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Diverses zu Missständen als Folge von Lobbyismus und finanzieller, mentaler Korruption |
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Auszüge aus „Ratgeber Versicherung & Altersvorsorge“ siehe auch "Auszüge aus Ratgeber" (zum Thema „Lobbyismus“)
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Vorwort des Verfassers
Die Marktwirtschaft hat einen Haken: Wer unwissend ist, darf betrogen werden. So arbeiten fast alle Gesellschaften und Vermittler nach der Devise: Die Unwissenheit der Verbraucher über Versicherungen und Geldanlagen ist der billigste Rohstoff, aus dem Geld gemacht werden kann.
Über Jahrzehnte haben die Bundesbürger Hunderte von Milliarden Mark verloren durch falsche und zu teure Versicherungen, durch hohe Verluste bei vorzeitigen Kündigungen und schlechte Renditen von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen. Sie werden weiterhin Hunderte von Milliarden EURO verlieren durch den Abschluss falscher Verträge zur Altersvorsorge.
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Die totale Profitorientierung in der Versicherungsbranche wird leider vom Gesetzgeber gebilligt und auch noch unterstützt durch eine Reihe von gesetzlichen Besonderheiten. So können vor allem Lebensversicherer weitgehend beliebig über die ihnen überlassenen Versichertengelder verfügen und einseitig den Umfang der von ihnen geschuldeten Leistungen bestimmen, ohne dass die Gesellschaften auf diese erheblichen Nachteile für die Versicherten hinweisen müssen (BGH XX ) und ohne dass ein Gericht die Angemessenheit der Leistungen überprüfen kann. Die Unternehmen können ihre Versicherten – ohne deren Zustimmung – auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen, dabei aber große Vermögensteile zurückbehalten, das heißt: den Versicherten entziehen (§ 14 Versicherungsaufsichtsgesetz). Und sie sollen unwirksame Klauseln in ihren Bedingungen ohne Zustimmung der Versicherten durch neue Klauseln ersetzen können (§ 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz). Gesetzliche Bestimmungen, die der Gesetzgeber in gleichgelagerten Fällen zum Schutz der Bürger erlassen hat (§§ 315 und 415 BGB, § 6 AGBG) gelten nicht für Versicherungsverträge, was eigentlich ganz eindeutig gegen das Grundgesetz mit seinem Artikel 2 (Schutz der persönlichen Freiheit) und Art 14 (Schutz des Eigentums) verstößt. Hinzu kommen noch weitere Verfassungswidrigkeiten wie die Ungleichbehandlung (Diskriminierung) schadenfreier Autofahrer nach Alter, Beruf, Wohnort und anderen Merkmalen, die die Unternehmen zur Selektion gewinnträchtiger Autofahrergruppen verwenden, die aber nichts mit den individuellen Gefahren und Risiken beim Autofahren zu tun haben, die eigentlich die Prämien bestimmen sollen. Bislang hat das alles Regierungen, Gesetzgeber und Wissenschaftler wenig interessiert.
Schon vor über 100 Jahren haben die Gesetzemacher erkannt, dass von den vielen Ungeregeltheiten im Versicherungswesen „die Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls droht, die um so näher liegt, als auf diesem Gebiete selbst der sorgsame und verständige Bürger ohne Hilfe von anderer Seite zu eigener zuverlässiger Beurteilung der Anstalten, denen er sich anvertrauen muß, regelmäßig nicht imstande ist." So steht es wörtlich in der Begründung zum Versicherungsaufsichtsgesetz aus dem Jahre 1901. Der Gesetzgeber hat es zu dieser Zeit mit einer staatlichen Aufsicht versucht, Ordnung in das Versicherungs-Unwesen zu bringen, hat dem Unwesen aber durch die Staatsaufsicht nur den Schein von Seriosität gegeben. Er hat im Jahre 1908 noch eins draufgesetzt, nämlich ein Versicherungsvertragsgesetz geschaffen, das die Ungeregeltheiten aber nicht beseitigt, sondern diese sogar noch festgeschrieben hat. Logisch, dass die Branche schon damals mit ihren hauseigenen Wissenschaftlern kräftig mit geholfen und sich quasi ihr eigenes Gesetz geschaffen hat.
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„Um den historischen Kardinalfehler im Versicherungswesen zu verdeutlichen: Man hat gewinnorientierten Aktiengesellschaften die Verwaltung von Treuhandgeldern überlassen, ohne dass sie Buch darüber führen müssen. Und das ist in etwa so unheilvoll, als wenn man Vampire mit der Verwaltung einer Blutbank beauftragt, ohne sie zu verpflichten, das eingehende Blut zu registrieren.
Hans Dieter Meyer, „Das Versicherungs(un)wesen - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb"
„Gut, dass es die Versicherungen gibt" - Das war einmal der Slogan einer Anzeigenkampagne der deutschen Versicherungsunternehmen, die den Eindruck erwecken sollte, dass es die Versicherungsgesellschaften seien, die alles Leid von den Bundesbürgern fernhalten. Die Branche versäumt auch nicht, bei jeder passenden Gelegenheit Victor Hugo zu zitieren:
„Die Lebensversicherung ist in ihrer Menschlichkeit der heilsamste und vorsorglichste Gedanke, der jemals einem menschlichen Hirn entsprang, um die Schicksalsschläge abzuschwächen und das Familienleben vor der Zerstörung zu schützen."
Ganz im Stile von Victor Hugo wurde Versicherung auch im Jahre 1990 in einer Branchenbroschüre beschrieben:
„Vor den kleinen und großen Katastrophen des Alltags braucht keiner zu kapitulieren. Krankheit und Unfall, Feuer und Diebstahl, Prozesskosten und Haftungsfolgen verlieren zumindest finanziell ihre Schrecken; die Sorge um einen angemessenen Lebensstandard im Alter ist unbegründet. Das alles verdanken wir einer genialen Menschheits-Idee: den Versicherungen. Sie halten uns den Rücken frei, machen Schicksal und Ungewissheit erträglich, nehmen uns die Angst vor der Zukunft."
Und seit Jahrzehnten glaubt alle Welt, „die Versicherungen" seien die Versicherungsunternehmen, denen wir derartige Wohltaten verdanken. Denn jeder, der von „seiner Versicherung" spricht, meint damit die Gesellschaft, bei der er versichert ist.
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Dieser Irrglaube reicht bis in die höchsten Spitzen unseres Staates; denn, wie das Mädchen den Postzusteller küsst, hängen Bundespräsidenten - im Namen des Volkes - den Branchenmanagern laufend Bundesverdienstkreuze um.
Der Eindruck, dass Versicherungsunternehmen uns von Leid, Schrecken und Sorgen befreien und ihre Vorstände Wohltäter der Menschheit sind, ist in zweifacher Hinsicht falsch: Erstens sind es die Versicherten selbst, die Versicherung herstellen, indem sie mit ihren Beiträgen die finanziellen Folgen von Unglücksfällen ausgleichen. Und zweitens sind gerade Versicherungs-Aktiengesellschaften und ihre Vermittler für das Leid von Millionen Invaliden und Witwen, deren Familien und Kindern verantwortlich, die falsch abgesichert waren für den Fall einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall oder beim Tod eines Ernährers, und die deshalb - oft als Sozialhilfefälle - in finanzieller Not leben. Der Sozialstaat hätte wesentlich weniger Probleme, wenn das private Versicherungswesen richtig funktionieren würde.
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Falsche Versicherungsgesetze durch Missverständnisse um Versicherung
Versicherung ist der Nutzen (!) einer Vermögensreserve, die eine Gemeinschaft mit Hilfe von Dienstleistungen Dritter (Versicherungsdienstleistungsunternehmen) geschaffen hat.
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Der Gesetzgeber hätte also vorschreiben müssen, dass Aktiengesellschaften eine Prämie aufteilen müssen - zum Beispiel 100 EURO Prämie in 80 EURO Versicherungsbeitrag (für die Schäden) und 20 EURO als Preis für die Organisations-Dienstleistungen der Gesellschaften. Dann wären alle Geldströme fein säuberlich getrennt und korrekt zu verbuchen. Man wüsste, wem welcher Teil der Prämie gehört: 80 EURO der Versichertengemeinschaft, 20 EURO der Gesellschaft. Und die Unternehmen müssten bei ihren Dienstleistungen mit ihren 20 EURO als Entgelt auskommen. Sie könnten bei Kostenverschwendungen und Missmanagement nicht länger in den Schadenstopf mit dem Versichertengeld greifen, was sie derzeit immer reichlich tun. Denn bei einer ungeteilten Prämie von 100 EURO passiert folgendes:
Die Gesellschaft hat intern 60 EURO Versicherungsbeitrag, 20 EURO Sicherheitszuschlag und 20 EURO für ihre Dienstleistungen kalkuliert. Der Vorstand hat aber Kostenverschwendungen und Missmanagement betrieben, ist also mit den 20 EURO für die Dienstleistungen nicht ausgekommen. Jedes andere Unternehmen würde pleite gehen. Nicht so Versicherungs-Aktiengesellschaften. Sie können bei einer Prämie, in der der Preis für ihre Dienstleistungen und das Versichertengeld für die Schadenzahlungen vermengt sind, auch über die im Schadenstopf übriggebliebenen Beiträge und Sicherheitszuschläge verfügen. Und mit diesen gleichen sie, ohne dass es jemand merkt, ihre Kostenüberschreitungen aus, und aus diesen genehmigen sie sich auch noch stattliche Gewinne - selbst nach größtem Missmanagement.
Es kommt aber noch schlimmer: Vor 100 Jahren kamen die Gründer der Versicherungs-Aktiengesellschaften auf die geniale Idee, an Versicherung auch noch einen Sparvorgang dranzuhängen. Das brachte noch mehr Geld in ihre Kassen, über das sie weitgehend beliebig verfügen konnten.
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In einem Prozess, den der Bund der Versicherten gegen die Nürnberger Lebensversicherung-AG betrieben hat, schrieb diese - eiskalt: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämien ist allein Sache des Versicherers." Dabei erwecken Branchenfunktionäre ganz andere Vorstellungen bei den Verbrauchern, indem sie von „treuhänderischer" Geldverwaltung reden. So sagte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Dr. Bernd Michaels am 2. Juni 1997 in der Wirtschaftswoche: „Wir verwalten für unsere Kunden das Geld nicht nur treuhänderisch. Wir nehmen ihnen auch das Risiko ab, bei der Kapitalanlage schlecht abzuschneiden oder gar Geld zu verlieren." (Anmerkung: In den letzten Jahrzehnten haben die Lebensversicherten Hunderte von Milliarden Mark bei Kündigungen und durch schlechte Versicherungsrenditen „verloren"!) – Und am 8. April 2001 sagte der Vorstandsvorsitzende der Allianz, Henning Schulte-Noelle, in der Fernsehsendung Sabine Christiansen, die Allianz sei „treuhänderisch" für ihre Versicherungsnehmer tätig.
Eine repräsentative Meinungsumfrage, die der Bund der Versicherten im Jahre 1998 bei EMNID in Auftrag gegeben hatte, bestätigt, dass die Branche die Bundesbürger mit solchen Sprüchen „erfolgreich" irregeführt hat. Fast alle sind der Meinung, dass Versicherungsunternehmen die Gelder ihrer Kunden treuhänderisch verwalten und dass Gesetze und eine staatliche Aufsicht den Missbrauch des Geldes verhindern. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wären Versicherungs-Aktiengesellschaften tatsächlich Treuhänder ihrer Versicherten, müssten alle Vorstände von Versicherungs-Aktiengesellschaften morgen ins Gefängnis, weil sie – in der Praxis – das Geld nicht treuhänderisch verwalten.
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Der Gesetzgeber hätte auch hier vorschreiben müssen, dass Aktiengesellschaften eine Lebensversicherungsprämie aufteilen müssten - zum Beispiel 1.000 EURO Prämie in 50 EURO Versicherungsbeitrag (für Todesfälle), 150 EURO als Preis für die Organisations-Dienstleistungen der Gesellschaften und 800 EURO als Sparanteil. Das ist aber nicht geschehen. Lebensversicherte zahlen heutzutage eine Prämie von 1.000 EURO und keiner weiß, wofür. - Keiner weiß, was der Versicherungsschutz kostet, und wie viel er für die Dienstleistungen der Unternehmen bezahlt. Keiner weiß, wie viel er mit welcher Rendite anspart. Keiner weiß, wem welches Geld gehört. Die Gesellschaften können dieses nachträglich und einseitig bestimmen, auch wie viel sie den Versicherten von ihrem Spargeld und den daraus erwirtschafteten Erträgen zurückgeben. Noch einmal das Zitat der Nürnberger: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämie ist allein Sache des Versicherers."
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Denken Sie noch einmal an die Äußerung der Bundesregierung im Jahre 1982, dass die Beitragsüberschüsse und nicht benötigten Sicherheitszuschläge eigentlich „ungeschmälert den Versicherten gutgebracht werden müssten", dass dies aber derzeit nicht der Fall sei, weil die Gesellschaften vorher ihre unternehmerischen Verluste aus allen möglichen Bereichen mit diesen Überschüssen „voll zu Lasten der Versicherten saldieren". Bei den Versicherungs-Sparvorgängen stehen den Managern nicht nur Beitragsüberschüsse und Sicherheitszuschläge zur Verfügung, um Kostenüberschreitungen auszugleichen und - selbst nach Missmanagement - Gewinne zu finanzieren, sondern auch noch die Spargelder der Versicherten und deren Erträge. So ein Abteilungspräsident im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) im Jahre 1980: „In der Lebensversicherung gibt es eigentlich kein Regulativ, das die Gesellschaften zwingt, ihre Kosten in Grenzen zu halten. Hier sind es zunächst einmal die Versicherten und meistens nur die Versicherten, die die Konsequenzen von unternehmerischen Fehlentscheidungen oder sogar von Missmanagement zu tragen haben, indem Verluste einfach zu einer Verringerung der Beitragsrückerstattung führen." Stellen Sie sich vor, Sie erhalten am Jahresende einen Kontoauszug oder einen Eintrag in Ihr Sparbuch, mit dem Ihre Bank Ihnen mitteilt: „Wir haben leider unsere kalkulierten Kosten überschritten und haben zum Ausgleich der Kostenüberschreitungen und für unseren Gewinn 500 EURO von Ihrem Konto abgebucht. Mit besten Wünschen für das nächste Jahr." - Sie würden sicher nach dem Staatsanwalt rufen, der auch sofort eingreifen würde. Dieser Veruntreuungsvorgang spielt sich aber tagtäglich bei Versicherungs-Aktiengesellschaften ab - straffrei und scheinbar legal, weil die Beiträge für die Schadenszahlungen, die Spargelder der Versicherten und das Unternehmensgeld nicht – wie es mit den Geldern bei Banken und Fonds geschieht – getrennt, sondern nicht identifizierbar miteinander vermengt sind.
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Genialer Schachzug der Versicherungs-Aktiengesellschaften: Sie machten ihren größten Schuldner zu ihrem Oberaufseher
„Statt sich unternehmerisch anzustrengen, sucht man seinen Vorteil am wirksamsten durch Einflussnahme auf die Entstehung und Praktizierung staatlicher Regelungen." Deregulierungskommission
(siehe „Das Versicherungs(un)wesen“, Heyne Taschenbuch 1993, S. 35, Suchbegriff „März 1990“)
Um die Jahrhundertwende ging es für die „räuberischen" Versicherungs-Aktiengesellschaften darum, ihr Gewinnparadies zu erhalten. Sie gingen dabei taktisch klug vor, kauften sich Politiker und Wissenschaftler ein und machten die Regierung durch Kredite gefügig und von sich abhängig. Alles mit dem ihnen anvertrauten Geld der Versicherten ! -
Dem Gesetzgeber brachten sie dann bei, dass man wegen der aufgetretenen Missstände nicht gleich gesetzliche Regelungen für den Versicherungsvertrag brauche, um die Missstände zu beseitigen, sondern eine staatliche Aufsicht völlig ausreiche. So machten die kritisierten Gesellschaften den Staat, ihren größten Schuldner, zu ihrem Oberaufseher. Das Raffinierte an diesem Schachzug war, dass keiner merkte, dass Staat und Gesetzgeber damit die eigentlich rechtswidrige und betrügerische Arbeitsweise der Versicherungs-Aktiengesellschaften als legal absegneten, worauf sich die Gesellschaften und ihre Vertreter noch heute immer wieder berufen.
Einige Jahre nach Schaffung der staatlichen Versicherungsaufsicht hatte die Branchenlobby den Gesetzgeber dann auch so weit, dass dieser ein Gesetz über den Versicherungsvertrag schuf, nach dem die Aktiengesellschaften ihr „staatlich beaufsichtigtes" Geschäft mit der ungeteilten Prämie weiter betreiben konnten, so dass die Aktionäre die Beitragsüberschüsse und Erträge aus Spargeldern der Versicherten nunmehr völlig legal als Gewinn einstecken konnten. Denn eine Regelung der Fragen, was Versicherung eigentlich ist und wem die von den Versicherten bereitgestellten Beiträge und Spargelder letztlich gehören, wurde im Gesetz tunlichst vermieden.
Anmerkung: Das Gleiche versucht die vom BMJ eingesetzte Reformkommission, siehe deren Abschlussbericht, Suchbegriff „nicht näher umschrieben“ (unter 1.2.2.1.1)
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Mentale Korruption der Politiker als Gesetzgeber
Diese Vorgänge vor etwa 100 Jahren sind die Ursache allen Übels und aller Missstände in unserem Versicherungswesen. Sie sind die Ursache für die Unwissenheit der Verbraucher, für deren schlechte Absicherung und für falsche Versicherungsgesetze, durch die den unwissenden Versicherten auch noch wesentliche Rechte, sogar Grundrechte, genommen worden sind. Die Aktiengesellschaften machten dagegen - ohne Wettbewerb und Kostendruck - ungerechtfertigte Gewinne, indem sie Versichertengeld verschwendeten, missbrauchten und veruntreuten. Um dieses Gewinnparadies abzusichern, mussten sie die für das Versicherungswesen verantwortlichen Politiker als „Gesetzgeber" bei der Stange halten. Dabei halfen wieder die Versichertenmilliarden - so DER SPIEGEL:
„Staatsanwälte ermitteln gegen Versicherungskonzerne und -verbände, auf deren Spendenlisten weit über hundert Politiker stehen, darunter die meisten Minister des jetzigen Bundeskabinetts. Allein bei der Bundestagswahl 1976 wurden vom ,Arbeitskreis Private Versicherer’ 106 Kandidaten unterstützt, darunter der jetzige Bundespräsident (Weizsäcker). Gezahlt wurde bevorzugt an Einzelpersonen, deren Wohlwollen sich die Unternehmen sichern wollten.
Die Staatsanwälte haben sich mit Millionensummen zu befassen, mit denen eine Reihe der größten Versicherungskonzerne Einfluss auf die Bonner Politik zu nehmen versucht. Ermittlungen laufen gegen den Präsidenten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Erkennbar geworden ist ein ausgeklügeltes, durch strenge Geheimhaltung abgeschirmtes System politischer Rückversicherung, mit dem die Großen der Branche seit Jahrzehnten ihre politischen Interessen zu wahren versuchen. Die Assekuranz hatte Vertrauensleute in allen Bundestagsfraktionen platziert: Abgeordnete, die Gesprächspartner für gesetzgeberische Details benennen konnten und die auch mal Besucher für einen der regelmäßig von den Versicherern veranstalteten parlamentarischen Abende in Bonn zusammentrommelten.
Die Spendenadressaten mussten bereit sein, ,Stellungnahmen der Versicherungswirtschaft zu einzelnen Gesetzgebungsvorhaben als Beiträge zur Meinungsbildung aufzunehmen’. Vom Geldempfänger werde ,lediglich’ erwartet, dass er bereit sei, ,im Zuge der parlamentarischen Beratung anstehender Gesetzgebungsvorhaben unseren Sachvortrag anzuhören und ihn zu würdigen, gegebenenfalls uns (die Lobby) zu beraten’.
In kaum einer Branche ist das Gesetz des Marktes so sehr außer Kraft gesetzt wie in der Assekuranz. Die Versicherungswirtschaft hat es geschafft, dass der Gesetzgeber ihre Pfründe bis ins Detail schützt."
Kommentar der Wirtschaftswoche: „Von Bonner Politikern, die kräftig Wahlkampfkostenhilfe von der Assekuranz kassieren, haben die Versicherungskunden wohl ähnlich viel Unterstützung zu erwarten wie in der Vergangenheit - wenig." - Und DIE ZEIT schrieb: „So wundert es nicht, dass der Geschäftsführer des Bundes der Versicherten, Hans Dieter Meyer, nach der jüngst bekannt gewordenen Spendenaffäre den Bonner Gesetzemachern gleich das Schlimmste unterstellte: ,erkaufte Untätigkeit’." - Natürlich wissen die Branchenfunktionäre, dass ein Abgeordneter in der Regel nicht gegen sein Gewissen handelt. Den Funktionären ist aber auch bewusst, dass Wissen und Gewissen machbar sind. Also ist die Devise ganz einfach:
Man muss nur den Gesetze machenden Politikern ein falsches Wissen beibringen, und sie machen guten Gewissens entsprechend falsche Gesetze.
Dabei halfen und helfen immer noch brancheneigene Wissenschaftler. Wenn dann auch noch Spenden und andere finanzielle Zuwendungen ein wenig nachhelfen, ist das Ergebnis am Ende eine „mentale Korruption" des Gesetzgebers, die sich im Ergebnis nicht wesentlich von der finanziellen Korruption (Bestechung) unterscheidet.
So erstaunt es nicht, wenn ein Bundesminister der Justiz meinte: „Die Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband leben seit langem mit meinem Hause in friedlicher Koexistenz" - Und sein Kollege, ein Bundesminister der Finanzen (dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übergeordnet) hat geäußert: „Staat und Versicherungswirtschaft sind in den hinter uns liegenden Jahren recht gut miteinander ausgekommen. Es könnte übrigens bei Dritten der Verdacht aufkommen, dass hier Verständnis zu Lasten der Versicherten geschaffen werde."
Dieses Verständnis beschrieb die Zeitschrift für Versicherungswesen in einem Bericht über eine Tagung der Branche: „Der Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium hatte den Lebensversicherern so viel Positives zu sagen, dass die zur Schau gestellte Gemeinsamkeit schon fast peinlich wirkte. Das klang nach Komplizenschaft zwischen öffentlicher Hand und Versicherern. Fast konnte man denken, es bestehe ein heimliches Komplott zwischen Fiskus und Lebensversicherern. Die einen beschaffen über langfristige Versicherungsverträge das Kapital, und die anderen bedienen sich daraus."
