen Bereichen mit diesen Überschüssen „voll zu Lasten der Versicherten saldieren". Bei den Versicherungs-Sparvorgängen stehen den Managern nicht nur Beitragsüberschüsse und Sicherheitszuschläge zur Verfügung, um Kostenüberschreitungen auszugleichen und - selbst nach Missmanagement - Gewinne zu finanzieren, sondern auch noch die Spargelder der Versicherten und deren Erträge. So ein Abteilungspräsident im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) im Jahre 1980: „In der Lebensversicherung gibt es eigentlich kein Regulativ, das die Gesellschaften zwingt, ihre Kosten in Grenzen zu halten. Hier sind es zunächst einmal die Versicherten und meistens nur die Versicherten, die die Konsequenzen von unternehmerischen Fehlentscheidungen oder sogar von Missmanagement zu tragen haben, indem Verluste einfach zu einer Verringerung der Beitragsrückerstattung führen." Stellen Sie sich vor, Sie erhalten am Jahresende einen Kontoauszug oder einen Eintrag in Ihr Sparbuch, mit dem Ihre Bank Ihnen mitteilt: „Wir haben leider unsere kalkulierten Kosten überschritten und haben zum Ausgleich der Kostenüberschreitungen und für unseren Gewinn 500 EURO von Ihrem Konto abgebucht. Mit besten Wünschen für das nächste Jahr." - Sie würden sicher nach dem Staatsanwalt rufen, der auch sofort eingreifen würde. Dieser Veruntreuungsvorgang spielt sich aber tagtäglich bei Versicherungs-Aktiengesellschaften ab - straffrei und scheinbar legal, weil die Beiträge für die Schadenszahlungen, die Spargelder der Versicherten und das Unternehmensgeld nicht – wie es mit den Geldern bei Banken und Fonds geschieht – getrennt, sondern nicht identifizierbar miteinander vermengt sind. Staatsanwälte, die der Bund der Versicherten bei schlimmsten Millionen-Betrügereien und Veruntreuungen von Versichertengeld eingeschaltet hatte, sind tatsächlich der Meinung, alles von den Versicherten bereitgestellte Geld gehöre „uneingeschränkt" den Gesellschaften, und die Unternehmensvorstände könnten damit machen, was sie wollen. Also brauchen Vorstände von Versicherungs-Aktiengesellschaften Gewinne nicht im Wettbewerb und unter Kostendruck zu erwirtschaften. Vielmehr beschließen sie Gewinne ganz einfach am Jahresende aus den ihnen anvertrauten Versichertengeldern. So hat ein amerikanischer Banker sehr richtig festgestellt: „Dummheit allein kann eine Lebensversicherungsgesellschaft nicht ruinieren - man muss schon böswillig handeln." - Etwa 900 Milliarden EURO und 200 Milliarden EURO an stillen Reserven haben sich inzwischen bei den deutschen Versicherungsunternehmen aus Sicherheitszuschlägen, Beitragsüberschüssen und Spargeldern der Versicherten angesammelt - im Bereich der Lebensversicherung allein etwa 600 Milliarden EURO. Und diese unvorstellbaren Vermögensmassen, mit denen die Bundesregierung nahezu drei Bundeshaushalte finanzieren könnte, sollen den Unternehmen zur weitgehend beliebigen Verfügung stehen !? - Das Wirtschaftsmagazin Capital hat einmal geschrieben: „Die Erlaubnis zum Betrieb einer Lebensversicherung kommt der staatlichen Konzession gleich, sich Geld selber drucken zu dürfen." Genialer Schachzug der Versicherungs-Aktiengesellschaften:
„Statt sich unternehmerisch anzustrengen, sucht man seinen Vorteil am wirksamsten durch Einflussnahme auf die Entstehung und Praktizierung staatlicher Regelungen." Deregulierungskommission Um die Jahrhundertwende ging es für die „räuberischen" Versicherungs-Aktiengesellschaften darum, ihr Gewinnparadies zu erhalten. Sie gingen dabei taktisch klug vor, kauften sich Politiker und Wissenschaftler ein und machten die Regierung durch Kredite gefügig und von sich abhängig. Alles mit dem ihnen anvertrauten Geld der Versicherten ! - Dem Gesetzgeber brachten sie dann bei, dass man wegen der aufgetretenen Missstände nicht gleich gesetzliche Regelungen für den Versicherungsvertrag brauche, um die Missstände zu beseitigen, sondern eine staatliche Aufsicht völlig ausreiche. So machten die kritisierten Gesellschaften den Staat, ihren größten Schuldner, zu ihrem Oberaufseher. Das Raffinierte an diesem Schachzug war, dass keiner merkte, dass Staat und Gesetzgeber damit die eigentlich rechtswidrige und betrügerische Arbeitsweise der Versicherungs-Aktiengesellschaften als legal absegneten, worauf sich die Gesellschaften und ihre Vertreter noch heute immer wieder berufen. Einige Jahre nach Schaffung der staatlichen Versicherungsaufsicht hatte die Branchenlobby den Gesetzgeber dann auch so weit, dass dieser ein Gesetz über den Versicherungsvertrag schuf, nach dem die Aktiengesellschaften ihr „staatlich beaufsichtigtes" Geschäft mit der ungeteilten Prämie weiter betreiben konnten, so dass die Aktionäre die Beitragsüberschüsse und Erträge aus Spargeldern der Versicherten nunmehr völlig legal als Gewinn einstecken konnten. Denn eine Regelung der Fragen, was Versicherung eigentlich ist und wem die von den Versicherten bereitgestellten Beiträge und Spargelder letztlich gehören, wurde im Gesetz tunlichst vermieden. Mentale Korruption der Politiker als Gesetzgeber Diese Vorgänge vor etwa 100 Jahren sind die Ursache allen Übels und aller Missstände in unserem Versicherungswesen. Sie sind die Ursache für die Unwissenheit der Verbraucher, für deren schlechte Absicherung und für falsche Versicherungsgesetze, durch die den unwissenden Versicherten auch noch wesentliche Rechte, sogar Grundrechte, genommen worden sind. Die Aktiengesellschaften machten dagegen - ohne Wettbewerb und Kostendruck - ungerechtfertigte Gewinne, indem sie Versichertengeld verschwendeten, missbrauchten und veruntreuten. Um dieses Gewinnparadies abzusichern, mussten sie die für das Versicherungswesen verantwortlichen Politiker als „Gesetzgeber" bei der Stange halten. Dabei halfen wieder die Versichertenmilliarden - so DER SPIEGEL: „Staatsanwälte ermitteln gegen Versicherungskonzerne und -verbände, auf deren Spendenlisten weit über hundert Politiker stehen, darunter die meisten Minister des jetzigen Bundeskabinetts. Allein bei der Bundestagswahl 1976 wurden vom ,Arbeitskreis Private Versicherer’ 106 Kandidaten unterstützt, darunter der jetzige Bundespräsident (Weizsäcker). Gezahlt wurde bevorzugt an Einzelpersonen, deren Wohlwollen sich die Unternehmen sichern wollten. Die Staatsanwälte haben sich mit Millionensummen zu befassen, mit denen eine Reihe der größten Versicherungskonzerne Einfluss auf die Bonner Politik zu nehmen versucht. Ermittlungen laufen gegen den Präsidenten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Erkennbar geworden ist ein ausgeklügeltes, durch strenge Geheimhaltung abgeschirmtes System politischer Rückversicherung, mit dem die Großen der Branche seit Jahrzehnten ihre politischen Interessen zu wahren versuchen. Die Assekuranz hatte Vertrauensleute in allen Bundestagsfraktionen platziert: Abgeordnete, die Gesprächspartner für gesetzgeberische Details benennen konnten und die auch mal Besucher für einen der regelmäßig von den Versicherern veranstalteten parlamentarischen Abende in Bonn zusammentrommelten. Die Spendenadressaten mussten bereit sein, ,Stellungnahmen der Versicherungswirtschaft zu einzelnen Gesetzgebungsvorhaben als Beiträge zur Meinungsbildung aufzunehmen’. Vom Geldempfänger werde ,lediglich’ erwartet, dass er bereit sei, ,im Zuge der parlamentarischen Beratung anstehender Gesetzgebungsvorhaben unseren Sachvortrag anzuhören und ihn zu würdigen, gegebenenfalls uns (die Lobby) zu beraten’. In kaum einer Branche ist das Gesetz des Marktes so sehr außer Kraft gesetzt wie in der Assekuranz. Die Versicherungswirtschaft hat es geschafft, dass der Gesetzgeber ihre Pfründe bis ins Detail schützt." Kommentar der Wirtschaftswoche: „Von Bonner Politikern, die kräftig Wahlkampfkostenhilfe von der Assekuranz kassieren, haben die Versicherungskunden wohl ähnlich viel Unterstützung zu erwarten wie in der Vergangenheit - wenig." - Und DIE ZEIT schrieb: „So wundert es nicht, dass der Geschäftsführer des Bundes der Versicherten, Hans Dieter Meyer, nach der jüngst bekannt gewordenen Spendenaffäre den Bonner Gesetzemachern gleich das Schlimmste unterstellte: ,erkaufte Untätigkeit’." - Natürlich wissen die Branchenfunktionäre, dass ein Abgeordneter in der Regel nicht gegen sein Gewissen handelt. Den Funktionären ist aber auch bewusst, dass Wissen und Gewissen machbar sind. Also ist die Devise ganz einfach: Man muss nur den Gesetze machenden Politikern ein falsches Wissen beibringen, und sie machen guten Gewissens entsprechend falsche Gesetze. Dabei halfen und helfen immer noch brancheneigene Wissenschaftler. Wenn dann auch noch Spenden und andere finanzielle Zuwendungen ein wenig nachhelfen, ist das Ergebnis am Ende eine „mentale Korruption" des Gesetzgebers, die sich im Ergebnis nicht wesentlich von der finanziellen Korruption (Bestechung) unterscheidet. So erstaunt es nicht, wenn ein Bundesminister der Justiz meinte: „Die Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband leben seit langem mit meinem Hause in friedlicher Koexistenz" - Und sein Kollege, ein Bundesminister der Finanzen (dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übergeordnet) hat geäußert: „Staat und Versicherungswirtschaft sind in den hinter uns liegenden Jahren recht gut miteinander ausgekommen. Es könnte übrigens bei Dritten der Verdacht aufkommen, dass hier Verständnis zu Lasten der Versicherten geschaffen werde." Dieses Verständnis beschrieb die Zeitschrift für Versicherungswesen in einem Bericht über eine Tagung der Branche: „Der Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium hatte den Lebensversicherern so viel Positives zu sagen, dass die zur Schau gestellte Gemeinsamkeit schon fast peinlich wirkte. Das klang nach Komplizenschaft zwischen öffentlicher Hand und Versicherern. Fast konnte man denken, es bestehe ein heimliches Komplott zwischen Fiskus und Lebensversicherern. Die einen beschaffen über langfristige Versicherungsverträge das Kapital, und die anderen bedienen sich daraus." Diese Abhängigkeit des Staates von der Branche ist in zweierlei Hinsicht gegeben: Einmal braucht der Staat selbst Kredite. Er ist der größte Schuldner der Versicherungsgesellschaften, deren Oberaufseher er ist. Zum anderen wollen Regierungen auch den Wirtschaftsunternehmen günstige Finanzmittel verschaffen. Auch dafür muss das von den Versicherten langfristig bereitgestellte Geld herhalten. Die Kreditvergabe an Staat und Wirtschaft erfolgt auf einem völlig überflüssigen Umweg über Versicherungsunternehmen, der den Versicherten nur Verluste bringt. So erzielten die Gesellschaften Renditen aus der Anlage von Versichertengeld von acht bis zehn Prozent. Bei den Versicherten kamen aber nur fünf bis sechs Prozent an - das heißt: fast die Hälfte blieb bei den Versicherungsunternehmen hängen. Würden die Versicherten ihr Spargeld direkt an den Staat verleihen oder sich direkt an Wirtschaftsunternehmen beteiligen, wären ihre Renditen also wesentlich höher. Sie lägen zwischen sieben und zehn Prozent. Professor Wolfram Engels schrieb im Jahre 1991 in einem seiner Kommentare in der Wirtschaftswoche: „Lebensversicherungen bringen eine Rendite von gut fünf Prozent. Über dieselben Fristen hätte ein privater Anleger, der sein Geld wie eine Versicherungsgesellschaft anlegt, eine Rendite von acht bis zehn Prozent erzielt. Natürlich würde unter diesen Bedingungen kein rational Handelnder eine Kapitallebensversicherung abschließen. Da trifft es sich gut, dass der Gesetzgeber zu Hilfe kommt: Die Erträge aus der Versicherung sind steuerfrei. Spätestens hier schlägt die Frage des Anlegerschutzes um; sie wird zum Problem der Moral. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag haben es über Jahrzehnte hinweg verstanden, den steuerehrlichen Anleger den Versicherungsgesellschaften in die Arme zu treiben, obgleich sie doch wissen mussten, dass dessen Ersparnisse dort schlecht angelegt sind. Cui bono?" - (Wem nutzt es? - Antwort: Dem Staat und den Unternehmen, aber nicht den Bürgern!) Die Gesetze machenden Politiker haben so dabei geholfen, dass die Bundesbürger ihr Geld in falsche Kanäle leiten, indem sie das unrentable Lebensversicherungssparen steuerlich gefördert haben. Diese Bevorzugung hat die Branche auch noch durch eine jahrelange Anzeigenkampagne ausgenutzt: „Lebensversicherung ist neben der gesetzlichen und betrieblichen Rente die 3. Säule, auf der unser Versorgungssystem aufbaut". - Ein ganzes Volk ist auf diese Lüge hereingefallen und „legal" um Hundertmilliarden betrogen worden. In Wahrheit ist die 3. Säule unseres Versorgungssystems die „private Vorsorge", die man mit vielen anderen Geldanlagen besser betreiben kann - zum Beispiel über Aktienfonds oder mit der Schaffung von Wohneigentum für’s Alter. Das alles hat die Bundesregierungen bisher wenig interessiert, obwohl die wahrhaft primitive Vermögensbildung der privaten Haushalte in Deutschland auch mit dem geringen wirtschaftlichen Verständnis vieler Bundesbürger zu tun hat - und umgekehrt. Und dass die „Versorgungslücken", die durch falsche Lebensversicherungen entstehen, für die akuten Probleme des Sozialstaates mitverantwortlich sind, scheint den Politikern noch gar nicht aufgefallen zu sein. Bei der Deregulierung des Versicherungswesens im Jahre 1994 hat der Gesetzgeber gravierende Fehler begangen und gesetzliche Regelungen geschaffen, die vermutlich die Branche selbst geschrieben hat. Eine Richtlinie der Europäischen Union fordert, dass die Verbraucher „vor" Vertragsabschluss über die wesentlichen Merkmale der Versicdherungsangebote informiert werden müssen, damit sich der Interessent informieren, zwischen mehreren Angeboten – auch zwischen verschiedenen Geldanlagemöglichkeiten – wählen und selbst entscheiden kann. Aber ... was machen hierzulande Gesetzgeber und Branche (offenbar Hand in Hand) ? – Sie verlegen durch einen ominösen Paragrafen 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Vertragsabschluss einfach hinter die Übergabe der Police, so dass die Unternehmen die Verbraucherinformation nicht vor Vertragsabschluss, sondern erst mit der Police erteilen können (wenn es zum Informieren und Vergleichen mit anderen Angeboten und Alternativen spät ist). Da die Branche weiß, dass viele ihrer Versicherungsbedingungen nichts taugen und bei einer gerichtlichen Kontrolle für unwirksam erklärt werden könnten, haben sie sich offenbar einen Paragrafen 172 VVG bestellt, wonach die Versicherungsgesellschaften schlechte Klauseln, die von den Gerichten für unwirksam erklärt worden sind, einfach ohne Zustimmung der Versicherten durch neue Klauseln ersetzen können. Bei allen anderen Verträgen gilt, dass der Vertragspartner einer Neuregelung zustimmen muss oder bei einer Unwirksamkeit wesentlicher Klauseln sogar den gesamten Vertrag aufheben und alles von ihm Geleistete zurückfordern kann. Fazit: Vom Staat und Gesetzgeber, von Regierungen und Politikern haben die Versicherten bisher keine Hilfe erhalten. Einen Hoffnungsschimmer hat die 1998 gewählte Bundesregierung gesetzt, indem Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung sagte: „Bei den Lebensversicherungen werden wir für mehr Wettbewerb und mehr Transparenz sorgen." – Und Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die Bundesministerin der Justiz, schrieb in den Wertpapier-Mitteilungen (4/1999, Seite 170): „Das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahre 1908 ist längst veraltet. Deshalb nehmen wir in dieser Legislaturperiode endlich die in der Öffentlichkeit angemahnte Reform des Versicherungsrechts in Angriff." – Die Ministerin hat auch im Jahre 2000 eine 20-köpfige Kommission eingesetzt, die Reformvorschläge machen soll. In dieser sitzt in Vertretung der Verbraucher nur die Vorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Es hat sich aber sehr schnell abgezeichnet, dass Branchenmeinungen und Brancheninteressen die Kommissionsarbeit bestimmen. Beste Helfer der Branche - eine „hauseigene" Wissenschaft Um die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, um Politiker, Regierungs- und Aufsichtsbeamte und auch Richter in ihrem Sinne zu beeinflussen, schufen die das Versicherungswesen beherrschenden Aktiengesellschaften eine hauseigene „Versicherungswissenschaft", über die Der Spiegel schrieb: „Mit großem Geschick haben die Unternehmen es bisher verstanden, jede Kritik an ihrem Geschäftsgebaren zu verniedlichen oder abzuwürgen. Auf grundsätzliche Auseinandersetzungen haben sie sich nie eingelassen. Und von den Wissenschaftlern sind kritische Töne kaum zu erwarten. Die Experten an den Instituten sind hinreichend mit Gutachten für die Unternehmen und mit ihrer Arbeit in den Aufsichtsräten der Versicherungs-Aktiengesellschaften ausgelastet." - Ähnlich äußerte sich Professor Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen, der von einer „erfolgreichen Einflussnahme der Versicherungsunternehmen auf das Vorfeld gesetzgeberischer Aktivitäten" redete. Tatsächlich befassten sich bis vor Kurzem mit Fragen des Versicherungswesens nur besondere „Versicherungswissenschaftler", die häufig - so Professor Reifner - in einer „beinahe schon anstößigen" Art und Weise personell oder finanziell mit den Versicherungsunternehmen oder ihren Verbänden verflochten waren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) scheute sich nicht einmal, das „harmonische Zusammenwirken" herauszustellen und die Versicherungswissenschaftler als „seine besten Helfer" zu bezeichnen. Die Kritik an der Vermengung von Geld für Schadenzahlungen, Spargeldern der Versicherten und einem Entgelt für die Dienstleistungen der Unternehmen in einer ungeteilten Prämie versuchen die Branchenwissenschaftler abzuwürgen mit dem Hinweis, dass man einen Autopreis auch nicht aufteile. Ein Autohersteller müsse auch nicht angeben, was die Reifen oder Scheibenwischer kosteten. Oder ein Schuhfabrikant müsse auch nicht angeben, was das Leder gekostet habe, sondern nur den Preis für den Schuh. Dieses zunächst plausibel erscheinende Argument entpuppt sich bei genauem Hinsehen als reichlich naiv: Niemand verlangt, einen „Versicherungspreis" (den es gar nicht gibt) aufzuteilen, sondern aufgeteilt werden soll die Versicherungsprämie - eben weil sie kein Preis ist. Durch die Aufspaltung der Prämie soll überhaupt erst die Angabe eines Preises für die Dienstleistungen der Unternehmen ermöglicht werden, der bisher in einem Mix aus Spargeld, Geld für Schadenzahlungen und Entgelt für Dienstleistungen versteckt ist. Erinnern Sie sich an das kleine Beispiel des „Wagen-aus-der-Werkstatt-Holens" ! - Dort kam Streit auf, weil der Taxifahrer mit den ihm überlassenen tausend EURO beliebig viele Kosten gemacht und das überschüssige Geld als Gewinn beansprucht hat. Dieses Problem entstand allein dadurch, dass der Taxifahrer die Reparaturkosten, mit deren Begleichung er überhaupt nichts zu tun hat, und ein Entgelt für seine Dienstleistung miteinander vermengt hat und meint, die tausend EURO seien der Preis für das Autoabholen. Ein solcher Mix von unterschiedlichen Vorgängen kann - rechtlich und wirtschaftlich - nur dann problemlos abgewickelt werden, wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Autobesitzer die Reparaturrechnung von 618 EURO ausgleicht und einen „Preis" von zum Beispiel 50 EURO für die Dienstleistung des Taxifahrers bezahlt, mit dem seine Arbeitsleistung und Kosten abgegolten werden. Jeder vernünftige Mensch würde das so oder ähnlich regeln. Er würde aber nicht sagen: „Hier hast Du tausend EURO. Mach’ mit dem Geld, was Du willst, bring’ mir aber mein Auto her !" - Wer für das „Autoabhol-Beispiel" klare Verhältnisse fordert, der verlangt nicht, dass ein „Preis" von tausend EURO aufgeteilt wird, sondern dass der Taxifahrer einen Preis für seine Dienstleistung angeben soll. Das Entscheidende in diesem Beispiel - wie auch bei einer Aufteilung der Versicherungsprämie - ist aber: Bei dieser klaren Trennung kann jeder erkennen, wem das restliche Geld (1.000 EURO, abzüglich Reparaturkosten und Entgelt für das Abholen) gehört - dem Autobesitzer ! Genauso gehören auch die Beitragsüberschüsse bei Versicherungen - nach Abzug der Versicherungsleistungen und eines Dienstleistungspreises - den Versicherten. Das meint seit langem - wie oben dargestellt - auch die Bundesregierung, die diese Meinung aber bis jetzt nicht in entsprechende Gesetze umgesetzt hat und nach wie vor zulässt, dass sich Versicherungsgesellschaften die Prämienüberschüsse als Gewinn einstecken (wie der Taxifahrer den Rest der tausend EURO). Die Hauptursache für die Verwirrung und Missverständnisse um Versicherung ist die Tatsache, dass Geld für Schadenzahlungen (der reine Versicherungsbeitrag) und Spar-Geld (bei Lebensversicherungen) und ein Entgelt für die Dienstleistungen der Unternehmen - auch in Form von Geld - nicht identifizierbar miteinander vermengt sind, also Geld mit Geld. Wegen dieser totalen Geldvermengung ist alle Welt den Aktiengesellschaften und ihren Wissenschaftlern aufgesessen und dem Irrglauben, Versicherung sei eine Leistung oder ein Produkt der Gesellschaften, das diese herstellen und gegen die Prämie als Preis verkaufen. Und sie könnten mit den Prämien als Preisen machen, was sie wollen, und auch alle Überschüsse als Gewinne einstecken. Da dieser Punkt wirklich entscheidend ist für das Verständnis von Versicherung und aller Verbraucherprobleme in diesem Bereich, nachfolgend ein Beispiel als Nachweis dafür, wie unsinnig diese von der Branche hergestellte „herrschende" Meinung ist. In diesem Beispiel wird die Geldvermengung ganz einfach dadurch verhindert, dass das von den Versicherten gezahlte Geld „versachlicht" und in andere Dinge umgewandelt wird, damit die unterschiedlichen Vorgänge Versicherung, Sparen und Dienstleistungen deutlich werden und zu erkennen ist, wer eigentlich was leistet, und wem was gehört: 30.000 Besitzer von Fernsehgeräten tun sich zusammen zu einer Fernseher-Versichertengemeinschaft, die den Mitgliedern ihre beschädigten oder zerstörten Fernseher ersetzt. Nach dem Gesetz der Großen Zahl wären jährlich etwa 8.000 Geräte auszutauschen. Mit einem Sicherheitszuschlag von 2.000 Geräten kauft die Gemeinschaft 10.000 Fernseher. An die Fernsehgeräte-Versicherung kann ein Geldanlagevorgang angehängt werden, der aber nicht mit Geld, sondern durch Silber- und Goldmünzen betrieben wird. Die Aktiengesellschaft, die die Versichertengemeinschaft organisiert, die Fernsehgeräte verteilt und die Münzen verwahrt, wird für diese Dienstleistungen in Geld bezahlt. Wir haben also Fernsehgeräte, Münzen und Geld, die sich nicht miteinander vermischen lassen. Nun gibt es da einen Professor Farny (mit erheblichen Nebeneinnahmen aus dem Bereich der Branche) und eine große Schar von Farny-Anhängern, die - sich gegenseitig zitierend - die herrschende Meinung aufgestellt haben, dass die gekauften Fernsehgeräte und die Münzen und das Geld für die Dienstleistungen ein „Preis für Versicherung" seien, der an die Aktiengesellschaft zu zahlen und - wie ein Autopreis - nicht aufzuteilen sei. Die Versicherung sei durch die Aktiengesellschaft „produziert" worden, und deshalb gehörten auch alle als Preis vereinnahmten Fernsehgeräte, Gold- und Silbermünzen uneingeschränkt den Aktionären. Und jetzt der Knackpunkt und das Endziel von Farny & Co: Unter diesen Umständen sollen alle übrig bleibenden Fernsehgeräte sowie die Wertsteigerungen der Gold- und Silbermünzen „Gewinne" der Aktiengesellschaft sein ! - Kein vernünftiger Mensch würde auf eine so „verrückte" Idee kommen. Genau hier liegt aber die Ursache für alle Missstände und Missverständnisse in unserem Versicherungswesen: Nur weil sich die drei Vorgänge (1) Versicherung als Bereitstellen von Geld und (2) das Sparen von Geld und (3) das Bezahlen von Dienstleistungen in Geld in einem einzigen Vorgang und damit in einer gebündelten Geldhingabe („Prämie") vollziehen, haben die Branchenwissenschaftler die Öffentlichkeit mit dem Vergleich „Autopreis / Versicherungsprämie" verdummen und ihren Unsinn über die unteilbare Prämie verbreiten können. Wer also - wie sogar die meisten Wirtschaftsjournalisten – vom „Versicherung kaufen oder verkaufen" spricht und Versicherungsprämien als Preise und Umsatz ansieht oder bezeichnet, der wird nie die vielen Probleme in unserem Versicherungswesen und ihre Ursache erkennen, die allein in der ungeteilten Versicherungsprämie begründet sind. Wie die Einlage bei einem Glücksspiel – zum Beispiel ein Lotterielos - kein Preis