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Textauszug aus "Das Versicherungs(un)wesen...", Seite 146 (Herold-Konzern 1988) |
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Konzerntrennungen: Stille Reserven – „still" beiseite geschafft Der Fall Deutscher Herold Bei allen Wohltaten haben Versicherungs-Gesellschaften mit den stillen Reserven ein Problem, nämlich in ihren uneingeschränkten Genuß zu kommen. Die Unternehmen können sich daraus - wie wir gesehen haben - Gewinne finanzieren, obwohl die Gesellschaft wegen Mißmanagements eigentlich Verluste gemacht hat. Und stille Reserven erhöhen die Kurswerte der Aktien. Aber bei jeder Veräußerung eines Vermögensgegenstandes, der mit stillen Reserven behaftet ist, droht gierigen Versicherungsmanagern die Pflicht, die Versicherten an den Veräußerungsgewinnen, die in den Jahresüberschuß eingehen, zu beteiligen. Und eine Südsee-Insel konnten sie auch nicht kaufen. Doch auch hier fanden skrupellose Versicherungsvorstände einen Weg, diese Verpflichtung zu umgehen. Die Idee ist einfach: Man mußte nur die Versicherten und das ihnen zustehende Vermögen trennen und auch die entsprechenden Bilanzen. Ein neues Gesellschaftsspiel war entdeckt: Konzerntrennungen - Vermögensaussonderungen unter dem Deckmantel einer Bestandsübertragung. Als erstes Lebensversicherungsunternehmen praktizierte dies der Deutsche Herold. Eine neue Herold-Lebensversicherungs AG wurde gegründet und auf diese der Versicherten-Bestand übertragen, aber nicht das gesamte Vermögen. Das restliche Vermögen (einstmals Versichertengeld) verblieb also beim alten Herold, der - als Holdinggesellschaft - kein Versicherungsunternehmen mehr ist und somit nicht mehr der Staatsaufsicht und den Anlagevorschriften unterliegt. Der Trick ist: Die Herold Lebensversicherung hätte einer neu gegründeten Herold-Holding nach den Kapitalanlage-Vorschriften des Versicherungsaufsichts-Gesetzes kein Vermögen schenken dürfen. Aber es gibt in diesem Gesetz eine "kriminelle" Vorschrift, die das Beiseiteschaffen von Versichertengeld im Rahmen einer Bestandsübertragung zuläßt. Capital kommentierte diesen Vorgang im September 1988 so: "Versicherte skandalös enteignet. Um rund 350 Millionen Mark wurden die Versicherten des Deutschen Herold bei der Umstrukturierung der Gruppe geprellt. Die Versicherungsaufsicht spielte mit. Beim Umbuchen wurden keineswegs die gesamten Aktiva und Passiva übertragen, sondern nur rund 99 Prozent der Bilanz. Ein kleiner Rest blieb stehen. Als Vermögen der neuen Holding. Darunter auch einige Beteiligungen des alten lebensversicherers - ein prachtvolles Bündel, das nicht nur unter Freunden 350 Millionen Mark wert ist. Wären sie verkauft worden, hätten die Gewinne unter die Versicherten verteilt werden müssen. Jetzt sind sie raus aus diesem Topf, zur freien Verfügung der Herold-Aktionäre, ohne daß die Versicherten für den Substanzverlust auch nur mit einem Pfennig entschädigt wurden. Professor Dr. August Angerer stört es auch nicht, daß der Entzug wichtiger Beteiligungen nicht der erste Griff in die Tasche der Herold-Versicherten ist. 1982, 1983 und 1984 mußten diese gebeutelten Sparer bereits über 110 Millionen Mark für eine Schieflage des Herold-Rückversicherers opfern. Das Geld wurde mit freundlicher Genehmigung der deutschen Versicherungsaufsicht zu Lasten ihrer Gewinnbeteiligung gebucht. Vom Tragen der Verluste aus Beteiligungen durch die Aktionäre war seinerzeit noch nicht die Rede. Die Herold-Aktionäre kassierten weiter Dividende, die Kunden trugen die Verluste. Das Modell soll jetzt Schule machen. Versicherungsaufseher Angerer ebnet mit seiner merkwürdigen Auffassung den nächsten Aktionen à la Herold den Weg. Bleibt der selbstherrliche Aufsichtschef bei seiner Meinung, werden für die Lebensversicherten Milliardenverluste unausweichlich." Der Referatsleiter im Bundesaufsichtsamt, Dr. Olaf Mudrack, schreibt im Jahre 1989 im "Finanz-Berater", daß Bestandsübertragungen nicht erfolgen, um Bestände zu übertragen, sondern um Vermögen auszusondern: "Wer die Verfügungsgewalt über einen Vermögensgegenstand besitzt, hat eine Fülle von Möglichkeiten zu manipulieren, so daß kein Überschuß erzielt wird." - Wodurch die Beteiligung der Versicherten an dem Überschuß entfällt. Der mutige Aufsichtsbeamte zog für sein Vorpreschen natürlich gleich das Mißfallen der Branche auf sich. So meinte die Victoria im April 1990, es sei eine "Besonderheit, daß ein in den behördlichen Aufbau einbezogener Beamter die Entscheidung seiner eigenen Behörde öffentlich literarisch angreift und in einer Fußnote noch auf die 'ihn unterstützenden Kollegen' verweist". Dabei handelte es sich nicht um eine "Entscheidung der Behörde", sondern um eine - wie Capital meinte - "selbstherrliche" Entscheidung des damaligen Amtspräsidenten Angerer. |