|
Der Branche bester Helfer - eine "hauseigene" Wissenschaft |
|
Um den Text des ganzen Buches zu öffnen, klicken Sie bitte „hier" Der Branche bester Helfer - eine "hauseigene" Wissenschaft Die Wissenschaft hüllt sich in Schweigen. Der Spiegel schreibt dazu im Jahre 1981 in einem Bericht "Wie in einer Bananenrepublik": "Mit großem Geschick haben die Unternehmen es bisher verstanden, jede Kritik an ihrem Geschäftsgebaren zu verniedlichen oder abzuwürgen. Auf grundsätzliche Auseinandersetzungen haben sie sich nie eingelassen. Und von den Wissenschaftlern sind kritische Töne kaum zu erwarten. Die Experten an den Instituten sind hinreichend mit Gutachten für die Unternehmen und mit ihrer Arbeit in den Aufsichtsräten der Versicherungs-Aktiengesellschaften ausgelastet. So ist etwa Professor Reimer Schmidt, Mitverfasser zum Kommentar des Versicherungsaufsicht-Gesetz, unter anderem Vorstandschef der Aachener und Münchener Beteiligungs AG und sitzt im Aufsichtsrat von 14 Assekuranzunternehmen. Professor Helten, Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität Mannheim, arbeitet in vier Aufsichtsräten, darunter der Berlinischen Lebensversicherung AG. Sein Kölner Kollege Dieter Farny ist Aufsichtsratsmitglied bei der Gothaer Rückversicherungs AG und der Gothaer Versicherungsbank." So befassen sich mit Fragen des Versicherungswesens nur besondere "Versicherungswissenschaftler", die häufig personell oder finanziell mit den Versicherungsunternehmen oder ihren Verbänden verflochten sind. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft scheut sich nicht einmal, in seinem Geschäftsbericht das "harmonische Zusammenwirken" herauszustellen und die Versicherungswissenschaftler als "seine besten Helfer" zu bezeichnen. Bezeichnend für den Stand der Versicherungswissenschaft ist auch die Feststellung von Prof. Dr. Walter Schmidt-Rimpler: "Wenn ein Streit auf wissenschaftlichem Gebiet kein Ende findet, nicht einmal das Ende einer klar herrschenden Meinung, sondern höchstens ein Friedhofsende, nämlich das resignierte Absterben des Interesses an ihm, so liegt es häufig an der Unrichtigkeit der Problemstellung." - So sieht die "Versicherungswissenschaft" ihre Aufgabe mehr darin, Theorienstreitigkeiten zu beerdigen, als sie zu lösen. Dementsprechend werden auch kritische Abhandlungen unterdrückt - durch hauseigene Wissenschaftler der Branche als ehrenamtliche Berater von Fachzeitungen. So habe ich selbst erlebt, daß kritische Artikel von Fachzeitungen zunächst begeistert angenommen, später aber mit dem Ausdruck größten Bedauerns unveröffentlicht wieder zurückgegeben wurden. Prof. Dr. Rudolf Gärtner, einer der wenigen unabhängigen Versicherungswissenschaftler, kritisert seine Kollegen in seinem Buch "Privatversicherungsrecht" ganz offen: "Die engere Fachdisziplin in Deutschland zeichnet sich durch einen weitgehenden argumentativen Stillstand aus und läuft dabei Gefahr, in eine zunehmende wissenschaftliche Isolierung zu geraten. Einstweilen ist es so, daß umfassende wissenschaftliche Analysen für den Versicherungsbereich noch nicht vorliegen. Insoweit steht eine Grundlagenforschung noch in den Anfängen. Das Forum öffentlicher wissenschaftlicher Diskussion wird weitgehend gemieden. Das Ergebnis sind die bekannten wissenschaftlichen Defizite. Die Wirklichkeit läuft eher auf eine Universal-Nichtwissenschaft hinaus." Rechtsprechung unter dem Einfluß einer Lobby-Wissenschaft Beim Bund der Versicherten, von dem die stärkste Kritik am Versicherungswesen und an der staatlichen Versicherungsaufsicht ausgeht, gehen oft Anfragen von Studenten, Doktoranden und Habilitanden ein nach Fundstellen für kritische Abhandlungen. Es werden kritische Diskussionen und Einwände im Bereich der Versicherungswissenschaft vermißt. Zusammenfassend kann man also mit dem Informationsdienst "assekuranz report" feststellen, daß Öffentlichkeit, Politiker, Beamte und Richter dazu gebracht werden, an die Richtigkeit von Darstellungen zu glauben, die in Wirklichkeit nichts weiter als "wissenschaftlich verkleidete Meinungsmache" sind. Man müsse also die Frage stellen, "ob die Publikationen, die von den Gerichten so häufig in ihren Urteilsbegründungen zitiert werden, nicht eine gewisse Tendenz vertreten, die sich schließlich auch in der herrschenden Rechtsprechung auswirkt. Bei bösartiger Wertung dieser Sachverhalte könnte man zu dem Verdacht kommen, daß ein Machtfaktor, wie die Versicherungsunternehmen ihn in der deutschen Wirtschaft nun einmal darstellen, die Wissenschaft und die Fachpresse so im Griff hat, daß von daher eine Beeinflussung der Rechtsprechung in einem den Unternehmen genehmen Sinn möglich wird." Ähnlich äußert sich Professor Dr. Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen in seiner Schrift "Finanzdienstleistungen, soziale Diskrimierung und Verbraucherschutz", wo er von einer "erfolgreichen Einflußnahme der Versicherungsunternehmen auf das Vorfeld gesetzgeberischer Aktivitäten" redet: "Die Gründe, warum die Jurisprudenz so abstinent ist, dürften in einer beinahe schon anstößigen Verflechtung der Versicherungswirtschaft mit der universitären Rechtswissenschaft liegen. Die Versicherungswissenschaft hat die versicherungsrechtlichen Institute ganz überwiegend als ausgelagerte Rechtsabteilungen angesehen. Die juristischen Kommentare im Versicherungsrecht werden fast ausschließlich von Vertretern der anbietenden Wirtschaft selber geschrieben, die herausragenden Lehrstuhlinhaber sind zu einem großen Teil gleichzeitig immer auch Vorstandsvorsitzende oder Aufsichtsratsmitglieder großer Versicherungskonzerne gewesen." Bevorzugt werden von der Branche und ihren Medien Richter und verantwortliche Beamte als Kommentatoren beschäftigt, zu Vorträgen und Veranstaltungen eingeladen und dafür sicher nicht schlecht "entlohnt". Auf diese Art und Weise geriet auch die Rechtsprechung als letzte Kontrollinstanz unter den Einfluß der Branche und ihrer Wissenschaft. Ergebnis der Globalstrategie: Wer sich im Versicherungswesen auf "herrschende" Rechtsprechung, Literatur und Meinungen beruft, beruft sich auf die "herrschende" Branchenmeinung. Damit diese Herrschaft nicht gestört wird, nimmt die Branche neuerdings öfters Klagen zurück, wenn ihr ein Prozeßverlust droht. Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen werden so verhindert. Bis vor kurzem sind die wenigen Prozesse, die Grundsatzfragen des Versicherungswesens berührten, alle im Sinne der Branche entschieden worden. Erst seit personellen Veränderungen im Bundesaufsichtsamt und im zuständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Branche seit Ende der 80er Jahre einige Schlappen hinnehmen müssen. Staatsanwälte meinen: Versicherungsmanager wissen nicht, was sie tun Der Bund der Versicherten hat auch schon versucht, mit Strafanzeigen wegen Untreue zu geordneten Verhältnissen im Versicherungswesen zu gelangen. Doch zogen sich die Unternehmensvorstände gegenüber der Staatsanwaltschaft einfach auf den Standpunkt zurück, sie wüßten nicht, was sie tun. Bei einem Mißbrauch von Versicherungsgeldern sei ihnen nicht bewußt, daß es sich um Gelder der Versicherten handele. Sie seien der Meinung, alles Geld sei ihr Geld und sie könnten damit machen, was sie wollten. Und so wurden alle Ermittlungsverfahren bisher eingestellt oder gar nicht erst eröffnet, weil den Angeschuldigten selbst für den Fall, daß der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt gewesen ist, ein Vorsatz oder ein Unrechtsbewußtsein nicht nachzuweisen wären. Dabei hatte die Branche bis zum Jahre 1983 mit der "treuhänderischen Verwaltung" der Versichertengelder geworben. Eine Anzeige wegen irreführender Werbung wurde von denselben Staatsanwälten zurückgewiesen mit der Begründung, die Werbung mit der "Treuhänderschaft" sei richtig und nicht irreführend. Inzwischen hat die Branche ihre Werbung mit der Treuhänderschaft aber wieder gestrichen. Bei dieser Konfusion und den dauernden Kehrtwenden ist es sehr schwer, einen mutigen Staatsanwalt zu finden, der hier endlich einmal durchgreift. Auch hier wird deutlich, welche Auswirkungen es hat, daß bei Versicherungs-Aktiengesellschaften Versichertengeld als solches nicht ausgewiesen wird - ein gesetzgeberischer Fehler, den die Branche über ihre