Diese Abhängigkeit des Staates von der Branche ist in zweierlei Hinsicht gegeben: Einmal braucht der Staat selbst Kredite. Er ist der größte Schuldner der Versicherungsgesellschaften, deren Oberaufseher er ist. Zum anderen wollen Regierungen auch den Wirtschaftsunternehmen günstige Finanzmittel verschaffen. Auch dafür muss das von den Versicherten langfristig bereitgestellte Geld herhalten. Die Kreditvergabe an Staat und Wirtschaft erfolgt auf einem völlig überflüssigen Umweg über Versicherungsunternehmen, der den Versicherten nur Verluste bringt. So erzielten die Gesellschaften Renditen aus der Anlage von Versichertengeld von acht bis zehn Prozent. Bei den Versicherten kamen aber nur fünf bis sechs Prozent an - das heißt: fast die Hälfte blieb bei den Versicherungsunternehmen hängen. Würden die Versicherten ihr Spargeld direkt an den Staat verleihen oder sich direkt an Wirtschaftsunternehmen beteiligen, wären ihre Renditen also wesentlich höher. Sie lägen zwischen sieben und zehn Prozent.
Professor Wolfram Engels schrieb im Jahre 1991 in einem seiner Kommentare in der Wirtschaftswoche: „Lebensversicherungen bringen eine Rendite von gut fünf Prozent. Über dieselben Fristen hätte ein privater Anleger, der sein Geld wie eine Versicherungsgesellschaft anlegt, eine Rendite von acht bis zehn Prozent erzielt. Natürlich würde unter diesen Bedingungen kein rational Handelnder eine Kapitallebensversicherung abschließen. Da trifft es sich gut, dass der Gesetzgeber zu Hilfe kommt: Die Erträge aus der Versicherung sind steuerfrei. Spätestens hier schlägt die Frage des Anlegerschutzes um; sie wird zum Problem der Moral. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag haben es über Jahrzehnte hinweg verstanden, den steuerehrlichen Anleger den Versicherungsgesellschaften in die Arme zu treiben, obgleich sie doch wissen mussten, dass dessen Ersparnisse dort schlecht angelegt sind. Cui bono?" - (Wem nutzt es? - Antwort: Dem Staat und den Unternehmen, aber nicht den Bürgern!)
Die Gesetze machenden Politiker haben so dabei geholfen, dass die Bundesbürger ihr Geld in falsche Kanäle leiten, indem sie das unrentable Lebensversicherungssparen steuerlich gefördert haben.
Diese Bevorzugung hat die Branche auch noch durch eine jahrelange Anzeigenkampagne ausgenutzt: „Lebensversicherung ist neben der gesetzlichen und betrieblichen Rente die 3. Säule, auf der unser Versorgungssystem aufbaut". - Ein ganzes Volk ist auf diese Lüge hereingefallen und „legal" um Hundertmilliarden betrogen worden. In Wahrheit ist die 3. Säule unseres Versorgungssystems die „private Vorsorge", die man mit vielen anderen Geldanlagen besser betreiben kann - zum Beispiel über Aktienfonds oder mit der Schaffung von Wohneigentum für’s Alter.
Das alles hat die Bundesregierungen bisher wenig interessiert, obwohl die wahrhaft primitive Vermögensbildung der privaten Haushalte in Deutschland auch mit dem geringen wirtschaftlichen Verständnis vieler Bundesbürger zu tun hat - und umgekehrt. Und dass die „Versorgungslücken", die durch falsche Lebensversicherungen entstehen, für die akuten Probleme des Sozialstaates mitverantwortlich sind, scheint den Politikern noch gar nicht aufgefallen zu sein.
Bei der Deregulierung des Versicherungswesens im Jahre 1994 hat der Gesetzgeber gravierende Fehler begangen und gesetzliche Regelungen geschaffen, die vermutlich die Branche selbst geschrieben hat. Eine Richtlinie der Europäischen Union fordert, dass die Verbraucher „vor" Vertragsabschluss über die wesentlichen Merkmale der Versicdherungsangebote informiert werden müssen, damit sich der Interessent informieren, zwischen mehreren Angeboten – auch zwischen verschiedenen Geldanlagemöglichkeiten – wählen und selbst entscheiden kann. Aber ... was machen hierzulande Gesetzgeber und Branche (offenbar Hand in Hand) ? – Sie verlegen durch einen ominösen Paragrafen 5a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Vertragsabschluss einfach hinter die Übergabe der Police, so dass die Unternehmen die Verbraucherinformation nicht vor Vertragsabschluss, sondern erst mit der Police erteilen können (wenn es zum Informieren und Vergleichen mit anderen Angeboten und Alternativen spät ist). Da die Branche weiß, dass viele ihrer Versicherungsbedingungen nichts taugen und bei einer gerichtlichen Kontrolle für unwirksam erklärt werden könnten, haben sie sich offenbar einen Paragrafen 172 VVG bestellt, wonach die Versicherungsgesellschaften schlechte Klauseln, die von den Gerichten für unwirksam erklärt worden sind, einfach ohne Zustimmung der Versicherten durch neue Klauseln ersetzen können. Bei allen anderen Verträgen gilt, dass der Vertragspartner einer Neuregelung zustimmen muss oder bei einer Unwirksamkeit wesentlicher Klauseln sogar den gesamten Vertrag aufheben und alles von ihm Geleistete zurückfordern kann.
Fazit: Vom Staat und Gesetzgeber, von Regierungen und Politikern haben die Versicherten bisher keine Hilfe erhalten. Einen Hoffnungsschimmer hat die 1998 gewählte Bundesregierung gesetzt, indem Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung sagte: „Bei den Lebensversicherungen werden wir für mehr Wettbewerb und mehr Transparenz sorgen." – Und Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, die Bundesministerin der Justiz, schrieb in den Wertpapier-Mitteilungen (4/1999, Seite 170): „Das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahre 1908 ist längst veraltet. Deshalb nehmen wir in dieser Legislaturperiode endlich die in der Öffentlichkeit angemahnte Reform des Versicherungsrechts in Angriff." – Die Ministerin hat auch im Jahre 2000 eine 20-köpfige Kommission eingesetzt, die Reformvorschläge machen soll. In dieser sitzt in Vertretung der Verbraucher nur die Vorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Es hat sich aber sehr schnell abgezeichnet, dass Branchenmeinungen und Brancheninteressen die Kommissionsarbeit bestimmen.
Beste Helfer der Branche - eine „hauseigene" Wissenschaft
Um die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, um Politiker, Regierungs- und Aufsichtsbeamte und auch Richter in ihrem Sinne zu beeinflussen, schufen die das Versicherungswesen beherrschenden Aktiengesellschaften eine hauseigene „Versicherungswissenschaft", über die Der Spiegel schrieb:
„Mit großem Geschick haben die Unternehmen es bisher verstanden, jede Kritik an ihrem Geschäftsgebaren zu verniedlichen oder abzuwürgen. Auf grundsätzliche Auseinandersetzungen haben sie sich nie eingelassen. Und von den Wissenschaftlern sind kritische Töne kaum zu erwarten. Die Experten an den Instituten sind hinreichend mit Gutachten für die Unternehmen und mit ihrer Arbeit in den Aufsichtsräten der Versicherungs-Aktiengesellschaften ausgelastet." -
Ähnlich äußerte sich Professor Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen, der von einer „erfolgreichen Einflussnahme der Versicherungsunternehmen auf das Vorfeld gesetzgeberischer Aktivitäten" redete.
Tatsächlich befassten sich bis vor Kurzem mit Fragen des Versicherungswesens nur besondere „Versicherungswissenschaftler", die häufig - so Professor Reifner - in einer „beinahe schon anstößigen" Art und Weise personell oder finanziell mit den Versicherungsunternehmen oder ihren Verbänden verflochten waren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) scheute sich nicht einmal, das „harmonische Zusammenwirken" herauszustellen und die Versicherungswissenschaftler als „seine besten Helfer" zu bezeichnen.
(siehe „Das Versicherungs(un)wesen“, Heyne Taschenbuch 1993, S. 33 Suchbegriff „Bananenrepublik“)
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Die Kritik an der Vermengung von Geld für Schadenzahlungen, Spargeldern der Versicherten und einem Entgelt für die Dienstleistungen der Unternehmen in einer ungeteilten Prämie versuchen die Branchenwissenschaftler abzuwürgen mit dem Hinweis, dass man einen Autopreis auch nicht aufteile. Ein Autohersteller müsse auch nicht angeben, was die Reifen oder Scheibenwischer kosteten. Oder ein Schuhfabrikant müsse auch nicht angeben, was das Leder gekostet habe, sondern nur den Preis für den Schuh.
Dieses zunächst plausibel erscheinende Argument entpuppt sich bei genauem Hinsehen als reichlich naiv: Niemand verlangt, einen „Versicherungspreis" (den es gar nicht gibt) aufzuteilen, sondern aufgeteilt werden soll die Versicherungsprämie - eben weil sie kein Preis ist.
(siehe Dokument "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung": Es gibt in allen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Welt kein Produkt und keine Dienstleistung „Versicherung“, also auch keinen „Preis“ für „Versicherung“!)
Durch die Aufspaltung der Prämie soll überhaupt erst die Angabe eines Preises für die Dienstleistungen der Unternehmen ermöglicht werden, der bisher in einem Mix aus Spargeld, Geld für Schadenzahlungen und Entgelt für Dienstleistungen versteckt ist.
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Genau hier liegt aber die Ursache für alle Missstände und Missverständnisse in unserem Versicherungswesen: Nur weil sich die drei Vorgänge (1) Versicherung als Bereitstellen von Geld und (2) das Sparen von Geld und (3) das Bezahlen von Dienstleistungen in Geld in einem einzigen Vorgang und damit in einer gebündelten Geldhingabe („Prämie") vollziehen, haben die Branchenwissenschaftler die Öffentlichkeit mit dem Vergleich „Autopreis / Versicherungsprämie" verdummen und ihren Unsinn über die unteilbare Prämie verbreiten können.
Wer also - wie sogar die meisten Wirtschaftsjournalisten – vom „Versicherung kaufen oder verkaufen" spricht und Versicherungsprämien als Preise und Umsatz ansieht oder bezeichnet, der wird nie die vielen Probleme in unserem Versicherungswesen und ihre Ursache erkennen, die allein in der ungeteilten Versicherungsprämie begründet sind. Wie die Einlage bei einem Glücksspiel – zum Beispiel ein Lotterielos - kein Preis ist, der im Austausch für einen Lotteriegewinn (als Gegenleistung) gezahlt wird, ist auch die Versicherungsprämie kein Preis für die Versicherungsleistung, sondern eben nur ein Beitrag für den Schadenausgleich innerhalb einer Gemeinschaft. Wer Versicherungsprämien als Preise ansieht und meint, dass die Gesellschaften mit den Prämien und ihren Überschüssen machen können, was sie wollen, der muss aus Versicherung ein Glücksspiel und aus einer Versicherungspolice eine Art Lotterielos machen.
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Öffentlichkeit, Politiker, Beamte und Richter sind dazu gebracht worden, an die Richtigkeit von Gesetzen und Darstellungen zu glauben, die in Wirklichkeit auf wissenschaftlich verkleideter Meinungsmache beruhen. Die Versicherungs-Aktiengesellschaften haben die Wissenschaft und die Fachpresse seit hundert Jahren so im Griff, dass von daher sogar eine Beeinflussung der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Staatsaufsicht in einem den Unternehmen genehmen Sinn möglich wurde.
Gefahr drohte eigentlich nur noch von der „vierten Gewalt" im Staat - den Medien. Diese werden aber zum einen durch millionenschwere Anzeigenaufträge neutralisiert oder „diszipliniert". Außerdem nimmt die Branche direkt Einfluss auf die Journalisten, so ein Pressesprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, der die Öffentlichkeitsarbeit der Versicherungen als - so wörtlich - „recht simpel" beschrieben hat: „Man erklärt den Journalisten einfach, was sie schreiben sollen, und was sie nicht schreiben sollen. Das muss ja nicht unbedingt in Wanne-Eickel sein, es gibt schließlich dafür schönere Orte." So wurden Journalisten für mehrere Tage in wunderschöne Orte ins Ausland eingeladen, wo die Branche ihnen dann beigebracht hat, „was sie schreiben sollen, und was sie nicht schreiben sollen".
Anmerkung: Fundstellen finden Sie in den vielen Dokumenten hier z. B. unter "Zitat: Helmut Geiger".
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Versicherung ist ein existentiell wichtiges, aber auch ein abstraktes, komplexes und individuelles Problem. Mit Ideen und Engagement kann man jedoch auch über einzelne Versicherungsprobleme in interessanter Form informieren, wie einige wenige Medienberichte beweisen. Aber gerade viele Wirtschaftsredaktionen haben die Komplexität und Individualität von Versicherungsproblemen bislang noch nicht erkannt. Jedenfalls kann man mit „Kleckersendungen zu Versicherungsproblemen" und mit den in den Sendungen angepriesenen selbstentwickelten Büchern, Fax-Abrufen und CD’s den Bundesbürgern nicht helfen, ihre komplexen und vor allem individuellen Versicherungsprobleme zu lösen.
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Versicherungsgesellschaften nutzen die Nachteile des demokratischen Rechtsstaates und der Marktwirtschaft aus
Versicherung als gegenseitige Hilfe von Menschen untereinander ist eine wunderbare Sache. Nachteil: Wenn Versicherung wirklich sicher sein soll, müssen durch Sicherheitszuschläge stets Beitragsüberschüsse entstehen.
Gesetze könnten regeln, was mit den Beitragsüberschüssen zu geschehen hat, wem sie gehören. Nachteil: Gesetze werden in einem demokratischen Rechtsstaat durch Politiker und Beamte gemacht, und die sind - wie jeder Mensch - beeinflussbar.
Die Wissenschaft soll Fehlentwicklungen aufzeigen und Reformen in Gang bringen. Nachteil: Wissenschaftler sind „auch nur Menschen", die bei entsprechenden Vorteilen auch einmal falsche „herrschende" Meinungen erzeugen. Die Rechtsprechung oder eine staatliche Aufsicht sollen korrigierend eingreifen. Nachteil: Richter und Beamte folgen grundsätzlich den Gesetzen und „herrschenden" Meinungen, auch wenn sie „falsch gemacht" worden sind (siehe oben).
Die freie und soziale Marktwirtschaft soll den Verbraucher schützen. Nachteil: Das wesentliche Element, der Wettbewerb, funktioniert nur bei totaler Information der Verbraucher und bei klaren Vertragsverhältnissen. Kann der Verbraucher sich nicht informieren und ist er unwissend, darf er betrogen werden.
Medien sollen die Bürger informieren, damit sie sich eigene Meinungen bilden und eigene Entscheidungen treffen können. Nachteil 1: Medien finanzieren sich überwiegend durch Anzeigen, müssen also Rücksichten nehmen. - Nachteil 2: Journalisten und Redakteure sind „auch nur Menschen", denen man wiederum falsches Wissen beibringen kann, das sie dann in aller Öffentlichkeit verbreiten, ohne zu merken, dass sie dabei als „Werkzeug der Desinformation" missbraucht werden.
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Natürlich könnten auch Aktiengesellschaften transparente und bedarfsgerechte Angebote entwickeln. Nur die Frage, ob sie das wollen, wurde schon vor 100 Jahren mit „Nein" beantwortet, als sie selbst die Ungeregeltheiten und die Intransparenz im Versicherungswesen herbeigeführt haben, um - unbemerkt und ungestört - durch den Missbrauch und die Veruntreuung von Versichertengeld ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen.
So hat auch Professor Alfred Manes den Versicherungsunternehmen vorgeworfen, dass sie „versuchen, das selbständige Denken, die Einsichts- und Entschlussfähigkeit des Verbrauchers möglichst auszuschalten". Andere Wissenschaftler sprechen von einer „verwehrten Rationalität", deren Folge der Schweizer Professor Großmann beschreibt: „Der Versicherungskunde tappt fast völlig im Dunkeln."
Der „Erfolg" der Strategien und Geschäfte von Versicherungs-Aktiengesellschaften und ihrer Vertreter steht und fällt also mit dem Wissen der Bürger und auch der in unserem Lande Verantwortlichen um die tatsächlichen Vorgänge in diesem Bereich. Und so wird alles, was mit Versicherung zusammenhängt, zu einem reinen Informationskampf, wobei Geld eine große Rolle spielt. Man denke an Parteien- und Politiker-Spenden, an bestellte Gutachten und die mehreren Hundertmillionen EURO der Versicherungsbranche für Werbung und Anzeigen in Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen. Die größte Ironie ist, dass die gewaltige Lobby und Propaganda der Versicherungsgesellschaften mit dem Geld der Versicherten bezahlt wird. - Fair ist dieser Informationskampf also nicht. Welcher Dieb wird dem Bestohlenen schon ein paar Cents zurückgeben, damit er die Polizei rufen kann ? –
Totale Gewinn- statt Bedarfsorientierung bei der Entwicklung von Angeboten
Versicherungs-Aktiengesellschaften ernten noch heute - ungehindert - die Früchte ihrer hundertjährigen Lobbyarbeit. Sie können unbemerkt Versichertenmilliarden weitgehend beliebig missbrauchen, verschwenden, veruntreuen und verschwinden lassen. Unter solch paradiesischen Zuständen ist es verständlich und natürlich, dass die Vorstände von Aktiengesellschaften auch nicht daran interessiert sind, bedarfsgerechte Versicherungsangebote zu entwickeln, sondern solche, die viel „Spielgeld" in die Kasse bringen, über das sie langfristig und weitgehend beliebig verfügen können.
Gewinnträchtig sind vor allem Lebens-, Renten- und Prämienrückgewähr-Versicherungen mit ihren vermengten Sparvorgängen. Bis Anfang der achtziger Jahre haben deutsche Versicherungsunternehmen Risikolebensversicherungen ohne Sparvorgang überhaupt nicht angeboten, die bei gleichen Versicherungsleistungen im Normalfall – im Vergleich zu Kapitallebensversicherungen - nur etwa fünf Prozent an Prämie erfordern. Und bei allen anderen Versicherungen gilt: je höher die Prämie, desto höher die Überschüsse und Gewinne. So haben Versicherungs-Aktiengesellschaften vorrangig schlechte und viel zu teure Angebote entwickelt.
Absatzprobleme solcher Mogelpackungen kennen die großen Versicherungs-Aktiengesellschaften nicht. Sie haben Intransparenz und eine entsprechende Unwissenheit der Verbraucher selbst verursacht, können also davon ausgehen, dass die Verbraucher nicht merken, wie schlecht und teuer die angebotenen Versicherungen sind, wie sehr sie unter dem Deckmantel Versicherung betrogen werden.
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Die „entscheidende" Rolle: der Versicherungsvermittler
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Phänomen im Verhalten der Vermittler: Sie versichern ihre Kunden und Bekannten bewusst nicht bedarfsgerecht
Versicherte sind nicht gegen Falschversicherung geschützt
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In anderen Bereichen gibt es Gesetze, die den Verbraucher in ähnlichen Fällen vor Wucher und falschen Empfehlungen mit ihren finanziellen Folgen schützen - im Versicherungsbereich „Fehlanzeige": Versicherungsvermittler können die Bürger legal betrügen und ihre Gesellschaften deren Geld dann legal veruntreuen. Keine Unwirksamkeit von Versicherungen mit wucherischen Prämien, keine Strafverfolgung bei den Unternehmen und keine Haftung der Vermittler ! -
Es soll noch einmal wiederholt werden: Es gibt einige ganz wenige Ausnahmen bei den Versicherungsunternehmen und bei den Vermittlern, die sich um eine bedarfsgerechte Absicherung ihrer Kunden bemühen.
Geknebelte Einfirmenvertreter - Hauptwerkzeug beim legalen Betrug
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Drücker - die raffiniertesten „legalen Betrüger"
Die zweite große Vertriebsschiene vieler Versicherungs-Aktiengesellschaften sind Drückerkolonnen (auch Kloppertruppen genannt), die mit allen möglichen Psychotricks und vor allem mit der Ausnutzung persönlicher Beziehungen arbeiten.
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Und dann können manche Drücker auch noch auf das Bundesverdienstkreuz ihres Anführers hinweisen und Hochglanzfotos ihres Chefs mit prominenten Persönlichkeiten vorlegen. Selbst Bundeskanzler Kohl und etliche Politiker geben der schlimmsten Drückerkolonne den Anschein der Seriosität - so ein Artikel „Helmut Kohl & Reinfried Pohl - ein Lehrstück über Geld & Moral“ aus der Mitgliederzeitung des Bundes der Versicherten im Jahre 1995:
„Bundeskanzler Helmut Kohl spricht zur Deutschen Vermögensberatung (DVAG). ,Kohl wischt Kritiken beiseite, lobt, ermutigt, motiviert’ (so die Zeitschrift Cash.).
Kohl: ,Der eine oder andere kann hier eine Anleihe nehmen, wie man’s macht. Von solchen Männern und Frauen lebt die Zukunft unseres Landes.’ -
Der DVAG-Chef Reinfried Pohl hat bereits als IOS-Manager unter Bernie Cornfeld viele Menschen um ihr sauer verdientes Geld gebracht. Dann die Erkenntnis: ,Wer legal absahnt, hat länger was davon.’ - So gründete Pohl die ,Deutsche Vermögensberatung’, einen Strukturvertrieb - auch Drückerkolonne genannt; denn Druck ist hier Lebenselixier: Abschluss-Druck auf ahnungslose Verbraucher mit Psychotricks, die den ,Deutschen Vermögensberatern’ in Schulungen auf menschenverachtende Art und Weise beigebracht werden (so ein Video von einer DVAG-Schulung), und Provisions-Druck auf Mitarbeiter - von der Spitze durch alle Ebenen der ,Struktur-Pyramide’ hindurch bis zum kleinen Adressenbeschaffer. Wer ,Geschäft’ bringt, rückt auf, kann Leute anwerben und in unteren Ebenen für sich anschaffen lassen, erhält mehr und höhere Provisionen. Am meisten steckt der Mann an der Spitze der Pyramide ein. Für Pohl schaffen etwa 12.500 Sklaven an. DER SPIEGEL mutmaßt, dass Pohl bereits Milliardär ist. -
Kohl: ,Die Idee entspricht der Idee der sozialen Marktwirtschaft, weil sich Vorausschau, Mut, Leistungswillen und das menschliche Miteinander in einer glücklichen Weise verbinden.’
