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Prof. Rückle: "Die Rechnungslegung der Prämienversicherer ermöglicht Enteignung der Versicherungsnehmer |
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Prof. Dr. Dieter Rückle, Universität Trier,
sieht die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ohne Absonderung von Versichertengeld als verfassungswidrig an. Sie führe zu einer "willkürlichen und im Ausmaß grundsätzlich unbeschränkten Möglichkeit der Enteignung der Versicherten". |