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100 Jahre Aufsicht-Versagen: Wucher bei Unfallversicherungen, Bundesaufsichtsamt gibt Untätigkeit zu |
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Auszüge aus „100 Jahre BAV" Wenn Sie das gesamte Dokument öffnen möchten, klicken Sie bitte „hier" (PDF) Mehr Informationen und Fundstellen finden Sie im Original-Dokument Seite 833 „Da Lebensversicherungs-Verträge langfristig abgeschlossen werden, muss die Beitragskalkulation auf sehr vorsichtigen Rechnungsgrundlagen beruhen. Die Beiträge enthalten darum hohe Sicherheitszuschläge, die dazu dienen, die Unsicherheitsfaktoren auszugleichen, die mit der künftigen Entwicklung beim Risiko-, Zins- und Kostenverlauf zwangsläufig verbunden sind. Zur Wahrung der Belange der Versicherten müssen die dabei anfallenden Überschüsse aus dem Risikoverlauf und den Kapitalanlagen den Versicherten möglichst ungeschmälert durch Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) gutgebracht werden. Dies ist jedoch derzeit deshalb nicht gewährleistet, weil die Versicherer nach den geltenden Geschäftsplänen lediglich 90 v.H. des Gesamtüberschusses der RfB zuweisen müssen. Auch wenn sie zur Zeit im Durchschnitt 98 v.H. der Gesamtüberschüsse der RfB. Seite 842 Das Bundesaufsichtsamt sieht dagegen doppelt bis vierfach überhöhte Prämien nicht als Missstand und deren Korrektur nicht als seine Aufgabe an, wie sich aus einem Schreiben des BAV aus dem Jahre 1996 an den BdV ergibt:
Seite 846-847 Das BAV hatte in den siebziger Jahren Untersuchungen zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung angestellt und schon vor zwanzig Jahren die mangelhafte Beitragsrückerstattung kritisiert:
Seite 870 Das BAV hatte die vom OLG Stuttgart für unwirksam erklärten Bedingungen offenbar nicht geprüft, jedenfalls deren Weiterverwendung nicht untersagt. In einem Papier, das zu einer BAV-Verbraucherschutzkonferenz im September 1999 erstellt wurde, hat das BAV offen zugegeben, dass die staatliche Versicherungsaufsicht die ihm nach der Deregulierung zugewiesene Aufgabe der nachträglichen Bedingungskontrolle nicht wahrnehmen könne:
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