Als die Mauer fiel, haben vor allem Pohls ,Deutsche Vermögensberater’ in den neuen Bundesländern ,verbrannte Erde’ angerichtet. Tausende Neu-Bundesbürger wurden mit Zeitungsanzeigen ,leichter Nebenverdienst’ angelockt. Ahnungslos führten sie den Wessie-Drückern ihre Bekannten und Verwandten zu, die mit miserablen Unfall- und Kapitallebensversicherungen der Aachener & Münchener zugeschüttet wurden - völlig am Bedarf vorbei. So sind Pohl und seine Drücker-Sklaven mitverantwortlich für das finanzielle Elend und Leid, das Tausende von schlecht abgesicherten Witwen, Waisen und Invaliden inzwischen getroffen hat. Mitverantwortlich sind aber auch Pohls Freunde in Politik und Wirtschaft; denn der Pohl-Schrott wird verkauft mit dem Hinweis: ,Eine Vielzahl von Politikern steht hinter uns.’ So DER SPIEGEL: ,Um sein Image aufzupolieren, hat sich der Herr über Deutschlands größte Kloppertruppe illustre Namen für seinen Beirat eingekauft.’ Als Zahlungsempfänger, Beiratsmitglieder oder Generalbevollmächtigte stehen auf Pohls Liste: Die CDU und FDP, Minister Kanther, die Ex-Minister Wallmann, Dregger, Jahn und Stoltenberg, FDP-Chef Gerhardt, Ministerpräsident Bernhard Vogel, Ex-Kanzlerberater Teltschik, Ex-Europaparlaments-Präsident Klepsch, ZDF-Chef Stolte, IHK-Frankfurt-Präsident Niethammer ... Kauft man sich so mit dem Geld legal betrogener Bürger Parteien, Politiker (Gesetzgeber) und die Öffentlichkeit - am Ende die Republik ? - DER SPIEGEL: ,Steinreicher Scharlatan - An Ehrungen hat CDU-Mitglied Reinfried Pohl keinen Mangel. 1988 bekam er sein erstes Bundesverdienstkreuz angesteckt, 1993 folgte das zweite.’ Auch für die Schicksale der DVAG-Sklaven und das ihrer Familien sind Pohl & Co verantwortlich (SPIEGEL): ,Für viele Drücker endet der Traum vom Reichtum im Abseits. Die meisten Mitarbeiter scheiden wegen Erfolglosigkeit wieder aus der Kloppertruppe aus, sobald sie die Adressen ihrer Freunde und Verwandten abgegrast haben. Zurück bleiben zerstörte Privatbeziehungen.’
Der Bund der Versicherten (BdV) hatte den Kanzler gewarnt, er solle sich nicht als ,Alibi für Seriosität’ missbrauchen lassen.
Das Kanzleramt an den BdV: ,Nach den hier vorliegenden Informationen ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein rechtlich zu beanstandendes Verhalten der DVAG.’ -
Mit werbewirksamen Kanzler-Porträts kann DVAG-Chef Reinfried Pohl jetzt sein rückläufiges Provisionsgeschäft ankurbeln.
Kohl zu Pohl: ,Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein herzliches Wort des Dankes an Sie richten für die großzügige Spende’ -
Mit dem ökonomischen Erfolg haben sich offenbar für Kohl und Parteifreund Pohl die moralischen Fragen erledigt. - Kritische Medienberichte über Kohls Pohl-Huldigung waren vorbereitet, erschienen aber nicht - aus welchen Gründen auch immer !“ -
Inzwischen ist Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), sein ehemaliger Regierungssprecher Friedhelm Ost (CDU) Generalbevollmächtigter. Und um den Reim „Pohl und Kohl“ zu vervollständigen, ist auch der ehemalige Kanzleramtsminister Bohl auf die Geldempfängerliste der DVAG gesetzt worden.
Ergänzend hierzu Auszüge aus einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Juni 1991:
„Von abenteuerlichen Zuständen beim Abschluss von Versicherungen in den neuen Bundesländern hat der Leitende Regierungsdirektor im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Rudolf Gerlach, auf einem Versicherungsforum in Bonn gesprochen. Was in Ostdeutschland geschehe, das übertreffe selbst Schlagzeilen in der westlichen Presse, in denen von Goldgräbermentalität, Raubrittertum und vom ,Wilden Osten’ die Rede ist. Verbraucher würden vielfach mit Billigung oder auch mit Hilfe westdeutscher Versicherungsgesellschaften in die Irre geführt. Der Aufsichtsbeamte listete Verfehlungen auf: Verbraucher in den neuen Bundesländern würden unter Vortäuschung falscher Tatsachen mit Lebens- und Unfallversicherungen vollgepumpt. Ohne hinreichende Ausbildung werden Interessenten auf Kundenfang geschickt, und zwar in der eigenen Familie, bei Freunden und Bekannten. Nachdem sie auf diese Weise ihr Umfeld ,abgegrast haben’, würden sie von der Vermittlungsgesellschaft gnadenlos fallengelassen.“
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Vorsicht! - Ausweis für „geprüfte Versicherungsfachleute“ - „Persilschein für Betrüger“
Um das berechtigte Misstrauen der Verbraucher gegenüber ihren Vertretern zu brechen, haben die Versicherungsgesellschaften fast alle ihre Vermittler (auch Drücker) neuerdings mit einem amtlich aussehenden grünen Ausweis „geprüfter Versicherungsfachmann“ ausgestattet. Die Prüfungen hat die Branche natürlich selbst vorgenommen. So wurde dieser Ausweis im Handelsblatt auch zu Recht als „Persilschein für Betrüger“ bezeichnet.
Bei seiner Einführung wurde der neue Ausweis durch folgende Werbung begleitet:
„Für alle Fragen rund um Ihre Sicherheit gibt es jetzt eine zusätzliche Sicherheit: das Zertifikat für den Versicherungsfachmann ... Das gibt Ihnen als Kunden die Sicherheit, in jedem Fall gut beraten zu sein ... auch dann, wenn Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann erstmals zu tun haben. DEUTSCHE VERSICHERUNGEN.“
Wieder einmal eine Lüge ! - Der Ausweis gibt Ihnen auf keinen Fall „die Sicherheit, in jedem Fall gut beraten zu sein“. - Als Reaktion auf diese Kritik versuchen die Versicherungsgesellschaften, ihre Vermittlerverbände und Vertriebsorganisationen gegenwärtig, eine scheinstaatliche Ausbildung und Registrierung ihrer Vermittler zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik der Branche auf den Leim geht und sich zu entsprechenden Gesetzen verleiten lässt. Denn die angestrebte Ausbildung und Registrierung allein können im Bereich der Versicherungsvermittlung keine Verbesserung bringen. Der scheinbar staatlich geprüfte und registrierte Vermittler mit entsprechendem Ausweis kann für den hilflosen Verbraucher noch viel gefährlicher werden als zuvor, weil das durch den Ausweis erweckte Vertrauen des Verbrauchers keinesfalls berechtigt ist.
Auszüge aus „Das
Versicherungs(un)wesen –
siehe auch Inhaltsverzeichnis (Auszüge zum Thema „Lobbyismus“)
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"Legaler Betrug"! - So habe ich in meinem ersten Buch "Ratgeber Versicherung" die Kapital-Lebensversicherung bezeichnet, die viele Bundesbürger zur zusätzlichen Altersversorgung abgeschlossen haben. Das war im Jahre 1982. Drei Jahre später nannte ich Versicherung durch Aktiengesellschaften "das größte und bestorganisierte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten". Und jetzt dieses Buch "Das Versicherungs(un)wesen - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb".
Gegen den ersten Vorwurf des "legalen Betruges" wehrte sich die Branche noch. Sie unterlag in einem Gerichtsverfahren. So nahm sie - als gebranntes Kind - alle weiteren Angriffe schweigend hin. Und auch die in diesem Buch erhobenen Vorwürfe werden die besonders betroffenen Versicherungs-Aktiengesellschaften sicher mit Nichtachtung zu strafen versuchen.
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Die Ursache allen Übels:
Ich erkannte sehr bald, daß die Prämienüberschüsse das zentrale Problem im Versicherungswesen sind. Jeder kann verstehen, daß Versicherungsprämien - sicherheitshalber - überkalkuliert sein müssen, damit auch beim schlechtesten Schadenverlauf alle Schäden bezahlt werden können. Aber warum sollen die zwangsläufig entstehenden Überschüsse dann Gewinne von Versicherungs-Aktiengesellschaften sein ? - Welche Gegenleistung der Unternehmen wird hier ausgetauscht ? - Das Erstaunlichste ist, daß Versicherungsbilanzen nicht einmal Aufschluß darüber geben, wie hoch diese Überschüsse sind.
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Intransparenz durch Vermengung unterschiedlicher Prämienbestandteile
Das Problem ist, daß niemand - vor allem nicht der Verbraucher - die einzelnen Bestandteile einer Versicherungsprämie erkennen kann. Sie sind in der Prämie bis hin in die Bilanzen miteinander vermengt. Und damit können Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum "Tatort für Betrug und Untreue" werden. Die Gesellschaften können nämlich die Überschüsse aus Versichertengeld - nach außen unbemerkt - zum Ausgleich von Kostenüberschreitungen und Mißmanagement im Dienstleistungsbereich verwenden und die danach verbleibenden Überschüsse auch noch ganz oder teilweise als Gewinn einstecken. Und das geschieht - wie wir noch sehen werden - bei den großen und teuren Aktiengesellschaften tagtäglich in Millionenhöhe.
Vollends unverständlich ist, daß sogar der von den Versicherten gezahlte Sparanteil bei Lebensversicherungen in die Prämie reingemengt wird und als solcher nicht mehr zu erkennen ist, so daß den Gesellschaften im Bereich der Lebensversicherung auch noch die Erträge aus dem Spargeld der Versicherten zum Ausgleich von Kostenüberschreitungen und Mißmanagement sowie als Gewinne zur Verfügung stehen.
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Das Hauptproblem war allerdings, daß es für die Bundesbürger keine neutralen Informationen gab, weil Gesellschaften und Vertreter ein Informationsmonopol besaßen und dieses ausgiebig für Falschinformationen nutzten nach der Devise: Wer dumm ist darf betrogen werden. Und Dummheit ist der billigste Rohstoff, aus dem Geld gemacht werden kann. Versicherung ist also mehr ein Informations- als ein Versicherungsproblem.
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Ein langer Kampf um Recht und Wettbewerb im Versicherungswesen
Während meines nun schon über zehnjährigen "Kampfes" gegen die Mißstände im Versicherungswesen habe ich erkannt und gelernt, wie schwer es auch in einem demokratischen Rechtsstaat ist, rechts- und wettbewerbswidrige Zustände anzugreifen und zu Fall zu bringen. Das umsomehr, wenn sich diese Verhältnisse über Jahrzehnte erhalten und zu Milliardenverlusten der Bürger geführt haben. Die Reaktion vieler auf meine Kritik waren Ungläubigkeit und Zweifel: "Das darf doch nicht wahr sein" oder "Das kann es in einem Rechtsstaat mit sozialer Marktwirtschaft doch nicht geben". Darüber hinaus werfe ich den Verantwortlichen - Regierungen, Politikern, Beamten und Wissenschaftlern vor, daß sie versagt haben. Selbst wenn die Argumente überzeugen: Welcher Einsichtige gibt sein Versagen schon gerne zu und übernimmt damit gleichzeitig auch noch die Mitschuld an den Milliardenverlusten der Bürger ? -
Das ist ja gerade die große "Leistung" der von Aktiengesellschaften beherrschten Branche: Sie hat eine unvorstellbare Globalstrategie entwickelt und seit Jahrzehnten nahezu alle demokratischen Kontrollorgane mit Lobbyisten besetzt oder manipuliert. Sie hat die demokratische, rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Ordnung korrumpiert, Politiker und Beamte unter ihren Einfluß gebracht und - mit Hilfe einer hauseigenen Wissenschaft - indirekt auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung beeinflußt. Die größte Ironie ist dabei, das dies alles mit objektiv veruntreutem Geld der Versicherten gegen die Verbraucher geschehen ist.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Friedrich Voss, schreibt am 26.7.90, für gesetzgeberische Maßnahmen wolle er nicht eintreten: "Das wäre ein Schritt hin zur staatlichen Wirtschaftslenkung. Die führt aber nicht zu besseren Zuständen, wie uns gerade jetzt wieder besonders deutlich wird." - Vielen Verantwortlichen ist genau diese Meinung von Branchenfunktionären und Lobbyisten beigebracht worden: "Wenn Ihr verhindert, daß wir anvertrautes Versichertengeld beim Ausgleich von Verlusten und als Gewinn verwenden können, dann ist das Verstaatlichung oder Wirtschaftslenkung - wie in den sozialistischen Staaten." - Kaum jemand erkennt, daß Versicherung - als gegenseitige Hilfe innerhalb einer Versichertengemeinschaft - nichts mit Marktwirtschaft und Wettbewerb zu tun haben kann und daß der Mißbrauch anvertrauter Gelder in den Bereich des Strafrechts fällt.
Herr Angerer ist jedenfalls seit 1989 nicht mehr Aufsichtsamtspräsident, sondern "Versicherungsprofessor" und Aufsichtsratsmitglied eines Versicherungsunternehmens und tätig für eine Zeitschrift, die ein Verlag herausgibt, der der Branche gehört. Das zeigt: Angerer hat sich durch seinen Aufsichts-Stil bei der Branche nicht unbeliebt gemacht.
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Als sich ein Bürger über die Mißstände im Versicherungswesen und eigene finanzielle Verluste beschwerte, antwortete - Ein verhängnisvoller Irrtum, wie wir noch sehen werden. Vielleicht verursacht durch mangelhafte Information. Denn das Problem einer jeden Demokratie ist, daß die Informations-Kanäle hin zu den Verantwortlichen oft von vorgeschalteten Beamten verstopft sind. Insoweit sind die Vorgänge im Versicherungs(un)wesen für manche möglicherweise ein Lehrstück oder Musterbeispiel für Demokratieversagen.
Es mag unglaublich erscheinen, daß eine ganze Branche jenseits von Recht und Wettbewerb arbeitet. Und das seit etwa 100 Jahren. Dazu noch eine Branche, die im Jahre 1990 etwa 400 Millionen Verträge und ein Vermögen im Werte von 800 Milliarden Mark verwaltet. Eine Branche, die 1990 annähernd 200 Milliarden Mark einnehmen wird: über 140 Milliarden Mark an Prämien und etwa 60 Milliarden Mark an Erträgen und Wertsteigerungen aus dem 800-Milliarden-Mark-Vermögen. Und auch dies mag unglaublich erscheinen: Niemand weiß so recht, wem diese gewaltigen Geldmengen eigentlich gehören - das heißt, ob und in welchem Umfang sie vermögensrechtlich den Versicherten oder den Unternehmen zustehen.
Ungeregelte Vermögensverhältnisse
Derart ungeregelte Vermögensverhältnisse, die es in einem Rechtsstaat eigentlich nicht geben dürfte, findet man nur im Versicherungswesen. Diese Besonderheit resultiert aus der Natur der Versicherung und ihrer geschichtlichen Entwicklung: Wegen der Ungewißheit der Zukunft und künftiger Schäden müssen die Versicherten immer mehr Beiträge bezahlen, als für Versicherungsleistungen erforderlich sind. Es bleibt also regelmäßig Geld übrig. Die alles entscheidende Frage im Versicherungswesen ist nun: Wem gehören diese Überschüsse, wem stehen sie vermögensrechtlich zu ?
Hier stehen sich zwei völlig konträre Meinungen gegenüber, die wesentlich dadurch bestimmt werden, was man unter "Versicherung" versteht. Die einen meinen, Versicherung sei eine Leistung der Versicherten, die mit der Bereitstellung ihrer Gelder alle finanziellen Risiken beseitigten. Deshalb gehörten alle Prämienüberschüsse und das daraus gebildete Kapital den Versicherten. Die anderen behaupten, Versicherung sei eine von den Gesellschaften hergestellte unsichtbare Ware, die gegen die Prämie als Preis verkauft werde. Und so seien Prämienüberschüsse Gewinne der Unternehmen und alles von den Versicherungsunternehmen verwaltete Kapital sei Vermögen der Gesellschaften.
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Da gab es den bereits erwähnten Beamten Kaulbach im für das Versicherungswesen zuständigen Bundesfinanzministerium, der sich als eine Art Dreieinigkeit sieht. Er rechnet sich sowohl der Exekutive als auch der Legislative und schließlich auch noch der Wissenschaft zu. Dieser Beamte sieht jede Geldhingabe als Zahlung eines Preises an und meint: Weil im Versicherungsvertrags-Gesetz geregelt sei, daß der Versicherungsnehmer die Prämie zu zahlen habe, sei diese Prämie das Entgelt der Versicherungsunternehmen. Und er macht dabei keinen Unterschied zwischen der Prämie für eine Glasversicherung und einer Prämie für eine Kapital-Lebensversicherung, die zum größten Teil aus Spargeld besteht. So sieht der Beamte Kaulbach auch das gesamte von Aktiengesellschaften verwaltete Kapital als deren Vermögen an. Und er sitzt mit dieser Einstellung am Hebel des Versicherungswesens und handelt danach seit Jahren - exekutiv, legislativ und wissenschaftlich. Dabei verlangt sein Ministerium Vermögenssteuer auf die angesammelten Spargelder aus Lebensversicherungen - nicht von den Gesellschaften, sondern von den Lebensversicherten. Wie soll dann dieses Vermögen den Gesellschaften gehören ? - Wie soll dann die Lebensversicherungsprämie ein Preis sein ? - Noch entscheidender ist allerdings die Frage: Wie sollen wir mit solchen Beamten zu einem vernünftig geregelten Versicherungswesen kommen ? -
In einer Fachzeitung wurde eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1989 wie folgt kommentiert: "Dem Urteil scheint die Vorstellung zugrunde zu liegen, als handele es sich bei den aus den Prämien erwirtschafteten Überschüssen um 'Geld der Versicherten', das der Versicherer lediglich als Treuhänder der Versichertengemeinschaft zu verwalten habe." - Der Beamte Kaulbach beeilte sich, diese richtige Meinung gleich wieder falsch zu stellen, indem er selbst einen Kommentar schrieb und meinte, das Urteil hätte so nicht ergehen dürfen. Er fühle sich jedenfalls nicht "veranlaßt, über theoretische Schwächen zu grübeln".
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Manipulation, Konfusion und Schizophrenie, wohin man schaut ! - Und dies ist nur ein Vorgeschmack. Dabei darf nicht übersehen werden, daß diese Fragen von grundlegender Bedeutung sind für die Gesetzgebung, für die Rechnungslegung und für den Wettbewerb im Versicherungswesen - und für einen vernünftigen Versicherungsschutz eines ganzen Volkes, für jährliche Beitragsleistungen von 140 Milliarden Mark und ein aufgelaufenes Vermögen von weit über 800 Milliarden Mark. Und für die Frage, wem dieses ganze Geld gehört.
Unglaublich, aber wahr ...
Viele werden vielleicht meinen, daß bei den vielen Mißständen im Versicherungswesen längst öffentliche Diskussionen und parlamentarische Debatten hätten stattfinden müssen. Aber auch hier hat die Branche wieder ganz raffiniert reagiert. Der Fachjournalist Arno Surminski hatte ihr schon zu Beginn der achtziger Jahre geraten, sich nicht auf grundsätzliche Diskussionen einzulassen. Die Branche könne diese nicht gewinnen. So hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - wie sein Präsident in einer Bundestagsanhörung selbst bestätigte - einen Beschluß gefaßt, nicht an öffentlichen Diskussionen zu grundsätzlichen Fragen des Versicherungswesens teilzunehmen. Das gewünschte Ergebnis: Da gerade die Massenmedien Fernsehen und Rundfunk peinlich auf "Ausgewogenheit" bedacht sind, wurden viele Sendungen abgesagt, weil die Branche nicht zu einer Mitwirkung bereit war. -
Nur wenige Redakteure ließen sich nicht von ihrer Informationspflicht abhalten und arbeiteten mit einem "leeren Branchen-Stuhl". Solche Redakteure und Journalisten, ja sogar Wissenschaftler mußten sich nach kritischen Verlautbarungen in aller Regel einem Tribunal, bestehend aus Vorgesetzten und Branchenvertretern, stellen und ihre "anrüchige" Kritik an einer "honorigen" Branche verteidigen - an einer Branche mit einem Hundertmillionen Mark Werbeetat. Also kritisierten viele Wissenschaftler und Journalisten die Branche nur einmal und nie wieder. - Tatsächlich gibt es derzeit nur eine Handvoll Wissenschaftler und Journalisten, die sich - und dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle danken - nicht in dieser Weise von der Branche erpressen lassen und die auch noch an höherer Stelle mit ihrer Kritik durchkommen. So habe ich selbst erlebt, daß viele hervorragend recherchierte Zeitungsartikel, Rundfunk- und Fernsehsendungen zu einzelnen Mißständen nicht veröffentlicht wurden, weil Chefredaktion oder Anzeigenabteilung dagegen waren oder die Branche Einspruch erhoben hatte.
Vielleicht macht sich bei einigen Lesern jetzt schon ungläubiges Staunen breit. Andere werden vielleicht ihre Ahnungen, daß es im Versicherungswesen nicht mit rechten Dingen zugehe, bestätigt finden. Etliche werden aber wohl - wie der verantwortliche Minister Waigel - immer noch meinen: Derartige Mißstände kann es in einem demokratischen Rechtsstaat mit sozialer Marktwirtschaft unmöglich geben, schon gar nicht seit mehr als einhundert Jahren. Diesen Vertrauensseligen sei gesagt: Die Demokratie hat eine große Schwäche - den Menschen; sie muß von Menschen, von Politikern und Beamten, realisiert werden, und diese sind nun einmal anfällig für Lobbyismus und mentale oder auch finanzielle Korruption. Das Gleiche gilt leider auch für Wissenschaftler, die eigentlich die Hauptkontrolleure des Staates sein sollten.
Um auch den letzten Demokratie- und Marktwirtschafts-Gläubigen skeptisch zu machen, nachfolgend einige Zitate als Beleg, daß es in unserem demokratischen Rechtsstaat sehr wohl seit Jahrzehnten eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb geben kann, daß unser Versicherungswesen rechts- und wettbewerbswidrig strukturiert ist, und daß dieser Strukturfehler den Aktiengesellschaften viele Möglichkeiten des Mißbrauchs von anvertrauten Geldern eröffnet. Die Zitate sollen auch zeigen, wie die großen Versicherungs-Aktiengesellschaften mit objektiv veruntreuten Versichertengeldern die demokratische, rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Ordnung korrumpiert, Politiker und Beamte unter ihren Einfluß gebracht und - mit Hilfe einer hauseigenen Wissenschaft - indirekt auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung beeinflußt haben.