hauseigene Wissenschaft und Lobby selbst herbeigeführt und bis heute erhalten hat. So sind skrupellose und selbst kriminelle Versicherungsmanager vor Strafverfolgung und Gefängnis sicher. Entweder sind sie wirklich dumm. Oder sie stellen sich dumm. Und sie können als Alibi für den legalen Betrug oder für die legale Veruntreuung anvertrauter Gelder sogar noch die von ihnen beeinflußte staatliche Versicherungsaufsicht anführen. Ein raffiniertes System der Ausbeutung eines Volkes Die Strategie der teuren Versicherungs-Aktiengesellschaften ist: Überrumpelung ahnungsloser Verbraucher durch große Vertreterscharen und Knebelung der Versicherten an langfristige Verträge. Dafür erhielt die Branche die volle Unterstützung der Verantwortlichen durch die bereits erwähnten Gesetzesausnahmen. Lebensversicherungen sind jährlich kündbar. Wer aber vorzeitig aus dem Lebensversicherungssparen aussteigen will, verliert bekanntlich viel Geld - oft mehrere Jahresbeiträge. Bundesbürgern, die dabei den finanziellen Verlust begrenzen und die Laufzeit des Vertrages verkürzen wollen, versucht die Branche Knüppel in den Weg zu werfen. Und das Bundesfinanzministerium spielt mit. Eine Laufzeitverkürzung soll - so das Ministerium - ein Neuabschluß einer Lebensversicherung sein. Und so müsse der Vertrag nach einer Änderung noch einmal zwölf Jahre lang laufen, damit die in der Lebensversicherung aufgelaufenen Erträge steuerfrei ausgezahlt werden können. Wer seinen Vertrag dann nicht mehr verkürzt, sondern vor Ablauf der ersten zwölf Jahre kündigt, soll die Erträge im Jahr der Auszahlung versteuern und nicht - wie zum Beispiel bei einem Sparvertrag - jeweils im Jahr der Gutschrift. Dadurch verlieren die Lebensversicherten noch mehr Geld. Denn bei einer Besteuerung der Erträge im Jahr ihrer Gutschrift wäre die Kapitalertragssteuer wesentlich geringer, weil für jedes einzelne Jahr ein Freibetrag geltend gemacht werden könnte. Aber die Branche hat das nicht gewollt - um ihre Kunden besser an unsinnige Lebensversicherungen knebeln zu können. Und auch hier spielte das Ministerium mit. Vom Bundesaufsichtsamt über das Bundeskartellamt bis hin zur EG-Kommision sind alle inzwischen gegen die in der Bundesrepublik üblichen Zehnjahresverträge. So sah sich das Bundesfinanzministerium wohl auch genötigt, so zu tun, als wolle es die Zehnjahresverträge abschaffen. Ein Gesetzentwurf wurde vorbereitet. Aber lesen Sie, was dann geschah - aus DIE ZEIT im Juni 1989: "Im Schutze der Dunkelheit haben es die Lobbyisten der Assekuranz geschafft, daß so gut wie alles ersatzlos gestrichen wurde, was Bonn im Sinne der Versicherten geplant hatte. Sie besuchten den zuständigen Beamten. Ergebnis des Gesprächs: Zehnjährige Verträge wird es weiterhin geben." - Branchenfunktionäre sind im Bundesfinanzministerium ein und aus gegangen und haben sich fast wie leitende Beamte aufgeführt. Nur durch diese Unterwanderung des Ministeriums und die Beeinflussung der verantwortlichen Beamten ist zu verstehen, wie die unglaublichen Mißstände im Versicherungswesen entstehen und sich so lange halten konnten. Öffentliche Auseinandersetzungen werden gemieden. Kritiker werden mundtot gemacht oder eingeschüchtert. Brancheneigene Wissenschaftler führen jeden gefährlichen Theorienstreit einem "Friedhofsende" zu. Es gab kaum Grundsatzprozesse. Und wenn, dann wurden sie nach den eigenen "herrschenden" Meinungen gewonnen. So konnte die Branche bis in die achtziger Jahre - hinter Friedhofsmauern - in einer fast völligen Isolation ungestört das größte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten betreiben. Alles in allem: ein raffiniertes System der Ausbeutung eines Volkes unter dem Deckmantel der Versicherung - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb. Ein Bundesbürger schrieb mir: "Wie ist es möglich, daß fast eine ganze Nation den Raffinessen einer Branche aufgesessen ist?" - Genau diese Frage soll im folgenden beantwortet werden. Und es wird sich zeigen, daß vor allem ein totales Mißverständnis über das Wesen von Versicherung die Existenz einer Branche jenseits von Recht und Wettbewerb ermöglicht hat. |