Prof. Rückle: "Die Rechnungslegung der Prämienversicherer ermöglicht Enteignung der Versicherungsnehmer

 Versicherungsreform - Home ] Liste aller Dokumente - chronologisch sortiert ] Links zu externen Websites ]
 


Auszug aus BdV-CHRONIK, Seite 44 (Januar 2002)

Wenn Sie die gesamte Chronik öffnen möchten, klicken Sie bitte "hier"

 

Prof. Dr. Dieter Rückle, Universität Trier,

 

sieht die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ohne Absonderung von Versichertengeld als verfassungswidrig an. Sie führe zu einer "willkürlichen und im Ausmaß grundsätzlich unbeschränkten Möglichkeit der Enteignung der Versicherten".