ist, der im Austausch für einen Lotteriegewinn (als Gegenleistung) gezahlt wird, ist auch die Versicherungsprämie kein Preis für die Versicherungsleistung, sondern eben nur ein Beitrag für den Schadenausgleich innerhalb einer Gemeinschaft. Wer Versicherungsprämien als Preise ansieht und meint, dass die Gesellschaften mit den Prämien und ihren Überschüssen machen können, was sie wollen, der muss aus Versicherung ein Glücksspiel und aus einer Versicherungspolice eine Art Lotterielos machen. Tatsächlich hat der Gesetzgeber die sozialpolitisch wichtige private Absicherung eines ganzen Volkes als eine „Art Unglücksspiel" gestaltet, als ein Glücksspiel mit umgekehrten Vorzeichen: Wer Unglück hat, „gewinnt" und bekommt Geld. Wer Glück hat, verliert seinen Beitrag. Der ganz große Gewinner sind aber die Versicherungs-Aktiengesellschaften als „Unglücksspiel-Veranstalter", weil jedes Risiko durch Sicherheitszuschläge und durch Rückversicherung sowie durch Milliardenrückstellungen und Reserven ausgeschlossen ist. Die Unternehmen sind Herr über Einnahmen und Ausgaben. Sie beherrschen die Prämienkalkulation, setzen also die Preise für ihre Lotterielose „Policen" sehr hoch an, damit nach Abzug der Versicherungsleistungen möglichst viel Geld übrig bleibt. So gibt es Beitragsunterschiede von bis zu 400 Prozent bei vergleichbaren Versicherungen. In früheren Auflagen dieses Ratgebers waren als Beispiel zwei Angebote für eine Familienunfallversicherung abgedruckt: Die Allianz verlangte 2.736 DM, die Debeka nur 1.036 DM. Über eine Gruppenversicherung beim Bund der Versicherten kostete der Versicherungsschutz nicht einmal 600 DM. - Eine Familie, die auf das Allianz-Angebot hereingefallen ist, einen 10-Jahres-Vertrag abgeschlossen hat und die Versicherung unter Umständen nie überprüft und nie kündigt und - im Vertrauen auf den netten Allianz-Vertreter aus der Nachbarschaft - bis ins hohe Alter weiterlaufen lässt, wirft Jahr für Jahr über 2.100 DM bzw. über 1.000 EURO zum Fenster hinaus. Das macht in 10 Jahren - einschließlich Zinsen von 6 Prozent - etwa 15.000 EURO und in 30 Jahren über 100.000 EURO. In einer Broschüre des Gesamtverbandes aus dem Jahre 2001 wird als Jahresbeitrag für die private Haftpflichtversicherung ein Betrag von „rund 75 EURO" genannt (es gibt sie aber auch schon für 25 €). Für eine Haftpflichtversicherung für Hund oder Pferd soll man „ca. 100 EURO" zahlen (es gibt sie auch schon für 40 €) oder für eine Hausratversicherung über 40.000 Euro eine Prämie von „75 bis 150 EURO" (es gibt sie schon ab 35 €). Die hohen Prämien sind nur deshalb durchsetzbar, weil unwissende Verbraucher glauben, staatlich beaufsichtigte Versicherungen müssten alle in etwa das Gleiche kosten. Aber nicht nur durch hohe Prämien können die Gesellschaften ihre Gewinne bestimmen, sondern kurioserweise auch noch durch die Art der Schadenregulierung. Jede Versicherungsleistung, die sie ablehnen, die sie kürzen oder sehr spät auszahlen, bringt automatisch Gewinn - Ursache für den berühmten „Ärger im Schadenfall". So hat ein erfahrener Bundesrichter im Jahre 1992 - mit Recht - die Frage aufgeworfen, „ob nicht die Durchsetzung unberechtigter Leistungsablehnungen mit fragwürdigen oder gar unlauteren Mitteln häufiger unentdeckt bleibt als Betrugsversuche der Versicherungsnehmer". Das Knausern bei den Versicherungsleistungen zeigt sich neuerdings vor allem im Bereich der Kfz-Versicherung, wo die Gewinne der Unternehmen bis 1994 per Gesetz auf drei Prozent der Prämieneinnahme beschränkt waren. Seit 1995 können die Gesellschaften aber beliebig hohe Gewinne machen. So versuchen sie jetzt, die Rechtsprechung zu beeinflussen, damit Richter geringere Beträge beim Schmerzensgeld und bei Kleinschäden zusprechen. Und sie wollen Reparatur- und Mietwagenkosten drücken, um aus den Einsparungen bei den Schadenzahlungen Profit zu schlagen. Ein neuer Vorschlag ist die Reparatur von Autos mit gebrauchten Ersatzteilen. Einflussnahme auf Rechtsprechung, Aufsicht und Medien Der Bund der Versicherten hat seit Jahren alle möglichen Gerichte mit Musterprozessen zu Grundsatzfragen in Sachen „Versicherung" beschäftigt. Inzwischen liegen insgesamt sechs Verfassungsbeschwerden zur Kapitallebensversicherung und zu den Wucherprämien in der Unfallversicherung beim Bundesverfassungsgericht. Der Bundesgerichtshof hat Ende 1994 und im Mai 2001 eingeräumt, dass die Versicherungsunternehmen „Spielräume" beim Umgang mit Versichertengeld haben und unternehmerische Verluste mit den Überschüssen aus Versichertengeld ausgleichen können. Der Gesetzgeber habe dies aber „gesehen und gebilligt". - Ähnlich äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1995. Die Möglichkeiten des weitgehend beliebigen Umgangs mit Versichertengeld seien „systembedingt und vom Gesetzgeber gewollt." - So auch das Hamburger Oberlandesgericht im Jahre 1989: Die Tatsache, dass Beitragsüberschüsse nicht bei den Versicherten ankämen, denen sie eigentlich zustünden, sei „als Ergebnis des vom Gesetzgeber gewählten Systems der staatlichen Aufsicht" hinzunehmen. Die staatliche Aufsichtsbehörde hat aber in den neunzig Jahren ihrer Tätigkeit nie ihre eigentliche Aufgabe erkannt. Sie sollte - so die Reichsregierung zur Jahrhundertwende - die „Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls, die von einem Missbrauch des Versicherungswesens droht", abwenden - also Veruntreuung, Kostenverschwendungen, Wucherprämien und ungerechtfertigte Gewinne verhindern. Ähnlich wie die Gerichte hat sich aber auch die Aufsichtsbehörde stets auf die Gesetze berufen und - weil diese nun einmal Betrug und Veruntreuung legalisieren - nichts gegen den vielfältigen Missbrauch von Versichertengeld unternommen. Sie hat vielmehr stets üppige Prämien zugelassen, ja geradezu gefordert, damit die Versicherungsunternehmen nach Abzug der Versicherungsleistungen, Kostenverschwendungen und hoher Gewinne auch immer reichlich Geld übrig behielten, um die Ansprüche der Versicherten dauernd erfüllen zu können. Versicherung durch Aktiengesellschaften wurde zu einem - im Grunde unmöglichen - „Glücksspiel mit staatlicher Gewinngarantie". Im Bereich der Unfallversicherung geben die meisten Gesellschaften nur ein Viertel bis zu einem Drittel ihrer Einnahmen für Versicherungsleistungen aus, bei der Kfz-Insassenunfallversicherung nicht einmal zehn Prozent. Das heißt: siebzig bis neunzig Prozent der Einnahmen gehen für Kosten und Gewinn drauf. Bei 100 EURO sind das 70 bis 90 EURO ! - Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) hat diesem wucherischen Treiben bisher tatenlos zugesehen und in einem Schreiben an den Bund der Versicherten gemeint, es sei nicht Aufgabe des BAV, überhöhte Prämien zu verhindern. Öffentlichkeit, Politiker, Beamte und Richter sind dazu gebracht worden, an die Richtigkeit von Gesetzen und Darstellungen zu glauben, die in Wirklichkeit auf wissenschaftlich verkleideter Meinungsmache beruhen. Die Versicherungs-Aktiengesellschaften haben die Wissenschaft und die Fachpresse seit hundert Jahren so im Griff, dass von daher sogar eine Beeinflussung der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Staatsaufsicht in einem den Unternehmen genehmen Sinn möglich wurde. Gefahr drohte eigentlich nur noch von der „vierten Gewalt" im Staat - den Medien. Diese werden aber zum einen durch millionenschwere Anzeigenaufträge neutralisiert oder „diszipliniert". Außerdem nimmt die Branche direkt Einfluss auf die Journalisten, so ein Pressesprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, der die Öffentlichkeitsarbeit der Versicherungen als - so wörtlich - „recht simpel" beschrieben hat: „Man erklärt den Journalisten einfach, was sie schreiben sollen, und was sie nicht schreiben sollen. Das muss ja nicht unbedingt in Wanne-Eickel sein, es gibt schließlich dafür schönere Orte." So wurden Journalisten für mehrere Tage in wunderschöne Orte ins Ausland eingeladen, wo die Branche ihnen dann beigebracht hat, „was sie schreiben sollen, und was sie nicht schreiben sollen". Außerdem versuchen neuerdings viele Massen-Medien, selbst oder mit Software-Anbietern entwickelte Informationsmittel (CD’s, Bücher) zu verkaufen, und betreiben für diese nicht nur kostenlose, sondern auch unzulässige Werbung, öffentlich-rechtliche Anstalten sogar in Verbraucher- und Wirtschaftssendungen. „Aus Flops werden Tops" meinte dazu die Zeitschrift DM und berichtete, dass öffentlich-rechtliche Sender an solchen Angeboten kräftig mitverdienen, dass es aber auch schon ein Urteil des Landgerichts Mannheim (7 O 119/95) gibt, wonach öffentlich-rechtlichen Sendern verboten ist, „im Programmteil für den Kauf eines Computerprogramms zu werben". Ähnlich wird kräftig abkassiert durch Fax-Abrufe, die oft nutzlose Informationen enthalten. Klar, dass solche Kooperationen und Verdienstmöglichkeiten auch die Objektivität der Wirtschaftsredakteure beeinflusst haben. „Tops" (z. B. Informationsmittel von Verbraucherorganisationen) wurden in den wichtigen Informationssendungen nicht erwähnt, geschweige denn vorgestellt. Für die eigenen Angebote (oft schlechte und zu teure „Flops") wurde dagegen zu den besten Sendezeiten kräftig geworben. Prof. Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen, der in diesem Bereich eigene „praktische" Erfahrungen mit Redaktionen gemacht hat, schrieb dazu: „Mir drängt sich der Verdacht auf, dass auf dem Markt befindliche Programme einfach auf dem Umweg über Zeitschriften und auch über WISO und ARD zu ,Verbraucher’-Programmen umgemodelt werden, wobei die Redaktion weniger an Qualität und Objektivität, sondern mehr an einem möglichst guten Vertrieb interessiert ist." – Inzwischen haben viele Medien erhebliche Einnahmen aus dem Geschäft mit dem kostenpflichtigen Faxabruf von Informationen. Im übrigen können solche „Ratgeber" allenfalls Teilprobleme lösen, niemals aber die komplexen Versicherungsprobleme des einzelnen Haushalts. Das ist im Grunde nur durch eine „begleitende" Beratung möglich. Eine solche neutrale und qualifizierte Versicherungsberatung kann und darf aber nur durchgeführt werden durch gerichtlich zugelassene Versicherungsberater (wie sie zum Beispiel der Bund der Versicherten beschäftigt, siehe auch Seite XX) und durch Verbraucherzentralen. Mit Recht hat ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof die Medieninformation in Sachen „Versicherung" kritisiert: „Komplexe Sachverhalte werden häufig nicht angemessen dargestellt." - Was wäre, wenn ein junger Familienvater berufsunfähig wird, verstirbt oder tödlich verunglückt ? - Viele Invaliden, Witwen und ihre Kinder leben heute von Sozialhilfe ! - Dieses finanzielle Elend müsste den Verbrauchern vor Augen geführt werden als Folge von Informationsunlust und entsprechend falscher privater Absicherung. Natürlich ist es schwieriger, über Versicherungen zu berichten als über Autos oder Urlaubsreisen. Auch für eine Nachrichtenredaktion ist es einfacher und attraktiver, über eine Bluttat zu berichten als zum Beispiel über eine öffentlich aufgestellte Forderung nach mehr Verbraucherschutz im Versicherungswesen. Ein Toter - mit Blaulicht und rotem Blut - schlägt „problemlos" Millionen Falschversicherte, die wegen ihrer falschen Absicherung morgen im finanziellen Elend leben können. Versicherung ist ein existentiell wichtiges, aber auch ein abstraktes, komplexes und individuelles Problem. Mit Ideen und Engagement kann man jedoch auch über einzelne Versicherungsprobleme in interessanter Form informieren, wie einige wenige Medienberichte beweisen. Aber gerade viele Wirtschaftsredaktionen haben die Komplexität und Individualität von Versicherungsproblemen bislang noch nicht erkannt. Jedenfalls kann man mit „Kleckersendungen zu Versicherungsproblemen" und mit den in den Sendungen angepriesenen selbstentwickelten Büchern, Fax-Abrufen und CD’s den Bundesbürgern nicht helfen, ihre komplexen und vor allem individuellen Versicherungsprobleme zu lösen. Hier wird in den nächsten Jahren zum Glück das Internet für Veränderungen sorgen. Die Medien sollten sich darauf beschränken, permanent das Informationsinteresse der Bürger in Sachen Versicherung zu wecken. Sie sollten aber die Information und die begleitende Beratung des Einzelnen den Versicherungsexperten der Verbraucherorganisationen oder gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern überlassen (siehe Seite XX). Bisher haben die meisten Wirtschaftsredaktionen das durchaus vorhandene Informationsinteresse der Bundesbürger kaum aktivieren können, sonst wären fast alle Familien nicht so katastrophal falsch versichert, sonst würden Hunderttausende von Invaliden mit ihren Familien und Hunderttausende von Witwen und Waisen nicht in finanzieller Not leben. Versicherungsgesellschaften nutzen die Nachteile des Versicherung als gegenseitige Hilfe von Menschen untereinander ist eine wunderbare Sache. Nachteil: Wenn Versicherung wirklich sicher sein soll, müssen durch Sicherheitszuschläge stets Beitragsüberschüsse entstehen. Gesetze könnten regeln, was mit den Beitragsüberschüssen zu geschehen hat, wem sie gehören. Nachteil: Gesetze werden in einem demokratischen Rechtsstaat durch Politiker und Beamte gemacht, und die sind - wie jeder Mensch - beeinflussbar. Die Wissenschaft soll Fehlentwicklungen aufzeigen und Reformen in Gang bringen. Nachteil: Wissenschaftler sind „auch nur Menschen", die bei entsprechenden Vorteilen auch einmal falsche „herrschende" Meinungen erzeugen. Die Rechtsprechung oder eine staatliche Aufsicht sollen korrigierend eingreifen. Nachteil: Richter und Beamte folgen grundsätzlich den Gesetzen und „herrschenden" Meinungen, auch wenn sie „falsch gemacht" worden sind (siehe oben). Die freie und soziale Marktwirtschaft soll den Verbraucher schützen. Nachteil: Das wesentliche Element, der Wettbewerb, funktioniert nur bei totaler Information der Verbraucher und bei klaren Vertragsverhältnissen. Kann der Verbraucher sich nicht informieren und ist er unwissend, darf er betrogen werden. Medien sollen die Bürger informieren, damit sie sich eigene Meinungen bilden und eigene Entscheidungen treffen können. Nachteil 1: Medien finanzieren sich überwiegend durch Anzeigen, müssen also Rücksichten nehmen. - Nachteil 2: Journalisten und Redakteure sind „auch nur Menschen", denen man wiederum falsches Wissen beibringen kann, das sie dann in aller Öffentlichkeit verbreiten, ohne zu merken, dass sie dabei als „Werkzeug der Desinformation" missbraucht werden. - Nachteil 3: Versicherungsbedarf und Versicherungsschutz sind ebenso komplexe wie individuelle Probleme. Kreative Journalisten könnten hier das Informationsinteresse der Bürger wecken, sollten aber die unmittelbare Hilfe neutralen Experten (Verbraucherorganisationen und Versicherungsberatern) überlassen, die dafür einen direkten und andauernden Kontakt zum Verbraucher benötigen. Das Phänomen im Verbraucherverhalten: „Versichern - ja, Informieren - nein danke!" Der einzelne Verbraucher könnte dem derzeitigen Versicherungs-Unwesen leicht entgehen - durch eigene Information; denn es gibt - wie schon mehrfach erwähnt - einige Unternehmen, bei denen sich jeder, der sich informiert, bedarfsgerecht und zu günstigen Konditionen versichern könnte. Doch Meinungsumfragen haben in der Vergangenheit als Einstellung fast aller Verbraucher ergeben: „Versichern - ja, aber Informieren - nein, danke" - Ein Phänomen, das eigentlich unerklärlich ist. Die Bedeutung von Versicherung für Notfälle haben alle erkannt. Nur sie verdrängen offenbar den Gedanken an ein Unglück, das vielleicht in weiter Zukunft eintreten könnte. Sie sehen nicht die Notwendigkeit, sich „heute" zu informieren und zu versichern, und verschieben alles auf „morgen". Wenn sie sich dann versichern, glauben sie, Versicherungen seien bei allen Gesellschaften gleich und kosteten das Gleiche – ein folgenschwerer Irrtum ! Außerdem ist die Information sicher nicht leicht. Man kann Versicherung nicht sehen und nicht begreifen. Versicherungen bestehen nur aus Geld und Worten. Der einzelne weiß nicht, welche Versicherungsarten es gibt, welche er braucht, welche Versicherungen in seiner Situation Priorität haben, welche Versorgungslücken bestehen, welchen Versicherungsbedarf er hat, welchen Umfang also jede einzelne Versicherung speziell für seine persönlichen Verhältnisse haben muss, was die für ihn passenden Versicherungen letztlich bei den Hunderten von Versicherungsunternehmen kosten. Der einzelne weiß gerade noch, dass er von unbekannten Gefahren bedroht ist, und dass er irgendwie und irgendwas bezahlen muss, wenn er selbst irgendwann einmal im Schadensfall Geld bekommen möchte. Versicherungsschutz ist außerdem etwas Komplexes. Er besteht nicht nur aus einer einzigen Versicherungspolice, sondern aus einem ganzen Bündel von Verträgen, die unterschiedliche Prioritäten besitzen. Selbst wenn sich jemand informieren will, gelingt ihm dieses kaum, weil viele Gesellschaften ihre Angebote durch Bedingungsabweichungen, besondere Tarife oder die unterschiedlichsten Kombinationen im Versicherungsschutz unvergleichbar machen. Bei all diesen Besonderheiten ist es töricht, wenn einige meinen, der Verbraucher solle und könne sich vor dem Abschluss einer Versicherung wie beim Kauf einer Ware informieren und Angebote vergleichen. Selbst ein Wirtschaftsfachmann wie Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt hat zugegeben, dass ihm „der rechte Durchblick fehlt". Sein damaliger Kabinettskollege Hans Apel, als Finanzminister gleichzeitig Oberaufseher des Versicherungswesens, meinte: „Ich verlasse mich auf einen Freund, der eine Versicherungsvertretung hat. Ich zahle und hoffe, dass ich richtig versichert bin." Die Informationsunlust und Unwissenheit der Verbraucher ist eine zwangsläufige Folge der Ungeregeltheiten und der Intransparenz im Versicherungswesen. Schon bei der Einrichtung einer staatlichen Versicherungsaufsicht zur Jahrhundertwende war den Verantwortlichen das Informationsproblem der Bürger in Sachen Versicherung bewusst - so die Begründung für das Versicherungsaufsichtsgesetz: „Maßgebend ist einerseits die große volkswirtschaftliche, soziale und ethische Bedeutung des Versicherungswesens, andererseits die Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls, die von einem Missbrauch des Versicherungswesens droht und um so näher liegt, als auf diesem Gebiete selbst der sorgsame und verständige Bürger ohne Hilfe von anderer Seite zu eigener Beurteilung regelmäßig nicht imstande ist. Daß der Einzelne in der Lage wäre, sich durch umsichtige Prüfung ein zutreffendes Urteil darüber zu bilden, welcher Unternehmung er sein Vertrauen schenken dürfe, lässt sich im allgemeinen nicht annehmen." Verwehrtes Wissen - leichtes Spiel mit hilflosen Bürgern Den Versicherungsmanagern ist natürlich bekannt, dass die Bundesbürger in Sachen Versicherung unwissend, misstrauisch und passiv eingestellt sind. Ungeregeltheiten und Intransparenz sowie Unwissenheit, Misstrauen, Resignation und Passivität der Verbraucher sind aber die erforderliche Geschäftsgrundlage von Aktiengesellschaften, die Versicherung gegen Zahlung einer ungeteilten Prämie „verkaufen" wollen. Nur Unwissende kann man mit großen Versprechungen betrügen. Nur bei Unwissenden kann man anbieten, was nichts taugt und viel zu teuer ist, also nicht bedarfsgerechte und völlig überteuerte Versicherungen. Nur Unwissende - wie die meisten Versicherten - erkennen ihr Leben lang nicht, welch’ miserablen Versicherungsschutz und welche finanziellen Verluste sie sich eingehandelt haben, denn bei Versicherungen gibt es keinen Leistungsaustausch wie beim Kauf von Waren. Wert und Qualität von Versicherungsschutz sind nicht nachprüfbar - eine Tatsache, die den oft lebenslänglichen „legalen Betrug" ahnungsloser Bürger überhaupt ermöglicht. Natürlich könnten die Gesellschaften und Vertreter über Versicherung informieren. Natürlich könnten auch Aktiengesellschaften transparente und bedarfsgerechte Angebote entwickeln. Nur die Frage, ob sie das wollen, wurde schon vor 100 Jahren mit „Nein" beantwortet, als sie selbst die Ungeregeltheiten und die Intransparenz im Versicherungswesen herbeigeführt haben, um - unbemerkt und ungestört - durch den Missbrauch und die Veruntreuung von Versichertengeld ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. So hat auch Professor Alfred Manes den Versicherungsunternehmen vorgeworfen, dass sie „versuchen, das selbständige Denken, die Einsichts- und Entschlussfähigkeit des Verbrauchers möglichst auszuschalten". Andere Wissenschaftler sprechen von einer „verwehrten Rationalität", deren Folge der Schweizer Professor Großmann beschreibt: „Der Versicherungskunde tappt fast völlig im Dunkeln." Der „Erfolg" der Strategien und Geschäfte von Versicherungs-Aktiengesellschaften und ihrer Vertreter steht und fällt also mit dem Wissen der Bürger und auch der in unserem Lande Verantwortlichen um die tatsächlichen Vorgänge in diesem Bereich. Und so wird alles, was mit Versicherung zusammenhängt, zu einem reinen Informationskampf, wobei Geld eine große Rolle spielt. Man denke an Parteien- und Politiker-Spenden, an bestellte Gutachten und die mehreren Hundertmillionen EURO der Versicherungsbranche für Werbung und Anzeigen in Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen. Die größte Ironie ist, dass die gewaltige Lobby und Propaganda der Versicherungsgesellschaften mit dem Geld der Versicherten bezahlt wird. - Fair ist dieser Informationskampf also nicht. Welcher Dieb wird dem Bestohlenen schon ein paar Cents zurückgeben, damit er die Polizei rufen kann ? - Totale Gewinn- statt Bedarfsorientierung bei der Entwicklung von Angeboten Versicherungs-Aktiengesellschaften ernten noch heute - ungehindert - die Früchte ihrer hundertjährigen Lobbyarbeit. Sie können unbemerkt Versichertenmilliarden weitgehend beliebig missbrauchen, verschwenden, veruntreuen und verschwinden lassen. Unter solch paradiesischen Zuständen ist es verständlich und natürlich, dass die Vorstände von Aktiengesellschaften auch nicht daran interessiert sind, bedarfsgerechte Versicherungsangebote zu entwickeln, sondern solche, die viel „Spielgeld" in die Kasse bringen, über das sie langfristig und weitgehend beliebig verfügen können. Gewinnträchtig sind vor allem Lebens-, Renten- und Prämienrückgewähr-Versicherungen mit ihren vermengten Sparvorgängen. Bis Anfang der achtziger Jahre haben deutsche Versicherungsunternehmen Risikolebensversicherungen ohne Sparvorgang überhaupt nicht angeboten, die bei gleichen Versicherungsleistungen im Normalfall – im Vergleich zu Kapitallebensversicherungen - nur etwa fünf Prozent an Prämie erfordern. Und bei allen anderen Versicherungen gilt: je höher die Prämie, desto höher die Überschüsse und Gewinne. So haben Versicherungs-Aktiengesellschaften vorrangig schlechte und viel zu teure Angebote entwickelt. Absatzprobleme solcher Mogelpackungen kennen die großen Versicherungs-Aktiengesellschaften nicht. Sie haben Intransparenz und eine entsprechende Unwissenheit der Verbraucher selbst verursacht, können also davon ausgehen, dass die Verbraucher nicht merken, wie schlecht und teuer die angebotenen Versicherungen sind, wie sehr sie unter dem Deckmantel Versicherung betrogen werden. Misstrauen der Verbraucher Unwissenheit und Intransparenz haben auch zu Misstrauen, Resignation und Passivität bei den Verbrauchern geführt. Nach dem Ergebnis einer Umfrage aus dem Jahre 1996 glauben etwa drei Viertel der Befragten, Versicherungsgesellschaften würden die Verbraucher nur über den Tisch ziehen und Vertreter würden falsche Versicherungen anbieten. Doch genau diese unter den beschriebenen Umständen ganz natürliche Verbraucherhaltung haben die Versicherungs-Aktiengesellschaften in ihre Strategie einbezogen. Das Misstrauen brechen sie vor allem über „persönliche Schienen". Alle möglichen Kontakte, die ein normaler Mensch hat, werden ausgenutzt - über Vereine, Autoverkäufer, Angestellte von Banken bis hin zu Steuerberatern und Kollegen in Firmen, die alle - oft nebenbei - Versicherungen vermitteln. Meinungsumfragen bestätigen, dass die Bürger Versicherungsunternehmen und Vertreter so lange schlecht beurteilen, bis sie eine Versicherung abgeschlossen haben. Dann ändert sich ihre Einstellung total, weil sie danach - in Ermangelung anderer Kriterien - „ihre Versicherung" nach der Person des netten Vertreters oder „guten Bekannten" beurteilen, gegen den sie kein Misstrauen mehr hegen. Ihm