Prof. Schünemann: Die herrschende Meinung "Gewährung von Versicherungs-Schutz gegen Prämie" ist unbegreiflich

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Auszug aus BdV-CHRONIK, Seite 44 (Januar 2002)

 

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Prof. Dr. Wolfgang Schünemann, Universität Dortmund:

"Die herrschende Meinung über die Natur des Versicherungsvertrages (Gewährung von Versicherungsschutz gegen Prämie) ist nicht überzeugend. Es ist schwer, sie geradezu für unbegreiflich zu erklären, ohne arrogant oder wissenschaftlich unseriös zu wirken."

Ähnlich: Prof. Dr. Jürgen Basedow,

Direktor am Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht, Hamburg:

"Versicherungsgewinne, die auf den Sicherheitszuschlägen zu den Prämien beruhen oder mit ihnen erwirtschaftet wurden, stehen den Versicherungsnehmern zu und müssen an sie ausgekehrt werden. Ihre Beteiligung an den Überschüssen bleibt aber hinter den tatsächlichen Gewinnen zurück. Zum einen können die Unternehmen bei der Bilanzierung Bewertungsoptionen ausüben, die es ihnen gestatten, tatsächliche Wertzuwächse zu verschweigen und sie so in stille Reserven umzuwandeln, zum anderen ist es ihnen erlaubt, sog. überrechnungsmäßige Verwaltungs- und Abschlusskosten mit den Überschüssen aus Kapitalanlage oder Risikoverlauf zu verrechnen. Beides senkt den Rohüberschuss und damit die Beteiligung der Versicherten. Gewinner sind die Aktionäre und die Versicherungsvertreter."