Eine Bundestags-Drucksache aus dem Jahre 1982 beschreibt die objektive Veruntreuung anvertrauter Gelder durch Versicherungsunternehmen wie folgt: "Die Beiträge enthalten hohe Sicherheitszuschläge. Zur Wahrung der Belange der Versicherten müssen die dabei anfallenden Überschüsse den Versicherten möglichst ungeschmälert gutgebracht werden. Dies ist jedoch derzeit nicht gewährleistet. Die Versicherer können Verluste aus anderen Bereichen, insbesondere aus dem Abschluß- und Verwaltungsbereich, mit den Überschüssen zu Lasten der Versicherten voll saldieren." - Ein leitender Beamter aus dem Aufsichtsamt hatte schon zwei Jahre vorher zugegeben, daß derartiges geschieht, aber eigentlich nicht zulässig sei. Denn jeder Bereich solle "sich eigentlich selbst tragen".
Die Süddeutsche Zeitung zieht daraus im Jahre 1982 den Schluß: "Der Staat selbst sorgt für paradiesische Zustände, die für Unternehmen der Assekuranz Möglichkeiten garantieren, wie sie sonst nur in Bananenrepubliken anzutreffen sind. Immerhin darf hierzulande behauptet werden, eine Lebensversicherung sei nach den bisherigen Erfahrungen der legale Betrug."
Die Zeitschrift Capital führt diese Kritik im Dezember 1983 fort: "In der Tat ist es erstaunlich, was der Staat der Lebensversicherungsbranche alles zugesteht. Dank der hohen verordneten Gewinne und der Steuersubventionen kommt die Erlaubnis zum Betrieb einer Lebensversicherung der staatlichen Konzession gleich, sich Geld selber drucken zu dürfen."
Spendenaffäre: mentale Korruption der Politiker
Der Spiegel deckte im Sommer 1985 die Ursache für die falschen gesetzlichen Regelungen in unserem Versicherungswesen auf, daß nämlich die Branche die für die Gesetzgebung zuständigen Politiker in Bonn seit Jahrzehnten mit Wahlkampfspenden in jährlicher Millionenhöhe wohlgesonnen machte - um nicht zu sagen "schmierte": "Staatsanwälte ermitteln gegen Versicherungskonzerne und -verbände, auf deren Spendenlisten weit über hundert Politiker stehen, darunter die meisten Minister des jetzigen Bundeskabinetts. Allein bei der Bundestagswahl 1976 wurden vom 'Arbeitskreis Private Versicherer' 106 Kandidaten unterstützt, darunter der jetzige Bundespräsident. Gezahlt wurde bevorzugt an Einzelpersonen, deren Wohlwollen sich die Unternehmen sichern wollten.
Die Staatsanwälte haben sich mit Millionensummen zu befassen, mit denen eine Reihe der größten Versicherungskonzerne Einfluß auf die Bonner Politik zu nehmen versucht. Ermittlungen laufen gegen den Präsidenten des Gesamtverbandes der Dt. Versicherungswirtschaft, Georg Büchner. Erkennbar geworden ist ein ausgeklügeltes, durch strenge Geheimhaltung abgeschirmtes System politischer Rückversicherung, mit dem die Großen der Branche seit Jahrzehnten ihre politischen Interessen zu wahren versuchen. Die Assekuranz hatte Vertrauensleute in allen Bundestagsfraktionen plaziert: Abgeordnete, die Gesprächspartner für gesetzgeberische Details benennen konnten und die auch mal Besucher für einen der regelmäßig von den Versicherern veranstalteten parlamentarischen Abende in Bonn zusammentrommelten.
Über die Eigenschaften, die ein Politiker aufweisen muß, um spendenwürdig zu sein, brauchte im Kreis der Geldgeber kaum geredet zu werden. Die Spendenadressaten mußten bereit sein, 'Stellungnahmen der Versicherungswirtschaft zu einzelnen Gesetzgebungsvorhaben als Beiträge zur Meinungsbildung aufzunehmen'. Vom Geldempfänger werde 'lediglich' erwartet, daß er bereit sei, 'im Zuge der parlamentarischen Beratung anstehender Gesetzgebungsvorhaben unseren Sachvortrag anzuhören und ihn zu würdigen, ggf. uns (die Lobby) zu beraten'.
'Der Zweck der Sache', pflegt auch Präsident Büchner zu erklären, 'ist die finanzielle Unterstützung von Politikern, die marktwirtschaftlich orientiert sind.'
Marktwirtschaft - die Verwendung dieses Wortes im Zusammenhang mit Versicherungen erinnert fatal an jene Sprache, in der das Kriegsministerium Friedenministerium heißt. Denn: In kaum einer Branche ist das Gesetz des Marktes so sehr außer Kraft gesetzt wie in der Assekuranz. Mehr noch: Nichts müssen die Versicherungsunternehmen so fürchten wie Politiker, für die Marktwirtschaft mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Die Versicherungswirtschaft hat es geschafft, daß der Gesetzgeber ihre Pfründe bis ins Detail schützt.
Aus einem Brief des Arbeitskreises Private Versicherer an Herrn Vogel (CDU): 'Wir werden zu gegebener Zeit gern Ihre Anregung aufgreifen, die benannten und in ihrem Wahlkampf unterstützten Damen und Herren zu einem Parlamentarischen Abend mit dem Ziel einzuladen, über aktuelle Fragen zu informieren und diskutieren sowie einander näher kennenzulernen ...'
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte auf den SPIEGEL-Artikel mit folgender Stellungnahme: "Seit Anfang der 50er Jahre haben zahlreiche Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft über den 'Arbeitskreis Private Versicherer' Mittel aufgebracht, die den demokratischen Parteien und ihren für die soziale Marktwirtschaft eintretenden Wahlkandidaten als Beitrag zur Bestreitung von Wahlkampfkosten zur Verfügung gestellt wurden. Die Wahlkampfhilfen an einzelne Mandatsberwerber wurden jeweils mit dem ausdrücklichen schriftlichen Hinweis geleistet, der Empfänger übernehme 'nicht die geringste Verpflichtung'; die Versicherungswirtschaft bitte lediglich darum, in versicherungsrelevanten Gesetzgebungsangelegenheiten ihren Sachvortrag anzuhören und zu würdigen. Wenn es im Zusammenhang mit den Wahlspenden der Versicherungswirtschaft ein Problem gibt, so besteht es nicht in der finanziellen Unterstützung marktwirtschaftlich orientierter Politiker. Sie war demokratisch legitim, steuerlich korrekt und moralisch einwandfrei. Das Problem besteht in der Materialbeschaffungspraxis des 'Spiegel'."
Daraufhin DIE ZEIT: "Halten uns denn die Versicherungsbosse wirklich für so dumm, daß wir nicht merkten, welch höchst eigennützigen Zwecken ihre vorwiegend ad personam gezielten Gaben dienten ? - Haben sie ihre Prämienzahler gefragt, ob die mit der Weitergabe ihres Geldes an die Versicherungslobby in Bonn einverstanden sind ?"
In der Fernsehsendung "tagesthemen" fragte der Moderator den Präsidenten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft: "Wie eigentlich wollen Sie Ihren Versicherten erklären, daß Sie Teile des Überschusses an Politiker spenden anstatt sie an Ihre Klientel auszuzahlen oder für diese anzulegen?" - Georg Büchner: "Ich sehe da keine Schwierigkeiten. Für 1.000 Mark Beitragseinnahmen entfällt auf diesen Zweck gerade ein halber Pfennig. Ich glaube, das werden alle unsere Kunden einsehen, daß die soziale Marktwirtschaft und die Unterstützung marktwirtschaftlicher Politiker uns das wert ist. Das muß auch unseren Kunden das wert sein." (Hochgerechnet auf 100 Milliarden Mark jährliche Beitragseinnahmen aller Versicherungsunternehmen sind das 5 Millionen Mark)
Kommentar der Wirtschaftswoche: "Von Bonner Politikern, die kräftig Wahlkampfkostenhilfe von der Assekuranz kassieren, haben die Versicherungskunden wohl ähnlich viel Unterstützung zu erwarten wie in der Vergangenheit - wenig." Und DIE ZEIT schrieb dazu im August 1985: "So wundert es nicht, daß BdV-Geschäftsführer Meyer nach der jüngst bekanntgewordenen Spendenaffäre den Bonner Gesetzemachern gleich das Schlimmste unterstellte: erkaufte Untätigkeit'."
Über Sinn und zweck der Spenden und ihre Wirkungen auf Politiker braucht sicher nicht spekuliert zu werden. Die Abgeordnete Hamm-Brücher (keine Spendenempfängerin) traf in einem Fernsehinterview den Nagel auf den Kopf: "Das ist so menschlich. Man hört dann zu, und man ist dankbar und freundlich miteinander. Insoweit ist es eben schlecht, wenn ein weiter Teil der Bevölkerung auch Anliegen hat und nicht auf diese Art Gesprächspartner findet." - Eine fraulich zarte und diplomatische Umschreibung von mentaler, wenn nicht sogar finanzieller Korruption.
Das Problem solcher erkauften Gespräche sind Politiker, die glauben, ihnen werde Sachverstand beigebracht. Weil unsere Gesetzemacher Bundestagsabgeordnete sind, der Gesetzgeber also menschlich ist, kommen die Schwächen von Politikern gleichzeitig in einer falschen Gesetzgebung zum Ausdruck. Die Folgen falscher Gesetze oder der erkauften Untätigkeit sind aber gerade im Versicherungswesen verheerend, wo es keinen Leistungsaustausch, sondern nur Geld, Worte, Verträge, Gesetze und Bedingungen gibt, wo aber die Versicherten unter weitgehend ungeregelten Bedingungen jährlich 140 Milliarden Mark an Prämien zahlen.
Natürlich wissen die Branchenfunktionäre, daß ein Abgeordneter nicht gegen sein Gewissen handelt. Den Funktionären ist aber auch bewußt, daß Wissen und Gewissen machbar sind. Also ist die Devise ganz einfach: Man muß nur den gesetzemachenden Politikern ein falsches Wissen beibringen, und sie machen guten Gewissens entsprechend falsche Gesetze. Und dabei wird eben mit Geld in Form von Spenden nachgeholfen. Der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Dachorganisation aller Versicherungsunternehmen, nennt diesen Vorgang "demokratisch legitim". Im Grunde hat er ja recht. Aber er zeigt auch die Schwäche der Demokratie auf, die von finanzstarken und dementsprechend einflußreichen Branchen skrupellos ausgenutzt wird - die Menschlichkeit; denn die Qualität unserer Demokratie hängt untrennbar mit der Qualität unserer Politiker zusammen. Und von denen sind viele hierzulande - so Capital im Jahre 1985 - "zweite Wahl". Jeder verantwortungsbewußte Politiker müßte sich eigentlich nach jedem Gespräch mit einem Funktionär oder Lobbyisten um gleichrangige Informationen der anderen Seite bemühen. Doch mit Verbrauchervertretern wird kaum geredet. Ein Grund, weshalb die Interessen der Verbraucher hierzulande so wenig Berücksichtigung finden.
Das macht natürlich die vielen Gesetzesausnahmen für Versicherungsunternehmen verständlich, die für ihre Dienstleistungen keine Preise anzugeben brauchen, die keine ordnungsgemäße Rechnungslegung durchführen müssen, die dadurch anvertraute Versichertengelder ungestraft veruntreuen können, die in der Autoversicherung verfassungswidrige Tarife anwenden, die privat Krankenversicherte im Alter mit untragbaren Beitragserhöhungen überraschen, die Versicherte zehn Jahre lang an doppelt und dreifach überteuerte Versicherungen knebeln dürfen, wobei Versicherte nicht einmal ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften haben usw. usw. ... Die Ausnahme vom Haustürgeschäfte-Widerrufs-Gesetz verschafften die Gesetzemacher in Bonn, darunter viele Spendenempfänger, der Branche in dem Glauben, die Unternehmen würden - wie zur Lebensversicherung - auch in anderen Bereichen ein freiwilliges Widerrufsrecht einführen. Als eine Verbraucherzentrale anfragte, wer denn kontrolliere, ob die Branche ihre Zusage eingehalten habe, antwortet der Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Stark im Oktober 1989: "Leider hat der Bundestag keine Stelle, die überprüft und kontrolliert, ob solche Zusagen dann auch tatsächlich eingehalten werden." - So leicht kommt man zu Gesetzen und Gesetzesausnahmen ! -
Auch die vom Bundeswirtschaftsminister eingesetzte Deregulierungskommission hat nicht die beste Meinung über unsere Politiker - so in ihrem ersten Bericht vom März 1990: "Politiker sind nicht bloß Agenten des Gemeinwohls. Sie verfolgen auch Einzel-Interessen und bedienen sich dabei der Hilfe des staatlichen Machtapparates. So gewinnen die Politiker Freunde bei den Unternehmen, ohne Gefahr zu laufen, an anderen Fronten wesentlich zu verlieren. Die Freunde verschaffen Spenden. Die Verlierer - allemal die Konsumenten - sind im einzelnen kaum artikulationsfähig und also still. Statt sich unternehmerisch anzustrengen, sucht man seinen Vorteil am wirksamsten durch Einflußnahme auf die Entstehung und Praktizierung staatlicher Regelungen. Freilich, ohne Aufwand geht auch das nicht. Eine Aufblähung von Lobbyismus und Bürokratie ist Beiprodukt des Prozesses. Der Aufwand - ein volkswirtschaftlich nur allzu oft verlorener Aufwand - lohnt sich privatwirtschaftlich, solange der privat getragene Teil geringer ist als der Gewinn aus der Einflußnahme auf die staatlichen Entscheidungen."
So ein Bundesminister der Justiz: "Die Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband leben seit langem mit meinem Hause in friedlicher Koexistenz" - Und sein Kollege, ein Bundesminister der Finanzen (dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übergeordnet): "Staat und Versicherungswirtschaft sind in den hinter uns liegenden Jahren recht gut miteinander ausgekommen. Es könnte übrigens bei Dritten der Verdacht aufkommen, daß hier Verständnis zu Lasten der Versicherten geschaffen werde."
Die Zeitschrift für Versicherungswesen beschrieb dieses "Verständnis" zwischen Aufsehern und Beaufsichtigten so: "Staatssekretär Böhme aus dem Bundesfinanzministerium hatte den Lebensversicherern so viel Positives zu sagen, daß die zur Schau gestellte Gemeinsamkeit schon fast peinlich wirkte. Das klang nach Komplicenschaft zwischen öffentlicher Hand und Versicherern. Fast konnte man denken, es bestehe ein heimliches Komplott zwischen Fiskus und Lebensversicherern. Die einen beschaffen über langfristige Versicherungsverträge das Kapital, und die anderen bedienen sich daraus."
Das Handelsblatt schrieb schon vor Jahren: "Die Lebensversicherer finanzieren den Staat - fast 70 Milliarden Mark haben die Gesellschaften der öffentlichen Hand geliehen." - Und das kann zum Beispiel so gehen: Die Bundesrepublik legte in der Niedrigzinsphase 1986 eine dreißigjährige (!) Anleihe mit einem Zinssatz von 5,6 Prozent auf. Diese wurde auch von Lebensversicherungsunternehmen, gezeichnet. Es bedarf keiner besonderen Wertpapierkenntnisse, um zu wissen, daß sich Hoch- und Niedrigzinsphasen ablösen und eine Anlage über einen so langen Zeitraum praktisch auf der Sohle des Zinstales verantwortungslos gegenüber den Versicherten ist. Ein privater Vermögensverwalter könnte für solche Handlungen schadenersatzpflichtig gemacht werden. Für den Kreditnehmer, die Bundesregierung, dagegen kein schlechtes Geschäft. Die erwähnte Anlage notiert im Jahre 1990 an der Börse nur noch mit zwei Drittel ihres Nominalwertes ! - Wäscht hier eine Hand die andere ? -
Viele Abgeordnete, die nach dem Grundgesetz für unser Gemeinwesen verantwortlich sind, wissen bis heute noch nicht, daß die sogenannte "Versicherungswissenschaft" nicht neutral ist. Sie haben bei ihrer einseitigen Information bisher nicht erfahren, daß Millionen Bundesbürger Jahr für Jahr Milliarden Mark verloren haben und trotz jährlicher Beitragsaufwendungen von fast 150 Milliarden Mark so miserabel versichert sind, daß Hunderttausende von Invaliden, Witwen und Waisen als Sozialhilfefälle in Armut leben. Insofern ist es erstaunlich, daß nicht nur die Verantwortlichen, sondern auch die Medien - wie alle Welt - die Bedeutung der oben erwähnten Spendenaffäre total unterschätzt haben. Die Bedeutung der Versicherungs-Spendenaffäre ist tausendfach größer als die Flick- und andere Parteispendenaffären zusammengenommen, über die die Medien nicht nur wochen- oder monatelang, sondern jahrelang in aller Breite berichteten. Die Versicherungsunternehmen und ihre Verbände haben nicht an Parteien gespendet, sondern gezielt an Abgeordnete (sprich Gesetzemacher) mit dem Ziel lobbyhaften Verhaltens. Hier wurde objektiv veruntreutes Geld der Versicherten gegen deren Interessen eingesetzt. Hier geht es um Hunderte von Milliarden Mark, die sich bei den Versicherungsunternehmen angesammelt haben und die Versicherte weiterhin Jahr für Jahr unter weitgehend ungeregelten Verhältnissen an die Gesellschaften zahlen. Hier ging es nicht um einen einmaligen Vorgang, sondern um Vorgänge jenseits von Recht und Wettbewerb, die seit über hundert Jahren und ohne Eingreifen des Gesetzgebers bis in alle Ewigkeit praktiziert werden, wenn dem legalen Betrug und der jährlichen Veruntreuung von Milliarden Mark Versichertengeld nicht endlich die Legalität entzogen wird. - Umso erstaunlicher, wie oberflächlich und kurzfristig der Blätterwald nach dem Bekanntwerden der Versicherungs-Spendenaffäre rauschte und sofort wieder verstummte.
Der Branche bester Helfer - eine "hauseigene" Wissenschaft
Die Wissenschaft hüllt sich in Schweigen. Der Spiegel schreibt dazu im Jahre 1981 in einem Bericht "Wie in einer Bananenrepublik": "Mit großem Geschick haben die Unternehmen es bisher verstanden, jede Kritik an ihrem Geschäftsgebaren zu verniedlichen oder abzuwürgen. Auf grundsätzliche Auseinandersetzungen haben sie sich nie eingelassen. Und von den Wissenschaftlern sind kritische Töne kaum zu erwarten. Die Experten an den Instituten sind hinreichend mit Gutachten für die Unternehmen und mit ihrer Arbeit in den Aufsichtsräten der Versicherungs-Aktiengesellschaften ausgelastet. So ist etwa Professor Reimer Schmidt, Mitverfasser zum Kommentar des Versicherungsaufsicht-Gesetz, unter anderem Vorstandschef der Aachener und Münchener Beteiligungs AG und sitzt im Aufsichtsrat von 14 Assekuranzunternehmen. Professor Helten, Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität Mannheim, arbeitet in vier Aufsichtsräten, darunter der Berlinischen Lebensversicherung AG. Sein Kölner Kollege Dieter Farny ist Aufsichtsratsmitglied bei der Gothaer Rückversicherungs AG und der Gothaer Versicherungsbank."
So befassen sich mit Fragen des Versicherungswesens nur besondere "Versicherungswissenschaftler", die häufig personell oder finanziell mit den Versicherungsunternehmen oder ihren Verbänden verflochten sind. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft scheut sich nicht einmal, in seinem Geschäftsbericht das "harmonische Zusammenwirken" herauszustellen und die Versicherungswissenschaftler als "seine besten Helfer" zu bezeichnen.
Bezeichnend für den Stand der Versicherungswissenschaft ist auch die Feststellung von Prof. Dr. Walter Schmidt-Rimpler: "Wenn ein Streit auf wissenschaftlichem Gebiet kein Ende findet, nicht einmal das Ende einer klar herrschenden Meinung, sondern höchstens ein Friedhofsende, nämlich das resignierte Absterben des Interesses an ihm, so liegt es häufig an der Unrichtigkeit der Problemstellung." - So sieht die "Versicherungswissenschaft" ihre Aufgabe mehr darin, Theorienstreitigkeiten zu beerdigen, als sie zu lösen. Dementsprechend werden auch kritische Abhandlungen unterdrückt - durch hauseigene Wissenschaftler der Branche als ehrenamtliche Berater von Fachzeitungen. So habe ich selbst erlebt, daß kritische Artikel von Fachzeitungen zunächst begeistert angenommen, später aber mit dem Ausdruck größten Bedauerns unveröffentlicht wieder zurückgegeben wurden.
Prof. Dr. Rudolf Gärtner, einer der wenigen unabhängigen Versicherungswissenschaftler, kritisert seine Kollegen in seinem Buch "Privatversicherungsrecht" ganz offen: "Die engere Fachdisziplin in Deutschland zeichnet sich durch einen weitgehenden argumentativen Stillstand aus und läuft dabei Gefahr, in eine zunehmende wissenschaftliche Isolierung zu geraten. Einstweilen ist es so, daß umfassende wissenschaftliche Analysen für den Versicherungsbereich noch nicht vorliegen. Insoweit steht eine Grundlagenforschung noch in den Anfängen. Das Forum öffentlicher wissenschaftlicher Diskussion wird weitgehend gemieden. Das Ergebnis sind die bekannten wissenschaftlichen Defizite. Die Wirklichkeit läuft eher auf eine Universal-Nichtwissenschaft hinaus."
Rechtsprechung unter dem Einfluß einer Lobby-Wissenschaft
Beim Bund der Versicherten, von dem die stärkste Kritik am Versicherungswesen und an der staatlichen Versicherungsaufsicht ausgeht, gehen oft Anfragen von Studenten, Doktoranden und Habilitanden ein nach Fundstellen für kritische Abhandlungen. Es werden kritische Diskussionen und Einwände im Bereich der Versicherungswissenschaft vermißt. Zusammenfassend kann man also mit dem Informationsdienst "assekuranz report" feststellen, daß Öffentlichkeit, Politiker, Beamte und Richter dazu gebracht werden, an die Richtigkeit von Darstellungen zu glauben, die in Wirklichkeit nichts weiter als "wissenschaftlich verkleidete Meinungsmache" sind. Man müsse also die Frage stellen, "ob die Publikationen, die von den Gerichten so häufig in ihren Urteilsbegründungen zitiert werden, nicht eine gewisse Tendenz vertreten, die sich schließlich auch in der herrschenden Rechtsprechung auswirkt. Bei bösartiger Wertung dieser Sachverhalte könnte man zu dem Verdacht kommen, daß ein Machtfaktor, wie die Versicherungsunternehmen ihn in der deutschen Wirtschaft nun einmal darstellen, die Wissenschaft und die Fachpresse so im Griff hat, daß von daher eine Beeinflussung der Rechtsprechung in einem den Unternehmen genehmen Sinn möglich wird."
