GDV zum Erhalt des Untreue-Tatorts "Rechnungslegung mit Prämien als Umsatz"

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
zur Rechnungslegung  

GDV-Pressemeldung vom 3.05.2007

Deutsche Versicherungswirtschaft
begrüßt das Diskussionspapier des IASB zu einem
Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge
 

Heute hat das International Accounting Standards Board (IASB) das Diskussionspapier „Internationaler Rechnungslegungsstandard (IFRS) für Versicherungsverträge – Phase II“ veröffentlicht. „Diese Veröffentlichung stellt einen Meilenstein auf dem Weg zur Entwicklung eines umfassenden und international anerkannten Standards für Versicherungsverträge dar“, sagt Dr. Axel Wehling, Geschäftsführer für die Querschnittsbereiche im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für die Versicherungswirtschaft ist dieses Projekt von erheblicher Bedeutung, da es um die Abbildung der Versicherungstechnik geht.

Im Mittelpunkt des Diskussionspapiers stehen unter anderem das anzuwendende Bewertungsmodell, der Zeitpunkt der Gewinnerfassung, die Bewertungsbasis, die Frage des Ansatzes und des Ausweises von Abschlusskosten und die Behandlung von Gewinnbeteiligungsverträgen.

Der GDV setzt sich nachdrücklich für eine dem Geschäftsmodell von Versicherungen adäquate Rechnungslegung ein. Charakteristisch für dieses Geschäftsmodell ist der Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit. Ein zukünftiger Rechnungslegungsstandard muss helfen, diese wirtschaftliche Realität angemessen abzubilden.

Um dieses Ziel zu erreichen unterstützt die Versicherungswirtschaft das IASB auch weiterhin, einen weltweit akzeptierten Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge zu erarbeiten. Der GDV ist optimistisch, gemeinsam mit dem IASB geeignete Regelungen zu finden.

Ein endgültiger Standard für Versicherungsverträge wird frühestens im Jahr 2010 vorliegen, so dass mit einer verpflichtenden Anwendung dieses Standards ab 2011 zu rechnen ist.

Anmerkung:

Die Rechnungslegung ist für die Branche deshalb so wichtig, weil – wie der GDV deutlich zu erkennen gibt – die Abbildung des Geschäftsmodells („Prämienversicherung“) von der Rechnungslegung abgeleitet wird (und nicht umgekehrt – wie in anderen Unternehmen - die Rechnungslegung die ökonomischen Vorgänge im Unternehmen abbildet). - In einem öffentlichen Streitgespräch meinte ein Hamburger „Betriebswirtschaftswissenschaftler“ in den 80er Jahren in einem Streitgespräch mit BdV-Geschäftsführer Meyer in Anwesenheit von mehreren „Versicherungswissenschafts“-Kollegen, von etwa 30 Studenten und zwei Journalisten (vom SPIEGEL und stern) in einem Seminar über die „Thesen des BdV zur Prämientrennung“, nachdem er ziemlich in die Enge getrieben war,

  • die Prämie sei ein „Preis“, weil sie so verbucht werde,

  • die Auszahlungen bei Versicherungsfällen und beim Ablauf von kapitalbildenden Versicherungen seien „Kosten/Aufwendungen“, weil sie so verbucht werden,

  • Jahresüberschüsse seien „Gewinne“, weil sie nach dem Aktienrecht als solche verbucht und verwendet werden dürfen.