haben sie ja mit der Unterschrift unter einen oder mehrere Anträge ihr Vertrauen geschenkt. So wird der im Grunde miserable und viel zu teure Versicherungsschutz über Jahre und Jahrzehnte für gut und günstig gehalten. Passivität der Verbraucher Die Passivität und die Informationsunlust der Verbraucher in Sachen Versicherungen hängen unmittelbar zusammen. Wer also - wie die Versicherungs-Aktiengesellschaften - für seine schlechten und zu teuren Angebote den uninformierten Bürger, seine Resignation und Informationsunlust braucht, muss auch seine Passivität in die Absatzstrategien einbeziehen. Das haben die Unternehmen getan, indem sie die abwartende Haltung fast aller Verbraucher durch aufwendige Vertriebssysteme brechen, mit denen die Gesellschaften bis in das Wohnzimmer der passiven Bürger vordringen nach dem Motto: „Der erfolgreiche Vertriebsweg entscheidet eher als das richtige Produkt oder der richtige Preis über den Erfolg." - So die Feststellung des Präsidenten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, die man auch als Ermunterung an seine Kollegen verstehen kann, kräftig in den Vertrieb zu investieren.. Eigentlich eine schlimme Aussage, weil sie die Richtigkeit der oben aufgestellten Behauptung beweist, dass die Aktiengesellschaften die Uninformiertheit der Verbraucher zu ihrer Geschäftsgrundlage gemacht haben. Denn schlechte und teure Angebote können nur dann „erfolgreicher" sein als richtige und günstige Angebote, wenn die Interessenten unwissend sind und der Wettbewerb nicht funktioniert. Eine Versicherungs-Aktiengesellschaft kann - wie wir gesehen haben - so viel Kosten machen, wie sie will. Ihre Gewinne sind dabei nicht - wie überall sonst in der Wirtschaft - bei niedrigen Kosten besonders hoch, sondern gerade umgekehrt: Je aufwendiger das Vertriebssystem, desto höher der Gewinn. So kann man die Aussage des Präsidenten des Gesamtverbandes abwandeln in: „Ein aufwendiger Vertrieb schlägt die besseren Angebote und bringt mehr Gewinn!" Verbraucher werden von der eigenen Information abgehalten Es ist üblich, dass nicht der Kunde die Initiative zur Deckung seines Versicherungsbedarfs ergreift. Er hat sich vielmehr daran gewöhnt, zu Hause von einem Vermittler aufgesucht zu werden. So ist noch heute das Wissen des Verbrauchers um seine Versicherungen und das ganze Versicherungswesen im allgemeinen auf die vier Wände seiner Wohnung beschränkt. Davon gehen auch Werbeslogans aus - wie zum Beispiel „man vertraut uns" oder „Vertrauen Sie uns - und Ihrem Verstand" (eine in sich widersinnige Werbung). Ebenso unsinnig eine Werbung der Deutschen Bank: „Vertrauen ist der Anfang von allem." - Richtig sollte es heißen: „Information ist der Anfang von allem." Vertrauen ist dagegen der Anfang vom Ende der eigenen Entscheidungsfähigkeit. Man merkt die Absicht dieser Werbung und Anzeigen - und ist verstimmt. Die Verbraucher werden uninformiert gelassen. Gleichzeitig wird ihnen aber auch ihre Hilflosigkeit vor Augen geführt und auf die rettende Möglichkeit verwiesen, sich einem Vertreter, einer Gesellschaft oder einer Bank anzuvertrauen. Die mangelnde Information des Bürgers über Versicherungen und seine bewusst geschürte, aber unbegründete Angst vor einer angeblichen Kompliziertheit der Materie, seine Resignation und Passivität lassen ihn zur leichten Beute für die Versicherungsvertreter werden. Und diese sind das wichtigste Instrument in der Strategie der großen und teuren Versicherungs-Aktiengesellschaften. Irreführende Werbung zu Altersvorsorgeverträgen Durch die Rentenreform und die „Riester-Rente" wurde den Versicherungsgesellschaften und ihren Vermittlern im Frühjahr 2001 ein riesiges Geschäftsfeld geöffnet: Alle sozialversicherungspflichtigen Bundesbürger können und werden größtenteils wohl auch in den Jahren 2001 bis 2003 sogenannte Altersvorsorgeverträge abschließen, in die sie auf Dauer - mit staatlicher Förderung – Hunderte von Milliarden EURO einzahlen werden (siehe Kapitel „Riester-Rente" Seite XX). Nun ist Altersvorsorge überhaupt kein Versicherungs-, sondern ein Geldanlageproblem. Aber die Versicherungsbranche kann „als Sparvertrag" die private Rentenversicherung anbieten. Die Altersvorsorgeverträge von Fondsgesellschaften, die eine direkte Geldanlage in Aktienfonds anbieten, und Renten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden aber wohl die besseren Angebote sein. Sie sind aber im Jahre 2001 noch nicht auf dem Markt. Um nun den Banken und Fonds zuvor zu kommen, haben viele Versicherungsunternehmen, Vermittler und Drückerkolonnen schon im Frühjahr 2001 geworben – wie zum Beispiel die Provinzial Kiel im Juni 2001: „Höchste Zeit, selbst vorzusorgen ... Unsere PrämienRente sichert Ihnen die staatliche Förderung" – Beides unwahr ! - Die staatliche Förderung von Verträgen zur privaten Altersvorsorge (Spar- oder Fondssparplan, Versicherung) erfolgt erst im Jahre 2003 für Einzahlungen im Jahre 2002. Um die staatliche Förderung eines sogenannten Altersvorsorgevertrages zu erreichen, können also noch im Dezember 2002 Verträge abgeschlossen und die entsprechenden Beiträge eingezahlt werden. Gefördert werden außerdem nur solche Verträge, die von einer Behörde geprüft worden sind und ein Zertifikat erhalten haben, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllen. Vorher angebotene Verträge konnten noch gar kein Zertifikat haben, also auch nicht die staatliche Förderung sichern. Wer hier auf irreführende Werbeaussagen reingefallen ist, sollte sich an den Bund der Versicherten (BdV) wenden, der Informationen entwickelt hat, wie man aus solchen Verträgen wieder raus kommt, wenn sie als Versicherungen abgeschlossen wurden (siehe Seite XX: „Widerspruch" oder auch www.altersvorsorge-verbraucherinfos.de oder kostenloser Fax-Abruf 04193 9904462). Der BdV hat zum Thema „Schnell wieder raus aus unsinnigen Lebens- und Rentenversicherungen zur Altersvorsorge" zusammen mit der Verbraucherzentrale Hessen eine spezielle Broschüre entwickelt (zu bestellen unter 04193 94222). Der Bund der Versicherten schrieb im Mai 2001 in seiner Mitgliederzeitung „BdV-INFO" unter der Überschrift „Eine Branche im Riester-Renten-Wahn": „Es ist wie zu Zeiten des ,Wilden Ostens’ nach dem Mauerfall: Die einen kaufen sich Vertriebswege - wie die Allianz damals die Staatliche Versicherung der DDR und jetzt die Dresdner Bank gekauft hat. Die anderen Unternehmen und Drückerkolonnen tun so, als wenn sie Mitarbeiter suchen. Tatsächlich suchen sie aber nur Personen, die ihnen Freunde, Bekannten und Verwandten zum Abschluss von Riester-Altersvorsorgeverträgen ausliefern. Nach diesem Strohfeuer-Geschäft, das nur über zwei Jahre laufen wird, werden die Angeworbenen wieder fallen gelassen - ohne Rücksicht auf deren persönliches Schicksal. Ostdeutsche, die nach dem Mauerfall in ähnlicher Weise ein paar Monate für westdeutsche Kloppertruppen Türöffner bei ihren Freunden, Bekannten und Verwandten gespielt hatten, berichteten damals dem BdV, dass sie sich wegen ihrer Hilfe beim ,legalen Betrug’, den die Ostdeutschen - nach gigantischen Verlusten - sehr bald erkannt hatten, nicht mehr auf die Straße trauten, dass sie Freundes- und Bekanntenkreise verloren hätten." Die „entscheidende" Rolle: der Versicherungsvermittler Versicherungsverträge werden nach Ansicht von Professor Großmann „nicht auf Grund von rationalen, rechenmäßigen Überlegungen abgeschlossen. Gefühle, Neigungen, Sympathien und Antipathien spielen hier eine große Rolle. Besonders ist der Beeinflussung durch die persönlichen Ausführungen des Versicherungsvertreters ein weiter Spielraum gesteckt." - Letztlich trifft also der Vermittler die Versicherungsentscheidungen und nicht der Verbraucher. Der Vertreter ist und bleibt so die erste, einzige und meistens auch letzte Informationsquelle. Und genau das ist das strategische Ziel der Unternehmen - so die Verbandszeitung Versicherungswirtschaft zur Rolle des Versicherungsvertreters: „Zu seiner Aufgabe gehört es, erste Informationen über die Versicherungen zu vermitteln." - Zusammen mit der Devise einer jeden Vertreterschulung „Die Unterschrift muss beim ersten Besuch fallen" (denken Sie an den Vertreter, der sich - vor versteckter Kamera - gleich beim ersten Besuch Anträge über 800 EURO Monatsbeitrag unterschreiben ließ) ergibt sich die fatale Gleichung: Nullwissen + erste und einzige Information durch einen Vertreter = Nullwissen. Nur so lässt sich erklären, dass fast alle Bundesbürger miserabel versichert sind und obendrein noch jährlich zwischen 10 bis 20 Milliarden EURO verlieren, ohne dieses zu wissen ! - Und dass sie oft blind und lebenslänglich ihrem Versicherungsvermittler vertrauen, ohne zu erkennen, dass sie nur ein Abschlussopfer in der Strategie der großen und teuren Versicherungsgesellschaften sind. Nur wenige Versicherte werden - in der Regel viele Jahre nach dem Vertragsabschluss - von Unglücksfällen betroffen, die dann erst offenbaren, ob man damals richtig oder falsch versichert wurde. Für fast alle Invaliden, Witwen und Waisen kann man heute feststellen, dass ihr Vertrauen in den Vermittler nicht berechtigt war. Aber sie erkennen selbst dann nicht einmal die schlimmen Fehler ihrer „Vertrauensleute"; denn sie kennen selbst nach Jahren immer noch nicht die Alternativen, die sie für weniger Beitrag vor finanzieller Not bewahrt hätten. Witwen bedanken sich noch beim Vertreter, dass er ihrem Mann vor Jahren eine Kapitallebensversicherung über 30.000 EURO angeboten und vermittelt hat, die jetzt bei seinem Tod fällig wird. Sie freut sich über die 30.000 EURO und weiß nicht, dass der Vertreter oder Versicherungsfachmann die Familie skrupellos und allein aus Provisionsinteressen falsch versichert hat, dass er der Familie für einen Bruchteil der Kapitalversicherungsprämie eine Risikoversicherung mit 200.000 EURO Versicherungssumme oder mehr hätte anbieten und empfehlen müssen. 30.000 EURO sind bald verlebt. Mit 200.000 oder 300.000 EURO hätte die Witwe über lange Zeit etwas anfangen und die Ausbildung von Kindern finanzieren können. Nur wegen dieser „nie endenden Unwissenheit aller" können sich etablierte und scheinbar seriöse Versicherungskaufleute noch heute die Unverfrorenheit erlauben, allen vorzugaukeln, sie könnten sich Fehler nicht leisten, weil sie doch mit den Kunden am Orte weiterhin ihr Geschäft betreiben müssten. Sie seien Berater wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater. Wie falsch und frech diese Behauptungen sind, hat der oben beschriebene Test mit einer versteckten Kamera gezeigt: Scheinbar seriöse Versicherungsfachleute der Allianz, Hamburg-Mannheimer, Aachener & Münchener, Volksfürsorge, R+V und Victoria, darunter Mitglieder im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, haben in jeweils mehr als zweistündigen Gesprächen aus purem Provisionsinteresse eine unversicherte junge Familie völlig am Bedarf vorbei „beraten". Wer - wie fast alle Kunden dieser Fachleute - „bis in alle Ewigkeit" unwissend ist, wird weder heute noch in Zukunft erfahren, was er oder sein Vertreter falsch gemacht haben. Unwissende beklagen sich nicht über Fehler, weil sie diese im Versicherungsbereich nicht erkennen können. Und wenn sie später tatsächlich einmal erfahren sollten, dass ihr „Berater" - ihr Vermittler, Freund oder Bekannter - sie falsch „beraten" hat, können sie diese Falschberatung nicht durch Zeugen beweisen, also auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Über 500 Millionen Versicherungsverträge gibt es in unserem Lande, von denen die meisten nicht bedarfsgerecht und zu teuer sind. Sie wurden in der Regel über einen Versicherungsvermittler abgeschlossen - schätzungsweise zu etwa achtzig Prozent bei Versicherungsvertretern, „Nebenberuflern" oder „Drückern" (die sich „Berater" nennen und oft als gute Bekannte oder mit deren Empfehlung das Vertrauen des Opfers erschlichen haben). Dabei schneidet der Versicherungsvertreter im Meinungsbild der Bevölkerung schlecht ab. Nach einer Untersuchung sind nur zwölf Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass Versicherungsvertreter nichts verschweigen und auf eventuelle Nachteile beim Abschluss einer Versicherung aufmerksam machen. Achtzig Prozent der Bürger glauben, dass Vertreter falsche Auskünfte geben, einen Interessenten zum Abschluss drängen und sich nicht nach seinen speziellen Bedürfnissen richten. Alles in allem erscheint die Vermutung gerechtfertigt, dass die Bürger Versicherungsvermittlern misstrauen und sich nicht über einen Vertreter versichern möchten. Tatsächlich werden aber fast alle Versicherungsverträge über einen Vermittler abgeschlossen. Warum? Zum einen sehen die Verbraucher keine andere Möglichkeit (schließlich versichern sich alle so). Wenn sie die alternative Möglichkeit der Versicherung über Direktversicherer kennen, erscheint ihnen das Informieren und Ausfüllen von Versicherungsanträgen zu kompliziert. Dabei unterschätzen sie die Bedeutung von Versicherung. Mit der Entscheidung über einen Autokauf oder eine Urlaubsreise und entsprechenden Prospekten beschäftigen sich Familien oft wochenlang. Bei der folgenschweren Entscheidung über die private Absicherung, bei Entscheidungen über das lebenslängliche Wohlergehen einer ganzen Familie, gibt es diese Informationslust nicht. Ein großer Teil der Bürger unterschreibt einen Vertrag, ohne dass der Einzelne gefragt und Antworten erhalten hat auf die Frage, welchen Versicherungsschutz er eigentlich braucht, und wie er diesen zu günstigsten Konditionen erhält. Er lässt den Vertreter diese Entscheidung mit erheblichen finanziellen Konsequenzen treffen. Erst Jahre später zeigt sich das Resultat. Der Versicherte hat dann oft durch eine falsche Versicherung Tausende von EURO verloren oder - was noch viel schlimmer ist - er oder die Hinterbliebenen sind trotz hoher Prämien im Ernstfall miserabel versorgt. Phänomen im Verhalten der Vermittler: Sie versichern ihre Kunden und Bekannten bewusst nicht bedarfsgerechtVermittler wissen - bis auf einige ganz Dumme -, dass sie ihre Kunden falsch informieren und nicht bedarfsgerecht versichern. Auch hier stellt sich die Frage nach dem „Warum?". Die teuren Versicherungsunternehmen kennen natürlich die Skrupel eines jeden, Menschen - sogar Freunde und Bekannte - „über den Tisch zu ziehen". Diese Skrupel werden Versicherungsvermittlern durch hohe Provisionen abgekauft, die die großen Aktiengesellschaften für den Abschluss von nicht bedarfsgerechten und zu teuren Versicherungen zahlen. Und dann wird den Vermittlern in Schulungen auch noch beigebracht, „dass sie nichts befürchten müssen, falls sie beim Verkaufsabschluss Fehler gemacht haben" - so der Bericht eines Praktikanten bei einem Versicherungsunternehmen. - Dabei wissen alle Vermittler auch noch, dass ihre Fehler fast nie oder erst nach Jahren erkennbar werden und dann auf jeden Fall nicht nachweisbar sind. So fällt es Versicherungsvermittlern leicht, ihre Kunden dahingehend zu beeinflussen, ihre Unterschrift unter Anträge für nicht bedarfsgerechte und zu teure Verträge zu setzen. Versicherte sind nicht gegen Falschversicherung geschützt Auch eine Haftung und Schadensersatzforderungen haben Versicherungsvermittler nicht zu befürchten. Im Juli 1996 schreibt ein zuständiger Richter am Bundesgerichtshof: „Ich selbst halte für erstaunlich, dass die Rechtsprechung mit der Frage kaum beschäftigt war." Für den Bund der Versicherten (BdV) ist allerdings nicht erstaunlich, dass die Obergerichte so wenig mit Haftungsfragen befasst waren. Der BdV erhält viele Beschwerden von Versicherten über Informations- und Vermittlungsfehler von Versicherungsvertretern, die aber nicht zu beweisen sind. Bei einer Beschwerde des betroffenen Versicherten an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) über Falschberatung und Vermittlungsfehler holt das BAV einen Bericht vom Vorstand des betroffenen Unternehmens ein, das wiederum seinen Vermittler befragt. Dieser bestreitet „natürlich" alles, und mit einem entsprechenden Bericht geht der Vorgang an das BAV zurück, das dann dem Beschwerdeführer, also dem Versicherten, unter Hinweis auf den Vorstandsbericht sein Bedauern ausdrückt, nicht helfen zu können. Ein Verbraucher, der dann bei einem Gericht eine Klage versucht, wird in der Regel „mangels Beweises" abgewiesen. In anderen Bereichen gibt es Gesetze, die den Verbraucher in ähnlichen Fällen vor Wucher und falschen Empfehlungen mit ihren finanziellen Folgen schützen - im Versicherungsbereich „Fehlanzeige": Versicherungsvermittler können die Bürger legal betrügen und ihre Gesellschaften deren Geld dann legal veruntreuen. Keine Unwirksamkeit von Versicherungen mit wucherischen Prämien, keine Strafverfolgung bei den Unternehmen und keine Haftung der Vermittler ! - Es soll noch einmal wiederholt werden: Es gibt einige ganz wenige Ausnahmen bei den Versicherungsunternehmen und bei den Vermittlern, die sich um eine bedarfsgerechte Absicherung ihrer Kunden bemühen. Geknebelte Einfirmenvertreter - Hauptwerkzeug beim legalen Betrug Nahezu alle deutschen Versicherungsvermittler arbeiten für nur eine Gesellschaft. Sie sind sogenannte Einfirmenvertreter. Aufgrund von Ausschließlichkeitsverträgen dürfen sie nur für ein einziges Unternehmen Verträge vermitteln. Und sie erhalten kein Gehalt, sondern nur Provisionen. Hat ein Vermittler einem Kunden alle Versicherungsmöglichkeiten aufgezeigt, geht er aber ohne Unterschrift unter einem Antrag nach Hause, hat er keinen Cent verdient. Weil er aber von Provisionen lebt und Verträge nur bei seiner Gesellschaft abschließen darf, hat ein Einfirmenvertreter gleich zwei Fäuste im Nacken: die Provisionsfaust, die ihn zwingt, auch falsche Versicherungen abzuschließen, wenn er die ihm von der Gesellschaft gesteckten Ziele erfüllen und nicht verhungern will. Und die Prämienfaust: Einem Vertreter der großen Aktiengesellschaften sitzen fast immer viel zu teure Prämien im Nacken. Er kann seinen Kunden nicht die günstigen Beiträge anderer Versicherungsunternehmen bieten, wird also aus diesem Grund über Prämien und Beitragsunterschiede nicht reden. Eine große Gefahr unseres Vertreter- und Provisionssystems ist, dass selbst solche Fachleute, die unter dem Zwang dieser beiden Fäuste aus Gewissensgründen nicht mehr arbeiten wollen, zur Weiterarbeit gezwungen sind; denn kündigen sie ihren Vertretervertrag, verlieren sie nicht nur ihre Kunden, die sie durch langfristige Verträge an ihre Gesellschaft gebunden haben. Sie erhalten auch keine Abfindung für den von ihnen aufgebauten Kundenstamm, würden also vor dem Nichts stehen und müssen deshalb widerwillig weitermachen. Der Interessenkonflikt zwischen dem provisionsabhängigen Einfirmenvertreter und dem uninformierten Verbraucher ist vorprogrammiert: Versicherungen, durch deren Abschluss Gesellschaft und Vertreter am meisten verdienen, sind meist solche, die für den Kunden falsch sind. Mit anderen Worten: Einen Einfirmenvertreter, der seine Kunden seriös berät, kann es eigentlich nicht geben. Er müsste seinen Kunden, die ihm blind vertrauen, vom Abschluss unsinniger Kapital-Lebens- oder privater Rentenversicherungen abraten, weil es bessere Alternativen zur Familienversorgung gibt (nämlich die Trennung von Versicherung und Geldanlage). Und er dürfte ihnen nicht die teuren Versicherungen seiner Gesellschaft aufschwatzen. Denn er weiß, dass sein Service die Prämiendifferenz nicht wettmachen kann. Die Differenz zwischen den teuersten und niedrigsten Versicherungsbeiträgen ist um ein Vielfaches höher als die Bestandspflegeprovision für die Vertreter. Drücker - die raffiniertesten „legalen Betrüger" Die zweite große Vertriebsschiene vieler Versicherungs-Aktiengesellschaften sind Drückerkolonnen (auch Kloppertruppen genannt), die mit allen möglichen Psychotricks und vor allem mit der Ausnutzung persönlicher Beziehungen arbeiten. Mit Kleinanzeigen oder durch andere Kontakte werden Personen angeworben, die entweder nur als Adressbeschaffer eingesetzt werden und gegen Geld ihre Bekannten, Freunde und Verwandten an die Drücker „verraten und verkaufen" und dabei als Türöffner dienen. Oder sie erhalten von einem Drückerkolonnen-Chef selbst die - ungeschützten - Bezeichnungen „Vermögens-, Finanz-, Wirtschafts- oder Unternehmensberater" und werden höchstpersönlich auf ihre Bekannten, Freunde und Verwandten losgelassen, nachdem man ihnen in kurzen Schulungen vor allem die erforderlichen Psychotricks beigebracht hat, wie man nicht bedarfsgerechte und viel zu teure Versicherungen an den Mann oder die Frau bringt. In Schulungsunterlagen wird den Drückern durch gezielte Fragen gezeigt, wen sie aufgrund persönlicher Beziehungen ansprechen können: „Wen kenne ich von meinem alten Arbeitsplatz, von der Schule oder Universität, aufgrund meiner Hobbys oder vom Sport, weil ich ein eigenes Haus habe, aus meiner jetzigen und früheren Nachbarschaft, weil ich ein Auto fahre, durch meine täglichen Besorgungen, durch meine Kinder, durch meine Frau/meinen Mann, aufgrund meiner Mitgliedschaft in Clubs, Vereinen, Verbänden und Organisationen ... ?" - Es folgt eine Blanko-Adressenliste. Und nach dem Schulungsmaterial soll der Drücker dann das Gespräch wie folgt eröffnen: „Hallo Heinz, ich habe eine wahnsinnige Sache kennen gelernt. Die muss ich Dir unbedingt zeigen. - Musst Du haben ! - Ist eine Überraschung ! - Wann passt es Dir ? - Oh, Augenblick Heinz, da muss ich erst auf meinen Kalender sehen, ob ich Dich noch dazwischenschieben kann. Du kannst Dir sicherlich vorstellen, dass ich mit dieser wichtigen Angelegenheit viel unterwegs bin !" - Kein Wort von Versicherung ! Und dann werden „Formulierungen für Verkaufsgespräche" vorgegeben: „Warum zahlen Sie nicht einmal an sich selbst ? - Ihr Geld von Ihrem Konto von Ihrer Bank auf Ihr Konto bei unserer Bank." - Auf Fragen wie „Kommen Sie von einer Versicherung ?" soll mit einer Gegenfrage reagiert werden: „Haben Sie etwas gegen Versicherungen ?" - Und gleichgültig, ob der Kunde hier mit Ja oder Nein antwortet, soll der Drücker antworten: „Darum wollte ich Sie aufsuchen. Wann passt es Ihnen besser ..." - Für die Frage, von welcher Organisation der vermeintliche Berater kommt, sind den Werbestrategen die scheinheiligsten Antworten eingefallen, wie zum Beispiel: „Wir sind eine Organisation, die anderen Menschen hilft, Steuern zu sparen, und das interessiert Sie doch sicherlich, Herr .... ?" - Wieder kein Wort darüber, dass Versicherungen vermittelt werden. Das ahnungslose Abschlussopfer lässt den Bekannten oder Menschen mit der „wahnsinnigen Sache" antanzen und schließt am Ende - mit Psychotricks überzeugt - eine Kapital-Lebens- oder private Rentenversicherung ab. Und er ist dann auch noch so leichtsinnig, Adressen weiterer Bekannter preiszugeben, zu denen der Drücker dann mit dem Spruch kommt: „Wir haben einen gemeinsamen Bekannten, der mein Angebot ganz toll fand ..." - Ein Schneeballsystem ist in Gang gesetzt. Drücker gehören zu Vermittlungsorganisationen oder Strukturvertrieben, die meist in enger Beziehung zu großen Versicherungskonzernen stehen. Besonders schlimme Drückerkolonnen sind die Deutsche Vermögensberatung mit weit über 20.000 „Vermögensberatern" (für Aachener & Münchener, Volksfürsorge), die HMI (für Hamburg-Mannheimer) mit etwa 20.000 und die OVB mit etwa 10.000 Drückern (für Deutscher Ring, Volksfürsorge, Hanse Merkur, Iduna/Nova). Daneben gibt es viele andere aggressive Vertriebsorganisationen wie ZEUS (für Deutscher Ring, Continentale), AWD und Bonnfinanz (für Deutscher Herold, Deutsche Bank) mit Tausenden von „Vermögens-, Finanz- oder Wirtschafts-Beratern" und viele hundert andere unseriöse Vermittelertruppen - wie zum Beispiel die BVB Quinz Holding, MLP, Proventus, ..... Sie vermitteln ihre Verträge grundsätzlich an nicht empfehlenswerte Gesellschaften und Konzerne mit schlechten oder viel zu teuren Angeboten. Drücker kommen wie Hausierer ins Haus oder Büro, haben aber vorher meistens über eine persönliche Beziehung oder einen Mittelsmann das Vertrauen ihrer Opfer erschlichen. Dem Misstrauen gegenüber ihren Angeboten begegnen sie mit dem Hinweis, dass alles, was sie anbieten, staatlich beaufsichtigt sei. Dieser Hinweis ist sogar richtig, wobei man allerdings wissen muss, dass die staatliche Versicherungsaufsicht weder die Prämienhöhe noch das bedarfsgerechte Anbieten von Versicherungen kontrolliert, dass also die Staatsaufsicht nicht gegen Wucher und legalen Betrug schützt.
