Anhörung beim BVerfG am 27.10.2004 zu 6 Verfassungsbeschwerden

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Anmerkungen zur Anhörung  (siehe Pressemitteilung des BVerfG)

beim BVerfG am 27. Oktober 2004:

 

  1. Die Verfahren betreffen nicht nur die Kapitallebensversicherung, sondern gleichzeitig

  • die private Rentenversicherung, die auch mit einem Sparvorgang verbunden ist, und

  • alle Versicherungsarten, weil bei jeder Versicherung durch Sicherheitszuschläge (Risiko)überschüsse entstehen, die keine Gewinne sind (siehe: "Überschüsse gehören den Versicherten")

  1. Falsch ist es, wenn Medien von einer „Offenlegung der Prämienkalkulation“ sprechen:

  • die Prämie ist kein Preis, Prämienkalkulation ist also keine Preiskalkulation,

  • gefordert wird die Aufteilung der Prämie und die Angabe eines Preises für die Dienstleistungen des Unternehmens, nicht aber die Offenlegung dieses Preises (siehe "Hochaktuell" und "VGR").

  1. Die bevorstehenden Entscheidungen werden zu einer schallende Ohrfeige für die 20-köpfige Versicherungs-Reform-Kommission (siehe "Auszüge aus Abschlussbericht" und "Stellungnahme zum Abschlussbericht") und macht den Abschlussbericht vom April 2004 mit Vorschlägen für noch mehr Intransparenz zu Makulatur und zeigt die Unsinnigkeit von Regierungskommissionen, die in der Regel von Wirtschaftslobbies unter ihren Einfluss gebracht werden.

  2. Auch Entwürfe für die Umsetzung der EU-Fernabsatz-Richtlinie II (siehe: "Auszug aus der RiLi") können in den Papierkorb geworfen werden, (siehe: "Stellungnahme-VVG-Reform" mit Stellungnahmen zu den Umsetzungsentwürfen).

  3. Die Verfahren machen Hoffnung:

  • Hoffnung auf die Umsetzung von Kanzler Schröders Versprechen ("Hochaktuell" am Ende, im Oktober 2004).

  • Hoffnung auf neutrale Wirtschaftswissenschaftler, die dem Spuk der betriebswirtschaftlichen Märchenwelt und Rechnungslegung im Versicherungswesen ein Ende bereiten.

  • Hoffnung auf neue Tarife in der Kfz-Versicherung.

  • Hoffnung auf aktive Verbraucher, die mit der Begründung, dass ihre alten Verträge unwirksam sind, ihr Geld von den Versicherungsunternehmen zurückverlangen und ihr Geld für das Alter flexibler und rentabler anlegen können.

  • Hoffnung auf EU-Kommission und EuGH, die die Umsetzung ihrer Richtlinie und der Entscheidung des BVerfG durch die Bundesregierung kontrollieren werden.

  • Hoffnung auf transparente, bessere, gerechtere, bedarfsgerechtere Angebote = besserer Versicherungsschutz für weniger Geld.

FAZIT:

Alle (staatlichen) Gewalten – wie Gesetzgebung, Rechtsprechung, Aufsicht + Wissenschaft und Medien haben über 100 Jahre versagt und die Verbraucher haben mehr als 1 Billion Euro verloren.

 

Versicherung ist weder ein Produkt noch eine Dienstleistung. Die Prämie ist kein Preis. Überschüsse und Erträge sind keine Unternehmensgewinne. Versicherungsbeiträge, deren Überschüsse und Erträge müssen als Geld der Versicherten behandelt und verbucht werden (siehe: "Hochaktuell" am Ende). Dafür müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden.