Anmerkungen zur Anhörung
(siehe Pressemitteilung des BVerfG)
beim BVerfG am 27. Oktober 2004:
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Die
Verfahren
betreffen nicht nur die Kapitallebensversicherung, sondern gleichzeitig
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die private Rentenversicherung, die
auch mit einem Sparvorgang verbunden ist, und
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alle Versicherungsarten, weil bei jeder
Versicherung durch Sicherheitszuschläge (Risiko)überschüsse entstehen, die keine
Gewinne sind (siehe: "Überschüsse gehören den Versicherten")
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Falsch ist es, wenn Medien
von einer „Offenlegung der Prämienkalkulation“ sprechen:
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die Prämie ist kein Preis, Prämienkalkulation
ist also keine Preiskalkulation,
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gefordert wird die Aufteilung der Prämie und
die Angabe eines Preises für die Dienstleistungen des Unternehmens, nicht aber
die Offenlegung dieses Preises (siehe "Hochaktuell" und
"VGR").
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Die
bevorstehenden Entscheidungen werden zu einer
schallende Ohrfeige für die 20-köpfige Versicherungs-Reform-Kommission
(siehe "Auszüge aus Abschlussbericht" und
"Stellungnahme zum
Abschlussbericht") und macht den Abschlussbericht vom April 2004 mit
Vorschlägen für noch mehr Intransparenz zu Makulatur und zeigt die
Unsinnigkeit von Regierungskommissionen, die in der Regel von
Wirtschaftslobbies unter ihren Einfluss gebracht werden.
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Auch Entwürfe für die
Umsetzung der EU-Fernabsatz-Richtlinie II (siehe: "Auszug
aus der RiLi") können in den Papierkorb
geworfen werden, (siehe: "Stellungnahme-VVG-Reform" mit Stellungnahmen zu den
Umsetzungsentwürfen).
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Die
Verfahren machen
Hoffnung:
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Hoffnung auf die Umsetzung von Kanzler
Schröders Versprechen ("Hochaktuell" am Ende,
im Oktober 2004).
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Hoffnung auf neutrale
Wirtschaftswissenschaftler, die dem Spuk der betriebswirtschaftlichen
Märchenwelt und Rechnungslegung im Versicherungswesen ein Ende bereiten.
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Hoffnung auf neue Tarife in der
Kfz-Versicherung.
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Hoffnung auf aktive Verbraucher, die mit der
Begründung, dass ihre alten Verträge unwirksam sind, ihr Geld von den Versicherungsunternehmen
zurückverlangen und ihr Geld für das Alter flexibler und rentabler anlegen
können.
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Hoffnung auf EU-Kommission und EuGH, die die
Umsetzung ihrer Richtlinie und der Entscheidung des BVerfG durch die Bundesregierung
kontrollieren werden.
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Hoffnung auf transparente, bessere,
gerechtere, bedarfsgerechtere Angebote = besserer Versicherungsschutz für
weniger Geld.
FAZIT:
Alle (staatlichen)
Gewalten – wie Gesetzgebung, Rechtsprechung, Aufsicht + Wissenschaft und Medien
haben über 100 Jahre versagt und die Verbraucher haben mehr als 1 Billion Euro
verloren.
Versicherung ist weder ein
Produkt noch eine Dienstleistung. Die Prämie ist kein Preis. Überschüsse und
Erträge sind keine Unternehmensgewinne. Versicherungsbeiträge, deren Überschüsse
und Erträge müssen als Geld der Versicherten behandelt und verbucht werden
(siehe: "Hochaktuell" am Ende). Dafür müssen
gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
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