Und dann können manche Drücker auch noch auf das Bundesverdienstkreuz ihres Anführers hinweisen und Hochglanzfotos ihres Chefs mit prominenten Persönlichkeiten vorlegen. Selbst Bundeskanzler Kohl und etliche Politiker geben der schlimmsten Drückerkolonne den Anschein der Seriosität - so ein Artikel „Helmut Kohl & Reinfried Pohl - ein Lehrstück über Geld & Moral“ aus der Mitgliederzeitung des Bundes der Versicherten im Jahre 1995:
„Bundeskanzler Helmut Kohl spricht zur Deutschen Vermögensberatung (DVAG). ,Kohl wischt Kritiken beiseite, lobt, ermutigt, motiviert’ (so die Zeitschrift Cash.).
Kohl: ,Der eine oder andere kann hier eine Anleihe nehmen, wie man’s macht. Von solchen Männern und Frauen lebt die Zukunft unseres Landes.’ -
Der DVAG-Chef Reinfried Pohl hat bereits als IOS-Manager unter Bernie Cornfeld viele Menschen um ihr sauer verdientes Geld gebracht. Dann die Erkenntnis: ,Wer legal absahnt, hat länger was davon.’ - So gründete Pohl die ,Deutsche Vermögensberatung’, einen Strukturvertrieb - auch Drückerkolonne genannt; denn Druck ist hier Lebenselixier: Abschluss-Druck auf ahnungslose Verbraucher mit Psychotricks, die den ,Deutschen Vermögensberatern’ in Schulungen auf menschenverachtende Art und Weise beigebracht werden (so ein Video von einer DVAG-Schulung), und Provisions-Druck auf Mitarbeiter - von der Spitze durch alle Ebenen der ,Struktur-Pyramide’ hindurch bis zum kleinen Adressenbeschaffer. Wer ,Geschäft’ bringt, rückt auf, kann Leute anwerben und in unteren Ebenen für sich anschaffen lassen, erhält mehr und höhere Provisionen. Am meisten steckt der Mann an der Spitze der Pyramide ein. Für Pohl schaffen etwa 12.500 Sklaven an. DER SPIEGEL mutmaßt, dass Pohl bereits Milliardär ist. -
Kohl: ,Die Idee entspricht der Idee der sozialen Marktwirtschaft, weil sich Vorausschau, Mut, Leistungswillen und das menschliche Miteinander in einer glücklichen Weise verbinden.’
Als die Mauer fiel, haben vor allem Pohls ,Deutsche Vermögensberater’ in den neuen Bundesländern ,verbrannte Erde’ angerichtet. Tausende Neu-Bundesbürger wurden mit Zeitungsanzeigen ,leichter Nebenverdienst’ angelockt. Ahnungslos führten sie den Wessie-Drückern ihre Bekannten und Verwandten zu, die mit miserablen Unfall- und Kapitallebensversicherungen der Aachener & Münchener zugeschüttet wurden - völlig am Bedarf vorbei. So sind Pohl und seine Drücker-Sklaven mitverantwortlich für das finanzielle Elend und Leid, das Tausende von schlecht abgesicherten Witwen, Waisen und Invaliden inzwischen getroffen hat. Mitverantwortlich sind aber auch Pohls Freunde in Politik und Wirtschaft; denn der Pohl-Schrott wird verkauft mit dem Hinweis: ,Eine Vielzahl von Politikern steht hinter uns.’ So DER SPIEGEL: ,Um sein Image aufzupolieren, hat sich der Herr über Deutschlands größte Kloppertruppe illustre Namen für seinen Beirat eingekauft.’ Als Zahlungsempfänger, Beiratsmitglieder oder Generalbevollmächtigte stehen auf Pohls Liste: Die CDU und FDP, Minister Kanther, die Ex-Minister Wallmann, Dregger, Jahn und Stoltenberg, FDP-Chef Gerhardt, Ministerpräsident Bernhard Vogel, Ex-Kanzlerberater Teltschik, Ex-Europaparlaments-Präsident Klepsch, ZDF-Chef Stolte, IHK-Frankfurt-Präsident Niethammer ... Kauft man sich so mit dem Geld legal betrogener Bürger Parteien, Politiker (Gesetzgeber) und die Öffentlichkeit - am Ende die Republik ? - DER SPIEGEL: ,Steinreicher Scharlatan - An Ehrungen hat CDU-Mitglied Reinfried Pohl keinen Mangel. 1988 bekam er sein erstes Bundesverdienstkreuz angesteckt, 1993 folgte das zweite.’ Auch für die Schicksale der DVAG-Sklaven und das ihrer Familien sind Pohl & Co verantwortlich (SPIEGEL): ,Für viele Drücker endet der Traum vom Reichtum im Abseits. Die meisten Mitarbeiter scheiden wegen Erfolglosigkeit wieder aus der Kloppertruppe aus, sobald sie die Adressen ihrer Freunde und Verwandten abgegrast haben. Zurück bleiben zerstörte Privatbeziehungen.’
Der Bund der Versicherten (BdV) hatte den Kanzler gewarnt, er solle sich nicht als ,Alibi für Seriosität’ missbrauchen lassen.
Das Kanzleramt an den BdV: ,Nach den hier vorliegenden Informationen ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein rechtlich zu beanstandendes Verhalten der DVAG.’ -
Mit werbewirksamen Kanzler-Porträts kann DVAG-Chef Reinfried Pohl jetzt sein rückläufiges Provisionsgeschäft ankurbeln.
Kohl zu Pohl: ,Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein herzliches Wort des Dankes an Sie richten für die großzügige Spende’ -
Mit dem ökonomischen Erfolg haben sich offenbar für Kohl und Parteifreund Pohl die moralischen Fragen erledigt. - Kritische Medienberichte über Kohls Pohl-Huldigung waren vorbereitet, erschienen aber nicht - aus welchen Gründen auch immer !“ -
Inzwischen ist Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), sein ehemaliger Regierungssprecher Friedhelm Ost (CDU) Generalbevollmächtigter. Und um den Reim „Pohl und Kohl“ zu vervollständigen, ist auch der ehemalige Kanzleramtsminister Bohl auf die Geldempfängerliste der DVAG gesetzt worden. Ergänzend hierzu Auszüge aus einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Juni 1991:
„Von abenteuerlichen Zuständen beim Abschluss von Versicherungen in den neuen Bundesländern hat der Leitende Regierungsdirektor im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Rudolf Gerlach, auf einem Versicherungsforum in Bonn gesprochen. Was in Ostdeutschland geschehe, das übertreffe selbst Schlagzeilen in der westlichen Presse, in denen von Goldgräbermentalität, Raubrittertum und vom ,Wilden Osten’ die Rede ist. Verbraucher würden vielfach mit Billigung oder auch mit Hilfe westdeutscher Versicherungsgesellschaften in die Irre geführt. Der Aufsichtsbeamte listete Verfehlungen auf: Verbraucher in den neuen Bundesländern würden unter Vortäuschung falscher Tatsachen mit Lebens- und Unfallversicherungen vollgepumpt. Ohne hinreichende Ausbildung werden Interessenten auf Kundenfang geschickt, und zwar in der eigenen Familie, bei Freunden und Bekannten. Nachdem sie auf diese Weise ihr Umfeld ,abgegrast haben’, würden sie von der Vermittlungsgesellschaft gnadenlos fallengelassen.“
Die beschriebenen Methoden der Ausnutzung persönlicher Beziehungen sind im Grunde bei allen Vertriebsorganisationen dieselben, deren Firmennamen nie auf Versicherungen hinweisen. Auch in den Angeboten taucht das Wort „Versicherung“ nur selten auf. Da ist vielmehr von „Beratung“, Versorgungsanalysen, großer Kapitalbildung, Jugendschutzbriefen, Programm mietfreies Wohnen, Vorsorge, Wünsche-Erfüllungs-Programm, tollen Geldanlagen, Steuernsparen und vielem anderen die Rede.
Mit Hochglanzprospekten werden die Sehnsüchte der Abschlussopfer nach Geld, Auto, Urlaub und Wohneigentum geweckt. Da werden umfangreiche Versorgungsanalysen erstellt. Auf raffinierte Art und Weise wird die Kapital- oder fondsgebundene Lebensversicherung als Problemlösung zur Erfüllung aller Träume angeboten oder - als der neue „Renner“ - die private Rentenversicherung. Da wird mit ständigen Geldauszahlungen gelockt. Der Hausbau oder Erwerb von Wohneigentum soll mit der Kapitallebensversicherung kein Problem und viel günstiger sein. Mit „Zertifikaten“ wird ein späteres Darlehen für den Hausbau oder -kauf „in Aussicht gestellt“. Das Zertifikat ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Außerdem ist es nicht sinnvoll, bei einer Finanzierung von Wohneigentum, das man selbst nutzen will, die Tilgung über eine Lebensversicherung mit einer Rendite anzusparen, die niedriger ist als der zu zahlende Darlehenszins. Da wird irreführend bis betrügerisch beraten und gerechnet. Die Drücker machen großartige Gutachten oder gewaltige Zeichnungen mit riesigen Zahlen. Naive glauben, sich mit einem 100-Euro-Schein einen 500-EURO-Schein kaufen zu können, oder dass sie bei monatlichen Zahlungen von 100 EURO in 30 Jahren aus einer Versicherung mehr als eine Million EURO zurückerhalten.
(Fast) Alle Versicherungsvertreter und -fachleute sind schwarze Schafe
Man schätzt die Zahl aller Versicherungsvermittler und Drücker auf etwa 500.000 - eingerechnet die Verwandten, Bekannten, Kollegen, Kegelbrüder und andere, die - ohne dass man es so recht erkennt - in Versicherungen machen. Achtzig Prozent aller hauptberuflichen 50.000 bis 60.000 Versicherungsvertreter sind Einfirmenvertreter. Und alle sollen - wie es in der Hauszeitung der Allianz-Versicherung einmal so schön hieß - „möglichst schnell herausfinden, wie der Kunde am besten zu packen ist“, und sie sollen „den Eindruck erwecken, als kümmere man sich um ihn“. Nur wer dies alles weiß, kann ermessen, welche Gefahren sich für den Verbraucher aus der vermeintlichen Vertreterberatung ergeben und wieviele Bundesbürger bereits falsche Versicherungen als „tickende Zeitbomben“ in ihren Schubladen haben.
Die Lobby kommt an dieser Stelle gerne mit dem Einwand, ein paar schwarze Schafe gäbe es in jeder Branche. Die Zahl der schwarzen Schafe unter den Versicherungsvermittlern ist jedoch so groß, dass man von einer riesigen Herde sprechen muss. Denn auch alle für die großen und teuren Versicherungs-Aktiengesellschaften tätigen Vermittler sind schwarze Schafe, weil sie den Verbrauchern viel zu teure Versicherungen anbieten „müssen“. Dazu gehören auch Mitglieder im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Generalvertreter und „geprüfte Versicherungsfachleute“, die oft nicht besser arbeiten als Drücker und wie diese am Bedarf vorbei falsche oder viel zu teure Versicherungen vermitteln. So sind vermutlich weniger als ein Prozent der 500.000 Versicherungsvermittler weiße Schafe.
Fast alle Bundesbürger sind dementsprechend schlecht und teuer versichert. Die allein sinnvolle Risiko-Lebensversicherung, die nicht mit einem Sparvorgang verbunden und dadurch bis zu zwanzigmal billiger ist als eine Kapitalversicherung, haben nur wenige Haushalte abgeschlossen, und dann auch meistens nur zur Absicherung eines Kredites - wie zum Beispiel beim Bauspardarlehen - also nicht zur Familienversorgung. Nur jeder siebte Haushalt hat eine private Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit versichert, meistens aber in völlig unzureichender Höhe und in der nicht empfehlenswerten Verbindung mit dem Sparvorgang einer Kapitallebensversicherung.
Diese erschütternden Ergebnisse, deren Einfluss auf Menschen- und Familienschicksale bei Unglücksfällen nicht vergessen werden darf, sind nun sicher kein Zeichen von „Dummheit der Bürger“ oder mangelnder Vorsorgebereitschaft. Sie sind vielmehr ein unwiderlegbarer Beweis für die betrügerische Beratungsleistung der meisten Versicherungsvermittler und der skrupellosen Geschäftsmethoden vieler Versicherungsgesellschaften.
So gesehen, entpuppt sich die angeblich gute Beratung vieler Vermittler als rücksichtslose, von den Gesellschaften erzwungene Provisionsschinderei. Jede Mark, die ein Versicherungssuchender locker machen konnte, ist bisher als erstes in Prämien für den viel zu teuren und deshalb minimalen Versicherungsschutz über eine Kapital-Lebensversicherung oder in einen Beitrag für eine private Rentenversicherung umgerechnet worden - ohne Rücksicht auf die dadurch entstandene Versorgungslücke der Familie.
Jährlich sterben Hunderttausende - schlecht versicherte - Familienväter. Und etwa die gleiche Zahl von Männern mit Familie sind erheblich in der Erwerbsfähigkeit behindert - fast alle ohne zusätzliche private Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hunderttausendfach finanzielle Not durch Invalidität und Tod in bundesdeutschen Familien.
Weitere Tricks der Überrumpelung
Neben Vertretern und Drückern gibt es auch noch berufsständische Vertriebswege - wie z. B. Ärzte-, Anwalts- Handwerker-Versicherungen usw. (z. B. über Axa/Colonia, Hamburg-Mannheimer, Iduna / Nova u. a.), oder über Verbände - wie z. B. Mietervereine, Bund der Steuerzahler, VdK, Bund der Kriegsblinden, Volkssolidarität, Kleingärtnervereine und andere Institutionen, die an dem „legalen Betrug“ ihrer Mitglieder durch das Kassieren von Provisionen und oft auch der Überschüsse aus Sterbegeldversicherungen kräftig mitverdienen. Auch hier ist allergrößte Vorsicht geboten, weil sich die schlechtesten Anbieter hinter der Seriosität eines Berufsverbandes oder Vereins verstecken. Da werden großartige Ausweise mit vielen Siegeln und Adlern vorgelegt und kostenlose Rentenberatungen angeboten. Am Ende wird eine unsinnige Kapital-Lebens- oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen.
Beliebte Gelegenheiten für überfallartige Angebote falscher und zu teurer Versicherungen sind Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen eines Menschen oder einer Familie (Geburt, Ausbildung, Studium, Berufsanfang, Bau eines Hauses und Heirat bis hin zum Tod), die Fragen zur privaten Absicherung auslösen. Für alle Bereiche gibt es spezielle Vertriebskanäle und Vermittlertruppen, die die ersten Unsicherheiten der Abschlussopfer in ihrer neuen Situation ausnutzen sollen und bei solchen Anlässen „auf der Matte stehen“.
Da gibt es für Geburten eine Organisation Felicitas, die junge Mütter in den Kliniken aufsucht und vorrangig Kapitallebensversicherungen der Hamburg-Mannheimer vermittelt. - Für Berufseinsteiger gibt es unsinnige und sehr teure „Programme für junge Leute“. Capital warnte besonders Studenten vor „Abzockern“ (z. B. MLP), die den jungen Menschen langfristige Kapital-Lebens- und private Rentenversicherungen oder fondsgebundene Versicherungen andrehen wollen. Selbst alten Menschen „verkauft“ man noch teure und unrentable Kapitallebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung (weil es bei einem Todesfall in den ersten Jahren kein Geld gibt) - ein kostspieliges „Glücksspiel für Kranke, an dem sich Gesunde nicht beteiligen sollten“. - Und zum Lebensende: „Bestatter vermitteln Lebensversicherungen“ lautete die makabre Überschrift eines Artikels im Handelsblatt.
Vorsicht ! - Ausweis für „geprüfte Versicherungsfachleute“ - „Persilschein für Betrüger“
Um das berechtigte Misstrauen der Verbraucher gegenüber ihren Vertretern zu brechen, haben die Versicherungsgesellschaften fast alle ihre Vermittler (auch Drücker) neuerdings mit einem amtlich aussehenden grünen Ausweis „geprüfter Versicherungsfachmann“ ausgestattet. Die Prüfungen hat die Branche natürlich selbst vorgenommen. So wurde dieser Ausweis im Handelsblatt auch zu Recht als „Persilschein für Betrüger“ bezeichnet.
Bei seiner Einführung wurde der neue Ausweis durch folgende Werbung begleitet:
„Für alle Fragen rund um Ihre Sicherheit gibt es jetzt eine zusätzliche Sicherheit: das Zertifikat für den Versicherungsfachmann ... Das gibt Ihnen als Kunden die Sicherheit, in jedem Fall gut beraten zu sein ... auch dann, wenn Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann erstmals zu tun haben. DEUTSCHE VERSICHERUNGEN.“
Wieder einmal eine Lüge ! - Der Ausweis gibt Ihnen auf keinen Fall „die Sicherheit, in jedem Fall gut beraten zu sein“. - Als Reaktion auf diese Kritik versuchen die Versicherungsgesellschaften, ihre Vermittlerverbände und Vertriebsorganisationen gegenwärtig, eine scheinstaatliche Ausbildung und Registrierung ihrer Vermittler zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik der Branche auf den Leim geht und sich zu entsprechenden Gesetzen verleiten lässt. Denn die angestrebte Ausbildung und Registrierung allein können im Bereich der Versicherungsvermittlung keine Verbesserung bringen. Der scheinbar staatlich geprüfte und registrierte Vermittler mit entsprechendem Ausweis kann für den hilflosen Verbraucher noch viel gefährlicher werden als zuvor, weil das durch den Ausweis erweckte Vertrauen des Verbrauchers keinesfalls berechtigt ist.
Ob ein Vermittler sachgerecht informiert und bedarfsgerechte Versicherungen vermittelt, ist keine Frage der Ausbildung und Registrierung, sondern der Provision und damit eine Frage des Charakters. Experten fordern deshalb, dass - neben Ausbildung und Registrierung - vor allem gesetzlich vorgeschrieben werden muss, dass die Bedarfsermittlung und die Angebote zu wichtigen Versicherungen in einem schriftlichen Protokoll nachvollziehbar gestaltet werden müssen, und dieses Protokoll dem Versicherten auszuhändigen ist. Dann kann dieser später eventuelle Fehler des Vermittlers beweisen und Schadensersatz von diesem oder seiner Gesellschaft erfolgreich einklagen. Ein ähnliches Ergebnis kann auch eine Beweislastumkehr bringen, wie sie eine Bundesratsinitiative vorsah, die Versicherungsvermittlern die Beweislast für die Bedarfsgerechtigkeit seiner Versicherungsabschlüsse übertragen wollte für den Fall, dass ein Verbraucher wegen der Vermittlung falscher Verträge Schadensersatzansprüche geltend macht.
Computerprogramme, Beitrags- und Renditevergleiche
Unter der Überschrift „Gaukler am Bildschirm - Versicherungskunden lassen sich durch manipulierte Computerprogramme über den Tisch ziehen“ schrieb DIE ZEIT, „dass Computerprogramme nicht automatisch Objektivität garantieren. Verbraucher sollten sich daher von vermeintlich objektiven Vergleichen nicht blenden lassen. Unabhängige Institutionen bieten immer noch die beste Garantie für Seriosität“ (wobei unter „unabhängig“ nicht ohne weiteres auch Medien, sondern eigentlich nur Verbraucherorganisationen wie Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten zu verstehen sind). Das Gleiche gilt für Ratings, Beitrags- und Renditevergleiche, die Medien abdrucken, ohne die von den Unternehmen selbst oder von Branchen- und Informationsdiensten gelieferten Zahlen zu überprüfen. So können Vermittler ahnungslose Verbraucher „schwarz auf weiß betrügen“, dass sie bei ihrer Gesellschaft Renditen von bis zu acht Prozent auf ihre Beitragszahlungen zu Kapitallebens- oder Rentenversicherungen erhielten. Dabei erzielen diese Gesellschaften diese Werte – jedenfalls nach ihren eigenen Angaben - nicht einmal als Netto-Erträge aus ihren Kapitalanlagen. Und dann muss man noch berücksichtigen, dass die Unternehmen von den Beiträgen große Teile für Kosten abzweigen (oft zwanzig Prozent), und dass sie auch Versicherungsleistungen erbringen müssen. Es ist ganz offenkundig, dass die Verbraucher bei den meisten Beitrags- und Renditevergleichen getäuscht und irregeführt werden. Die „Experten“, die solche Vergleiche aufstellen, übernehmen oder veröffentlichen, merken es aber nicht. Oder sie übersehen fahrlässig die Fehler der ihnen untergejubelten Zahlen.
Der Bund der Versicherten hatte auch schon Tests der Stiftung Warentest zu kapitalbildenden Versicherungen kritisiert - zum Beispiel, als die StiWa hierzu in einem ihrer Hefte empfohlen hatte: „Früh anzufangen lohnt sich!“ – Mit solchen Empfehlungen haben Millionen Bundesbürger Milliarden von Mark verloren durch die spätere Kündigung solcher Verträge oder beim Durchhalten durch die meist miserable Rendite. Die Stiftung Warentest, deren Testergebnisse in der Zeitschrift FINANZtest veröffentlicht werden, wurde auch in letzter Zeit von mehreren Seiten kritisiert. Da tauchte bei einem Rentenversicherungsvergleich unter „Sehr gut“ die Hamburger Leben auf - eine Gesellschaft, die nicht einmal 600 Neuverträge in 1999 abgeschlossen haben soll und die das Aufsichtsamt vor einigen Jahren wegen grober Managementfehler fast hätte schließen müssen. Außerdem hatte die StiWa bei Verträgen, die - einschließlich der Rentenzahlungen - bis zu 50 Jahre laufen, die Kapitalanlagerenditen von nur drei Jahren bewertet. Jedermann weiß, dass gerade Versicherer mit einem profitorientierten Vorstand jahrzehntelang stille Reserven horten und diese dann einmal in einem größeren Schub auflösen können. Soll das eine „sehr gute“ Leistung sein ? - . . . . Als absurdes Ergebnis kam heraus: Nicht empfehlenswerte Unternehmen mit hohen Kosten, gewagten Kalkulationen und gewagten Überschussprognosen, die - profitorientiert - stille Reserven horten, sind mit „Gut“ und „Spitze“ bewertet worden.
Vergessen Sie alle Tests: Das Wichtigste bei lebenslänglichen Verträgen ist die „subjektive Leistungsbereitschaft“ und Verbraucherorientierung des Unternehmens-Managements, das kein Tester auf 50 Jahre im voraus bewerten kann. In dieser Hinsicht verdienen im Augenblick zum Beispiel die neue leben und die HUK Coburg ein „Sehr gut“.
Bei Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen ist es ähnlich. So werden die herausragend günstigen Beiträge der Gruppenversicherungen des Bundes der Versicherten (BdV) von fast allen Medien verschwiegen – vielleicht weil der BdV ein Konkurrent für Versicherungsinformationen ist. So hatte Capital in 1999 „besonders günstige“ Prämien zu Haftpflichtversicherungen veröffentlicht mit 122 DM für die Privathaftpflicht, 142 DM für den Hund und 163 DM für das Pferd (insgesamt 427 DM), aber nicht darauf hingewiesen, dass die Beiträge zu den BdV-Gruppenverträgen weit darunter liegen mit 49 DM + 76 DM + 120 DM = insgesamt 245 DM.
Ohne Hintergrundwissen bleiben Verbraucher Abschlussopfer
Wer die hier geschilderten Gesamtzusammenhänge nicht durchschaut, wird immer das ahnungslose Abschlussopfer von provisionsgesteuerten Vermittlern und falsch und zu teuer versichert bleiben. Es nutzt wenig, wenn sich jemand eingehend über alle Versicherungsformen und -möglichkeiten informiert, wenn er aber nichts über die Gefahren unseres Versicherungswesens erfährt und über die Gefährlichkeit derer, die ihm irgendwann gegenüber sitzen und ihm all seine guten Vorsätze zerreden. Die Erfahrungen von Verbraucherorganisationen zeigen, dass selbst solche gut informierten Verbraucher am Ende wieder auf die „Ratschläge“ und Empfehlungen irgendwelcher „Berater“ oder von guten Bekannten hereingefallen sind.
Ob ein Verbraucher die richtige oder die falsche, eine billige oder eine teure Versicherung abschließt, ob er im Ernstfall richtig versichert ist und ob er viel Geld spart oder verschwendet, hängt in der Regel davon ab, durch wen er über Versicherungen informiert wurde und an welchen Vermittler oder welche Gesellschaft er geraten ist.
Wie sind Sie zu Ihren Versicherungen gekommen ?
Zuhause über einen Vertreter Meistens ganz schlecht ! oder über das Büro eines Versicherungsfachmanns, über einen „Berater“, Freund oder Bekannten, Autoverkäufer Bankangestellten . . . ?
Per Post oder Telefon, Nicht immer gut ! über die Geschäftsstelle eines Versicherungsvereins, über einen Makler ? Durch Informationen einer Gut ! neutralen Verbraucherorganisa- tion ?
Über die Beratung durch einen Sehr gut ! gerichtlich zugelassenen Versi- cherungsberater (z. B. beim Bund der Versicherten) ?
Nach den Erfahrungen des Bundes der Versicherten sind vielleicht fünf von hundert Bundesbürgern optimal versichert, also bedarfsgerecht mit richtigen Prioritäten und günstigen Beiträgen. Sie haben sich selbst neutral informiert. Etwa 95 von hundert Haushalten sind schlecht versichert, fünfzehn Haushalte aber wenigstens noch bei relativ günstigen Beiträgen. Fazit: Ungefähr achtzig von hundert deutschen Haushalten, also fast sechzig Millionen Bundesbürger, sind miserabel und viel zu teuer versichert. Die Gründe kann man in einer Faustregel zusammenfassen:
Wer über einen Vertreter oder einen Drücker (oft „gute Bekannte“) oder einen sonstigen Kontakt (Bank, Autoverkäufer usw.) an eine Aktiengesellschaft gerät, ist fast immer – Ausnahmen bestätigen die Regel - zu teuer und falsch versichert. Zu den Aktiengesellschaften sind nicht zu zählen solche Unternehmen, deren Aktionär ein Versicherungsverein ist (wie zum Beispiel bei der HUK Coburg Versicherungsgruppe). Zu den gefährlichen Vermittlern aber gehört fast alles, was sich in der Versicherungsvermittlung tummelt - auch Mitglieder im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Generalvertreter und „geprüfte Versicherungsfachleute“.