Ähnlich äußert sich Professor Dr. Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen in seiner Schrift "Finanzdienstleistungen, soziale Diskrimierung und Verbraucherschutz", wo er von einer "erfolgreichen Einflußnahme der Versicherungsunternehmen auf das Vorfeld gesetzgeberischer Aktivitäten" redet: "Die Gründe, warum die Jurisprudenz so abstinent ist, dürften in einer beinahe schon anstößigen Verflechtung der Versicherungswirtschaft mit der universitären Rechtswissenschaft liegen. Die Versicherungswissenschaft hat die versicherungsrechtlichen Institute ganz überwiegend als ausgelagerte Rechtsabteilungen angesehen. Die juristischen Kommentare im Versicherungsrecht werden fast ausschließlich von Vertretern der anbietenden Wirtschaft selber geschrieben, die herausragenden Lehrstuhlinhaber sind zu einem großen Teil gleichzeitig immer auch Vorstandsvorsitzende oder Aufsichtsratsmitglieder großer Versicherungskonzerne gewesen."
Bevorzugt werden von der Branche und ihren Medien Richter und verantwortliche Beamte als Kommentatoren beschäftigt, zu Vorträgen und Veranstaltungen eingeladen und dafür sicher nicht schlecht "entlohnt". Auf diese Art und Weise geriet auch die Rechtsprechung als letzte Kontrollinstanz unter den Einfluß der Branche und ihrer Wissenschaft. Ergebnis der Globalstrategie: Wer sich im Versicherungswesen auf "herrschende" Rechtsprechung, Literatur und Meinungen beruft, beruft sich auf die "herrschende" Branchenmeinung. Damit diese Herrschaft nicht gestört wird, nimmt die Branche neuerdings öfters Klagen zurück, wenn ihr ein Prozeßverlust droht. Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen werden so verhindert. Bis vor kurzem sind die wenigen Prozesse, die Grundsatzfragen des Versicherungswesens berührten, alle im Sinne der Branche entschieden worden. Erst seit personellen Veränderungen im Bundesaufsichtsamt und im zuständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Branche seit Ende der 80er Jahre einige Schlappen hinnehmen müssen.
Staatsanwälte meinen: Versicherungsmanager wissen nicht, was sie tun
Der Bund der Versicherten hat auch schon versucht, mit Strafanzeigen wegen Untreue zu geordneten Verhältnissen im Versicherungswesen zu gelangen. Doch zogen sich die Unternehmensvorstände gegenüber der Staatsanwaltschaft einfach auf den Standpunkt zurück, sie wüßten nicht, was sie tun. Bei einem Mißbrauch von Versicherungsgeldern sei ihnen nicht bewußt, daß es sich um Gelder der Versicherten handele. Sie seien der Meinung, alles Geld sei ihr Geld und sie könnten damit machen, was sie wollten. Und so wurden alle Ermittlungsverfahren bisher eingestellt oder gar nicht erst eröffnet, weil den Angeschuldigten selbst für den Fall, daß der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt gewesen ist, ein Vorsatz oder ein Unrechtsbewußtsein nicht nachzuweisen wären. Dabei hatte die Branche bis zum Jahre 1983 mit der "treuhänderischen Verwaltung" der Versichertengelder geworben. Eine Anzeige wegen irreführender Werbung wurde von denselben Staatsanwälten zurückgewiesen mit der Begründung, die Werbung mit der "Treuhänderschaft" sei richtig und nicht irreführend. Inzwischen hat die Branche ihre Werbung mit der Treuhänderschaft aber wieder gestrichen. Bei dieser Konfusion und den dauernden Kehrtwenden ist es sehr schwer, einen mutigen Staatsanwalt zu finden, der hier endlich einmal durchgreift.
Auch hier wird deutlich, welche Auswirkungen es hat, daß bei Versicherungs-Aktiengesellschaften Versichertengeld als solches nicht ausgewiesen wird - ein gesetzgeberischer Fehler, den die Branche über ihre hauseigene Wissenschaft und Lobby selbst herbeigeführt und bis heute erhalten hat. So sind skrupellose und selbst kriminelle Versicherungsmanager vor Strafverfolgung und Gefängnis sicher. Entweder sind sie wirklich dumm. Oder sie stellen sich dumm. Und sie können als Alibi für den legalen Betrug oder für die legale Veruntreuung anvertrauter Gelder sogar noch die von ihnen beeinflußte staatliche Versicherungsaufsicht anführen.
Ein raffiniertes System der Ausbeutung eines Volkes
Die Strategie der teuren Versicherungs-Aktiengesellschaften ist: Überrumpelung ahnungsloser Verbraucher durch große Vertreterscharen und Knebelung der Versicherten an langfristige Verträge. Dafür erhielt die Branche die volle Unterstützung der Verantwortlichen durch die bereits erwähnten Gesetzesausnahmen. Lebensversicherungen sind jährlich kündbar. Wer aber vorzeitig aus dem Lebensversicherungssparen aussteigen will, verliert bekanntlich viel Geld - oft mehrere Jahresbeiträge. Bundesbürgern, die dabei den finanziellen Verlust begrenzen und die Laufzeit des Vertrages verkürzen wollen, versucht die Branche Knüppel in den Weg zu werfen. Und das Bundesfinanzministerium spielt mit. Eine Laufzeitverkürzung soll - so das Ministerium - ein Neuabschluß einer Lebensversicherung sein. Und so müsse der Vertrag nach einer Änderung noch einmal zwölf Jahre lang laufen, damit die in der Lebensversicherung aufgelaufenen Erträge steuerfrei ausgezahlt werden können.
Wer seinen Vertrag dann nicht mehr verkürzt, sondern vor Ablauf der ersten zwölf Jahre kündigt, soll die Erträge im Jahr der Auszahlung versteuern und nicht - wie zum Beispiel bei einem Sparvertrag - jeweils im Jahr der Gutschrift. Dadurch verlieren die Lebensversicherten noch mehr Geld. Denn bei einer Besteuerung der Erträge im Jahr ihrer Gutschrift wäre die Kapitalertragssteuer wesentlich geringer, weil für jedes einzelne Jahr ein Freibetrag geltend gemacht werden könnte. Aber die Branche hat das nicht gewollt - um ihre Kunden besser an unsinnige Lebensversicherungen knebeln zu können. Und auch hier spielte das Ministerium mit.
Vom Bundesaufsichtsamt über das Bundeskartellamt bis hin zur EG-Kommision sind alle inzwischen gegen die in der Bundesrepublik üblichen Zehnjahresverträge. So sah sich das Bundesfinanzministerium wohl auch genötigt, so zu tun, als wolle es die Zehnjahresverträge abschaffen. Ein Gesetzentwurf wurde vorbereitet. Aber lesen Sie, was dann geschah - aus DIE ZEIT im Juni 1989: "Im Schutze der Dunkelheit haben es die Lobbyisten der Assekuranz geschafft, daß so gut wie alles ersatzlos gestrichen wurde, was Bonn im Sinne der Versicherten geplant hatte. Sie besuchten den zuständigen Beamten. Ergebnis des Gesprächs: Zehnjährige Verträge wird es weiterhin geben." - Branchenfunktionäre sind im Bundesfinanzministerium ein und aus gegangen und haben sich fast wie leitende Beamte aufgeführt. Nur durch diese Unterwanderung des Ministeriums und die Beeinflussung der verantwortlichen Beamten ist zu verstehen, wie die unglaublichen Mißstände im Versicherungswesen entstehen und sich so lange halten konnten.
Öffentliche Auseinandersetzungen werden gemieden. Kritiker werden mundtot gemacht oder eingeschüchtert. Brancheneigene Wissenschaftler führen jeden gefährlichen Theorienstreit einem "Friedhofsende" zu. Es gab kaum Grundsatzprozesse. Und wenn, dann wurden sie nach den eigenen "herrschenden" Meinungen gewonnen. So konnte die Branche bis in die achtziger Jahre - hinter Friedhofsmauern - in einer fast völligen Isolation ungestört das größte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten betreiben. Alles in allem: ein raffiniertes System der Ausbeutung eines Volkes unter dem Deckmantel der Versicherung - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb. Ein Bundesbürger schrieb mir: "Wie ist es möglich, daß fast eine ganze Nation den Raffinessen einer Branche aufgesessen ist?" - Genau diese Frage soll im folgenden beantwortet werden. Und es wird sich zeigen, daß vor allem ein totales Mißverständnis über das Wesen von Versicherung die Existenz einer Branche jenseits von Recht und Wettbewerb ermöglicht hat.
Seite 43: Zum Lesen empfohlen
KAPITEL 3: Was ist eigentlich Versicherung
KAPITEL 4: Die Geschichte der Versicherung: Vier Kardinalfehler
Kardinalfehler 1: Die Zulassung der Versicherung durch Aktiengesellschaften mit einer ungeteilten Prämie
Kardinalfehler 2: Die Verbindung von Versicherung, Dienstleistungen und Sparen
Kardinalfehler 3: Staatliche Aufsicht - Alibi für "legalen Betrug"
Kardinalfehler 4: "Legaler Betrug" - gesetzlich zementiert
Seite 65
Die Ursachen für die Entstehung der Versicherung zur festen Prämie
Seite 66
Die Vermengung von Versicherung und Dienstleistung
Seite 68
Versicherung ist keine Dienstleistung Nur die Organisation der "Versicherung" durch Unternehmen ist eine Dienstleistung
Seite 70
Die ungeteilte Prämie ist kein Preis
Seite 73
Versicherung zur festen Prämie ist kein Produkt
Versicherungs-Aktiengesellschaften bezeichnen die gesamte Prämie als Preis für ihre Leistung. Wenn die Prämie aber nicht der Preis für eine Dienstleistung ist, kann sie nur noch der Preis für ein Produkt sein. So haben denn auch die Aktiengesellschaften und ihre Wissenschaftler - allen voran Professor Dieter Farny - tatsächlich eine "Produktionstheorie der Versicherung" entwickelt, um ihre Gewinnberechtigung mit der Produktion und dem Verkauf von Versicherungen begründen zu können. Sie bezeichnen Versicherung, Versicherungsschutz, Leistungsversprechen oder Risikotragung als ihre Produkte, die sie gegen Zahlung der Prämie verkaufen. Die Prämie (selbst die Lebensversicherungsprämie mit ihrem überwiegenden Sparanteil) soll als Preis in die uneingeschränkte Verfügungsgewalt der Aktiengesellschaften übergehen mit der Folge, daß Versicherungsleistungen scheinbar - wie Kosten - mit dem Geld der Aktiengesellschaften erbracht werden und Überschüsse dann eben Gewinne der Aktiengesellschaften sind.
Professor Farny versucht in seinem Standardwerk zur "Produktionstheorie" seitenlang und krampfhaft zu begründen, daß die Versicherungsprämie ein Preis sei, stellt dann aber plötzlich fest: "Der größte Teil der erheblichen Vermögensbestände wird nur treuhänderisch verwaltet." - Jeder Student wäre mit einem solchen Widerspruch durch das Examen gefallen: Wie kann hinten Treuhandgeld entstehen, wenn vorne Preise eingenommen werden ? - Aber Farny habilitierte mit seiner Schrift zum Wirtschaftsprofessor, ist - neben seinen Funktionen in Versicherungsunternehmen - Leiter eines wissenschaftlichen Instituts der Universität Köln und tritt oft als "neutraler" Experte bei Anhörungen im Bundestag auf.
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Prof. Farny geht - als gäbe es daran überhaupt keinen Zweifel - davon aus, daß Versicherung ein Produkt der Versicherungsunternehmen und die Prämie dafür ein Preis sei. Gerade das wird aber bestritten. Das weiß Farny, geht darauf aber mit keinem Wort ein, weil er weiß, daß er in diesem Streit nicht gewinnen kann. Denn Versicherung als Produkt eines Versicherungsunternehmens und die Prämie dafür als Preis zu bezeichnen, ist genau so ein "betriebswirtschaftlicher Unsinn", als wenn man Geldüberweisungen oder Sparen als Produkte von Banken und die Einzahlungen als Preise für solche "Bankprodukte" darstellen würde.
Also versucht Farny, diesen Streit mit einem "autoritären Bluff" zu umgehen, indem er - vermutlich - bewußt falsch formuliert, falsche Begriffe und falsche Vergleiche verwendet. Dabei ist Farnys Trick leicht zu entlarven, wenn man seine absurde Argumentation richtigstellt: Die Aufteilung der Versicherungs-Prämie sollen Versicherungsunternehmen deshalb nicht vorzunehmen brauchen, weil ein Autohersteller den Preis für seine Autos nicht aufschlüsselt. Farny setzt also die Versicherungsprämie mit dem Preis für ein Auto gleich, ohne dies zu begründen. Mit dem Versuch einer solchen Begründung ist er - wie wir gerade gesehen haben - schon vor Jahren kläglich gescheitert, als er - richtig - feststellte, daß der größte Teil der Vermögensbestände in Versicherungsunternehmen treuhänderisch verwaltet wird. Aus Preisen kann nun mal kein Treuhandgeld entstehen ! - Und wie soll der Versicherte vermögensrechtliche Ansprüche auf sein Geld geltend machen, wenn dieses nirgendwo identifizierbar ist ? - Es ist eine ungeheuerliche Täuschung der Verantwortlichen und der Öffentlichkeit, wenn die Branche die berechtigte Forderung nach einer Aufteilung der Versicherungsprämien - wie Prof. Farny - als Forderung "nach der Aufteilung eines Preises" darstellt. Niemand fordert die Aufschlüsselung eines Preises, sondern der Versicherungsprämie. Niemand will von einem Versicherungsunternehmen wissen, wieviel die Büroeinrichtung gekostet hat, wieviel das Papier, die Kugelschreiber und Radiergummis gekostet haben. Niemand interessieren die Kosten des Pförtners und des Generaldirektors. Aber jeder Versicherte hat ein Interesse und ein Recht zu erfahren, welchen Preis - also Kosten und Gewinne - seine Gesellschaft für ihre Dienstleistungen beansprucht. Und er hat ein durch die Verfassung geschütztes Recht zu erfahren, wieviel Geld er eigentlich für den gemeinschaftlichen Schadenausgleich und wieviel er für sich selbst anspart. Um es noch einmal zu betonen: Niemand interessiert dabei eine Aufschlüsselung des Dienstleistungspreises der Gesellschaften nach Kosten- und Gewinnkalkulationen.
Der Gipfel ist Farnys gespielte Entrüstung darüber, daß "Versicherer hier mit Forderungen überzogen werden, die in allen anderen Wirtschaftszweigen schlichtweg als absurd gelten". Wieder ein großer Bluff. Denn Farny verschweigt dabei, daß zum Beispiel Kapitalanlagegesellschaften und Banken die Einzahlungen ihrer Kunden nicht wie Preise behandeln dürfen, sondern treuhänderisch verwalten müssen. Warum soll es dann absurd sein, von Versicherungsunternehmen das Gleiche zu verlangen, und zwar mit der Forderung nach einer Prämienaufteilung in Versichertengeld und einen Dienstleistungspreis ? -
Prof. Farny hat selbst geschrieben, daß Versicherungsunternehmen - wie andere Finanzdientsleistungsunternehmen - das Geld der Versicherten treuhänderisch verwalten. Dann betreiben Versicherungs-Aktiengesellschaften ihr Geschäft aber - auch nach Meinung Farnys - in einer Weise, die in allen anderen Wirtschaftszweigen nicht nur "absurd", sondern kriminell wäre - nämlich ohne Preisangabe und mit ständigen Übergriffen in anvertraute Kundengelder. Aber vielleicht tritt ein anderer Wissenschaftler dem Kollegen Farny demnächst zur Seite und liefert eine Theorie, daß Einzahlungen bei Banken und Kapitalanlagegesellschaften Preise sein sollen und die Geldinstitute damit machen dürfen, was sie wollen. Eine solche Theorie würde allerdings nicht nur als "schlichter Unsinn", sondern als Schwachsinn bezeichnet werden. Warum eigentlich nicht Farnys Versicherungs-Theorien ? -
Versicherung ist kein Produkt, sondern die Leistung der Versicherten. Prof. Mahr sagte nach seiner Erkenntnis, daß nur der Dienstleistungsanteil der Prämie der Preis für die Leistung der Versicherungsunternehmen ist: "Die Versicherungswissenschaft hat diesen Problemen noch nicht die erforderliche Beachtung gewidmet." Den hiermit verbundenen Ratschlag sollte Prof. Farny einmal beherzigen, der das alles ganz anders sieht. Nach Farny verkauft ein Tennis-Center Tennisspielen. In Wahrheit vermietet ein Tennis-Center aber nur einen Platz und bietet den Kunden die Möglichkeit oder den Nutzen, Tennis zu spielen. Tennis spielen müssen die Kunden alleine.
Nichts anderes gilt für Versicherungsunternehmen oder Banken: Sie verschaffen ihren Kunden durch ihre Dienstleistungen die Möglichkeit oder den Nutzen, finanzielle Angelegenheiten wie "Geldüberweisungen", "Sparen" oder "Versichern" auf wirtschaftliche Art und Weise zu erledigen. Aber der Bankkunde bezahlt die Rechnungen per Überweisung. Der Bankkunde spart. Und die Versicherten versichern sich selbst durch die Bereitstellung von Geld.
Es wäre "betriebswirtschaftlicher Unsinn", behaupten zu wollen, eine Bank verkaufe das Bezahlen von Rechnungen und Sparen an ihre Kunden und Einzahlungen auf Konten seien Preise für "Überweisungs- und Sparprodukte" der Banken. Dem Bankkunden würden seine eigenen Leistungen verkauft. - Aber die Versicherungswissenschaft hat es geschafft, daß unser Versicherungswesen nach derart unsinnigen Theorien gestaltet ist. Tatsächlich verkaufen Versicherungs-Aktiengesellschaften ihren Kunden deren eigene Leistungen und stecken sich die Überschüsse aus dieser fremden Leistung als Gewinn ein.
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Was Farny völlig übergeht: Marktwirtschaftliche Betätigung und Wettbewerb ist nur möglich um Vorgänge, die einen Austausch von Leistung und Gegenleistung bewirken. Und nur soweit ein Leistungsaustausch stattfindet, kann es einen Preis geben - bei einem Versicherungsvertrag also nur hinsichtlich der Dienstleistungen von Versicherungsunternehmen und des entsprechenden Entgelts, also des Dienstleistungsanteils der Prämie. Versicherung bringt den Versicherten zwar einen weiteren Nutzen. Den haben aber nicht Versicherungsunternehmen hergestellt, sondern die Versicherten selbst. Hinsichtlich der Versicherungsleistung findet kein Austausch zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsunternehmen statt, sondern eine ganz schlichte Einkommensumverteilung zwischen den Versicherten als Gmeinschaft. Und diese Einkommensumverteilung hat nichts mit Markt und Wettbewerb zu tun.
Fazit: Versicherung ist Einkommensumverteilung – Versicherungsunternehmen erbringen Dienstleistungen – Überschüsse aus dem Versicherungsbereich sind keine Gewinne
Versicherungsunternehmen sind Dienstleistungsbetriebe und müßten neben einem Versicherungsbeitrag einen Preis für ihre Dienstleistungen angeben. Im Grunde gibt die Branche das auch selbst zu - wie in ihrer Schrift "Gesamtleistungsrechnung für die Versicherungswirtschaft" vom März 1985: "In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird die Produktionsleistung der Assekuranz durch Eliminierung der Leistung an den Versicherungsnehmer auf das sogenannte Dienstleistungsentgelt reduziert. Die Versicherung wird als treuhänderisch verwaltendes und umverteilendes, nicht aber als Versicherungsschutz leistendes Unternehmen dargestellt." - Versicherung ist also kein Produkt der Versicherungsunternehmen, damit ist die Prämie kein Preis und damit sind - was das Entscheidende ist - Prämienüberschüsse keine Unternehmensgewinne und müssen, soweit sie aus dem für den Schadenausgleich bereitgestellten und treuhänderisch zu verwaltenden Versichertengeld entstehen, ungeschmälert den Versicherten zugutekommen. Die derzeitige Praxis der Versicherungs-Aktiengesellschaften, der Ausgleich unternehmerischer Verluste und die ständigen Gewinnentnahmen aus Prämienüberschüssen, erfüllt den objektiven Tatbestand der Untreue.
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KAPITEL 5
Gewinn- und Verlustrechnungen von Versicherungs-Aktiengesellschaften – Tatort für das größte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten
Die - aus krimineller Sicht - "geniale" Idee der Versicherung durch Aktiengesellschaften war die Übernahme der Arbeitsweise von Versicherungsvereinen und die Beibehaltung des nicht aufgeteilten Versicherungsbeitrages. Dadurch waren die für Versicherungsleistungen bereitgestellten Gelder der Versicherten nicht abgetrennt von dem Dienstleistungsanteil der Prämie. Am "genialsten" - wiederum aus krimineller Sicht - war die in der Zeit des Frühkapitalismus geborene Idee, mit Versicherung auch noch einen Sparvorgang zu verbinden und dabei auch noch das Prinzip der nicht aufgeteilten Prämie beizubehalten. So enthält die Prämie für eine Kapital-Lebensversicherung - nach außen nicht erkennbar - einen Versicherungs-, einen Spar- und einen Dienstleistungsanteil. Durch die totale Vermengung der einzelnen Prämienbestandteile können die Gesellschaften noch heute quasi beliebig über die ihnen eigentlich nur anvertrauten Versicherungs- und Spargelder und deren Überschüsse verfügen. So schrieb die Zeitschrift Capital schon im Jahre 1980: "Der große Vermögenstopf enthält die Sparanteile der Kunden ebenso wie das Geld der Aktionäre. Beide Vermögensmassen lassen sich nicht auseinanderrechnen."
