Auszug aus BdV-CHRONIK, Seite 44 (Januar 2002)
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Prof. Dr.
Wolfgang Schünemann, Universität Dortmund:
"Die
herrschende Meinung über die Natur des Versicherungsvertrages (Gewährung von
Versicherungsschutz gegen Prämie) ist nicht überzeugend. Es ist schwer, sie
geradezu für unbegreiflich zu erklären, ohne arrogant oder wissenschaftlich
unseriös zu wirken."
Ähnlich: Prof.
Dr. Jürgen Basedow,
Direktor am
Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht, Hamburg:
"Versicherungsgewinne, die auf den Sicherheitszuschlägen zu den Prämien
beruhen oder mit ihnen erwirtschaftet wurden, stehen den
Versicherungsnehmern zu und müssen an sie ausgekehrt werden. Ihre
Beteiligung an den Überschüssen bleibt aber hinter den tatsächlichen
Gewinnen zurück. Zum einen können die Unternehmen bei der Bilanzierung
Bewertungsoptionen ausüben, die es ihnen gestatten, tatsächliche
Wertzuwächse zu verschweigen und sie so in stille Reserven umzuwandeln, zum
anderen ist es ihnen erlaubt, sog. überrechnungsmäßige Verwaltungs- und
Abschlusskosten mit den Überschüssen aus Kapitalanlage oder Risikoverlauf zu
verrechnen. Beides senkt den Rohüberschuss und damit die Beteiligung der
Versicherten. Gewinner sind die Aktionäre und die Versicherungsvertreter."