Wenn irgendein Bekannter mit der Vermittlung Ihrer Versicherungen zu tun hatte, und sei es nur als Adresslieferant, dann können Sie in der Regel davon ausgehen, dass Ihre abgeschlossenen Verträge falsch oder zu teuer sind. Das gleiche gilt für Versicherungen, die Ihnen über Verbände, Vereine oder berufsständische Organisationen angeboten wurden. Falsch und zu teuer sind Ihre Versicherungen vermutlich auch, wenn sie bei den bekannten Aktiengesellschaften bestehen - wie z. B.
Aachener & Münchener, Allianz (Frankfurter, Bayerische Versicherungsbank, Deutsche Versicherungs AG), ARAG, Barmenia, Axa/Colonia, Continentale, Deutscher Herold, Deutscher Ring, Deutscher Lloyd, Hamburg-Mannheimer, Hanse Merkur, Ideal, IDUNA/Signal, Karlsruher, Mannheimer, MLP, Neckura, Nordstern-Colonia, NOVA, Nürnberger, R+V, Stuttgarter, Vereinte, Vereinigte Versicherung von Amerika, Victoria, Volksfürsorge, WWK, Württembergische, Würzburger, . . .
Über den „Tod des Herrn Kaiser” schrieb der Autor in der Zeitschrift DIE WOCHE folgende Kolumne:
„E-Police via Internet - Heutzutage werden private Versicherungen noch im persönlichen Gespräch abgeschlossen. Dabei nutzen viele Vermittler die Unwissenheit der Bundesbürger aus, um ihnen Verträge aufzuschwatzen, die sie entweder nicht brauchen oder die viel zu teuer sind. So ist nach den Erfahrungen aller Verbraucherorganisationen fast jeder Bundesbürger falsch versichert und zahlt Jahr für Jahr Hunderte oder Tausende von Mark zuviel an Prämien. Informationen, die diesen Missstand beseitigen könnten, sind von den Versicherern kaum zu erwarten. Für sie ist Unwissenheit der billigste Rohstoff, aus dem Geld gemacht werden kann. Dementsprechend nichtssagend sind derzeit auch ihre Internetseiten. Mit der Unwissenheit ist aber in wenigen Jahren Schluss, wenn nicht nur 10 Millionen, sondern alle Deutschen das Internet nutzen und das auf völlig neue Art:
Stellen Sie sich vor, Sie kommen im Jahre 2005 auf die lobenswerte Idee, sich einmal selber um Ihre Versicherungen zu kümmern. Sie schalten Ihren Fernseher ein, gehen ins Internet und finden per Suchmaschine über die Begriffe ,Versicherung’ und ,SAVI®’ (staatlich anerkannte Verbraucherinfos) zum Beispiel das Internetangebot des Bundes der Versicherten (BdV).
Über eine Ziffer Ihrer Fernbedienung melden Sie sich als Familie mit kleinen Kindern an. Dadurch starten Sie einen Film, der aus mehreren Bausteinen besteht, in denen neutrale Experten Ihnen erklären, wie Sie z.B. für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für's Alter vorsorgen sollten. In einem Katalog stereotyper Fragen können Sie mit Ihrer Fernbedienung eine Frage anklicken, z. B. wie Sie aus ihren falschen Verträgen rauskommen, und schon gibt Ihnen ein Filmbaustein die Antwort. Sie können wichtige Aussagen in Schriftform runterladen und ausdrucken (z. B. die Adressen günstiger Anbieter). Und Sie können sich per Tastenklick zu günstigen Verbraucher-Gruppenversicherungen anmelden, bei denen es die rechtlichen Probleme nicht gibt, die beim Abschluss von Einzelverträgen via Internet bestehen.
Keine Utopie. Schon jetzt findet jeder, der ein mündiger Bürger in Sachen Versicherungen werden möchte, ein entsprechendes Informationssystem im Internet unter www.bundderversicherten.de, allerdings noch nicht in Filmen und Texten, sondern - nur - in Schriftform.“
Seiten 242 – 249 private Rentenversicherung und damit verbundene Sparvorgänge „Da in der Lebensversicherung Dinge miteinander vermengt sind, die getrennt werden sollten, und weil das Wissen darüber, was bei einem solchen Vertrag eigentlich vor sich geht, nur auf einer Seite vorhanden ist, und weil dadurch die Möglichkeit des Schwindels so groß ist, muss man sich fragen, ob Lebensversicherungen jemals mit einem gewissen Grad von Ehrlichkeit betrieben werden." Elizur Wright, amerikanischer Versicherungsaufsichtsbeamter, vor mehr als hundert Jahren in seinem Buch „Fallen, geködert mit Waisen" (Traps Baited with Orphans) Kapital-Lebensversicherung - legaler Betrug! Hunderte von Milliarden Mark falsch angelegt, Millionen Bundesbürger getäuscht, miserabel versichert und um Hunderte von Milliarden Mark betrogen Bei Lebensversicherungen geht es um den wichtigsten Versicherungsschutz überhaupt: um die Absicherung des Einkommens für den Fall einer
Berufsunfähigkeit und Und es geht um sehr viel Geld, das die Bundesbürger in dem Irrglauben, Altersvorsorge habe etwas mit Versicherung zu tun, in Lebens- und private Rentenversicherungen einzahlen. Wenn von Lebensversicherungen die Rede ist, dann denken fast alle nur an die Kapital-Lebensversicherung, bei der genau das geschieht, was Elizur Wright kritisiert (siehe oben), dass nämlich Dinge miteinander vermengt sind, die getrennt werden sollten: Versicherungsschutz für den Fall des Todes und Sparen als Altersvorsorge. In Wirklichkeit ist die eigentliche Lebensversicherung, mit der man Hinterbliebene für den Todesfall versorgt, die Risiko-Lebensversicherung. So gibt es also zwei Arten von Lebensversicherungen: reine Risikoversicherungen und Sterbegeldversicherungen, Ausbildungs-, Aussteuerversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen. Versicherungsschutz für den Todesfall bieten beide Versicherungsarten in gleicher Weise (ausgenommen die private Rentenversicherung). Nur kostet der Todesfallschutz über Kapitalversicherungen durch den angehängten Sparvorgang bis zu zwanzigmal mehr als über eine Risiko-Lebensversicherung. Oder anders herum: Der gleiche Todesfallschutz kostet über eine Risikolebensversicherung nur 5 Prozent der Prämie zu einer Kapitallebensversicherung. Ein junger Familienvater kann für einen Beitrag von 120 bis 150 EURO im Jahr (!) seine Familie für den Fall seines Todes mit 100.000 EURO absichern (eine Familienmutter mit 95 bis 120 EURO im Jahr) - über eine Risiko-Lebensversicherung, die nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist (siehe Seite XX). Über eine Kapital-Lebensversicherung wären dafür 2.000 bis 3.000 EURO im Jahr zu bezahlen, was eine junge Familie in der Regel nicht aufbringen kann. Deshalb sind auch alle deutschen Familien im Bereich der Hinterbliebenenversorgung katastrophal unterversichert. Versicherungsvermittler haben ihnen - wegen der hohen Provision - fast ausschließlich Kapital-Lebensversicherungen aufgeschwatzt. Und über die besteht dann ein Todesfallschutz nur in Höhe von 25.000 bis 50.000 EURO, weil dafür der monatliche Beitrag von 50 oder 100 EURO gerade noch bezahlbar ist. Für eine Risiko-Lebensversicherung mit gleichem Versicherungsschutz von 25.000 bis 50.000 EURO wäre der Beitrag nicht einmal 50 oder 100 EURO im ganzen Jahr ! - Das Schlimme ist aber, dass die 25.000 oder 50.000 EURO Versicherungssumme, die eine Normalfamilie über eine Kapitalversicherung gerade eben noch bezahlen kann, beim Tod des Familienvaters nicht ausreicht, um die Versorgung der Familie und die Ausbildung der Kinder sicherzustellen. - Wie gesagt: Über eine Risiko-Lebensversicherung wäre eine Vorsorge in Höhe des Drei- bis Sechsfachen, nämlich 200.000 EURO, für einen jungen Mann ab 240 EURO Jahresbeitrag sichergestellt, für eine junge Frau sogar ab 190 EURO Jahresbeitrag. Und einen Riesenvorteil hat die Risiko-Lebensversicherung: Der niedrige Beitrag für hohen Schutz ist immer, auch in schlechten Zeiten (z. B. bei Arbeitslosigkeit), bezahlbar, während z. B. arbeitslose Familienväter mit Kapitalversicherungen große Schwierigkeiten haben, die hohen Beiträge weiter zu zahlen. Sind sie inzwischen krank geworden, können sie nicht einmal mehr auf eine Risikoversicherung umsteigen, sondern müssen den wichtigen Versicherungsschutz oft aufgeben. Und dann passiert, was zum Beispiel dem Bund der Versicherten berichtet wurde: Der arbeitslose Familienvater verstirbt. Die Witwe musste mit den Kindern aus dem Haus ausziehen, der erste Weg nach der Beerdigung zum Sozialamt, und bis heute konnte die Witwe für das Grab ihres verstorbenen Mannes noch keinen Grabstein kaufen. In ähnlicher Form leben schätzungsweise zwei Millionen Menschen (Familien einschließlich Kindern) in finanzieller Not, weil sie für den Fall, dass der Ernährer durch Krankheit oder Unfall zum Invaliden geworden oder verstorben ist, entweder gar nicht oder über Kapitalversicherungen nur unzureichend abgesichert waren - wie im Grunde fast alle Bundesbürger und Familien, die aber zum Glück noch nicht von Krankheit, Unfall oder Tod betroffen sind. Das Schlimme: Die meisten ahnen nicht, in welcher Gefahr sie leben, und dass ihre Lebensversicherungspolicen nichts taugen. „Bei der Deckung dieser Versorgungslücken wird von vielen Bundesbürgern alles falsch gemacht, was falsch zu machen ist." - Das war das Fazit eines Artikels „Teure Fehler" in der Wirtschaftswoche. Fehler, die am teuersten zu stehen kommen, unterlaufen den Versicherten ausgerechnet in dem Versicherungszweig, für den sie das meiste Geld ausgeben und bei dem es um den wichtigsten Versicherungsschutz geht, nämlich um die Absicherung des Einkommens bei Invalidität oder beim Tod des Ernährers. So stellte die Wirtschaftswoche fest, dass die Deutschen für ihre Lebensversicherungen - international gesehen - das meiste Geld für den schlechtesten Versicherungsschutz ausgeben. Es gibt in Deutschland etwa 65 Millionen Kapital bildende Lebensversicherungen, in die die Bundesbürger etwa 40 Milliarden EURO im Jahr einzahlen. Aus diesem Geld und seinen Erträgen haben sich bei den Lebensversicherungsunternehmen inzwischen über 500 Milliarden EURO Vermögen (plus 70 Milliarden EURO an stillen Reserven) angesammelt. Das Tollste: Keiner weiß, wem dieses Riesenvermögen eigentlich gehört. Die Versicherungsunternehmen und ihre Vertreter deuten die massenhaften Abschlüsse von Kapitalversicherungen gerne als „ungeheuren Vertrauensbeweis der Bevölkerung in die Lebensversicherung." - In Wirklichkeit sind diese „traurigen" Tatsachen das Ergebnis einer Vielzahl von Lügen und von aggressiven Vertriebsmethoden nach der Devise „Unwissenheit ist der billigste Rohstoff, aus dem Geld gemacht werden kann". Schwindel zu Kapitallebensversicherungen Im Zusammenhang mit Kapitalversicherungen wird in der Werbung sowie von Vertretern und Drückern munter drauflos geschwindelt, sie seien die ideale Kombination von Familien- und Altersvorsorge, sie seien eine Geldanlage mit hoher Rendite von bis zu 8 Prozent, sie seien die dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems, deren erste Säule (die gesetzliche Rentenversicherung) nicht mehr sicher sei, weil es immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen gibt, sie allein seien steuerlich begünstigt, das Versichertengeld werde treuhänderisch verwaltet, fast alle Überschüsse und Erträge kämen den Versicherten zugute, die staatliche Aufsicht würde die Versicherteninteressen wahren. Die Wahrheit über Kapitallebensversicherungen Sie taugen weder als Familien- noch zur Altersvorsorge. Sie sind - langfristig - eine schlechte Geldanlage, die über Jahrzehnte durch die Inflation entwertet wird (in 48 Jahren verlor die D-Mark 73,4 Pfennige!). Die Rendite lag in der Vergangenheit zwischen 5 und 6 Prozent (nur bei wenigen guten Gesellschaften, bei denen aber die Masse der Bundesbürger nicht versichert ist, über 6 Prozent), was im Vergleich zu inflationssicheren Aktien und Aktienfonds schlecht ist. Die dritte Säule unseres Altersvorsorgesystems ist - nach gesetzlichen und betrieblichen Renten - die „private Vorsorge", die man wesentlich besser über die eben genannten Anlagen betreiben kann (auch durch Wohneigentum). Kurswertsteigerungen aus Wertpapieren und Fonds sowie Wertsteigerungen aus Immobilien sind - wie Erträge aus Lebensversicherungen - steuerfrei. Alle anderen Kapitalerträge aus Geldanlagen sind für ein Ehepaar bis zu 3.150 EURO und für einen Ledigen bis zu 1.550 EURO pro Jahr ebenfalls steuerfrei (Sparerfreibetrag). Versichertengelder und deren Erträge werden von den Versicherungsgesellschaften nicht treuhänderisch verwaltet, sondern wie Unternehmensgeld behandelt, zum Ausgleich unternehmerischer Verluste missbraucht und durch vielfältige Manipulationen dezimiert – so ein Versicherungsunternehmen: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämien ist allein Sache des Versicherers." Da die Vertrags- und Vermögensverhältnisse völlig ungeregelt sind, können die Unternehmen die Jahresüberschüsse, an denen die Versicherten zu beteiligen sind, durch Kostenverschwendungen, Abschreibungen und viele andere Manipulationen kräftig dezimieren - zu Lasten der Versicherten. Die Versicherten erfahren davon in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nichts. Sie glauben, wie eine EMNID-Meinungsumfrage ergeben hat, dass die Lebensversicherer ihr Geld treuhänderisch verwalten und durch gesetzliche Regelungen und die staatliche Aufsicht sichergestellt ist, dass die Unternehmen das Versichertengeld nicht missbrauchen können. Ein verhängnisvoller Irrtum ! - Die staatliche Versicherungsaufsicht, der Gesetzgeber und Gerichte haben erkannt, dass die Kapitallebensversicherung Mängel hat. Im Jahre 1998 sagte Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung: „Bei den Lebensversicherungen werden wir für mehr Transparenz sorgen." - Warten wir’s ab! Jedenfalls sind die traditionellen Kapitallebens- und Rentenversicherungen tot, wenn sie in transparenter Form angeboten werden müssen mit dem Hinweis: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämien ist allein Sache des Versicherers." Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen sind intransparent und informieren zum Beispiel nicht über die hohen Verluste bei Kündigung. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2001 entsprechende Rückkaufswert- und Abschlusskostenklauseln wegen fehlender Hinweise auf die „wirtschaftlichen Nachteile" für die Versicherten für unwirksam erklärt. Fazit: Die Kapital-Lebensversicherung ist keine ideale Kombination von Familien- und Altersvorsorge. Die Kapital-Lebensversicherung ist als Versicherung unsinnig und überflüssig Wenn eine Lebensversicherung die Zukunft der Familie und der Kinder absichern soll, ist es völlig unsinnig, sie mit einem Sparvorgang zu verbinden, der durch zehn- bis zwanzigfach überteuerte Prämien das Erreichen dieses Ziels verhindert. Die mit einem Sparvorgang vermengte Kapital-Lebensversicherung ist also die unsinnigste und überflüssigste Versicherung überhaupt. Der Versicherungsschutz ist auch im Vergleich zu einer Risikoversicherung viel zu teuer; denn durch hohe Kosten und Manipulationen der Gesellschaften kostet der Todesfallschutz hier mehr als über eine Risiko-Lebensversicherung. Der Versicherungsschutz ist bei einer Kapitalversicherung nicht „umsonst", sondern teurer als über eine Risikoversicherung ! Das Verrückteste und ein Hauptmotiv für den Abschluss von unsinnigen Kapitalversicherungen ist, dass fast alle glauben, sie erhielten den Versicherungsschutz „umsonst", weil es ja am Ende - meistens im Alter 60 oder 65 Jahre - Geld zurück gibt. Dabei müssen bei Kapital- und Risikoversicherungen die gleichen Versicherungsleistungen erbracht und dafür die gleichen Beitragsanteile kalkuliert werden. Nur bei Kapitalversicherungen werden sie mit wesentlichen höheren Vertreterprovisionen und Kosten belastet. Wichtiger Tip: Trennen Sie Versicherung und Geldanlage! Sorgen Sie für den Fall des Todes und einer Berufsunfähigkeit durch eine „spottbillige" Risiko-Lebensversicherung vor (die Sie immer - auch in schlechten Zeiten - bezahlen können). Und sparen Sie Ihr Geld selbst an - inflationsgeschützt und flexibel (z. B. in Aktien oder Aktienfonds für die Schaffung von Wohneigentum). Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sind als Geldanlage zur Altersvorsorge unrentabel Die Kapital-Lebensversicherung hat zu etwa fünf bis zehn Prozent mit Versicherung zu tun. Die private Rentenversicherung bietet sogar überhaupt keinen Versicherungsschutz für Hinterbliebene (Seite XX). Wenn jemand mit seinen Beiträgen eine spätere Rente anspart und während der Ansparphase verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen nur das angesparte Geld abzüglich Kosten und zuzüglich einer Überschussbeteiligung zurück, aber keine Versicherungsleistung. Wenn Kapitallebens- und private Rentenversicherungen zur Absicherung von Familien unsinnig sind, bleibt nur noch der darin vermengte Sparvorgang übrig, von dem viele Versicherte der Branchenwerbung glauben, er sei rentabel und ideal für eine zusätzliche Altersvorsorge. Aber zum Sparen und als Geldanlage zur Altersvorsorge taugt die Kapital-Lebensversicherung ebenso wenig wie die private Rentenversicherung. Beide sind - bei meist jahrzehntelangen Laufzeiten - unrentabel und äußerst unflexibel. Es ist zwar jederzeit eine Kündigung möglich, aber beim Umsteigen auf bessere Geldanlagen gehen oft alle oder ein Großteil der Beiträge verloren. Seiten 265 – 304 Gnadenlose Schleichwerbung schon in den Schulen, intransparente Bedingungen und unvollständige Verbraucherinformationen Der Bund der Versicherten entdeckte Ende der 90er Jahre eine Broschüre, die in Millionenauflagen kostenlos an Schulen verteilt und beim Wirtschaftsunterricht eingesetzt wurde. In dem sogenannten „Schülerheft" betreibt eine angeblich gemeinnützige Arbeitsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft unverhohlen irreführende Werbung, indem sie die Lebensversicherung als die dritte Säule im System der Altersvorsorge darstellt (was sie nicht ist) und schreibt, dass Lebensversicherer das Geld ihrer Kunden treuhänderisch verwalten (was sie nicht tun) und dass das Aufsichtsamt Missstände verhindert, indem es den Versicherern „genau auf die Finger sehe" (was nicht der Fall ist). Die Arbeitsgemeinschaft beschreibt sich als „eine gemeinnützige Vereinigung aus Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern, Pädagogen und Publizisten, die die wirtschaftliche und soziale Bildung vor allem junger Menschen fördert. Sie plant und entwickelt unter anderem Maßnahmen, die geeignet sind, die Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge und die soziale Ordnung unserer Gesellschaft zu verbreiten." Die Arbeitsgemeinschaft finanziert sich durch „Spenden" von Auftraggebern, die gleich direkt an die Druckerei gehen, die die bestellten Broschüren in Millionenauflagen druckt. Das Raffinierte an diesem Komplott: Während man den Versichererverband als Herausgeber wegen unlauteren Wettbewerbs belangen könnte, ist dies gegenüber der Arbeitsgemeinschaft kaum möglich, weil man ihr keine Wettbewerbsabsicht nachweisen kann. Der BdV hat allerdings erreicht, dass die zuständigen Ministerien vieler Bundesländer ein Verteilungsverbot der Schülerhefte erlassen haben. Die Manipulation der Bundesbürger setzt sich fort durch eine irreführende Werbung zur Lebensversicherung als der angeblich 3. Säule unseres Altersvorsorgesystems und mit den Lügen von Branchenfunktionären, das Geld der Versicherten werde von den Lebensversicherern treuhänderisch verwaltet. Hinzu kommen unzulängliche Verbraucherinformationen, die den Lebensversicherern seit 1995 gesetzlich vorgegeben sind als Ausgleich dafür, dass die Versicherungsbedingungen seit Mitte 1994 nicht mehr einer Vorabkontrolle durch das Aufsichtsamt unterliegen. Aber kein Anbieter hat in diesen Informationen bisher über die Nachteile kapitalbildender Versicherungen informiert. Auch in den Versicherungsbedingungen steht darüber nichts. Der Bund der Versicherten geht seit Ende 1996 gerichtlich gegen die unzulänglichen Verbraucherinformationen vor und gegen die ab 1995 geltenden Lebensversicherungsbedingungen, die alle deutschen Lebensversicherer nahezu wortgleich verwenden. Möglicherweise können alle Lebensversicherten ihre gezahlten Beiträge zurück verlangen oder wenigstens höhere Rückkaufswerte oder Überschussbeteiligungen fordern. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (2 U 219/98) vom 28.05.98 darf die Allianz Lebensversicherungs-AG Klauseln in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die die Abschlusskosten und Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen regeln, nicht mehr verwenden. Zu den Überschüssen, an denen die Versicherten beteiligt werden, schreibt die Allianz – ähnlich wie alle deutschen Lebensversicherer - in ihren Bedingungen: „ ... Aus den Erträgen der Kapitalanlagen, den Beiträgen und den angelegten Mitteln werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten von Abschluss und Verwaltung des Vertrages gedeckt. Je höher die Kapitalerträge sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger wir arbeiten, um so größer sind die Überschüsse, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer beteiligen. Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsgesetzbuches (HGB) und den zu diesen Gesetzen erlassenen Rechtsverordnungen. ... Die Gewinnbeteiligung nehmen wir nach Grundsätzen vor, die im Einklang mit § 81c VAG stehen. ... Von den Überschüssen kommt den Versicherungsnehmern ein angemessener Anteil als Gewinnbeteiligung zugute. Die Frage der Angemessenheit unterliegt nach § 81 c VAG der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. ..." Daraus soll sich ergeben, was die Nürnberger Leben in einem Parallelprozess geradezu zynisch geschrieben hat: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämie ist allein Sache des Versicherers." – Tatsächlich kann ein Normalverbraucher nicht erkennen, dass die Versicherer die Prämien für Kostenverschwendungen missbrauchen und in stillen Reserven oder im Konzern verschwinden lassen und dadurch einseitig die von ihnen geschuldeten Leistungen bestimmen können. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klausel für unwirksam erklärt mit der Begründung: Es fehle eine Klarstellung zu den Nachteilen der Kapitallebensversicherung, meint das Gericht. Die Klauseln enthielten keinerlei Regelungen für den Umfang der geschuldeten Leistung. Sie erweckten aber den Eindruck, als sei der Leistungsumfang konkret geregelt. Tatsächlich habe die Allianz Spielräume, um den Umfang der geschuldeten Leistungen zu bestimmen. Der Versicherungsnehmer werde beim Vertragsabschluss nicht hinlänglich informiert und erfahre auch später nicht, was ihm zustehe und wofür genau er bislang Prämien entrichtet habe. Selbst mit anwaltlichem Rat könne er dies nicht ermitteln und auch eine Abrechnung nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen. Die Allianz hatte eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, den Antrag dann aber wieder zurück gezogen. Der Bundesgerichtshof hat in einem anderen Verfahren gegen die Nürnberger zwei weitere Klauseln (zum Rückkaufswert und zur Beitragsfreistellung) für unwirksam erklärt, die von den Stuttgarter Richtern für unwirksam gehaltene Überschussbeteiligungsklausel dagegen für wirksam gehalten. Gegen diese BGH-Entscheidung hat der Bund der Versicherten im Jahre 2001 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der BGH hat vermutlich aus überwiegend zweckmäßigen Erwägungen die Überschussbeteiligungsklausel „gerettet". Richter überlegen sich nämlich sehr genau die praktischen Folgen ihrer Entscheidungen. Die wären verheerend gewesen, wenn der BGH die Klausel gekippt hätte. Denn was wäre danach geschehen ? – Die Gesellschaften können nach Meinung eines BGH-Richters unwirksame Klauseln nicht einfach – ohne Zustimmung des Versicherten - durch neue Klauseln ersetzen (wie es die Allianz nach ihrer Verurteilung gemacht hatte). Sie müssten mit ihren Kunden für alle nach 1994 abgeschlossenen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen neue Klauseln aushandeln. Wenn dann die angebotenen neuen Klauseln nicht den Vorstellungen der Versicherten von einer treuhänderischen und rationellen Verwaltung und Geldanlage entsprechen und nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der Rendite führen, könnte jeder, der nach 1994 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen abgeschlossen hat, die Aufhebung seines Vertrages ab Beginn verlangen. Die Versicherungsunternehmen müssten alle Beiträge plus 7 bis 8 Prozent Zinsen an die Versicherten zurückzahlen. Möglicherweise müssten auch die Vermittler ihre Provisionen an den Versicherer zurückgeben. Es ist leicht vorstellbar, dass die Bundesrichter vor derartigen Folgen ihrer Entscheidung, die schätzungsweise 15 Millionen nach 1994 abgeschlossene Verträge betrifft, zurückgeschreckt sind und nach einer Möglichkeit gesucht haben, die Überschussbeteiligungsklausel für verständlich und wirksam zu erklären. Der rettende Strohhalm war der Hinweis der Versicherer darauf, dass die Kapitalerträge und die Sterblichkeit (vorzeitige Versicherungsfälle) den Umfang der Überschussbeteiligung beeinflussen. Der BGH meinte, die Versicherten wüssten aufgrund dieser Formulierungen, dass die Überschussbeteiligung unterschiedlich hoch ausfallen kann. Richtig: Das weiß jeder! - Aber keiner weiß und kann der oben zitierten Klausel entnehmen, dass die Unternehmen die unterschiedlich hoch ausfallenden Überschüsse weiter dezimieren oder zu ihren Gunsten – zum Beispiel zum Ausgleich von Kostenverschwendungen - missbrauchen und stille Reserven horten können. Und dieser - im Vergleich zu anderen Geldanlagen - wesentliche Nachteil für Versicherungskunden wird durch den Klauseltext nicht erkennbar. Der BGH hätte – wie zu den anderen für unwirksam erklärten Klauseln – entscheiden müssen, dass sie die „wirtschaftlichen Nachteile" der Regelung für den Versicherten nicht deutlich machen. Lesen Sie noch einmal die Klausel ! - Haben Sie nicht den Eindruck, zur Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen aus ihren Geldern sei alles bestens geregelt und von einer staatlichen Aufsicht überwacht ? – Glaubt man nicht, die Unternehmen könnten danach mit dem Geld der Versicherten nicht machen, was sie wollen; sie könnten unternehmerische Verluste nicht mit den Überschüssen aus Versichertengeld ausgleichen; sie dürften keine Abschreibungen auf das angelegte Versichertengeld vornehmen oder Teile davon verschwinden lassen. Das waren auch bei einer EMNID-Meinungsumfrage die Antworten von etwa 80 Prozent der Befragten, denen die Klausel vorgelegt wurde. Und wegen dieser Irreführung haben die Richter des Stuttgarter Oberlandesgerichts die Klausel als intransparent angesehen und für unwirksam erklärt (siehe oben). Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Private Rentenversicherung – der gleiche „legale Betrug" Im Zusammenhang mit der Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung und Rentenreform haben die Lebensversicherungsunternehmen und Drückerkolonnen die private Rentenversicherung zu ihrem neuen Renner auserkoren. Denn wenn alle meinen, die gesetzliche Rente reiche nicht aus, scheint es doch – auch für die Bürger - nahe zu liegen, dass man eine private Rente drauf setzen sollte. Auf die oben dargestellten Alternativen (Aktien, Aktienfonds, Wohneigentum) kommt der deutsche Otto Normalverbraucher ohnehin nicht. Für den Absatz der privaten Rentenversicherung haben sich Versicherungsvertreter und Drücker ein besonderes Werbeargument ausgedacht: Erinnern Sie sich noch an die Versicherungsberaterin des Bundes der Versicherten, die mit versteckter Kamera Vertreter von sechs großen Gesellschaften beim „Beratungsgespräch" bei einer jungen Familie beobachtet hat (Seite XX) ? - Alle haben als Erstes dem Familienvater - völlig am Bedarf vorbei - die private Rentenversicherung angeboten (ohne Todesfallschutz). Dabei haben sie die allgemeine Kritik an der Kapitallebensversicherung als „Verkaufsargument" verwendet mit dem Hinweis, diese Kritik sei nicht ganz unberechtigt, aber man habe jetzt was viel Besseres entwickelt: die private Rentenversicherung ! - Dort sei die Rendite besser (angeblich zwischen 7 und 8 Prozent), weil kein Todesfallschutz geboten werde und der Beitrag voll angespart werden könne. Wieder eine glatte Lüge! - Die Renditen von privaten Rentenversicherungen waren - um es noch einmal zu wiederholen - in der Vergangenheit meistens schlechter als die ohnehin mäßigen Renditen von Kapital-Lebensversicherungen mit Todesfallschutz für die Hinterbliebenen (siehe Seite XX). Riester-geförderte Lebens- und Rentenversicherungen Die private Rentenversicherung begegnet uns ab dem Jahre 2002 als sogenannter „Altersvorsorgevertrag" wie auch die Kapitallebensversicherung – allerdings in „gerupfter" Form: ohne Versicherungsschutz als sogenannter Kapitalisationsvertrag. Hier wird es im Jahre 2002 wesentlich bessere Angebote aus dem Fondsbereich und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geben. Hierzu und zu der Frage, wie Sie aus einem voreilig abgesclossenen falschen Vertrag wieder rauskommen, sollten Sie unbedingt die ausführlichen Informationen ab Seite XX lesen ! - Seiten 265 – 304 Kapital-Lebens- und private Rentenversicherungen sind als Geldanlage schlecht - mit oder ohne Steuervorteile, mit oder ohne staatliche Förderung
Das Problem der ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnisse wurde bereits in den einleitenden Kapiteln angesprochen. Denken Sie an das Beispiel, wo ein Autobesitzer jemandem 1.000 EURO gibt, um seinen Wagen aus der Reparaturwerkstatt abzuholen. Nachdem der Abholer 618 EURO für die Reparatur bezahlt hat, meint er, den Rest der 1.000 EURO als Kosten und Gewinn verbraten bzw. vereinnahmen zu können. Es entstand Streit, weil keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden. Der Autobesitzer hätte sagen müssen: „Die 1.000 EURO bleiben mein Geld, davon bezahlst Du die Rechnung. Den Rest gibst Du mir wieder, und dann erhältst Du 100 EURO Fahrtkosten und für das Abholen des Wagens." Ähnliche Regelungen fehlen auch zu Kapitalversicherungen. Hier sind vor allem drei Dinge miteinander vermengt, die getrennt werden sollten:
Die Lebensversicherungsunternehmen kalkulieren die einzelnen Prämienbestandteile tatsächlich so, wie oben beschrieben: einen sogenannten Risikoanteil (für die Todesfälle), einen Sparanteil und einen Dienstleistungsanteil (ihre Kosten und Gewinne). Sie legen diese Kalkulation aber nicht offen. So weiß der Lebensversicherte nicht, wie viel der Versicherungsschutz und wie viel die Dienstleistungen der Gesellschaft kosten, und wie viel er mit welcher Rendite anspart. Und die Gesellschaften können ihre Kalkulationen nachträglich ändern, ohne dass es die Versicherten merken. Ein Beispiel: Die Gesellschaft X verlangt eine Jahresprämie von 1.000 EURO, Sie hat 200 EURO für Todesfall-Leistungen an Hinterbliebene kalkuliert, 600 EURO als Sparanteil und 200 EURO als Kosten und Gewinne. Dem Versicherten garantiert sie zum Vertragsablauf die Auszahlung der Versicherungssumme von 32.000 EURO, die sich aus den Sparanteilen und einem Garantiezins von 3,25 Prozent ergibt. Die Gesellschaft erwirtschaftet natürlich mehr als 3,25 Prozent Zinsen aus den langfristig eingezahlten Sparanteilen. Es entstehen sogenannte „Zinsüberschüsse". Erzielt das Unternehmen zum Beispiel Erträge und Wertsteigerungen auf die Kapitalanlagen von acht bis zehn Prozent, dann erreicht das Unternehmen (nicht der Versicherte!) statt der Versicherungssumme von 32.000 EURO fast das Dreifache, nämlich 90.000 EURO. Nun ist der Sparanteil nicht das einzige Versichertengeld, das die Gesellschaft verwaltet, sondern da gibt es auch noch den Risikoanteil von 200 EURO für den Versicherungsschutz. Dieser Anteil ist aus Sicherheitsgründen in der Regel doppelt überkalkuliert. Von den 200 EURO bleiben also 100 EURO „Risikoüberschüsse" im Jahr übrig. Auch aus diesen kann die Gesellschaft Erträge von acht bis zehn Prozent erwirtschaften. Das macht noch einmal etwa 15.000 EURO. Insgesamt erwirtschaftet die Gesellschaft also über 100.000 EURO aus dem ihr überlassenen Versichertengeld (einschließlich aller Überschüsse), die eigentlich den Versicherten gutgebracht werden müssten. So eine Bundestags-Drucksache aus dem Jahre 1982: „Die Beiträge enthalten hohe Sicherheitszuschläge. Zur Wahrung der Belange der Versicherten müssen die dabei anfallenden Überschüsse den Versicherten möglichst ungeschmälert gutgebracht werden." Tatsächlich haben Lebensversicherte in der Vergangenheit bei fast allen Gesellschaften nur 60.000 bis 80.000 EURO erhalten, was einer sogenannten „Ablaufrendite" von vier bis sechs Prozent auf die gezahlten Beiträge entspricht. Frage also: Wo ist die Differenz zu den 100.000 EURO, wo sind die 20.000 bis 30.000 EURO geblieben ? - Die Gesellschaften können sie doch nicht als Kosten und Gewinne vereinnahmt haben, weil sie dafür doch schon 200 EURO in den Jahresbeitrag einkalkuliert hatten !? - Die Antwort gibt die eben zitierte Bundestags-Drucksache: „Dass die anfallenden Überschüsse den Versicherten möglichst ungeschmälert gutgebracht werden, ist jedoch derzeit nicht gewährleistet. Die Versicherer können Verluste aus anderen Bereichen, insbesondere aus dem Abschluss- und Verwaltungsbereich, mit den Überschüssen zu Lasten der Versicherten voll saldieren." Wem das noch nicht Beleg genug ist, für den gibt es auch noch eine Bestätigung dieses Vorgangs durch den ehemaligen Abteilungspräsidenten Gottfried Claus aus dem Aufsichtsamt (BAV): „Allgemein ist es im Wirtschaftsleben so, dass eine mangelhafte Geschäftsführung sich zum Nachteil des Unternehmens auswirkt, indem dieses die entstehenden Verluste zu tragen hat. In der Lebensversicherung ist dem aber nicht so. Hier sind es zunächst einmal die Versicherten und meistens nur die Versicherten, die die Konsequenzen von unternehmerischen Fehlentscheidungen oder sogar von Missmanagement zu tragen haben, indem Verluste einfach zu einer Verminderung der Beitragsrückerstattung führen." Ganz wichtig ist also zu erkennen, dass Sie als Lebensversicherter nicht an den Erträgen aus Ihrem Geld beteiligt werden, sondern nur an dem, was die Gesellschaften von Ihrem Geld und seinen Erträgen übriglassen. Und da gibt es viele Möglichkeiten, Ihr Geld zu missbrauchen oder verschwinden und in den Taschen der Aktionäre wieder auftauchen zu lassen. Solange die Verbraucher so „dumm" sind, diese Art der Kapitalversicherung abzuschließen, so lange werden die Gesellschaften das ungeregelte Lebensversicherungssparen anbieten und die Verbraucher weiter legal betrügen. Tatort für diesen Betrug und diese Veruntreuung von Versichertengeld sind die Buchhaltung, die Jahresabschlüsse und Bilanzen von Lebensversicherungsunternehmen. Tatort für Betrug und Untreue: Jahresabschlüsse von Lebensversicherungsunternehmen Versichertengeld wird nicht treuhänderisch verwaltet, es wird missbraucht und verschwindet in dunklen Kanälen Wenn Sie eine Kapital-Lebensversicherung besitzen oder abschließen wollen, dann interessiert Sie sicher, was Ihre Gesellschaft mit Ihrem Geld macht, das Sie jahrzehntelang zahlen. Bleiben wir einmal bei dem Beispiel mit den 1.000 EURO Jahresbeitrag und den dreißig Jahren Vertragsdauer. Sie zahlen die ersten 1.000 EURO. Klar ist in diesem Augenblick nur, dass Hinterbliebene die Versicherungssumme von 32.000 EURO erhalten, wenn der versicherten Person etwas passiert (noch einmal: das können Sie auch mit etwa fünf Prozent des Beitrages über eine Risikoversicherung erreichen). Bei der Kapitalversicherung dagegen ist völlig unklar, was mit Ihrem Geld geschieht. Denn plötzlich gilt nicht mehr die interne Aufteilung der Prämie in 20 Prozent Kosten und Gewinn, 20 Prozent für den Versicherungsschutz und 60 Prozent als Sparanteil, sondern die Gesellschaft meint, die 1.000 EURO zunächst einmal - wie ein Bäcker das Geld für die verkauften Brötchen - nach Belieben verwenden zu können. Wie schrieb die Nürnberger so schön in einem Gerichtsverfahren: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämie ist allein Sache des Versicherers." Der erste Jahresbeitrag geht bei fast allen Gesellschaften zunächst für die Abschlussprovision an den Vermittler weg. Und ein Teil verschwindet auf dem „Verschiebebahnhof Konzern". Das sind Mutter- Tochter- und Schwestergesellschaften, an die über die so genannte Rück- oder Mitversicherung Teile der vereinnahmten Beiträge gehen. Die Gesellschaften lagern auch gewisse Funktionen (z. B. Werbung, Vertrieb, Grundstücksverwaltung usw.) auf andere Gesellschaften aus und erstatten diesen oft überhöhte Kostenrechnungen. Auch Allgemeinkosten (z. B. die Kosten von Geschäftsstellen) können nach falschen Kostenschlüsseln zu Lasten der Lebensversicherten aufgeteilt werden. So werden Versichertengelder dorthin verschoben, wo ein Konzern sie am besten gebrauchen kann, wo es vor allem den Ansprüchen der Versicherten auf Überschussbeteiligung entzogen ist. So geht das Jahr für Jahr weiter: Mit den Beiträgen der ersten Jahre werden vor allem die hohen Vertriebskosten der Gesellschaft finanziert (denken Sie an die Devise: „Der erfolgreiche Vertrieb schlägt das bessere Angebot"). Für den Lebensversicherten werden also zunächst einmal nicht die kalkulierten 600 EURO pro Jahr angespart, sondern noch gar nichts, zumindest aber viel weniger. Deshalb würde der Versicherte bei vorzeitiger Kündigung auch nur einen Bruchteil seiner Beiträge ausgezahlt bekommen (es gibt ganz wenige Unternehmen, die sehr viel mehr zurückzahlen, z. B. die Hannoversche Leben). Außerdem werden die Kostenkalkulationen überschritten, also mehr als die kalkulierten Kosten von 200 EURO pro Jahr verbraucht. In seiner Untersuchung „Versicherungsmärkte" ermittelte Prof. Finsinger Durchschnittskosten von 27 Prozent der Prämieneinnahme bei Lebensversicherungen. - Solche Kostenüberschreitungen sind für die Gesellschaften kein Problem. Es entstehen ja die oben beschriebenen Zins- und Risikoüberschüsse, mit denen diese Kostenüberschreitungen - voll zu Lasten der Versicherten - ausgeglichen („saldiert") werden können. Irgendwann legt Ihre Gesellschaft die Sparanteile Ihrer Beiträge und die restlichen Beitragsüberschüsse zusammen mit dem Geld der anderen Versicherten an - unter anderem in Grundstücken, Wertpapieren und Beteiligungen an anderen Unternehmen. Das bringt zwar Erträge, aber - und das weiß kaum jemand - auch automatische Verluste. Geld verschwindet durch Abschreibungen in stillen Reserven Lebensversicherungsunternehmen können Grundstücke, die sie mit Versichertengeld gekauft haben, bis auf eine Mark und Wertpapiere bis auf den niedrigsten Wert, den sie erreicht haben, abschreiben. Nehmen wir einmal an, 10.000 EURO von den Sparanteilen der Prämien und den nicht benötigten Versicherungsbeiträgen sind in eine Geldanlage geflossen, die während der Vertragslaufzeit zu fünfzig Prozent abgeschrieben worden ist. Dann sind von Ihren 10.000 EURO nur noch 5.000 EURO vorhanden - oder umgekehrt: 5.000 EURO sind verschwunden ! – Ähnlich bei Millionen anderen Versicherten. Das ist aber noch nicht das Schlimmste. Schlimmer ist, dass das Verschwinden von Milliardenbeträge in Form von jährlichen Abschreibungen die Jahresüberschüsse der Gesellschaft um Milliarden von EURO gemindert hat. Denn Abschreibungen wirken sich in der Jahresabrechnung wie Kosten aus. Sie vermindern den Gewinn - allerdings nur rechnerisch oder buchhalterisch. Denn in der Regel steigen die Werte von Grundstücken, Wertpapieren und Beteiligungen ständig an. Während sich also die Abschreibungen negativ auf den Bilanzgewinn auswirken, hat sich das von dem Unternehmen verwaltete Vermögen in Wirklichkeit vermehrt. Diesen heimlichen Vermögenszuwachs nennt man „stille Reserven". Im Geschäftsbericht des Bundesaufsichtsamt für das Jahr 2000 hat dieses angegeben, dass die deutschen Versicherungsunternehmen inzwischen stille Reserven in Höhe von über 200 Milliarden EURO angesammelt haben (etwa 70 Milliarden EURO bei den Lebensversicherungsunternehmen), von denen etwa 60 Prozent „nicht mehr oder nur sehr schwer fungibel" sein soll (was so viel heißt: nicht mehr aufzulösen, weil es sich um Grundstücke, Gebäude und Unternehmensbeteiligungen handelt, die von den Gesellschaften nicht mehr versilbert werden, also für die Versicherten für immer verschwunden sind). An den stillen Reserven partizipieren die Versicherten nicht, sondern nur die Aktionäre; denn die sogenannten Analysten der Banken, die durch die Auswertung von Bilanzen die Aktienkurse „analysieren", sehen die stillen Reserven von Lebensversicherungsunternehmen als deren Vermögen und nicht als Vermögen der Versicherten an. So erhöhen stille Reserven, die letztlich aus Versichertengeld entstanden sind, die Kurswerte der Versicherungs-Aktien. Und die Aktionäre können diese mit Gewinn verkaufen. Auf dem Umweg „Abschreibungen - stille Reserven - Kurswertsteigerung der Aktien" landet so Geld der Versicherten klammheimlich in den Taschen der Aktionäre von Versicherungsgesellschaften (siehe den obigen Vergleich der Ergebnisse für einen Anleger als Versicherungsnehmer und als Aktionär einer Versicherungsgesellschaft). Für die Lebensversicherten sind die Abschreibungen deshalb so nachteilig, weil sie die Jahresüberschüsse ihrer Gesellschaft vermindern und damit auch die ihnen versprochene Überschussbeteiligung. Denn die Lebensversicherten sind - wie oben dargestellt - nicht an den tatsächlichen Erträgen aus ihren Sparanteilen und den Überschüssen aus ihren Versicherungsbeiträgen beteiligt, sondern nur daran, was als Jahres(roh)überschuss bei ihrer Gesellschaft übrig bleibt, was also ihre Gesellschaft von den Erträgen und Überschüssen übrig lässt. Sind die tatsächlichen Erträge in den 30 Jahren Vertragsdauer 100.000 EURO, dann können davon durchaus 10.000 oder 20.000 EURO durch Abschreibungen verschwunden sein, während die entsprechenden Kapitalanlagen in dieser Zeit eine erhebliche Wertsteigerung erfahren haben können. Nun könnten solche Wertsteigerungen den Lebensversicherten durchaus zugute kommen, wenn nämlich die Gesellschaft einen Vermögensgegenstand verkauft und die stillen Reserven als Veräußerungsgewinne in die Jahresabrechnung zurückkehren. Das geschieht auch teilweise, vor allem bei Wertpapieren. Aber die Gesellschaften haben sich raffinierte Tricks ausgedacht, um stille Reserven und Veräußerungsgewinne an den Lebensversicherten vorbei zu realisieren - auch hier auf dem „Verschiebebahnhof Konzern". Ein Trick ist die Bestandsübertragung, ein anderer der Verkauf von abgeschriebenen Vermögensgegenständen „unter Wert" an eine andere Konzerngesellschaft. So hat zum Beispiel der Deutsche Ring eine Unternehmensbeteiligung, die etwa 250 Millionen Mark wert war, aber nur noch mit 27 Millionen Mark zu Buche stand, an ihre Muttergesellschaft (Basler) für 30 Millionen Mark verkauft. Ein möglicher Veräußerungsgewinn von 223 Millionen Mark, an dem die Versicherten hätten beteiligt werden müssen, wurde so verhindert. Der Bund der Versicherten erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft unternahm nichts. Sie meinte, Lebensversicherungsunternehmen könnten mit dem aus Versichertengeld gebildeten Vermögen machen, was sie wollen. Es gehöre „uneingeschränkt" den Gesellschaften. Der Bestandsübertragungs-Trick funktioniert ähnlich, nur werden hier nicht die Vermögensgegenstände im Konzern verschoben, sondern die Lebensversicherten. Sie werden auf eine andere Konzerngesellschaft übertragen, nicht aber das gesamte Vermögen, das aus ihren Geldern entstanden ist. Vor allem mit hohen stillen Reserven behaftete Werte verbleiben bei der alten Gesellschaft und sind für die Lebensversicherten für immer verloren. Diesen Trick haben bisher der Deutsche Herold, die Volksfürsorge, Victoria, Nürnberger und R+V versucht. Gegen alle Bestandsübertragungen, bei denen schätzungsweise 5 Milliarden Mark Versichertengeld verschwunden ist, kämpft der Bund der Versicherten seit vielen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht - bis Ende 2001 ohne Ergebnis. Die EG- bzw. EU-Kommission hat das Problem der stillen Reserven von Lebensversicherungsunternehmen schon seit Jahren gesehen und den einzelnen Staaten die Möglichkeit eingeräumt, den Gesellschaften die Verbuchung der Kapitalanlagen mit ihren Realwerten zu gestatten (ähnlich wie es in Deutschland für Kapitalanlagegesellschaften vorgeschrieben ist oder wie britische Lebensversicherungsunternehmen mit ihren Kunden abrechnen). Die - für die Versicherten - negativen Folgen der Abschreibungen wären dann nicht mehr gegeben. Die Bundesregierung gab aber gleich zu erkennen, dass sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen werde - ganz offensichtlich im Interesse der deutschen Lebensversicherungs-Aktiengesellschaften. Jahresüberschuss - Versichertengeld am Ende seines Leidensweges Lebensversicherte werden nicht - zu mindestens 90 Prozent - an den Zins- und Risikoüberschüssen beteiligt, sondern nur an den dezimierten Jahresüberschüssen der Unternehmen Der Jahres(roh)überschuss ist das Endergebnis eines jeden Jahresabschlusses. Hier endet der Leidensweg des Versichertengeldes. Der Leidensweg begann mit einem Irrtum. Geld, das die Versicherten für Versicherungsleistungen bereitstellen oder ansparen wollen, wird als Preis vereinnahmt und als Umsatz verbucht. Eine folgenschwere Verwechslung - ungefähr so, wie in dem in den einleitenden Kapiteln beschriebene Beispiel, wo der Taxifahrer 1.000 EURO erhielt, um den Wagen eines anderen aus der Werkstatt abzuholen, und diesen als „Preis für das Wagen-Abholen" ansah, die Reparaturrechnung über 618 EURO bezahlte und den Rest für sich behalten hat. Derartiges ist natürlich nur möglich, wenn - nach außen - nicht klar definiert ist, wofür das gezahlte Geld bestimmt ist - wie bei Versicherungsprämien. Sind die Prämien erst einmal im Sack, dann müssen die Überschüsse und Erträge aus anvertrauten Versichertengeldern herhalten - ein paar Prozente für Kostenverschwendungen, ein paar Prozente für aggressive Drückertruppen, ein paar Prozente für die Rückversicherung, ein paar Prozente zum Ausgleich von unternehmerischer Dummheit und Missmanagement, ein paar Prozente verschwinden im Konzern oder über die Rückversicherung, in stillen Reserven oder im Eigenkapital, und ein paar Prozente lässt man in irgendwelchen Rückstellungen schmoren. Und nach all diesen Glanzleistungen gibt es noch ein paar Prozente für höhere Vorstandsbezüge und als Dividende für die Aktionäre. Ach ja - ein paar Prozente noch für Versicherungsleistungen. Der Eifer der Versicherungsmanager, das Versichertengeld zu missbrauchen und zu verteilen, wird weder durch Wettbewerb noch durch irgendein Pleiterisiko in Schranken gehalten - auch nicht durch das Aufsichtsamt. Dieses fordert sogar, dass die Unternehmen zunächst einmal für ihre eigene Sicherheit sorgen. Denn es gibt gesetzliche Bestimmungen, die die Gesellschaften dazu zwingen, Überschüsse aus anvertrautem Versichertengeld zu veruntreuen - aus Gründen der „Solvabilität": Jedes Unternehmen darf nicht nur, sondern muss soviel Beitragsüberschüsse in Eigenkapital umwandeln, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge selbst in schlechtesten Zeiten gegeben ist. Natürlich könnte und müsste man solche Reserven im Eigentum der Versicherten bilden. Darauf ist nur noch keiner gekommen. Über die Verwendung des Jahres(roh)überschusses entscheiden bei einer Aktiengesellschaft der Vorstand und die Aktionärsversammlung. Vorher werden aber noch einige Proberechnungen durchgeführt. Hierzu der Bilanzexperte eines Versicherungsunternehmens in der Zeitschrift Transatlantik: „Wir drehen und wenden das so lange, bis es dem Vorstand genehm ist. Letztes Jahr kriegten wir ‘nen Überschuss raus. Wollte der Finanzvorstand nicht haben. Hätten ja 90 Prozent in die Beitragsrückerstattung gehen müssen. Haben wir also die Ochsentour noch mal gemacht. Und siehe da, mit denselben Schlüsseln sind wir auf einen Verlust gekommen. Mathematisch war beides richtig, aber erwünscht war eben nur das eine Ergebnis. Wir nutzen nur die Spielräume. Da wird vorwärts und rückwärts gerechnet, vor allem natürlich rückwärts, vom Ergebnis nach vorn !" Also sind die Geschäftsergebnisse von Versicherungsgesellschaften - weitaus mehr als bei anderen Unternehmen - schlichte Manipulation. Am Jahresende geht dann das große Verteilen des Rohüberschusses los: So viel wie möglich an die Aktionäre ! - Da wird überschüssiges Versichertengeld in Rücklagen eingestellt, die später per Vorstandsbeschluss zur Aufstockung des Eigenkapitals verwendet werden - wieder ein Weg, Versichertengeld klammheimlich in Aktionärsgeld umzuwandeln. Man nennt das „Selbstfinanzierung des Eigenkapitals aus Gesellschaftsmitteln". So das Handelsblatt: „Die Hauptversammlung der Nürnberger Leben beschloss eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um zwei auf acht Millionen Mark. Damit wurde seit 1961 das Kapital ohne Zuzahlung der Aktionäre verachtfacht." - Ein tolles Geschäft für die Aktionäre, die Gratisaktien erhielten. Das Handelsblatt meldete aber auch Bedenken an: „Die