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BdV-CHRONIK S. 23: Na, wem gehört denn nun das Geld ? (Zitate-Sammlung) |
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Wenn Sie das gesamte Dokument öffnen möchten, klicken Sie bitte „hier" (PDF) Mehr Informationen und Fundstellen finden Sie im Original-Dokument In der BdV-INFO stellt der BdV eine Reihe von Zitaten zusammen unter der Überschrift „Na, wem gehört denn nun das Geld bei Lebensversicherungen?": Gerhard Rupprecht, Allianz-Leben-Vorstand, in einem Schreiben an einen Kunden: „Seit 1988 verzinsen wir das Kapital unserer Kunden mit 8%." - Der Deutsche Herold in einer Verbraucherinformation: „Wie wird Ihr Geld angelegt?" - Der Gerling verspricht einen „sparsamen Umgang mit Ihrem Geld". - Die Allgemeine Rentenanstalt schreibt: „Ihr Geld wird bei uns treuhänderisch verwaltet." - So auch die Cosmos und eine Verbandsbroschüre aus den 80er Jahren: „Die Lebensversicherungs-Unternehmen legen die treuhänderisch verwalteten Gelder ihrer Versicherten sicher und gewinnbringend an." – Im Juli 1997 sagt Dr. Bernd Michaels als Verbandspräsident in der Wirtschaftswoche: „Wir verwalten für unsere Kunden das Geld nicht bloß treuhänderisch. Wir nehmen ihnen auch das Risiko ab, bei der Kapitalanlage schlecht abzuschneiden oder gar Geld zu verlieren." So auch der Vorstandsvorsitzende des Allianz Konzerns, Henning Schulte-Noelle, im April 2001 in der Fernsehsendung Christiansen: „Wir sind treuhänderisch tätig für unseren Versicherungsnehmer." Mit solchen Sprüchen haben die Versicherer mit Erfolg bei den Verbrauchern den (falschen) Eindruck erweckt, sie verwalteten Geld der Versicherten treuhänderisch. Tatsächlich verfügen sie aber weitgehend beliebig über das Versichertengeld, gleichen damit ihre unternehmerischen Verluste und Kostenüberschreitungen aus und kassieren Erträge und Überschüsse wie auch Wertsteigerungen als ihren „Gewinn" - so die Nürnberger in einem BdV-Prozess: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämie ist allein Sache des Versicherers." Wegen dieser Vortäuschung falscher Tatsachen und der Absicht, mit entsprechend intransparenten Verträgen ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen, bezeichnet der BdV kapitalbildende Versicherungen als „legalen Betrug", wobei das Attribut „legal" darauf hinweist, dass der Gesetzgeber den „Betrug" billigt. DEZEMBER 1995: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt eine Entscheidung des Aufsichtsamtes: Das BAV hatte die Umwandlung des Lebensversicherungsvereins R+V in eine AG genehmigt. Als Abfindung erhielten die Mitglieder (als Eigentümer des Vereins) etwa eine Milliarde Mark weniger, als das Vereinsvermögen ausmachte. Die R+V weigerte sich, stille Reserven in dieser Höhe mit anzurechnen. Sie wurden Vermögen der „neuen" AG. Das Aufsichtsamt wies den Widerspruch des BdV zurück. Der BdV erhebt im Mai 1996 Verfassungsbeschwerde gegen das BVerwG-Urteil, die erst im Januar 2002 den zuständigen Stellen „zugestellt" wird. |