Bei einer solchen Vertragsgestaltung sind natürlich der Veruntreuung Tür und Tor geöffnet. Das erkannte schon vor mehr als 100 Jahren der Amerikaner Elizur Wright, der 1877 in seinem Buch "Fallen - geködert mit Waisenkindern" schrieb: "Da in der Lebensversicherung Dinge miteinander vermengt sind, die getrennt werden sollten, und weil das Wissen darüber, was bei einem solchen Vertrag eigentlich vor sich geht, nur auf einer Seite vorhanden ist, und weil dadurch die Möglichkeit des Schwindels so groß ist, muß man sich fragen, ob Lebensversicherungen jemals mit einem gewissen Grad von Ehrlichkeit betrieben werden." - Noch einmal: eine Aussage von vor mehr als einhundert Jahren !
Die großen und teuren Versicherungs-Aktiengesellschaften sind tatsächlich "Schwindel"-Firmen - wie betrügerische Spendenvereine. Sie sammeln von den Bürgern Geld ein für einen guten Zweck. Dabei wissen sie nach dem Gesetz der Großen Zahl und bei den naturgemäß überkalkulierten, oft doppelt bis dreifach zu teuren Prämien ganz genau, daß selbst nach gewaltigen Kostenverschwendungen immer noch Milliardensummen übrigbleiben, die von den Bürgern für den "guten Zweck Versicherung" bereitgestellt wurden. Und diese Milliarden stecken sie sich dann als Gewinne ein.
Der Tatort für diesen Betrug und für die Veruntreuung von jährlichen Milliardensummen sind die Gewinn- und Verlustrechnungen der Versicherungs-Aktiengesellschaften. Hier geschieht das mehrfach erwähnte "Saldieren" von Kostenverschwendungen und unternehmerischen Verlusten mit anvertrautem Versichertengeld. Und hier wird am Ende für den Versicherungszweck bereitgestelltes Treuhandgeld in Unternehmensgewinne, Eigenkapital und Aktionärsgeld umgewandelt.
Einige Verantwortliche sehen das allerdings anders. Für sie sind die Gewinn- und Verlustrechnungen von Versicherungsunternehmen ein Alibi dafür, daß bei den Versicherungs-Aktiengesellschaften alles legal zugehen soll. So antwortete mir das Bundesaufsichtsamt im Jahre 1979 auf meine Frage, mit welchem Recht sich eigentlich Aktiengesellschaften die Überschüsse von Versicherungsprämien als Gewinne einstecken können: "Die Versicherungs-AG hat den Jahresüberschuß gemäß § 58 Aktien-Gesetz zu verwenden, was eine Verwendung in der beabsichtigten Weise (Gewinnverwendung) einschließt." - Jeder halbwegs Interessierte kann leicht erkennen, daß der genannte Paragraph keine materielle Rechtsgrundlage für die Aneignung von Prämienüberschüssen sein kann.
Und der Beamte Kaulbach aus dem Bundesfinanzministerium schreibt im Dezember 1989, daß es "nach deutschem Bilanzrecht" völlig in Ordnung sei, wenn Lebensversicherte an den Erträgen aus ihrem Geld nicht in vollem Umfang beteiligt werden. Es ließe sich schon jetzt sagen, daß entsprechende Grundsätze "wohl kaum geändert werden, weil es sich um allgemeine Grundsätze des deutschen Bilanzrechts handelt". - Dabei schreibt das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften ganz konkret vor, daß alle bundesdeutschen Investmentgesellschaften ihre Kunden in vollem Umfang an den wahren Werten der Kapitalanlagen beteiligen müssen. Wiederum eine Schizophrenie im Finanzministerium ! -
Nach Meinung des Bundesaufsichtsamtes und des Beamten Kaulbach brauchen Betrüger, Diebe und Veruntreuer über ihre "Geschäftsergebnisse" nur noch Buch zu führen und sie können sich - nach den Grundsätzen des deutschen Bilanzrechts - ihre Beute als Gewinn einstecken. Woher das Geld kommt, das hier bilanztechnisch als Gewinn verwendet wird, und wem es gehört, danach wird nicht gefragt. Kriminelle Vorgänge verlieren ihre Illegalität, Betrug und Untreue werden legal. Eine staatliche Aufsicht und das deutsche Bilanzrecht liefern dafür die Alibis.
Betrug: Beiträge sind kein Umsatz – Milliardenverluste der Bürger durch falsches Umsatzdenken
Der Betrug bei der Rechnungslegung von Versicherungs-Aktiengesellschaften beginnt schon in Position 1 der Gewinn- und Verlustrechnung, die da heißt "Beiträge". Versicherungsprämien gehen also zur Zeit wie Preise und Umsatz in die Bilanzen der Unternehmen ein. Das heißt, die einzelnen Prämienbestandteile - der reine Versicherungsbeitrag sowie die Dienstleistungs- und Sparanteile - sind nicht besonders ausgewiesen und dadurch in den Bilanzen nicht mehr identifizierbar.
Umsatzerlöse dürfen sich - nach den Grundsätzen des deutschen Bilanzrechts - nur auf Leistungen beziehen, die dem eigentlichen Unternehmenszweck entsprechen und die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben. Umsatzerlöse sind also nur solche Erträge, die durch die betriebstypische Leistung hervorgebracht werden. Auch für den Leistungsbegriff im Sinne der Rechnungslegung des Aktiengesetzes ist wesentlich, daß die Leistung sich stets nur aus dem eigentlichen Betriebszweck ergeben kann.
Damit stehen wir wieder vor der Frage: Was ist eigentlich die betriebstypische Leistung einer Versicherungs-Aktiengesellschaft - Es kann nur eine Antwort geben: eine Dienstleistung.
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Das Statistische Bundesamt stellt in seiner Veröffentlichung "Wirtschaft und Statistik" im Jahre 1970 unwiderlegbar fest: "Der Dienstleistungsanteil der Prämie ist das eigentliche Entgelt für die Dienstleistung der Versicherungsunternehmen." Diese Erkenntnis hat sich - wie bereits erwähnt - auch der Bundesminister für Wirtschaft zu eigen gemacht, als er im Jahre 1981 an mich schrieb: "Der Preis für die Dienstleistungen der Versicherungsunternehmen ist nur der Verwaltungskostenanteil." - Dagegen ist der Beamte Kaulbach aus dem Bundesfinanzministerium noch im Jahre 1990 der Meinung, daß die Versicherungsprämie "das Entgelt ist, das der Versicherer nach der Preisangabenverordnung als Preis anzugeben hat. Insofern gibt es keinen rechtlich bedeutsamen Unterschied zwischen Versicherungsprämien und den Preisen in anderen Wirtschaftszweigen." - Schizophrenie also auch innerhalb der Bundesregierung ! - Und Kaulbach versucht zum wiederholten Male zu bluffen: In der Preisangaben-Verordnung steht nichts davon, daß die Versicherungsprämie "das Entgelt ist, das der Versicherer als Preis anzugeben hat". Das sind nur die irrigen Vorstellungen einer Branche und eines offenbar branchenhörigen Beamten.
Die Frage, ob die Versicherungsprämie und sogar die Lebensversicherungsprämie mit ihrem Sparanteil ein Preis ist, hat für die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen eine alles entscheidende Bedeutung. Ist die Prämie ein Preis, dann sind Prämieneinnahmen der Umsatz einer Versicherungs-Aktiengesellschaft, und diese darf - wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen - mit den Prämienüberschüssen machen, was sie will. Sind Versicherungsprämien dagegen kein Preis, dürfen Prämien nicht an Position 1 der Gewinn- und Verlustrechnung einer Versicherungs-Aktiengesellschaft erscheinen. Die Versicherungs- und Sparanteile der Prämien müßten als Sondervermögen verbucht werden. Und die Gesellschaften dürften Überschüsse aus diesen Bereichen nicht zum Ausgleich von Verlusten im "betriebstypischen" Dienstleistungsbereich und schon gar nicht als Gewinne verwenden.
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Der Manipulation, dem Mißbrauch und Untreue sind Tür und Tor geöffnet
Nur weil Versicherungsprämien fälschlicherweise als Umsatz angesehen werden, ist das schon mehrfach erwähnte "Saldieren von Verlusten zu Lasten der Versicherten" möglich. Nur weil Treuhandgelder - als solche nicht identifizierbar - wie Umsatz in die Rechnungslegung eingehen, eröffnen sich den Gesellschaften die vielen Möglichkeiten der Manipulation, des Mißbrauchs und der Veruntreuung von Überschüssen, die aus den Versicherungs- und Sparanteilen der Prämien entstehen. Hierzu ein Branchenexperte in einem Gespräch mit dem Journalisten Dieter Kampe, über dessen Bericht in der Zeitschrift "Transatlantik" man schmunzeln könnte, wenn die Offenbarungen nicht so erschreckend wären:
"Den Abgrund von Zahlenschieberei erläuterte mir Karl Upphoff, der bei einer der großen Versicherungsgesellschaften als Mathematiker arbeitet (und weil er das auch weiterhin möchte, sei ihm hier gestattet, unter einem Künstlernamen aufzutreten). Karl ist seit acht Jahren im Geschäft und wundert sich schon seit langem über gar nichts mehr. Stories könne er mir erzählen, hatte er mal gesagt.
Jetzt durfte er loslegen, mir fehlten noch etliche Mosaiksteinchen für das Kolossalgemälde. 'Jedes Unternehmen', beginnt er, 'muß dem Bundesaufsichtsamt regelmäßig Geschäftsdaten liefern. Die wollen sehen, ob da alles so läuft, daß wir nicht eines Tages im Hemd dastehen und den Kunden nichts mehr auszahlen können. Und dann natürlich die Gewinne, das ist die andere Seite. Bei Leben müssen ja mindestens 90 Prozent der Überschüsse ausgeschüttet werden. Wollen sie halt wissen, ob das auch geschieht.'
Und geschieht das? Er grinst. 'Glaubst du ans Christkind? Natürlich steht das auf dem Papier, daß die Firma irgendwas über 90 Prozent ausschüttet - aber 90 Prozent von was? Da hat der liebe Gott noch ein paar Rechner davorgestellt, ehe das entschieden wird! Das Amt guckt, ob die Überschüsse nicht in Wahrheit höher sind. Deshalb läßt es sich vorrechnen, wie die Gewinne entstehen, wie sich Verwaltungskosten und Abschlußkosten entwickeln und so. Kriegen sie auch alles, aber erst nach reichlicher Sichtung und Bearbeitung. Daran knackt die mathematische Abteilung. Wir drehen und wenden das so lange, bis es dem Vorstand genehm ist.'
Manipulation, Zauberei oder Fälschung? - 'Nix da, alles ganz reell, wir halten uns ganz streng an die Vorschriften und die genehmigten Schlüssel vom Aufsichtsamt. Wir nutzen nur die Spielräume.' - Was für Schlüssel, welche Spielräume? - 'Wenn wir die Daten über die Gewinne aus Kapitalanlagen reinkriegen, dann sind das ja Gesamtergebnisse, ohne daß dabei genau erkennbar ist, welche Kapitalanlage aus den Beiträgen welcher Versicherungssparte stammt. Will man die Gewinne den einzelnen Geschäftsbereichen zuordnen, braucht man einen Schlüssel. Das sind riesige mathematische Formeln, die schon vorher mit dem Geschäftsplan vom Aufsichtsamt genehmigt wurden. Und streng nach diesen Schlüsseln berechnen wir die Überschüsse pro Sparte.' - Wo liegt der Clou? - 'Die Schlüssel sind schon so angelegt, daß große Teile der Gewinne auf Sparten umgelenkt werden können, wo nicht ausgeschüttet werden muß. Das ist aber nur der erste Schritt. Schlüssel gibt's auch für die Zurechnung der Verwaltungs- und Abschlußkosten auf die jeweiligen Sparten. Da kann man die Kosten natürlich hauptsächlich da ansiedeln, wo's den Überschuß drückt. Auch die Werbungskosten, was wir Wettbewerbskosten nennen, die die Firma insgesamt ausgibt, können dort belastend geltend gemacht werden, so's was bringt.'
Spielraum ist also vorhanden, wie wird er genutzt? - 'Letztes Jahr haben wir die Gewinn- und Verlustrechnung für die ... gemacht, kriegten wir 500.000 Mark Überschuß raus. Hat der Finanzvorstand 'nen Tobsuchtsanfall gekriegt. Wollte er eben nicht haben. Hätten ja 90 Prozent in die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen gehen müssen. Haben wir also die Ochsentour noch mal gemacht. Und siehe da, mit denselben Schlüsseln sind wir auf 1,2 Millionen Verlust gekommen. Mathematisch war beides richtig, aber erwünscht war eben nur das eine Ergebnis. Er gab dann noch ein kurzes Zwischenspiel, weil der Verkaufstyp aus dem Vorstand reinschneite und rumbrüllte, wir sollten den Scheiß noch mal machen, das könne doch nicht sein, da müsse doch zumindest etwas Gewinn rauszuholen sein. Der will ja gut dastehen, um besser verkaufen zu können. War aber nichts zu holen, die Mathematikabteilung untersteht nun mal dem Finanzvorstand.' -
Und das Aufsichtsamt hat das geschluckt? - 'Wir sind doch keine Anfänger. Wenn die großen Entwicklungslinien passen, sind die schon zufrieden.' - Seiner Mimik nach ist das Aufsichtsamt kein ernstzunehmender Gegner. - 'Die sind doch einfach überfordert. Weißt du, wie die Brocken aussehen, die wir denen auf den Tisch legen? Das sind 100 bis 150 Seiten randvoll mit Zahlen und Formeln; da hat bei uns ein Team von vier Leuten zwei Monate dran geackert, hat das vorwärts und rückwärts gerechnet', er stockt kurz, lacht auf und sagt: 'Vor allem natürlich rückwärts, vom Ergebnis nach vorn! Jedenfalls kennen wir den Kram dann aus dem Effeff, die einzelnen Posten, mit denen die Schlüssel gefüllt werden. Und da gibt's eben Interpretationsmöglichkeiten, Gewichtungsspielraum, Verschiebemöglichkeiten. Und da sitzt dann in Berlin beim Aufsichtsamt ein Typ, der soll das in ein paar Tagen checken. Die kriegen doch Hunderte solcher Zahlenwälzer auf den Tisch, die haben da doch gar nicht die Möglichkeit, richtig einzusteigen.' - Karl entwickelt da einen Stolz, den ich schlecht nachvollziehen kann: Wettkämpfe zwischen Zahlenfreaks.
Fazit ist, daß mehr Kapital in den Versicherungsunternehmen bleibt, als den Kunden lieb ist, als das Amt erlaubt und als die Statistik ausweist. Was machen die Firmen damit? - 'Fressen werden sie's sicher nicht', meint Karl. Das ist nicht mehr sein Bier. Aber trotzdem eine offene Frage."
Im Grunde sind in diesem Interview alle Betrügereien und Manipulationen bis hin zum objektiven Tatbestand der Untreue angesprochen.
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Und im Oktober 1978 schrieb Capital: "Die Abrechnungen werden so gestaltet, daß viele gar nicht merken, wie die Versicherungen sich an ihrem Geld bereichern."
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Millionenverluste für Deutscher-Ring-Versicherte:
Ein Vorgang beim Deutschen Ring in Hamburg hat im Zusammenhang mit Manipulationen bei Vermögensanlagen einen unglaublichen Skandal aufgedeckt. Und wieder war Aufsichtsamtspräsident August Angerer beteiligt: Man sollte meinen, daß Lebensversicherungsunternehmen großes Interesse daran haben, mit ihren Geldanlagen den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen. Nicht so der Deutsche Ring. Der hatte seine Beteiligung an einer Konzerngesellschaft weit unter Wert verkauft. Der Grund läßt sich erahnen, wenn man weiß, wer die Käuferin war: die Basler Versicherungs-AG, die Mutter des Konzerns, zu dem der Deutsche Ring gehört. Die Zeitschrift Capital berichtete über diesen Deal im September 1987:
"Für 31 Millionen Mark kaufte die Basler Versicherungsgruppe ihrer Tochter Deutscher Ring Leben eine Sachversicherungsgesellschaft ab. Wie absurd der Preis für den gruppeninternen Deal ist, verdeutlichen die Faustregeln, die Allianz-Chef Wolfgang Schieren zur Bewertung von Versicherungsgesellschaften preisgab. 'Sie müssen in etwa immer eine Jahresprämie auf den Tisch legen, wenn Sie einen Versicherer kaufen wollen', weiß der Konzernschmied aus eigener Erfahrung. Im Klartext: Der Marktpreis einer Gesellschaft in der Größenordnung der von der Tochter an die Mutter verhökerten Sachversicherung des Deutschen Ring liegt nach dieser Faustregel eher bei 250 Millionen Mark als bei den aus der Schweiz gezahlten 31 Millionen Mark. Wäre in diesem Fall auch nur annähernd ein marktgerechter Preis gezahlt worden, hätte die matte Überschußbeteiligung des Hamburger Lebensversicherers aufpoliert werden können. Die Versicherungsaufsicht wußte von dem Deal, kannte den Preis und tat dennoch nichts für die Kunden." -
Es kommt aber noch schlimmer ! - Der "Deal" hat einen Gewinn von sechs Millionen Mark gebracht, an dem die Versicherten hätten beteiligt werden müssen. Denn der Wert der verkauften Gesellschaft stand mit nur 25 Millionen Mark zu Buche, so daß sich aus dem Verkauf für 31 Millionen Mark gegenüber dem Buchwert ein Überschuß von sechs Millionen Mark ergab. Doch hier bestand - wie sich aus einem Schreiben an den Aufsichtsamts-Präsidenten ergibt - bei der Basler der "Wunsch, diesen Buchgewinn als Sonderdividende an die Aktionäre auszuschütten." Und es heißt in dem Schreiben weiter: "Wir wären Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, dankbar, wenn sich über unseren Wunsch einer Sonderausschüttung Einvernehmen erzielen ließe." - Und was tut Präsident Angerer: Er erklärt seinen Untergebenen, er halte die Sonderdividende an die Holding "zwar optisch für verfehlt, weil die Versicherungsnehmer der Deutscher Ring Leben nicht an den Veräußerungsgewinnen beteiligt würden, aber rechtlich nicht für unzulässig". - Also gibt Angerer den "Dealern" bei der Basler und beim Deutschen Ring grünes Licht mit dem Ergebnis: Die Versicherten wurden nicht einmal an dem Überschuß von sechs Millionen Mark beteiligt.
Milliardenskandal - Jahrelange Uneinigkeit innerhalb der Staatsaufsicht um die Beteiligung der Versicherten an Milliardenüberschüssen
Jetzt aber das Tollste. Aufgeschreckt durch den Capital-Artikel schreibt das Bundesministerium der Finanzen an das Bundesaufsichtsamt: "Presseberichten entnehme ich, daß das Unternehmen Deutscher Ring Lebensversicherungs AG das Unternehmen Deutscher Ring Sachversicherungs-AG an die Basler Versicherungs-Gesellschaft verkauft habe. Ich bitte um Darstellung des Sachverhalts und seine Bewertung aus Ihrer Sicht." - Und der nun folgende Schriftwechsel deckt eine Ungeheuerlichkeit auf: Der verantwortliche Bundesminister der Finanzen und das ihm unterstellte Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen sind seit Jahren und möglicherweise seit Jahrzehnten völlig unterschiedlicher Meinung über Art und Umfang der Überschußbeteiligung von Lebensversicherten - ohne es gemerkt zu haben ! - Dabei sind mit dem Instrument der Überschußbeteiligung zu Zigmillionen Kapital-Lebensversicherungen die Erträge aus Hunderten von Milliarden Mark angesammelten Vermögen in jährlicher Zigmilliardenhöhe verteilt worden ! -
Das Bundesaufsichtsamt antwortet dem Ministerium: "Ebenso wie Erträge und Verluste aus Beteiligungen den Aktionären zuzurechnen sind, haben die Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Teilhabe an Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen des restlichen Vermögens eines Versicherungsunternehmens. Daher sieht das Bundesaufsichtsamt keinen Anlaß, Bedenken gegen den aufgrund eines Wertgutachtens ermittelten Kaufpreis zu erheben. Auch gegen die Ausschüttung des Veräußerungsgewinns an die Aktionäre ist aufsichtsrechtlich nichts einzuwenden."
Daraufhin der große Knall in Gestalt der Erwiderung des Bundesministers der Finanzen: "Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Angerer, Ich habe die Regeln über die Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung bisher so verstanden, daß die Versicherungsnehmer am G e s a m t ergebnis des Versicherers beteiligt werden, aus welchen Quellen es auch immer gespeist werde." - - - Es werden zahlreiche Belege für die Richtigkeit dieser Meinung aufgeführt. Und das Schreiben endet: "Ich bitte um ausführliche Stellungnahme."
Große Aufregung im Bundesaufsichtsamt. Denn - was außerhalb des Amtes noch keiner wußte - die Abteilung VI hatte das Wertgutachten, das Grundlage für die Vermögensverschiebung zwischen Deutscher Ring und Basler war, in einer Stellungnahme "zerrissen". Nachstehend Auszüge aus der Stellungnahme des Abteilungspräsidenten: "An der Ermittlung des Ertragswertes von nur 31 Millionen Mark sind Zweifel angebracht: Es ist unverständlich, warum hohe Provisionsbelastungen ... eingeflossen sind. Noch unverständlicher erscheint die Prognose ... in der Hausratversicherung. Die Art und Weise, wie die ... Schwankungsrückstellungen behandelt wurden, ist mehr als unbefriedigend ... sachlich in keiner Weise zu rechtfertigen ... und fragwürdig, und die Behauptung, daß ein überdurchschnittlicher Reservebetrag erforderlich wird, schlichtweg falsch. Selbst unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten kann der ermittelte Unternehmenswert von 31 Millionen Mark nicht akzeptiert werden." - Die Abteilung VI kommt - "selbst bei vorsichtiger Schätzung" auf einen Unternehmenswert von mindestens 66 Millionen Mark. Bei einer "durchaus auch zu rechtfertigenden" anderen Berechnung "ergäbe sich ein noch höherer Unternehmenswert." -
Aber was schreibt der Pressesprecher des Bundesaufsichtsamtes nach diesem Verriß an den Redakteur Dr. Wolff von der Zeitschrift "Capital": "Das Amt hat keinen Anlaß, das Wertgutachten der Deutschen Treuhand anzuzweifeln." - Also ist die Aufregung verständlich, die die überraschende Nachfrage des Ministeriums auslöste. Die Abteilung V erarbeitet einen Vermerk, der zu dem Ergebnis kommt: "Wenn der Deutscher Ring Leben ein höherer Kaufpreis von 66 Millionnen Mark zugeflossen wäre, hätten die Versicherungsnehmer 7,8 Millionen Mark mehr erhalten können. Deshalb kann zusammenfassend festgestellt werden, daß die Versicherungsnehmer nicht u n a n g e m e s s e n benachteiligt wurden." -
Das Aufsichtsamt bestätigt also selbst, daß bei einem Verkauf zu dem - von der Abteilung VI ermittelten - Mindestpreis von 66 Millionen Mark eine Benachteiligung der Versicherten des Deutschen Ring in Höhe von "7,8 Millionen Mark" stattgefunden hat. Diese Vermögensbenachteiligung versucht das Amt als nicht "unangemessen", also als angemessen, darzustellen - was immer darunter verstanden werden soll. Es ist nicht bekannt, daß das Strafgesetzbuch Untergrenzen für Veruntreuungen festgelegt hat, und daß bei Unterschreitung dieses Schwellenwertes ein Täter strafbar bleiben soll. Außerdem wurden bei den Berechnungen schlimme Fehler gemacht. Tatsächlich hätten die Deutscher-Ring-Versicherten bei einem Verkauf zum Mindestpreis von 66 Millionen Mark eine um etwa 25 Millionen Mark höhere Überschußbeteiligung erhalten. Vermutlich ist der Vermögensschaden aber noch höher; denn nach Expertenschätzungen ist die Deutscher Ring Sachversicherungs-AG etwa 200 Millionen Mark wert gewesen.