Eigenkapitalbildung erfolgt bei den Lebensversicherungsunternehmen in der Regel aus dem Überschuss des Geschäftsjahres. Dieser ist jedoch untrennbar mit den Erträgen aus der Anlage der Spargelder verbunden und soll deshalb nach den Vorstellungen der Versicherungsaufsicht zu möglichst großen Teilen an die Versicherten ausgeschüttet werden." Zur Allianz-Leben schrieb das Handelsblatt: „Zufrieden können auch die Aktionäre sein, obwohl ihnen ,nur’ eine unveränderte Dividende von neun Mark je 50-DM-Aktie vorgeschlagen wird. Weit mehr bringt ihnen das Bezugsrecht einer zweistufigen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Beim derzeitigen Kurs von 1.790 errechnen sich die Bezugsrechte auf insgesamt 390 DM." - Das sind mehr als zwanzig Prozent Gewinn pro Aktie ! - Außerdem hatte sich der Kurswert der Allianz-Leben-Aktie vom Tiefststand 728 auf einen Höchststand von 1.995 entwickelt. Und das entspricht einem zusätzlichem Gewinn von 150 Prozent in drei Jahren. Dabei ist die Dividende von neun Mark ein „Kleckerbetrag". So auch der frühere Allianz-General Schieren, der seine Methode, ungerechtfertigte Gewinne oder - umgekehrt - den Missbrauch von Versichertengeld zu verschleiern, in Anlehnung an einen bekannten Buchtitel wie folgt umschrieb: „Es muss nicht immer Dividende sein." Dazu manager magazin: „Die gute Bedienung der Aktionäre hat Tradition und Raffinesse gleichermaßen: Von vier Kapitalerhöhungen der Allianz in den vergangenen Jahren waren zwei gratis und zwei fast geschenkt." - Es wurde bereits in den einleitenden Kapiteln dargestellt, dass Capital und manager magazin für einen Zeitraum von dreizehn Jahren Renditen der Allianz-Aktionäre von 30 bis 40 Prozent pro Jahr (!) errechnet hatten. Demgegenüber klang die damalige Werbung der Allianz-Leben wie ein Hohn: „Sie brauchen sich um die Sicherheit Ihres Geldes keine Sorgen zu machen." - (Man beachte: „Ihres" ist groß geschrieben!). Ein Lebensversicherter erzielte zu dieser Zeit bei der Allianz Renditen von um die fünf Prozent. Reichlich dezimiert - durch Kostenverschwendungen, Abschreibungen und vielfältige Manipulationen - erscheint der Rest des Versichertengeldes im Jahresüberschuss. Das Bundesaufsichtsamt hatte über mehrere Jahre ermittelt, dass von den gesamten Risiko- und Zinsüberschüssen grundsätzlich sehr viel weniger als 90 Prozent für die Überschussbeteiligung übrig geblieben sind. Hierzu der Aufsichtsbeamte Claus: „Die Gründe dafür kann man wohl alle unter dem Oberbegriff ,mangelhafte oder schlechte Geschäftsführung’ zusammenfassen." Nur an dem, was der Unternehmensvorstand von den Beiträgen, ihren Überschüssen und Erträgen übrig gelassen hat, müssen die Versicherten zu mindestens 90 Prozent beteiligt werden. Auch zu dieser 90-Prozent-Formel gibt es noch heute in der Öffentlichkeit viele Missverständnisse. Alle haben immer von einer mindestens 90-Prozent-Beteiligung „an den Überschüssen" geredet und damit die Risiko- und Zinsüberschüsse gemeint. Viele Gesellschaften prahlen noch heute mit einer 98-Prozent-Beteiligung. Hierzu der Fachjournalist Arno Surminski: „Ich persönlich nehme mich von dieser naiven 98-Prozent-Gläubigkeit nicht aus. Es hat lange gedauert, bis ich mir die Frage stellte: 98 Prozent von was?" Diese Frage beantwortete der Beamte des Bundesaufsichtsamtes, Rudolf Gerlach, in einer Fernsehsendung wie folgt: „Es handelt sich hier nicht um die tatsächlichen Zins- und Sterblichkeitsüberschüsse. Hat ein Lebensversicherer zum Beispiel überdurchschnittliche Verwaltungskosten, so mindert dies den Überschuss und damit die Bezugsgröße für die 90 oder 98 Prozent, die den Versicherten zugutekommen sollen. Beträgt der Überschuss zum Beispiel nur 1 Mark, so werden auch nur 98 Prozent den Versicherten gutgebracht, aber eben nur 98 Pfennig." Daher sagen auch Werbesprüche und Vertragsbedingungen, dass Lebensversicherte zu mindestens 90 oder gar 98 Prozent am Jahresüberschuss einer Gesellschaft beteiligt werden, überhaupt nichts aus - eben weil es auf die Bezugsgröße ankommt. Und die ist eben nicht 100 Prozent, sondern vielleicht 80 Prozent, die die Gesellschaften von den Erträgen in den Jahresüberschuss rein gelassen und nicht abgeschrieben, verschoben oder missbraucht haben. Und 90 Prozent von 80 Prozent sind eben nur 72 Prozent ! - Ob aber eine Milliarde oder nur eine Mark von den Überschüssen und Erträgen aus Versichertengeld übrigbleiben, liegt im Ermessen des Vorstandes. Wie das funktioniert, beschreibt der Bilanzexperte eines Versicherungsunternehmens in Transatlantik: „Natürlich steht das auf dem Papier, dass die Firma irgendwas über 90 Prozent ausschüttet - aber 90 Prozent von was? Wir drehen und wenden das so lange, bis es dem Vorstand genehm ist. Wir halten uns ganz streng an die Vorschriften und die genehmigten Schlüssel vom Aufsichtsamt. Wir nutzen nur die Spielräume. Die Schlüssel sind so angelegt, dass große Teile der Gewinne auf Sparten umgelenkt werden können, wo nicht ausgeschüttet werden muss. Schlüssel gibt’s auch für die Zurechnung der Verwaltungs- und Abschlusskosten auf die jeweiligen Sparten. Da kann man die Kosten natürlich hauptsächlich da ansiedeln, wo’s den Überschuss drückt." Erkennen Sie, inwieweit Sie sich beim Lebensversicherungssparen einseitigen Entscheidungen eines Unternehmensvorstandes und wie Sie Ihr gutes Geld jahrzehntelang einem möglichen Missbrauch ausliefern ! - Außerdem gibt es beim Lebensversicherungssparen eine unausweichliche Verlustautomatik, und zwar in zweifacher Hinsicht: Ihr Geld wird jahrzehntelang dezimiert - erstens durch Abschreibungen und außerdem durch die Inflation, die über die letzten Jahrzehnte in Deutschland im Durchschnitt 3 Prozent betrug ! - Die Gewinn- und Verlustrechnungen von Versicherungsunternehmen zeigen, dass die ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnisse im Versicherungswesen im Endergebnis einen Vorgang ermöglichen, der im Wirtschaftsleben einmalig ist: Versicherungs-Aktiengesellschaften brauchen Gewinne nicht zu erwirtschaften, sondern können diese - selbst nach Missmanagement und unternehmerischen Verlusten - aus dem nicht identifizierbaren Treuhandgeld beschließen ! Das heißt: Die Höhe der Kosten spielt keine Rolle, denn Gewinn oder Verlust sind keine zwangsläufigen Leistungserfolge oder Buchungsergebnisse bei Versicherungsunternehmen, sondern nach Feststellung der Einnahmen und Aufwendungen bleibt trotz hoher Kostenverschwendungen und selbst nach Managementfehlern immer noch ein „Überschuss" an Versichertengeld als Manipuliermasse übrig. Verständlich, dass unter solch paradiesischen Zuständen kein Vorstand bis heute für ein Lebensversicherungsunternehmen einen Verlust verbucht hat, solange Millionen und Milliarden Versichertengeld zum Verlustausgleich und für „Gewinne" frei verfügbar waren. Auf die beschriebene Art und Weise haben insbesondere die großen deutschen Versicherungs-Aktiengesellschaften seit etwa hundert Jahren ein ganzes Volk regelrecht ausgebeutet, indem sie die Fehler des deutschen Versicherungswesens - die fehlende vermögensrechtliche Zuordnung der Versicherungsgelder, den fehlenden Wettbewerb, eine tatenlose Staatsaufsicht und das falsche „deutsche Bilanzrecht" - skrupellos ausgenutzt und ihnen eigentlich nur anvertraute Gelder missbraucht haben. Rechnet man die Kostenverschwendungen, Verluste durch Abschreibungen, Manipulationen und ungerechtfertigte Gewinne einschließlich Zinsen über Jahrzehnte hoch, so haben die Lebensversicherten durch das falsch strukturierte Versicherungswesen Hunderte von Milliarden Mark verloren. Im Grunde ist die Kapitalversicherung in der herkömmlichen Form mit ihrer vermengten Prämie eigentlich tot. Die Branche weiß das auch, nur die Verbraucher und Lebensversicherten wissen es noch nicht. Von ihrer Aufklärung hängt es also ab, wann die traditionelle Kapitalversicherung endlich zu Grabe getragen wird. Ursache allen Übels: Die ungeteilte Prämie Die Ursache für alle Lebensversicherungsprobleme - wie auch für viele andere Probleme im Versicherungswesen - liegt in der Vermengung des Versichertengeldes, das für Versicherungsfälle und zum Sparen hingegeben wird, mit dem Entgelt für die Dienstleistungen der Gesellschaften, also mit dem Unternehmensgeld für Kosten und Gewinne. Nach dieser Vermengung weiß keiner mehr, wem welches Geld gehört. Diese Vermengung von Geld aus verschiedenen Portemonnaies war für die Unternehmen sehr vorteilhaft, und hat es ihnen überhaupt erst ermöglicht, weitgehend beliebig über gewaltige Vermögensmassen und deren Erträgen zu verfügen. So der Frankfurter Wirtschaftsprofessor Krycha: „Die bisher geübte Praxis, eine ungeteilte Prämie zu erheben, hat zu einer falschen Struktur des deutschen Versicherungswesens geführt, die dringend korrigiert werden muss. Diese Struktur hat nur den Versicherungsunternehmen Vorteile gebracht; für die Versicherten ist sie dagegen mit Nachteilen verbunden: Sie hat eine eindeutige vermögensrechtliche Zuordnung der Versichertengelder unmöglich gemacht, einen marktgerechten Wettbewerb der Versicherungs-Dienstleistungsbetriebe verhindert, Gewinn- und Kostenverschiebungen zu Lasten der Versicherten begünstigt und damit eine Abwälzung des unternehmerischen Risikos aus dem Dienstleistungsbetrieb auf die Versicherten verursacht, hohe Gewinne für die Versicherungsunternehmen und niedrige Rückerstattungen an die Versicherten entstehen lassen, um nur einige Mängel des für die Versicherungsunternehmen günstigen Systems der ungeteilten Prämie aufzuzeigen." Wenn Prof. Krycha von der ungeteilten Prämie als Ursache für die Missstände spricht, dann meint er das gleiche wie der amerikanische Versicherungsaufsichtsbeamte Elizur Wright, der schon vor mehr als 100 Jahren kritisierte, dass in der Lebensversicherung Dinge miteinander vermengt sind, die getrennt werden sollten, weil sonst die Möglichkeit des Schwindels zu groß sei. Das Problem ist also uralt und die Ursache für alle Missstände im Bereich der Kapitalversicherungen liegt 100 Jahre zurück (siehe die einleitenden Kapitel). Lebensversicherungsunternehmen sind Kapitalanlagegesellschaften, wie z. B. Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds. Diese Fonds müssen aber nach einem speziellen Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) die Kundengelder - vom eigenen Vermögen abgetrennt - treuhänderisch verwalten (wofür sie vom Anleger eine Gebühr erhalten). Sie dürfen keine Abschreibungen auf die Kapitalanlagen aus den Kundengeldern vornehmen, sondern müssen in Abrechnungen gegenüber den Anlegern Wertpapiere mit dem jeweiligen Tageskurswert ansetzen und Grundstücke mit dem aktuellen Zeitwert, der jährlich durch Gutachter festzusetzen ist (ähnlich machen es britische Lebensversicherungsunternehmen). Ein Missbrauch des angelegten Geldes und seiner Erträge (z. B. durch Ausgleich von Kostenverschwendungen) und Vermögensdezimierungen (z. B. durch Abschreibungen) oder das Verschwindenlassen von Vermögen (z. B. innerhalb des Konzerns) sind bei Kapitalanlagegesellschaften per Gesetz ausgeschlossen. - Eine nachvollziehbare Information und Beratung der Anleger ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist außerdem verboten, Kunden Geldanlagen anzubieten, die nicht ihren Interessen entsprechen. - Warum das nicht alles auch bei Lebensversicherungsunternehmen ? Viele werden sich fragen, warum es die Lebensversicherung in der herkömmlichen Form des „legalen Betruges" überhaupt noch gibt, warum Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Gerichte nicht eingegriffen haben, und warum sie vom Staat - durch das Steuerprivileg - weiterhin subventioniert wird. Denn falsche Kapitalversicherungen haben den Bundesbürgern nicht nur Verluste von Hunderten von Milliarden Mark zugefügt, sondern wegen des unzureichenden Versicherungsschutzes bereits Hunderttausende von Familien ins finanzielle Elend gestürzt (was den Staat jährlich etliche Milliarden an EURO an Sozialleistungen kostet). Die Branche wird natürlich eine Versicherungsform, die ihr eine weitgehende Verfügungsmacht über ein Vermögen von über 500 Milliarden EURO verschafft hat, nicht aufgeben, so lange der Gesetzgeber nicht eingreift und so lange die Verbraucher so uninformiert gehalten werden können, dass sie weiterhin Kapitalversicherungen mit dem völlig undurchsichtigen Sparvorgang abschließen, vom legalen Betrug und der legalen Veruntreuung ihrer Gelder also gar nichts ahnen. Als die SPD noch in der Opposition war, hat sie im Jahre 1997 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der zu einer Aufteilung der Lebensversicherungsprämie in seine drei Bestandteile (Risikobeitrag, Sparanteil und Dienstleistungsentgelt) geführt hätte. Das Versichertengeld (Risiko- und Sparanteile) wären als Sondervermögen dem Zugriff der Gesellschaften entzogen gewesen. Die damaligen Regierungsparteien lehnten den Gesetzentwurf ab, wobei sich aber in den Debatten zeigt, dass ihre Abgeordneten gar nicht wussten, worüber sie redeten und abgestimmt haben. Fortschrittliche Vorstände der HUK Coburg (Rolf Peter Hoenen) , der neue leben (Peter Hanus) und der Mannheimer mamax haben eingeräumt und teilweise sogar in die Praxis umgesetzt, dass mehr Transparenz durch eine Aufteilung der Lebensversicherungsprämie möglich ist. Nachdem die SPD im Jahre 1998 an die Regierung gekommen ist,
hat sie eine grundlegende Reform gerade im Bereich der Kapital bildenden
Lebensversicherungen versprochen (siehe oben die Äußerungen von Kanzler Schröder
und Justizministerin Däubler-Gmelin Seite XX). Ob daraus was wird ? Der Gesetzgeber war das erste Mal gefordert, als Ende des vorigen Jahrhunderts im deutschen Reichstag von wahren „Raubzügen" die Rede war, die die Versicherungs-Aktiengesellschaften vor allem mit ihren damals neu entwickelten Kapitalversicherungen veranstalteten. Dabei hat der Gesetzgeber zwar die „Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls" erkannt, aber nicht die Ursache für diese Gefahr und für die „Raubzüge", dass nämlich in einer Kapitalversicherung „Dinge miteinander vermengt waren, die getrennt werden sollten," und dass dadurch die Möglichkeit des Schwindels, des Betruges und der Veruntreuung von Versichertengeld gegeben waren. Statt Versicherung, Sparen und Dienstleistungen von der Prämie bis hin in die Bilanzen zu trennen, hat der Gesetzgeber die Vertrags- und Vermögensverhältnisse der Kapitalversicherung ungeregelt gelassen und einfach eine staatliche Aufsicht über alle Missstände gestülpt, die auftretende Missstände verhindern oder beseitigen sollte. Allerdings sah der Gesetzgeber damals schon, dass die „Schattenseiten des Systems mit aller Schärfe in den Vordergrund treten" würden, wenn die Aufsichtsbehörde ihre „weitgehenden Machtbefugnisse" nicht anwenden und nur den „täuschenden Schein einer staatlichen Aufsicht" erwecken würde. Das zweite Mal war der Gesetzgeber gefordert, als die Kapitalversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) von 1908 geregelt werden musste. Da ist ihm die wohl primitivste Vorschrift des deutschen Zivilrechts eingefallen, nämlich in § 1 VVG: Der Versicherte hat die Prämie zu zahlen, das Versicherungsunternehmen die Versicherungssumme bei Tod oder beim Vertragsablauf. Keine Regelung zu den Überschüssen und Erträgen aus Versichertengeld, keine Regelung über Kosten, Abschreibungen und Bewertungen von Kapitalanlagen (wie z. B. im heutigen Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG). Dafür wurde das Instrument der - oben ausführlich dargestellten - Überschussbeteiligung eingeführt. Man muss sich fragen, ob der Gesetzgeber entweder so ahnungslos oder so sehr von der Branche beeinflusst war, dass er diese schlimme Vorschrift geschaffen, ihre Mängel nicht erkannt und sie über 90 Jahre lang nicht reformiert hat. Immerhin werden nach dieser Gesetzesbestimmung heute etwa 550 Versicherungsverträge und allein 65 Millionen Kapitallebensversicherungen abgewickelt und Kapitalanlagen im Realwert von etwa 900 Milliarden EURO verwaltet, davon im Bereich der Lebensversicherung allein weit über 500 Milliarden EURO. Der Gesetzgeber hat noch im Jahre 1994 in einer Bundestags-Drucksache „die bekannten Mängel" bei der Beteiligung der Versicherten an den Beitragsüberschüssen beklagt. Die Bundesregierung hat 1998 – endlich - die Intransparenz in diesem Bereich erkannt und Abhilfe versprochen. Aber der legale Betrug geht weiter ! Für die Gesetzgebung im Versicherungsbereich ist dessen Oberaufseher, der Bundesfinanzminister, zuständig. Dessen Interesse an dem Sammelbecken von über 500 Milliarden EURO Lebensversicherten-Kapital ist bereits in den einleitenden Kapiteln beschrieben worden. Die Abhängigkeit der Regierung von der Branche kann man auch zwischen den Zeilen einer Pressemitteilung des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen aus dem Sommer 1996 lesen: „Die Lebensversicherer finanzieren in großem Umfang Wirtschaft und öffentliche Hand. Ihre Kapitalanlagen, die zum größten Teil in diese Bereiche fließen, machen derzeit rund 700 Milliarden DM aus. Jedermann weiß, dass Wirtschaft und Staat Kapital zu finanzierbaren Konditionen nötiger denn je brauchen." - Ein unmissverständlicher Wink mit dem Zaunpfahl „Kapitalsammelbecken" für den Bundesfinanzminister – im Klartext: „Wir beschaffen langfristig billiges Geld von ahnungslosen Bürgern, und Du, lieber Finanzminister, kannst Dich zu günstigen Konditionen daraus bedienen (... wenn Du brav bist und uns unsere Steuerprivilegien lässt) !" - Ein Beispiel: Die Bundesrepublik legte in einer Niedrigzinsphase eine dreißigjährige (!) Anleihe mit einem Zinssatz von 5,6 Prozent auf. Diese wurde auch von Lebensversicherungsunternehmen gezeichnet. Es bedarf keiner besonderen Wertpapierkenntnisse, um zu wissen, dass eine Anlage über einen so langen Zeitraum praktisch auf der Sohle des Zinstales verantwortungslos gegenüber den Versicherten ist. Ein privater Vermögensverwalter könnte für solche Handlungen schadenersatzpflichtig gemacht werden. Für den Kreditnehmer, die Bundesregierung, dagegen kein schlechtes Geschäft. Die erwähnte Anlage notierte später an der Börse nur noch mit zwei Drittel ihres Nominalwertes. Kein Wunder, dass Bundesfinanzminister nur ungern an eine Reform der gesetzlichen Regelungen zu Kapitalversicherungen herangehen und die Vertrags- und Vermögensverhältnisse in diesem Bereich nicht wie bei den Kapitalanlagegesellschaften klar und deutlich regeln. Die Kreditaufnahme würde sich mit Sicherheit verteuern. Staatsaufsicht: 20 Jahre Mängel beklagt, aber nicht beseitigt In schöner Regelmäßigkeit beklagen Aufsichtsbeamte seit den 70er Jahren die Missstände im Bereich der Kapital-Lebensversicherung und die Mängel der Überschussbeteiligung. So zum Beispiel Äußerungen des zuständigen Aufsichtsbeamten Gottfried Claus, der von „Mängeln der nicht konkreten, unausgewogenen und deshalb unbefriedigenden Regelung" der Überschussbeteiligung spricht: „Die dem Bundesaufsichtsamt zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Belange der Versicherten auch insoweit zu wahren, dass die den Versicherungsnehmern zustehenden Überschüsse aus dem Risikoverlauf und den Kapitalanlagen diesen auch tatsächlich ungeschmälert zugute kommen. - Mit dem Dilemma müssen wir leben." Der Mainzer Wirtschaftsprofessor Diederich hielt dagegen: „Angesichts der über Jahre hinweg auch vom Aufsichtsamt selbst als unzureichend angesehenen Beitragsrückerstattung mancher Lebensversicherungs-Unternehmen ist es unverständlich und aus verbraucherpolitischer Sicht zu beanstanden, dass die dem Bundesaufsichtsamt zur Verfügung stehenden Eingriffsmittel nicht dazu eingesetzt wurden, diese Missstände zu beheben." - Aber nichts geschah. Dabei hat das Aufsichtsamt bis Mitte 1994 ganz entscheidend an den Versicherungsbedingungen, also auch an den Regelungen zur Überschussbeteiligung und zur Beitragsrückzahlung bei Kündigung (Rückkauf) mitgewirkt. Es musste nämlich bis dahin die Geschäftspläne, Bedingungen und Tarife der Unternehmen genehmigen. Aufgrund dieser staatlichen Kontrolle stand in den Bedingungen zu Kapitalversicherungen so gut wie Nichts zur Überschussbeteiligung und zum Rückkauf. Die Kunden erfuhren nur, dass sich diese Vorgänge nach dem vom Aufsichtsamt genehmigten Geschäftsplan regelten. Und dieser war geheim. Auch diese Regelung hatte der Bund der Versicherten bis hin zum Bundesgerichtshof angegriffen. Der BGH wies die Klage im Jahre 1994 ab mit der Begründung, das sei alles in Ordnung, weil der Gesetzgeber das so gebilligt habe. Bei diesen internen und geheimen Regelungen hat das Aufsichtsamt den Gesellschaften weitgehend freie Hand gelassen. Ebenso im Umgang mit dem Versichertengeld, seinen Überschüssen und Erträgen. Denn das Problem einer staatlichen Aufsichtsbehörde ist, dass Beamte nur das tun, was ihnen Gesetze vorgeben. Und so können sie mit Generalklauseln - wie „Missstände verhindern und beseitigen" oder „Belange der Versicherten wahren" - wenig anfangen. Aus Angst vor Fehlern und Haftung haben die verantwortlichen Beamten nur das wirklich Notwendigste getan bzw. von den Versicherungsgesellschaften verlangt, oft aber nicht durchgesetzt. Im Jahre 1999 hat das Aufsichtsamt zugegeben, dass es eigentlich im Rahmen der Missbrauchsaufsicht weiterhin Versicherungsbedingungen überprüfen und Missstände in diesem Bereich beseitigen müsste, diese Aufgabe jedoch nicht mehr wahrnimmt und den Verbraucherschutzorganisationen und den Gerichten überlassen hat. So wurde die Aufsichtsbehörde, die den Missbrauch von Versichertengeld verhindern sollte, dies aber nicht getan hat, zum Alibi für die Legalität eines Veruntreuungsvorgangs. So auch die Meinung der Gesetzemacher vor hundert Jahren, die schon damals befürchteten, was fast 100 Jahre Realität geworden ist: Die „Schattenseiten des Systems" sind „mit aller Schärfe in den Vordergrund getreten", weil die staatliche Aufsichtsbehörde ihre „weitgehenden Machtbefugnisse nicht angewendet" hat. Gerichte sehen (falsche) Gesetze und (tatenlose) Staatsaufsicht als Alibi für die Legalität eines Veruntreuungsvorganges an In Prozessen, die der Bund der Versicherten (BdV) seit Jahren gegen die Kapital-Lebensversicherung führt, musste die staatliche Versicherungsaufsicht immer wieder als Alibi für die Legalität der Veruntreuung von Versichertengeld herhalten. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Jahre 1983 festgestellt, dass der Vertrag über eine Kapital-Lebensversicherung tatsächlich so gestaltet ist, dass der Versicherungsnehmer im ungünstigsten Fall nur die fest vereinbarte Versicherungssumme - also in etwa seine eingezahlten Beiträge - zurückerhält. Was mit den Zinsen aus der Anlage des Versichertengeldes und den Beitragsüberschüssen geschehe, sei eine „unternehmerische Entscheidung" des Unternehmensvorstandes. Im Jahre 1994 hatte der BGH durch ein weiteres Verfahren des BdV Gelegenheit, seine frühere Entscheidung zu überprüfen. Der BGH erkannte dabei durchaus, dass „Querverrechnungen" von Kostenüberschreitungen mit Erträgen und Beitragsüberschüssen möglich seien und die Gesellschaften „Spielräume" im Umgang mit Versichertengeld hätten. Der Gesetzgeber habe das aber „gesehen und gebilligt" und zur Kontrolle und Verhinderung von Missständen die staatliche Versicherungsaufsicht eingerichtet. Der Spiegel schrieb dazu: „Spätestens seit diesem Urteil ist klar, wo das deutsche Versicherungswesen schief liegt. Die Versicherungsunternehmen dürfen doppelt und dreifach überkalkulierte Prämien kassieren, doch die Frage, was mit den zwangsläufig entstehenden Überschüssen und den Spargeldern der Kunden geschehen soll, ist nicht eindeutig geregelt." Der Bund der Versicherten hat gegen die BGH-Entscheidung Anfang 1995 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Außerdem laufen zwei weitere Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die das Beiseiteschaffen von stillen Reserven im Rahmen einer Bestandsübertragung zwar als Nachteil für die Versicherten ansehen. Diese Benachteiligung sei aber „nicht unangemessen" (also - übersetzt - eine „angemessene Benachteiligung", was immer das sein soll). Und deshalb hätte das Aufsichtsamt diesem Beiseiteschaffen von Versichertengeld auch zustimmen dürfen. Denn das Amt brauche die Interessen der Versicherten nicht optimal, sondern nur „ausreichend" zu wahren. Im übrigen könnten die Versicherten etwaige Ansprüche ja vor den Zivilgerichten einklagen. Sie sehen das Ping-Pong-Konzept: Der BGH beruft sich auf die Kontrolle durch eine staatliche Versicherungsaufsicht, und das Bundesverwaltungsgericht nimmt dem Aufsichtsamt die Verantwortung wieder ab und gibt den Schwarzen Peter zurück an die Zivilgerichte. Auch das Oberlandesgericht Hamburg hat durchaus die Möglichkeit erkannt, dass Lebensversicherte finanzielle Verluste erleiden, was ein „Anlaß für den Gesetzgeber" sein könnte, das System zu ändern. Vorher könnten aber die Gerichte nicht eingreifen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat bisher als erstes und einziges Gericht die Forderung nach einer Aufteilung der Lebensversicherungsprämie unterstützt: „Die Risikoanteile sind vom Lebensversicherungsunternehmen treuhänderisch zu verwalten und Überschüsse zurückzuzahlen. Es widerspricht dem Vertragszweck, wenn die Risikoanteile in das Vermögen der Beklagten übergehen sollen. Nur die Verwaltungskosten stellen ein echtes Entgelt dar. Durch eine gesonderte Ausweisung der einzelnen Prämienbestandteile würde die erforderliche Transparenz hergestellt und zugleich der Wettbewerb unter den Lebensversicherungsunternehmen gesteigert." - Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil sich die Allianz mit dem Kläger in der Revisionsinstanz verglichen hat. Staatsanwälte greifen nicht ein und drehen sich im Kreise Der Bund der Versicherten hat bereits mehrfach Strafanzeigen wegen Untreue gegen Vorstände von Lebensversicherungsunternehmen erstattet, die sich gegenüber der Staatsanwaltschaft immer auf den Standpunkt zurückzogen, beim Umgang mit Versicherungsgeldern sei ihnen nicht bewusst, dass es sich um Gelder der Versicherten handele. Sie seien der Meinung, alles Geld sei ihr Geld, und alle Kapitalanlagen gehörten uneingeschränkt den Unternehmen. Sie glaubten, sie könnten damit machen, was sie wollten. Und so wurden alle Ermittlungsverfahren eingestellt oder gar nicht erst eröffnet mit der Begründung: Den Angeschuldigten sei selbst für den Fall, dass der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt sei, ein Vorsatz oder ein Unrechtsbewusstsein nicht nachzuweisen - mit anderen Worten: sie wüssten nicht, was sie tun ! - Dabei hatte die Branche früher in vielen Prospekten mit der „treuhänderischen Verwaltung" der Versichertengelder geworben. In einer Verbandsbroschüre „Ihre Zukunft in sicherer Hand" hieß es zum Beispiel, „dass die Lebensversicherungs-Unternehmen die treuhänderisch verwalteten Gelder ihrer Versicherten gewinnbringend anlegen". Anzeigen des BdV wegen irreführender Werbung wurden von denselben Staatsanwälten zurückgewiesen mit der Begründung, die Werbung mit der „Treuhänderschaft" sei richtig und nicht irreführend. Die Branche erkannte natürlich, dass die Werbung im Widerspruch zu ihrer Praxis des Geldmissbrauchs und zu ihren Behauptungen gegenüber den Staatsanwälten stand. Sie strich einfach die Formulierung „treuhänderische Verwaltung der Versichertengelder" in ihren Broschüren und schrieb dafür, „dass die Lebensversicherungs-Unternehmen die Beiträge sicher und gewinnbringend anlegen". - So leicht wird aus treuhänderisch zu verwaltendem Versichertengeld Unternehmensgeld ! - Trotzdem versprechen sich die Branchenbosse und Werbetexter immer noch - oder sie schwindeln bewusst: So der Allianz-Vorstand in einem Schreiben an einen Kunden: „Wir verzinsen das Kapital unserer Kunden mit 8 %." - Der Deutsche Herold (Deutsche Bank Gruppe) ähnlich irreführend in einer Verbraucherinformation: „Wie wird Ihr Geld angelegt?" - So auch der Gerling, der in seiner Werbung einen „sparsamen Umgang mit Ihrem Geld" versprach. Die Werbung wurde aufgrund einer Abmahnung des Bundes der Versicherten geändert in „sparsamen Umgang mit Geld" - Die Allgemeine Rentenanstalt ging noch weiter und schrieb in einem Merkblatt: „Ihr Geld wird bei uns treuhänderisch verwaltet." - So auch die Cosmos: „Da das Versicherungsunternehmen treuhänderisch die Gelder seiner Kunden verwaltet, ..." - Der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Dr. Bernd Michaels, sagte im Jahre 1997 in der Wirtschaftswoche: „Wir verwalten für unsere Kunden das Geld nicht bloß treuhänderisch. Wir nehmen ihnen auch das Risiko ab, bei der Kapitalanlage schlecht abzuschneiden oder gar Geld zu verlieren." (In den letzten Jahrzehnten haben die Lebensversicherungskunden Hunderte von Milliarden Mark bei Kündigungen und durch schlechte Versicherungsrenditen verloren!) - Und am 8. April 2001 sagte der Vorstandsvorsitzende der Allianz, Henning Schulte-Noelle, in einer Fernsehsendung, die Allianz sei treuhänderisch für ihre Versicherten tätig. Alles Lug und Trug: Die Unternehmen können Versichertengeld für unvorstellbar hohe Kosten missbrauchen und im Konzern und in stillen Reserven verschwinden lassen. Keine Spur von treuhänderischer Tätigkeit oder Geldverwaltung ! - Neue Situation seit 1995: Fast alle neuen Lebensversicherungen sind angreifbar Für Lebensversicherungen, die ab 1995 abgeschlossen wurden, gelten völlig neue Rahmenbedingungen. Die Kontrolle durch das Aufsichtsamt ist weitgehend eingeschränkt, Bedingungen und Tarife brauchen nicht mehr genehmigt zu werden. Alle wesentlichen Bestandteile einer Kapitalversicherung - insbesondere die Überschussbeteiligung und die Rückzahlungen bei vorzeitiger Kündigung - müssen jetzt in den Bedingungen transparent geregelt und mit dem Kunden konkret vereinbart werden. Die Gesellschaften glauben nun, ihre weitgehend beliebige Verfügungsmacht, die Möglichkeiten der Querverrechnung, Abschreibungen und Vermögensmanipulationen mit den Lebensversicherten dadurch vereinbaren zu können, dass sie in die Versicherungsbedingungen schreiben, sie bilanzierten „nach handelsrechtlichen Vorschriften". - Meinen Sie, einer solchen Formulierung entnehmen zu können, dass die Gesellschaft mit Ihren Beiträgen, deren Überschüssen und Erträgen weitgehend beliebig umgehen, sie für Kostenverschwendungen missbrauchen, durch Abschreibungen dezimieren und in dunklen Kanälen des Konzerns verschwinden lassen darf ? - Der Bund der Versicherten (BdV) hat im Jahre 2001 etwa fünfzig Lebensversicherer abgemahnt und teilweise verklagt, dass sie - bei nach 1994 abgeschlossenen Verträgen - die vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärten Klauseln (siehe oben Seite XX) nicht weiter verwenden und sich bei der Abwicklung der Verträge nicht auf diese Klauseln berufen. Der BdV führt weitere Musterprozesse, die ergeben können, dass alle nach 1994 abgeschlossenen Kapitalversicherungen unwirksam sind und die Lebensversicherten ihre gesamten Beiträge plus Zinsen zurückerhalten oder zumindest eine höhere Überschussbeteiligung bekommen. Lebensversicherte könnten sich nach den endgültigen Urteilen in den vielen Musterprozessen des BdV auf diese Entscheidungen berufen und gegebenenfalls zum Rückkaufswert von bereits gekündigten Kapitalversicherungen weitere Ansprüche geltend machen. Die Verjährungsfrist ist fünf Kalenderjahre (beginnend mit dem Jahr nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages). Möglicherweise ist auch eine dreißigjährige Frist gegeben. Kritik ist über 100 Jahre alt, aber nicht beim Verbraucher angekommen Versicherungs-Aktiengesellschaften haben - wie betrügerische Spendenvereine - unter dem Vorwand eines guten Zwecks Milliarden von Mark eingesammelt, um sich bei riesigem Kostenaufwand die zwangsläufig entstehenden Überschüsse als Gewinne einzustecken. Die Beute wird dann Hand in Hand mit brancheneigenen Wissenschaftlern vor Eingriffen der staatlichen Aufsicht verteidigt und schließlich sogar unter den Augen und mit Genehmigung der Staatsaufsicht und von Staatsanwälten sowie mit Zustimmung der Gerichte beiseite geschafft. Vor mehr als 100 Jahren gab es schon die auf Seite XX dargestellte Kritik des amerikanischen Aufsichtsbeamten Elizur Wright, der sich fragte, ob Lebensversicherungen jemals mit einem gewissen Grad an Ehrlichkeit betrieben werden. Später gab es in den USA Bücher mit den Titeln „Wie ein Dieb in der Nacht", „Die Lebensversicherungs-Verschwörung", „Der große amerikanische Versicherungsbluff", „Wie Dich Deine Lebensversicherungspolicen ausrauben". In einer Anhörung im US-Kongress verwendeten Professoren und Verbraucheranwälte Bezeichnungen wie „nationaler Skandal" und „Verbraucherbetrug". - In den USA ist die Kapital-Lebensversicherung, in der „Dinge miteinander vermengt sind, die getrennt werden sollten" (Elizur Wright), längst tot wie in vielen anderen Staaten. In Deutschland zwar auch, es weiß nur noch keiner (außer der Branche). In Deutschland kam die erste große Kritik Ende der 70er Jahre von der Zeitschrift Capital: „Vier akute Missstände bestehen derzeit in der deutschen Lebensversicherung: Jede vierte Gesellschaft müsste eigentlich von Amts wegen geschlossen werden, weil sie ihre Versicherten in einem nicht mehr zu rechtfertigenden kläglichen Umfang an den Überschüssen beteiligt. Nicht sichergestellt ist, dass den Versicherten die stillen Reserven ihres Treuhandvermögens gehören. Die Branche jongliert gegenüber ihren Kunden mit Hochrechnungen in die Zukunft, die suspekt sind. - In der Tat ist es erstaunlich, was der Staat der Lebensversicherungsbranche alles zugesteht. Dank der hohen verordneten Gewinne und der Steuersubventionen kommt die Erlaubnis zum Betrieb einer Lebensversicherung der staatlichen Konzession gleich, sich Geld selber drucken zu dürfen." Die Süddeutsche Zeitung zog daraus den Schluss: „Der Staat selbst sorgt für paradiesische Zustände, die für Unternehmen der Assekuranz Möglichkeiten garantieren, wie sie sonst nur in Bananenrepubliken anzutreffen sind." - Für den Frankfurter Wirtschaftsprofessor Klaus-Thomas Krycha erfüllte der Umgang mit dem Geld der Lebensversicherten den „objektiven Tatbestand der Veruntreuung." Ähnlich der Bund der Versicherten (BdV). In einer Broschüre „Versicherung - ja, aber...", die der Bund der Versicherten im Jahre 1982 zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg herausgegeben hatte, war zu lesen: „Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein ,legaler Betrug’. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen aber inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen die Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite, so dass man Beiträge für Kapital-Lebensversicherungen in vielen Fällen auch als ,Steuer für Dumme’ bezeichnen kann, die man hier mit angeblichen Steuervorteilen (die kaum zum Tragen kommen) zur langfristigen Geldhingabe verführt. Millionen Bundesbürger haben durch den Abschluss falscher Kapital-Lebensversicherungen Zigmilliarden Mark verloren - vor allem beim vorzeitigen Aussteigen aus diesen Verträgen und die dann meist sehr geringe Beitragsrückzahlung. Gewinner sind Staat und Lebensversicherungsunternehmen, die hier Hand in Hand arbeiten." Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen, an derart massive und öffentliche Kritik nicht gewöhnt, wollte diesen Vorwurf natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Er klagte gegen den Bund der Versicherten auf Unterlassung dieser ,verletzenden Äußerungen". Die Klage wurde im Juni 1983 durch Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen. Die Branche legte aus optischen Gründen Berufung ein, zog diese aber in der Erkenntnis, dass sie diesen Prozess nicht gewinnen konnte, gleich wieder zurück. Das Landgericht Hamburg führte in seiner Urteilsbegründung aus: „Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als ,legaler Betrug’ wird von dem Abschluss solcher Verträge abgeraten. Es ist ein öffentliches Interesse daran vorhanden, dass potentielle Versicherungsnehmer über die verschiedenen Möglichkeiten, das Todesfallrisiko zu versichern, aufgeklärt werden. Angesichts dessen, dass in der Werbung des Klägers und seiner Mitgliedsunternehmen die Lebensversicherung zur Altersversorgung im Vordergrund steht, besteht ein Aufklärungsbedürfnis über die Versicherungsart Risikolebensversicherung. Die Aussagen in der Broschüre zum Thema Risiko-Lebensversicherung und Lebensversicherung zur Altersversorgung ergeben, dass hier ein Vergleich zwischen diesen Versicherungsarten vorgenommen und im Interesse der Verbraucher - als für diese günstiger - der Abschluss von Risiko-Lebensversicherungen empfohlen wird." Diese Medien- und Wissenschaftskritik zusammen mit dem Urteil über den „legalen Betrug" haben letztendlich bewirkt, dass vor allem die großen Aktiengesellschaften sich entschließen mussten, die - so Capital - vielfach „klägliche" Überschussbeteiligung der Versicherten ein wenig zu verbessern. Und das Aufsichtsamt gab zu, dass die Kritik nicht ganz unberechtigt sei, und führte Verbesserungen bei Rückkauf (vorzeitiger Kündigung) von Kapitalversicherungen ein. Warum zahlen die Bundesbürger jahrzehntelang ihr sauer verdientes Geld zu völlig ungeregelten Bedingungen in Kapitalversicherungen ein - unflexibel, mit mäßiger Rendite und ohne Schutz vor Inflation ? Warum schließen die Bundesbürger zur Familienversorgung keine Risiko-Lebensversicherungen ab und legen ihr Geld nicht inflationsgeschützt in Sachwerten (Aktien, Aktienfonds, Wohneigentum) an ? „Fragen Sie einmal ein Schaf, wie ihm das verseuchte Gras schmeckt, das es gerade frisst. Das Schaf wird blöken ,wunderbar!’ - und danach tot umfallen. Fragen Sie einmal die Deutschen, was sie für die beste Altersvorsorge neben der Rente halten. Die meisten werden blöken: ,Die Kapitallebensversicherung!’ (denn Papa und Mama, Opa und Oma hatten auch eine Kapitallebensversicherung). Und sie werden nach Jahrzehnten feststellen, dass sie viel Geld verloren haben. - Immerhin besser, als tot umzufallen ! - Die Deutschen haben in 1996 ihre Meinung geäußert, und das Institut für Demoskopie Allensbach kommt „im Auftrag des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen" zu dem Umfrageergebnis, dass „nur die Lebensversicherung stabile Vertrauenswerte erreichte". BdV-INFO (Mitgliederzeitung des Bundes der Versicherten) Man könnte die obigen Fragen ganz einfach beantworten mit einem „weil die Deutschen von all diesen Dingen nichts wissen". Trotzdem muss etwas Besonderes in Deutschland sein. Denn in allen anderen Ländern hatten die Gesetzemacher die Kapital-Lebensversicherung genauso ungeregelt gelassen wie in Deutschland. Trotzdem ist diese Versicherungsform (fast) überall tot. Der Grund: Die Verbraucher sind dort an Gelddingen mehr interessiert und deshalb besser informiert. Sie sind clever genug, Kapitallebensversicherungen deutschen Stils mit ihren mäßigen Renditen als „legalen Betrug" zu erkennen und nicht mehr abzuschließen. Wenn der Gesetzgeber versagt und mit der Branche geklüngelt hat, wenn die Branche die sogenannte Versicherungswissenschaft und damit auch die Rechtsprechung und Staatsaufsicht unter Kontrolle hat, dann ist das für die Verbraucher eigentlich noch kein Grund, Kapitallebensversicherungen abzuschließen. Gerichte haben diese verbraucherfeindlichen Zustände durchaus erkannt und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert, aber ein Hamburger Gericht hat auch einmal gesagt: Der Kläger hätte den Vertrag ja nicht abzuschließen brauchen ! - Zigmillionen Deutsche haben aber Kapitallebensversicherungen abgeschlossen und Millionen schließen sie immer noch Jahr für Jahr ab. Wenn also schon Gesetzgeber, Wissenschaft und Aufsicht versagt haben, dann hätten wenigstens die Medien die Verbraucher über die Nachteile von Kapitalversicherungen aufklären und den massenhaften „legalen Betrug" verhindern können. Entweder haben sie es nicht getan, oder die Deutschen sind für Fragen der Vorsorge und Geldanlage nicht zu interessieren. Im Grunde trifft - mehr oder weniger - beides zu. Die deutschen Medien haben ihre speziellen Probleme und die deutschen Verbraucher haben ihre besonderen Probleme. In Deutschland gab es leider viele Journalisten, die in der Vergangenheit in den Medien immer wieder - ungeprüft - positive Berichte über die Kapital-Lebensversicherung platzieren konnten. Selbst in der Zeitschrift test erschienen in den 80er Jahren noch Artikel, die das Prädikat „mangelhaft" verdienen. So wurde z. B. zu Kapital-Lebensversicherungen empfohlen: „Früh anzufangen lohnt sich !" - Die Rendite wurde als „gar nicht so schlecht" bezeichnet, und die Risiko-Lebensversicherung wurde als kleine Lösung für arme Leute, die Kapital-Lebensversicherung aber als die „große Lösung" dargestellt - wie in Werbeprospekten der Branche. Obwohl aus demselben Hause, informiert FINANZtest wesentlich qualifizierter. Nur wenige engagierte Journalisten (Zitate siehe oben) haben die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen versucht, dass die Kapitallebensversicherung weder als Versicherung noch als Geldanlage etwas taugt, dass man sich anders versichern und andere Geldanlagen betreiben sollte, dass Gesetzgeber und Staatsaufsicht versagt haben. So z. B. die WAZ: „Immer mehr Kritiker entlarven die Werbeversprechen der Branche. Jahrelang winkte im Fernsehen ein freundlicher Herr mit dicken Geldbündeln und versprach sichere Dividende. Bei einer Mehrheit herrscht deshalb der Eindruck: Wer keine Lebensversicherung abgeschlossen hat, verarmt im Alter und lässt seine Familie im Stich. Die Werbemaschine der Lebensversicherer läuft auf Hochtouren. Dazu machen 300.000 Versicherungsvertreter in Rentenanalysen gefährliche Geldlücken im Alter aus - und die seien ausschließlich mit Kapital-Lebensversicherungen zu schließen. Dabei kann jede Sparanlage, jeder Immobilienkauf eine Vorsorge fürs spätere Rentenleben sein." Diese Informationen und Warnungen sind aber beim Verbraucher kaum angekommen. Sonst gäbe es die etwa 70 Millionen Kapitalversicherungen und die millionenfachen Neuabschlüsse - auch von privaten Rentenversicherungen - nicht. Der deutsche Verbraucher - das ideale Abschlussopfer ? Der Chef einer Depotverwaltung hat recht, wenn er in der WELT am SONNTAG sagt: „Deutschland ist als drittgrößte Industrienation in Sachen Geldanlage ein Entwicklungsland." - Schuld daran sind nicht nur der Gesetzgeber und die Medien, sondern Schuld daran ist auch die Mentalität „des" Deutschen, die es den Versicherungsgesellschaften und ihren Vermittlern so einfach gemacht hat, sie legal zu betrügen und auszubeuten. „82 Prozent der Deutschen eignen sich weniger für einen Versicherungsabschluss ohne Vermittler", meinte ein Vorstandsmitglied der Allianz, die 100 Jahre lang mit riesigen Vertreterheeren besonders erfolgreich war im Ausbeuten der Deutschen. Und er wird sich dabei die Hände gerieben haben; denn - umgekehrt - bedeutet seine Aussage: „82 Prozent der Deutschen sind die idealen Opfer für den legalen Betrug." Der Deutsche ist - bezogen auf seine Familie - durchaus verantwortungs- und vorsorgebewusst. Das weiß auch die Branche: „Nennen Sie es Vorsorge, wir nennen es Liebe." So lautete ein Werbespruch der Hamburg Mannheimer. Und alle Prospekte der Lebensversicherungsunternehmen appellieren an diese Elternliebe mit farbigen Bildern von glücklichen Familien mit Kindern. Der amerikanische Aufsichtsbeamte Elizur Wright bezeichnete diese Art der Werbung schon vor mehr als hundert Jahren als „Falle, geködert mit Waisenkindern". Der Deutsche ist auch sehr auf finanzielle Sicherheit bedacht. Stirbt ein Versicherter, zahlt die Gemeinschaft aller Versicherten aus den bereitgestellten Beiträgen die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Also neben Vorsorge und Sparen auch noch Gemeinsinn und gegenseitige Hilfe - praktizierte christliche Nächstenliebe. Kein Wunder, dass Bürger, die von der Lebensversicherung nicht mehr kennen als die Branchenwerbung und Vertretersprüche, einem Branchenfunktionär glauben, die Versicherungs-Gesellschaften betrieben ein „mehr karitatives und humanitäres als kommerzielles Gewerbe". Das glauben offenbar auch unsere Bundespräsidenten, die den Versicherungsmanagern laufend Bundesverdienstkreuze umhängen. Der Boss der schlimmsten Drückerkolonne Deutsche Vermögensberatung, Reinfried Pohl, hat für seine erfolgreiche Verbrauchergeld-Beseitigung schon zwei Bundesverdienstkreuze erhalten. Hinzu kommt: „Der" Deutsche ist traditionsbewusst. Wenn schon die Urgroßeltern und Großeltern in der Sterbekasse waren und die Eltern auch eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatten, dann muss man auch „so’n Ding" haben. Dass dieses Ding weder zur Familienversorgung noch als Altersvorsorge etwas taugt, erfährt er nicht. Verbraucherexperten haben oft den Eindruck, es interessiert ihn auch nicht. Diese traditionelle Bequemlichkeit und Unwissenheit in Geld-Dingen versuchte die Dresdner Bank zu brechen mit Anzeigen wie „Ihre Großeltern haben nicht in Aktien investiert, Ihre Eltern auch nicht. Warum sollten Sie es tun?" - Ob diese Werbung wohl richtig verstanden wurde und nicht eher nach hinten losgegangen ist (wenn man die eingangs abgedruckte Meinungsumfrage in Betracht zieht) ? - Vielleicht haben einige die Kritik an der Kapitallebensversicherung wahrgenommen und wurden hin- und hergerissen zwischen „Liebe" und „legalem Betrug". Aber selbst wenn sie die Kritik misstrauisch gemacht hat, sind die Deutschen immer noch zu bequem, sich über Alternativen, über Vorsorge und Geldanlage wie überhaupt über Wirtschaftsfragen eingehender zu informieren. Wenn schon Minister Waigel meinte, in Deutschland könne es mit seinen Verbraucherschutzgesetzen, Behörden und Gerichten keine Missstände im Versicherungswesen geben, dann kann man es den Deutschen nicht verübeln, wenn sie sich - vertrauensselig - auf diesen (nicht vorhandenen) Schutz durch Gesetzgeber, Staat und Aufsicht verlassen. Sie ahnen nicht, was Prof. Engels in der Wirtschaftswoche feststellte: „Abgeordnete des Bundestages haben die Deutschen über Jahrzehnte hinweg den Versicherern in die Arme getrieben, obwohl sie doch wissen mussten, dass deren Ersparnisse dort schlecht angelegt sind." Grundlage des „Erfolges" der Kapital-Lebensversicherung waren - neben der vom Gesetzgeber geschaffenen Intransparenz und Steuersubvention - die provisionsgesteuerten Vermittler, die jedes Haus und jede Wohnung bis in den letzten Winkel der Republik heimsuchten und fast immer ahnungslose Abschlussopfer vorfanden, die nichts von einer Risiko-Lebensversicherung wussten, die keine anderen Geldanlagemöglichkeiten kannten, die auf die staatliche Aufsicht vertrauten und deren Vorfahren auch schon „in der Sterbekasse" waren. Irregeführt durch Staat und Werbung (die Lebensversicherung sei die dritte Säule unseres Vorsorgesystems), uninformiert und unwissend ist der Normalverbraucher auf diese vermeintlichen „Berater" hereingefallen. Diese haben sein bisschen Misstrauen meistens über persönliche Beziehungen oder mit Psychotricks und durch die Vorlage von „positiven" Presseartikeln rasch beseitigt und ihm dann die „traditionelle, staatlich geförderte, steuerbegünstigte Kapitallebensversicherung mit (gelogenen) Renditen von 7 bis 8 Prozent als die ideale Kombination der Familien- und Altersvorsorge" aufgeschwatzt - oder eine private Rentenversicherung als „die noch rentablere ideale Ergänzung zur gesetzlichen Rente". - Etwas Verwirrung nach dem vielen Vertretergeschwätz, dann die große Erleichterung: Ohne große Informationsstrapazen und nur durch das Anhören eines „netten Beraters" war mit einer einfachen Unterschrift das Thema Familien- und Altersvorsorge erledigt. Und die Police verschwindet - meist ungelesen - auf Nimmerwiedersehen in einer Schublade, wo sie - oft jahrzehntelang - als Zeitbombe tickt . . . . . bis zur Berufsunfähigkeit, bis zum Todesfall oder bis zur Auszahlung. Diese Unwissenheit und Bequemlichkeit hat die Deutschen bereits Hunderte von Milliarden Mark gekostet - bei miserabler Absicherung. Zum Glück hören aber immer mehr Deutsche das Ticken ihrer Zeitbomben. Mehr und mehr Bürger, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, erkennen langsam, dass ihre Entscheidung falsch war. Sie wollen raus aus ihren Verträgen, sind aber meistens völlig hilflos. Sie werden auch durch die großen Verluste bei einer Kündigung abgeschreckt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, aus falschen Kapitalversicherungen rauszukommen, über die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten informieren. Selbst zu bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen können möglicherweise noch Ansprüche geltend gemacht werden. |