In diesem - selbst verschuldeten - Dilemma entwirft die Abteilung V des Aufsichtsamtes ein Schreiben an den Bundesminister der Finanzen und legt diesen Entwurf anderen Abteilungen vor mit der Bitte um Mitteilung, ob der Entwurf mitunterzeichnet werde. Der Präsident der Abteilung I, Gottfried Claus, erklärt sich zur Mit-Unterzeichnung bereit, weist aber darauf hin, "daß die Stellungnahme die Frage des Bundesministers der Finanzen eigentlich nicht beantwortet. Die Rechtsauffassung des Amtes wird lediglich wiederholt, aber nicht begründet." - Und so sieht am Ende das vom BAV-Präsidenten Angerer unterzeichnete Schreiben an den Bundesminister der Finanzen aus:
"Die für Lebensversicherungsunternehmen bestehenden Regeln für die Überschußermittlung und -verteilung sind unverändert gültig. Die Geschäftspläne sämtlicher unter Bundesaufsicht stehender Lebensversicherer sehen vor, daß mindestens 90% der erzielten Rohüberschüsse für die Versicherungsnehmer zu verwenden sind. Unbeschadet der von mir vertretenen Auffassung, daß Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an anderen Unternehmen aus Eigenkapital zu finanzieren sind, zum restlichen Vermögen gehören und Gewinne aus den Beteiligungen demzufolge den Aktionären gebühren, denen auch Verluste aus Beteiligungen anzulasten sind, ist für den vorliegenden Fall festzustellen: Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG hat im Geschäftsjahr 1986 einen Rohüberschuß einschließlich des Gewinns aus der Beteiligungsveräußerung erzielt, der zu 97,4% für die Versicherungsnehmer und im übrigen für Rücklagenbildung und Aktionärdividende verwendet wurde. Insoweit haben die Versicherungsnehmer weit mehr als den geschäftsplanmäßigen Mindestanteil am Überschuß erhalten. Die Interessen der Versicherungsnehmer sind demzufolge durch die Veräußerung der Beteiligung an Deutscher Ring Sach und die Ausschüttung einer Sonderdividende an die Aktionäre nicht beeinträchtigt worden." - BAV-Präsident Angerer will also nicht begreifen, daß 97 Pfennige von einer Mark auch nur 97 Prozent sind - daß es also schon darauf ankommt, ob zum Beispiel 220 Millionen Mark aus dem Verkauf einer Beteiligung in die Bezugsgröße für die 97 oder 95 Prozent eingerechnet werden oder nicht. 95 Prozent von 220 Millionen Mark sind nämlich mehr als 97 Prozent von einer Mark ! - (Siehe auch Seite XX) Jedenfalls wurden mit dem Präsidentenschreiben die Akten "Deutscher Ring" in allen Fachabteilungen des Aufsichtsamtes geschlossen.
Und noch einmal Seite 22
Herr Angerer ist jedenfalls seit 1989 nicht mehr Aufsichtsamtspräsident, sondern "Versicherungsprofessor" und Aufsichtsratsmitglied eines Versicherungsunternehmens und tätig für eine Zeitschrift, die ein Verlag herausgibt, der der Branche gehört. Das zeigt: Angerer hat sich durch seinen Aufsichts-Stil bei der Branche nicht unbeliebt gemacht.
Seite 101
Veruntreuung von Versichertengeld auf dem Verschiebebahnhof Rückversicherung
Die Zeitschrift "Capital" beschreibt im Januar 1984, wie das geht: "Taschenspielerei - Autofahrer müssen derzeit zu hohe Haftpflichtprämien zahlen. Mit diesem Geld subventioniert die Assekuranz die Feuerpolicen der Großindustrie: ein diskreter und auf verschlungenen Wegen gemanagter Vermögenstransfer. Machen die Gesellschaften bei den vom Staat genehmigten Haftpflichtprämien mehr als drei Prozent Gewinn, müssen sie den Überschuß laut Vorschrift als Beitragsrückerstattung den Kunden vergüten. Damit will der Staat die Autofahrer vor ungerechtfertigt hohen Prämien schützen. Ein lobenswerter Vorsatz. Doch die Assekuranz hat ihn inzwischen durchlöchert. Als die Autoversicherer in den letzten Jahren hohe Gewinne verbuchten, mochten nicht alle Gesellschaften den vollen Überschuß in den Bilanzen vorzeigen. Um die Gewinne zu verlagern, bedienten sie sich einer Art Taschenspielertrick, der nur mit Hilfe der sogenannten Rückversicherer funktioniert."
Seite 102
Betrug und falsche Zahlen: Aufwendungen für Versicherungsfälle
Ein weiterer Betrug sind die "Versicherungsleistungen". Zunächst einmal ist es betrügerisch, diese als Aufwendungen zu bezeichnen und als Kosten in eine Gewinn- und Verlustrechnung zu übernehmen. Das Auszahlen von Treuhandgeld kann einem Versicherungsunternehmen niemals Kosten bereiten - außer Bearbeitungskosten für die Auszahlung. Keine Bank würde auf die Idee kommen, Kunden-Überweisungen oder Auszahlungen an Kunden als Kosten der Bank zu verbuchen. So sind auch Schadenzahlungen keine Kosten, weil Versicherungsleistungen lediglich eine Umverteilung der von den Versicherten bereitgestellten Gelder bewirken. Der Grund für die falsche Verbuchung bei den Versicherungsunternehmen ist einfach: Wenn Prämien wie Preise und Versicherungsleistungen wie Kosten verbucht werden, können die verbleibenden Überschüsse als Unternehmensgewinn vereinnahmt werden.
Tatsächlich müßten Versicherungsleistungen aus einem Sondervermögen entnommen werden, das aus den Versicherungs- und Sparanteilen der Prämien gebildet werden müßte. Dieses Sondervermögen gibt es aber bei Versicherungs-Aktiengesellschaften nicht, obwohl andere Kapitalanlagegessellschaften gesetzlich gewzungen sind, aus den ihnen anvertrauten Kundengeldern ein solches - vom Unternehmenskapital abgetrenntes - Sondervermögen zu bilden.
Ist schon die Behandlung der Versicherungsleistungen als Kosten ein Betrug, so werden in diesem Rechnungsposten die tatsächlich erbrachten Auszahlungen für Versicherungsfälle noch nicht einmal wahrheitsgemäß angegeben. Hier wird wieder einmal kräftig miteinander vermengt, nämlich Schadenzahlungen mit Schadenregulierungskosten und das Ganze dann auch noch mit sogenannten Schadenreserven. Das Ergebnis: Bei keinem Versicherungsunternehmen lassen sich die tatsächlich ausgezahlten Versicherungsleistungen feststellen.
Wie die als Aufwendungen verbuchten Schadenreserven gebildet werden, habe ich selbst als Werkstudent und Referendar in mehreren Schadenabteilungen von Versicherungsunternehmen erlebt. Da bekommen die Sachbearbeiter am Jahresende die Akten der noch nicht erledigten Fälle auf den Tisch mit der Aufforderung: "Nun reserviert 'mal schön!" - Was soviel heißt wie: Schätzt 'mal, was im Einzelfall noch als mögliche Schadenzahlung auf die Gesellschaft zukommen könnte. Dabei wird die Devise ausgegeben: "Ob eine Versicherungsleistung überhaupt in Frage kommt oder nicht, möglichst immer hohe Beträge als Reserven ansetzen." - Dienstbeflissen und gehorsam setzen sich dann die Sachbearbeiter hin und reservieren für einzelne Fälle Tausende von Mark, obwohl überhaupt keine Versicherungsleistungen mehr zu erwarten sind. Am Ende werden alle Schadenreserven zusammengerechnet und gehen als Millionenbetrag in die sogenannten "Aufwendungen für Versicherungsfälle" ein, obwohl noch kein Pfennig bezahlt worden ist und in den meisten Fällen nichts oder weitaus weniger als reserviert ausgezahlt wird. Übrig bleiben also Millionen als Spielgeld für die Gesellschaften - wie eine Ausgabe verbucht, aber nicht ausgegeben.
Genauso wie die ausgewiesenen Versicherungsleistungen ein Schwindel sind, sind auch die ständig publizierten Schadenquoten ein Betrug, weil hier mit Zahlen jongliert wird, die vorne und hinten nicht stimmen. Manche Gesellschaften schaffen es sogar, Schadenquoten von über 100 Prozent zu fabrizieren, was natürlich das Mitleid der Versicherten mit der "armen" Gesellschaft erregen und das Bundesaufsichtsamt zur Genehmigung noch höherer Prämien veranlassen soll. Trotz Schadenquoten von über 100 Prozent machen die Gesellschaften aber immer noch satte Gewinne, weil einmal die Schadenaufwendungen keine tatsächlichen Auszahlungen sind und weil zum anderen bei der Errechnung der Schadenquote die Erträge aus den Reserven und anderen Rückstellungen nicht berücksichtigt werden.
Ein Beispiel: Eine Gesellschaft hat eine Million Mark an Beiträgen eingenommen und 600.000 Mark an Schadenzahlungen erbracht. Die Regulierungsaufwendungen betragen 100.000 Mark. Und als Reserven werden 300.000 Mark angesetzt. Nach der derzeit praktizierten Methode ergibt sich eine Schadenquote von 100 Prozent: eine Million Mark an Beiträgen und eine Million Mark an Aufwendungen für Versicherungsfälle (Auszahlungen, Reserven und Regulierungsaufwendungen). Ein glatter Betrug, denn die Schadenquote ist nicht einmal - wie es zunächst scheint - 60 Prozent. Die Gesellschaft hatte nämlich aus Reserven und Rückstellungen weitere 100.000 Mark an Einnahmen. Rechnet man diese Erträge und die Beitragseinnahmen zusammen, ergeben sich Einnahmen von mehr als eine Million Mark. Und setzt man die Gesamteinnahmen von 1,1 Millionen Mark in Relation zu den tatsächlichen Schadenzahlungen von 600.000 Mark, so ist die wirkliche Schadenquote etwa 55 Prozent.
Seite 107
Betrug und Untreue bei den Aufwendungen für Beitragsrückerstattung - Milliardenverluste der Versicherten
Wie sagte noch unser Bilanzfriseur Karl Upphoff in seinem oben wiedergegebenen Interview: Bei der Lebensversicherung müßten ja mindestens 90 Prozent der Überschüsse ausgeschüttet werden. - Und geschieht das? - Upphoff grinste: "Glaubst du ans Christkind? Natürlich steht das auf dem Papier, daß die Firma irgendwas über 90 Prozent ausschüttet - aber 90 Prozent von was? Da hat der liebe Gott noch ein paar Rechner davorgestellt, ehe das entschieden wird!" - Und Karl Upphoff offenbart dann auch, daß hier "vorwärts und rückwärts gerechnet wird, vor allem natürlich rückwärts, vom Ergebnis nach vorn!" -
Das "Rückwärtsrechnen, vom Ergebnis nach vorn" ist der springende Punkt der Beitragsrückerstattungen, die aus Prämienüberschüssen entstehen. Zuerst bestimmt der Unternehmensvorstand nämlich, inwieweit die Überschüsse aus dem Versicherungs- und Sparbereich zum Ausgleich von Verlusten im Dienstleistungsbereich herangezogen werden sollen und wieviel Gewinne die Gesellschaft aus den restlichen Überschüssen beschließen will. Und erst dann wird der Überschuß-Rest den Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung zugewiesen. Und dort wird das Versichertengeld so lange wie möglich behalten, damit es weitere Erträge bringt und über alles Geld weiterhin quasi beliebig verfügt werden kann.
So schrieb die Zeitschrift "Capital" im Januar 1986: "Es gibt zwei Möglichkeiten der Manipulation: Auf heute fällige Verträge wird zuwenig gezahlt, zu hohe Versprechungen für diejenigen, die neu abschließen. So ist das System nun einmal angelegt. Schwindel dieser Art ist erlaubt."
„Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" – Tatort für die Veruntreuung von Milliarden zum Ausgleich von Kostenüberschreitungen
Aber gehen wir weiter in der Gewinn- und Verlustrechnung und betrachten wir uns die angeblichen "Kosten für den Versicherungsbetrieb". Die Kosten eines Betriebes und seine Leistung stehen in enger wechselseitiger Beziehung. Die Leistung stellt nämlich den natürlichen Gegenwert zu den Kosten dar. Also ist auch für die Kosten einer Versicherungs-Aktiengesellschaft von wesentlicher Bedeutung, was die organische Unternehmensleistung ist. Diese Frage wurde inzwischen beantwortet und ausführlich begründet: Versicherungs-Aktiengesellschaften erbringen Dienstleistungen. Danach ist die Bezeichnung "Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" falsch, weil ein Versicherungsunternehmen keine Versicherungen produziert. Richtig muß es heißen "Aufwendungen für den Dienstleistungsbetrieb".
Ist schon die Bezeichnung dieser Position falsch, gibt sie auch noch - wie die Position "Aufwendungen für Versicherungsfälle" - keine wahren Auskünfte. Die tatsächlichen Kosten eines Versicherungs-Dienstleistungsbetriebes sind in vielen Positionen über die gesamte Gewinn- und Verlustrechnung verteilt und versteckt.
Seite 116
Die Deutsche Ring Lebensversicherungs AG hat nach außen stets verkündet: "Durch einen günstigeren Verlauf der Kosten, als kalkuliert, entstehen Gewinne. Die Gewinne fließen fast in voller Höhe an die Versicherten in Form von Überschußanteilen." Dabei ist in den Geschäftsberichten des Unternehmens die wiederkehrende Formulierung zu lesen: "Die Kosten für den Abschluß von Versicherungsverträgen und für die Verwaltung lagen insgesamt höher als die in die Tarife einkalkulierten Beträge." Wie die Verluste ausgeglichen wurden, ergibt sich aus einem Nebensatz in den ebenfalls wiederkehrenden Ausführungen in Geschäftsberichten zu den Kapitalerträgen: "Die Erträge aus den Kapitalanlagen waren höher als die Sätze, die der Beitragskalkulation zugrundeliegen. Sie stehen, soweit sie nicht zusätzlich für die Abdeckung von Kosten benötigt werden, unseren Versicherungsnehmern zur Verfügung." - Also nur soweit mit den Erträgen aus Versichertengeld keine Kostenüberschreitungen ausgeglichen wurden, kommen diese den Versicherten zugute.
Während in allen anderen Wirtschaftszweigen Kostenüberschreitungen und Mißmanagement zu Verlusten führen, wird diese Nebenwirkung von Wettbewerb und Preisangabe bei Lebensversicherungsunternehmen nicht erreicht - eben weil kein Preis für die Dienstleistungen angegeben wird. So sind Überschüsse der Versicherten ein nie versiegendes und kaum auszuschöpfendes Reservoir, das automatisch und nach außen unbemerkt unternehmerische Verluste mit Versichertengeld ausgleicht. Seit 1982 ist dieser gravierende Systemfehler in der bereits mehrfach erwähnten Bundestags-Drucksache dokumentiert. Bis heute ist nichts Vernünftiges unternommen worden, um den Mißstand zu beseitigen.
Seite 117
Der Aufsichtsbeamte Gottfried Claus hat schon vor Jahren festgestellt, daß es "eigentlich kein Regulativ gibt, das Versicherungsunternehmen zwingt, ihre Kosten in Grenzen zu halten".
Seite 118
Wie Versicherungsunternehmen mit Versichertengeld ihre Kostenüberschreitungen und unternehmerischen Verluste ausgleichen, beschreibt die Zeitschrift "Capital" im Oktober 1979 und Februar 1983: "Etliche Versicherungsgesellschaften wirtschaften mit dem Geld auf merkwürdige Art und Weise. Sie machen es sich einfach. Übersteigen ihre Kosten die zuvor kalkulierte Höhe, dann nehmen sie das zusätzliche Geld aus den Überschüssen. Das aber sind Beträge, die eigentlich den Versicherten zustehen. Presseberichte über einen Gesamtverlust von 30 Millionen Mark hat der Deutsche Ring bisher nicht dementiert. Es können ebensogut auch 50 Millionen Mark, und damit fast das Doppelte des Eigenkapitals, gewesen sein. Für diesen immensen Schaden sind nicht etwa die Eigentümer aufgekommen. Der Industrielle Oetker und die Vereins- und Westbank kassierten ungerührt die unveränderte Dividende von jeweils 14 Prozent, so als wäre nichts geschehen. Für die Verluste mußten ganz allein die Versicherten geradestehen. Das schafften die Eigentümer mit einem Trick. Aus dem stattlichen Treuhandvermögen der Gesellschaft verkauften sie Werte, deren Marktpreis höher war als der Ansatz in den Büchern. Auf diese Weise erzielte der Deutsche Ring in den letzten beiden Jahren mehr als 50 Millionen Mark sogenannte Buchgewinne. Das ist zwar nicht gesetzeswidrig, aber keineswegs die Art des feinen Mannes."
Seite 120
Milliardenverschwendungen bei der Versicherungsvermittlung
Eine Aktiengesellschaft, die sich Prämienüberschüsse als Gewinne einstecken kann und die ohne Angabe eines Preises für seine eigentlichen Dienstleistungen so viel Kosten machen kann, wie sie will, wird natürlich ein aufwendiges Vertriebssystem aufbauen. Die Devise skrupelloser Manager ist also ganz einfach: Die Intransparenz der Versicherung, die Unwissenheit der Bürger und ihr Vertrauen auf die Staatsaufsicht ausnutzen und durch Imagewerbung und Heerscharen von Vertretern und Drückern völlig überteuerte Prämien bei den ahnungslosen Verbrauchern durchsetzen. Trotz gewaltiger Kostenverschwendungen bleiben dann immer noch satte Gewinne übrig.
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Unwissenheit der Bürger über Versicherungen – der billigste Rohstoff, aus dem Geld gemacht werden kann
Der "Erfolg" der skrupellosen Strategien und Geschäfte von Versicherungs-Aktiengesellschaften und ihrer geknebelten Vertreter steht und fällt mit dem Wissen der Bürger und auch der in unserem Lande Verantwortlichen um die tatsächlichen Vorgänge in diesem Bereich. In einer Geheimstudie der USA-Lebensversicherer wurde schon vor vielen Jahren festgestellt, daß die Branche auf einem "selbstzerstörerischen Weg" sei und das Überleben der Kapital-Lebensversicherung von der Unwissenheit der Bürger über die schlechte Rendite auch im Hinblick auf die Inflation abhinge. Inzwischen ist die Kapital-Lebensversicherung mit einer vermengten Prämie in den USA gestorben. Auch der ehemalige Generaldirektor der Allianz Lebensversicherung ahnte Schlimmes und sprach davon, daß sich die Lebensversicherung hierzulande möglicherweise auf einem "Weg vom Paradies in die Hölle" befände. Unwissenheit ist also die lebensnotwendige Geschäftsgrundlage der Versicherungs-Aktiengesellschaften. Und so wird alles, was mit Versicherung zusammenhängt, zu einem reinen Informationskampf, wobei leider auch wieder das Geld der Versicherten in den Händen der Unternehmen eine große Rolle spielt. Man denke an bestellte Gutachten und die mehreren Hundertmillionen Mark der Versicherungsbranche für Werbung und Anzeigen in Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen. Hierzu das US-Magazin "Multinational Monitor": "Die größte Ironie ist, daß die gewaltige Lobby und Propaganda der Versicherungsgesellschaften von den Versicherten bezahlt wird."
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In einer Bundestagsanhörung im Frühjahr 1990 sprachen sich alle Beteiligten – außer der Branche und den schweigenden Politikern – gegen die Zehnjahresverträge aus. Professor Markert vom Bundeskartellamt beschwor die Bundestagsabgeordneten – auch im Namen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen: „Machen Sie um Gottes willen nicht so einen faulen Kompromiß, sondern wählen Sie die klare Lösung, die von der EG vorgegeben ist.“ – Also ein uneingeschränktes Kündigungsrecht nach spätestens drei Jahren! – Aber die Mehrheit der Abgeordneten entschied sich für den Erhalt der Zehnjahresverträge. Und dafür gibt es unter den ausführlich dargestellten Umständen nur zwei Gründe: Ahnungslosigkeit oder Korruption! – Und das ist so und so ein Skandal, vor allem weil die unkündbaren Zehnjahresverträge die Ursache für Milliardenverluste der Bundesbürger sind. Andererseits sind sie der Lebensnerv der großen Aktiengesellschaften, die sich den Erhalt dieses Knebelungsinstruments als Grundlage für ihre teuren Vertriebsorganisationen gerne einige Millionen kosten lassen, wenn’s sein muß.
Hierzu ein Blick über den Zahn nach Frankreich: „Die regelmäßige Vertragsdauer beträgt ab 1. Juli 1990 ein Jahr. Zwei Monate vor Ablauf der Jahresfrist können sowohl der Versicherer als auch der Versicherte den Vertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt auch für Altverträge.“ – So ein Aufsatz in der „Beilage Ausland“ zur Zeitschrift Versicherungsrecht im Juli 1990. Dagegen sind die Verhältnisse in der Bundesrepublik geradezu mittelalterlich! – Im Jahre 1993 hat das Bundesjustizministerium allerdings einen neuen Entwurf zu § 8 des Versicherungsvertrags-Gesetzes vorgelegt. Diese sieht vor: „Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten Jahres… gekündigt werden.“ Aber zum wiederholten Male ist die Branchenlobby in dieser Sache – „im Schutze der Dunkelheit“ (DIE ZEIT) – aktiv geworden. Der neue Entwurf wurde „auf Anweisung von oben“, also von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), wieder kassiert. Es bleibt alles beim Alten.
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Aufwendungen für Kapitalanlagen: So verschwinden Versichertenmilliarden in stillen Reserven
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Capital kommentierte diesen Vorgang im September 1988 so: "Versicherte skandalös enteignet. Um rund 350 Millionen Mark wurden die Versicherten des Deutschen Herold bei der Umstrukturierung der Gruppe geprellt. Die Versicherungsaufsicht spielte mit. Beim Umbuchen wurden keineswegs die gesamten Aktiva und Passiva übertragen, sondern nur rund 99 Prozent der Bilanz. Ein kleiner Rest blieb stehen. Als Vermögen der neuen Holding. Darunter auch einige Beteiligungen des alten lebensversicherers - ein prachtvolles Bündel, das nicht nur unter Freunden 350 Millionen Mark wert ist. Wären sie verkauft worden, hätten die Gewinne unter die Versicherten verteilt werden müssen. Jetzt sind sie raus aus diesem Topf, zur freien Verfügung der Herold-Aktionäre, ohne daß die Versicherten für den Substanzverlust auch nur mit einem Pfennig entschädigt wurden. Professor Dr. August Angerer stört es auch nicht, daß der Entzug wichtiger Beteiligungen nicht der erste Griff in die Tasche der Herold-Versicherten ist. 1982, 1983 und 1984 mußten diese gebeutelten Sparer bereits über 110 Millionen Mark für eine Schieflage des Herold-Rückversicherers opfern. Das Geld wurde mit freundlicher Genehmigung der deutschen Versicherungsaufsicht zu Lasten ihrer Gewinnbeteiligung gebucht. Vom Tragen der Verluste aus Beteiligungen durch die Aktionäre war seinerzeit noch nicht die Rede. Die Herold-Aktionäre kassierten weiter Dividende, die Kunden trugen die Verluste. Das Modell soll jetzt Schule machen. Versicherungsaufseher Angerer ebnet mit seiner merkwürdigen Auffassung den nächsten Aktionen à la Herold den Weg. Bleibt der selbstherrliche Aufsichtschef bei seiner Meinung, werden für die Lebensversicherten Milliardenverluste unausweichlich."
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Der Fall Raiffeisen und Volksbanken Lebensversicherung aG
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Jahresüberschuss – Versichertengeld am Ende seines Leidensweges
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Trotz mannigfacher Veruntreuung – im Jahresüberschuss erscheint ein Rest vom Versichertengeld
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Die Beteiligung der Versicherten am Jahresüberschuss
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Lügen um die Überschußbeteiligung
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Gewinne können aus Treuhandgeld beschlossen werden
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KAPITEL 6
Die mächtigen Versicherungs- Aktiengesellschaften - eine Allianz zur Ausbeutung der Versicherten
Auf die beschriebene Art und Weise haben insbesondere die großen deutschen Versicherungs-Aktiengesellschaften seit etwa hundert Jahren ein ganzes Volk mit doppelt und dreifach überteuerten Prämien regelrecht ausgebeutet, indem sie die Fehler des deutschen Versicherungswesens - die fehlende vermögensrechtliche Zuordnung der Versicherungsgelder, den fehlenden Wettbewerb und das falsche "deutsche Bilanzrecht" - skrupellos ausgenutzt und anvertraute Gelder für unsinnige Kostenverschwendungen und ungerechtfertigte Gewinne mißbraucht haben. Rechnet man diese Kostenverschwendungen und Gewinne einschließlich Zinsen über Jahrzehnte hoch, so haben die Deutschen und die gesamte Volkswirtschaft durch das falsch strukturierte Versicherungswesen Hunderte von Milliarden Mark verloren. Allein in 1990 könnte in der Bundesrepublik ein rationell funktionierendes Versicherungswesen mit zwanzig bis dreißig Milliarden Mark weniger an Prämien auskommen - bei besserem Versicherungsschutz für die Bundesbürger.
Die Ausbeutung wird nicht so recht deutlich, weil die Gesellschaften raffinierte Tricks anwenden, das veruntreute Versichertengeld beiseitezuschaffen. Weiter oben hatte ich bereits ausgeführt, daß die Dividenden auf Versicherungsaktien "Kleckerbeträge" sind. Woher die wirkliche Rendite kommt, hat Wolfgang Schieren als Generaldirektor der Allianz, der größten deutschen Versicherungs-Aktiengesellschaft, im Jahre 1979 einem unzufriedenen Allianz-Aktionär erklärt, der bei den extremen Allianz-Gewinnen eine höhere Dividende als zwanzig Prozent verlangte, so das Hauptversammlungs-Stenogramm: "Ihre letzte Frage nach der Dividende - eine höhere Dividende oder ein Bonus. Ich glaube, so darf man das nicht sehen. In Anlehnung an einen nicht unbekannten Buchtitel möchte ich meinen, 'es muß nicht immer Dividende sein'. Meine Damen und Herren, es wurde auch von den Bezugsrechten gesprochen, von den jungen Aktien, die kommen werden, und von der Rendite-Erwartung, die so beachtlich ist, daß Sie sich einmal als Anleger überlegen sollten, wo können Sie überhaupt eine solche Rendite erzielen." - Ein anderer Allianz-Aktionär, der hier besser durchblickte, konnte dem nur beipflichten: "Sie bieten uns hier eine Kapitalerhöhung an 3:1 zu 125 Mark. Meine Damen und Herren. Ich habe es ausgerechnet, es ist kein Problem, so etwas auszurechnen. Sie bieten uns eine Verzinsung von genau 12,5 Prozent an. Das ist eine Rendite, die Sie wohl niemals durch die Anlage von Rentenwerten erreichen können. Ich möchte Ihnen zum Schluß sagen: Lassen Sie ruhig die Araber, Iraner usw. an Mohammed glauben - wir glauben an die Allianz !" -
Im Jahre 1982 schrieb das Handelsblatt: "Allianz Leben - Zufrieden können auch die Aktionäre sein, obwohl ihnen für die HV 'nur' eine unveränderte Dividende von neun Mark je 50-DM-Aktie vorgeschlagen wird. Weit mehr bringt ihnen das Bezugsrecht einer zweistufigen Kapitalerhöhung um zunächst aus Gesellschaftsmitteln. Beim derzeitigen Kurs von 1.790 errechnen sich die Bezugsrechte auf insgesamt 390 DM." - Das sind mehr als zwanzig Prozent "Gewinn" pro Aktie ! - Neben diesen Dividenden und Bezugsrechten hat sich der Kurswert der Allianz-Leben-Aktie aber vom Tiefstand 728 im Jahre 1980 auf einen Höchststand von 1.995 im Jahre 1982 entwickelt. Und das entspricht einem zusätzlichem "Gewinn" von 150 Prozent in drei Jahren.
Dazu "manager magazin" im Jahre 1984: "Die gute Bedienung der Aktionäre hat Tradition und Raffinesse gleichermaßen: Von vier Kapitalerhöhungen in den vergangenen Jahren waren zwei gratis und zwei fast geschenkt. Eine neue Aktienausgabe, die jetzt ansteht, ist für die Begünstigten ebenfalls hochrentabel: Die Aktie, die an der Börse 3.599 Mark kostet, wird den Aktionären für 75 Mark zugeschoben. Über die Jahre errechnet sich für die Allianz-Aktien eine durchschnittliche Rendite von über 40 Prozent." Es heißt wirklich vierzig Prozent und nicht vier Prozent. Demgegenüber klingt die Aussage des Generaldirektors Arno Bäumer von der Allianz Leben in der ZEIT vom Februar 1983 wie ein Hohn: "Wir haben sehr viele kleine Sparer und sind verpflichtet, sie anständig zu bedienen." - Oder eine Werbung der Allianz-Leben "Sie brauchen sich um die Sicherheit Ihres Geldes keine Sorgen zu machen." - Man beachte: "Ihres" ist großgeschrieben ! - - -
Also lieber eine Allianz-Aktie als eine Allianz-Versicherungspolice ! - So errechneten "Capital" und "manager magazin" im Jahre 1984 übereinstimmend: Wer um 1970 herum als Aktionär bei der Allianz Leben 10.000 Mark einlegte, machte daraus in dreizehn Jahren einen Gewinn von fast 270.000 Mark, was einer jährlichen Rendite von etwa dreißig Prozent, in den letzten Jahren sogar von vierzig Prozent entsprach. Ein Lebensversicherter erzielte dagegen bei der Allianz während dieser Zeit Renditen von unter fünf Prozent für sein Lebensversicherungssparen.
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Allianz-Geschichte
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Allianz-Konzerntrennung - Milliarden beiseite geschafft
Ein Versicherungsmanager äußerte einmal im SPIEGEL: "Wenn das Geschäft so weiterläuft wie bisher, dann kommt uns das Geld bald zu den Ohren raus!" - Dieses Problem hatte auch Allianz-General Schieren. Allerdings unterlag die Beute der Allianz-Kriegszüge den Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichts-Gesetzes. Er konnte also mit den Allianz-Milliarden nicht machen, was er wollte. Da hatte der Schieren-Stab eine "geniale" Idee, um zwei bis fünf Milliarden Mark Versichertengeld der staatlichen Aufsicht und den Versicherten zu entziehen: Das Versicherungsaufsichts-Gesetz verbietet zwar das Verschenken von Vermögenswerten, die aus Versichertengeld entstanden sind. Es verbietet aber nicht das Verschenken von Versicherungskunden.
So verschenkte die Allianz Versicherungs-AG ihre Versicherten im Jahre 1985 an eine Konzerngesellschaft, die Secunda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die im selben Augenblick in Allianz-Versicherungs-AG umgetauft wurde. Man nannte das "Bestandsübertragung". Und hierfür schreibt das Gesetz lediglich vor, daß die alte Allianz auf die neue Allianz nur so viel Vermögen übertragen mußte, daß eine Mindestausstattung mit Eigenkapital für die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge (Solvabilität) gewährleistet war. Diese Voraussetzung erfüllte die alte Allianz natürlich mit links. So war das Ziel erreicht: Die alte Allianz war ohne ihre Versicherten keine Versicherungsgesellschaft mehr. Sie unterlag nicht mehr der staatlichen Versicherungsaufsicht. Bei ihr waren aber Milliardenwerte verblieben - Versichertengeld, für das die Kapitalanlagevorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes nun nicht mehr galten. So machte man aus der alten Allianz eine Allianz-Holding. Und verwirklicht war, was nach dem Gesetz verboten ist - eine Vermögensaussonderung. So erklärte "Allianz-General" Schieren Anfang 1985 einem SPIEGEL-Redakteur vor der Konzerntrennung ganz frech, "daß zwei Milliarden Mark der Aufsicht entzogen werden, wenn Sie so wollen".
Zeitungsberichten zufolge war der damalige Präsident des Bundesaufsichtsamtes, August Angerer, schon lange vorher in das Vorhaben der Allianz eingeweiht. Er signalisierte schon im Jahre 1984 - zum Beispiel im "Handelsblatt" - "Verständnis für die Pläne der Allianz", also zu einem Zeitpunkt, als seine Behörde eigentlich offiziell noch gar nicht mit der Umstrukturierung im Allianz-Konzern befaßt war. Angerer zeigte dagegen kein Verständnis für das Interesse der Versicherten an Beitragssenkungen oder Beitrasgrückerstattungen aus den gewaltigen Prämienüberschüssen der Allianz. Statt den Antrag durch die Beschlußkammer seines Amtes prüfen zu lassen, zog Präsident Angerer alle Kompetenzen an sich und genehmigte selbst und allein die Schein-Übertragung des Versicherungsbestandes zwischen der alten und neuen Allianz.
Und noch einmal Seite 22
Herr Angerer ist jedenfalls seit 1989 nicht mehr Aufsichtsamtspräsident, sondern "Versicherungsprofessor" und Aufsichtsratsmitglied eines Versicherungsunternehmens und tätig für eine Zeitschrift, die ein Verlag herausgibt, der der Branche gehört. Das zeigt: Angerer hat sich durch seinen Aufsichts-Stil bei der Branche nicht unbeliebt gemacht.
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Nach der gesetzwidrigen Kapitalaussonderung auf legalen Umwegen nutzte die Allianz-Holding - als Nicht-Versicherungsgesellschaft von allen Zwängen des Versicherungsaufsichts-Gesetzes und der Versicherungsaufsicht befreit - umgehend das ausgesonderte Kapital zur Auflösung darin enthaltener stiller Reserven.
So hat zum Beispiel im August 1990 die Süddeutsche Zeitung über den Kauf der amerikanischen Gesellschaft „Fireman’s Fund“ für 5,3 Milliarden Mark berichtet und dabei die Frage aufgeworfen „Wo hat die Allianz die Milliarden her?“
In dem Artikel heißt es dann: „Es kommt darauf an, wie man das Wesen des Versicherungsgeschäfts beurteilt. Das aber ist weder in der wissenschaftlichen Lehre noch in der Rechtsprechung eindeutig entschieden. So wird weiter der Streit darüber gehen, ob solche Milliarden dem Aktionärsbereich oder dem Versichertenbereich zuzurechnen seien.“
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„Die Macht der Allianz" - "Die Macht der Assekuranz"
Der ermordete Deutsche Bank-Chef, Alfred Herrhausen, hat einmal in der Diskussion um die "Macht der Banken" gesagt: "Die Macht der Banken wird weit überschätzt im Vergleich zu dem, was sich im Bereich der Assekuranz tut." - Tatsächlich ist der Lobbyismus der Assekuranz wesentlich effektiver als der anderer Finanzbranchen. Das sieht man allein schon an der Tatsache, daß Banken ihren Kunden bei einer langfristigen Geldanlage - zum Beispiel für eine zusätzliche Altersversorgung - nicht gleiche Steuervorteile wie bei der Kapital-Lebensversicherung bieten können. Ohne dieses einzigartige Privileg wären Kapital-Lebensversicherungen eine miserable und chancenlose langfristige Geldanlage.
Fassen wir zusammen: Mit dem Geld der Versicherten als "Kriegskasse" und mit "kriegerischer" Skrupellosigkeit haben die Allianz und ihre Schwester, die Münchener Rückversicherung, das bundesdeutsche Versicherungs-Unwesen geschaffen. Sie beherrschen die Verbände, diktieren das in der Bundesrepublik extrem hohe Prämienniveau und beeinflussen über Wissenschaft und Lobby Regierung, Staatsaufsicht und Rechtsprechung. Ohne die von den Politikern "erkauften" Rahmenbedingungen - wie die Steuervorteile, Zehnjahresverträge, ungeregelte Vermögensverhältnisse, falsche Rechnungslegung und eine blinde Staatsaufsicht - wäre der Siegeszug der Allianz unmöglich gewesen. Dem Generaldirektor der Allianz-Leben, Arnold Bäumer, meinte allerdings schon vor Jahren im "manager magazin": "Dieses Paradies ist womöglich auch der Weg in die Hölle."
Hätten wir im Versicherungswesen rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Verhältnisse, wäre vieles, was die Allianz getan hat, kriminell. Das müssen die Verantwortlichen eigentlich wissen. Und deshalb versuchen sie jetzt wohl auch, sich den Anschein von Wohltätern der Menschheit zu geben. So ließ sich die Allianz zum hundertjährigen Jubiläum im Beisein des Bundespräsidenten als "Wohltäter" feiern, indem sie mit dem objektiv veruntreuten Geld der Versicherten eine "Stiftung zum Schutz des Lebens in einer gesicherten Zukunft" eingerichtet hat. Das Handelsblatt bezeichnete die Allianz im Jahre 1990 als "Paradepferd der deutschen Wirtschaft" - Vielleicht ist sie doch nur ein Paradegeier mit dem Image einer Friedenstaube ?! -
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KAPITEL 7
Kapital-Lebensversicherungen - "legaler Betrug"
Bei den vielen Möglichkeiten der Verschwendung, des Mißbrauchs und der Veruntreuung von Versichertengeld über den Tatort "Gewinn- und Verlustrechnung" und bei der Skrupellosigkeit mancher Versicherungsmanager kann sich sicher jeder leicht vorstellen, welche katastrophalen Auswirkungen derartige Rahmenbedingungen auf die mit einem Sparvorgang verbundene Kapital-Lebensversicherung haben müssen.
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KAPITEL 8
Eine Branche ohne Wettbewerb Die bisherigen Ausführungen sollten eigentlich deutlich gemacht haben, daß im Versicherungswesen kein Wettbewerb herrschen kann. Es fehlen die wesentlichsten Voraussetzungen "Preisangabe" und "Leistungsbeschreibung". Und wo der Verbraucher keine Preise und Leistungen vergleichen kann, kann es unmöglich Wettbewerb geben.
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KAPITEL 9
Die Staatsaufsicht – um das Wohl der Branche besorgt. Im Interesse der Versicherten?
Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, daß das bundesdeutsche Versicherungswesen eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb ist. Ein verfassungswidriges System ! - Weil die Prämie nicht aufgeteilt ist, können die Versicherungsgelder nicht vermögensrechtlich zugeordnet werden. Ein Unding in einem Rechtsstaat ! - Scheinbar herrenlose Gelder können von den Versicherungsunternehmen für Kostenverschwendungen mißbraucht und durch mannigfache Manipulationen veruntreut werden. Eigentlich kriminell ! - ... wenn es da nicht eine staatliche Versicherungsaufsicht geben würde. Genau diese Gefahren haben die Verantwortlichen zur Jahrhundertwende schon gesehen, als sie in die Motive und Begründungen zur Schaffung einer staatlichen Versicherungsaufsicht und eines Versicherungsaufsichts-Gesetzes geschrieben haben:
"Dem Entwurf liegt die Auffassung zugrunde, daß das öffentliche Interesse an einer gedeihlichen und soliden Entwicklung des Versicherungswesens in besonders hohem Grade beteiligt ist und dem Staat die Pflicht besonderer Fürsorge auf diesem Gebiet auferlegt. Maßgebend hierfür ist insbesondere einerseits die Rücksicht auf die große volkswirtschaftliche, soziale und ethische Bedeutung des Versicherungswesens, andererseits auf die Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls, die von einem Mißbrauch des Versicherungswesens droht und um so näher liegt, als auf diesem Gebiete selbst der sorgsame und verständige Bürger ohne Hilfe von anderer Seite zu eigener Beurteilung regelmäßig nicht imstande ist. Bei langfristigen Versicherungen vertraut der Versicherungsnehmer seine oft nur unter den empfindlichsten Entbehrungen erzielten Ersparnisse der Anstalt in der Zuversicht an, daß redlich dem Versicherungszweck geschaltet wird. Es ist nicht bloß die Höhe der dem Versicherungszweck gewidmeten Summen, welche die wichtige Rolle des Versicherungswesens bedingt. Dazu kommt, daß der Versicherungsbetrieb mehr als irgendein anderer Wirtschaftszweig auf das Vertrauen der Bevölkerung angewiesen ist. Der Staat hat ein lebhaftes Interesse daran, dieses Vertrauen zu schützen. Wird dieses Vertrauen getäuscht, so leidet das gesamte Versicherungswesen empfindliche Einbuße an Vertrauen. Darunter hat dann auch die Bevölkerung zu leiden, welche sich dann einschüchtern und davon abhalten läßt, die Vorteile der Versicherung sich nutzbar zu machen. Daß der einzelne in der Lage wäre, sich durch umsichtige Prüfung ein zutreffendes Urteil darüber zu bilden, welcher Unternehmung er sein Vertrauen schenken dürfe, läßt sich im allgemeinen nicht annehmen."
Bis heute wurden aber die Aufgaben der staatlichen Regulierung und Kontrolle im Versicherungsaufsichts-Gesetz nicht konkretisiert, sondern die Aufsichtsbehörde soll - so die Generalklausel des Gesetzes - Mißstände zum Nachteil der Versicherten verhindern oder beseitigen. Nun ist allgemein bekannt, welche Probleme Behörden und Beamte haben, wenn ihnen nicht genau gesagt wird, was sie eigentlich tun sollen. Das wurde zum Beispiel an einer Auseinandersetzung zu Beginn der achtziger Jahre deutlich, als der leitende Aufsichtsbeamte Gottfried Claus die miserable Überschußbeteiligung mancher Lebensversicherungsunternehmen beklagte, aber meinte, "die dem Amt zur Verfügung stehenden Mittel reichten nicht aus, um die Belange der Versicherten zu wahren". Prof. Diederich vom Wirtschaftsforschungsinstitut Mainz konterte in seinem für die Bundesregierung erstellten Gutachten im Jahre 1982 - prompt und richtig: "Es ist unverständlich und aus verbraucherpolitischer Sicht zu beanstanden, daß die dem Bundesaufsichtsamt zur Verfügung stehenden Eingriffsmittel nicht eingesetzt wurden, um Mißstände zu beheben. Der Meinung, die bestehenden Eingriffsmittel seien nicht ausreichend, kann nicht zugestimmt werden." -
Tatsächlich wurde nach diesem Streit eine neue gesetzliche Regelung für die Überschußbeteiligung der Lebensversicherten geschaffen, zu der Claus aber Ende der achtziger Jahre schon wieder selbst zugibt, daß sie die Probleme nicht gelöst habe. Vermutlich wird das Amt demnächst wieder eine andere Regelung fordern. Und so weiter, und so weiter ! - Dabei kann - wie Prof. Diederich feststellt - die Aufsichtsbehörde nach der Generalklausel des Versicherungsaufsichts-Gesetzes alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Mißständen und zur Wahrung der Belange der Versicherten treffen, es kann die Geschäftspläne der Unternehmen ändern, es kann Vorstände absetzen und Sonderbeauftragte an deren Stelle einsetzen, es hat Prüfungs- und Auskunftsrechte und es kann eine erteilte Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb jederzeit widerrufen, wenn dies zur Wahrung der Belange erforderlich ist.
Zur Gefahr, die vom ungeregelten Versicherungswesen "zur festen Prämie" ausging, kam also noch die Gefahr des Versagens der Staatsaufsicht hinzu. Auch dieses hatten die Gesetzemacher zur Jahrhundertwende bereits erkannt: "Wie die in der Schweiz gemachten Erfahrungen bestätigen, hängen die Erfolge der öffentlichen Aufsichtsführung in erster Linie von der richtigen Gestaltung und der Tüchtigkeit der Aufsichtsbehörde ab. Soll nicht bloß der täuschende Schein einer Aufsicht erweckt werden, letztere vielmehr eine tatkräftige, schützende Wirksamkeit entfalten, so muß die Aufsichtsbehörde mit großen Machtbefugnissen ausgestattet sein und in deren Anwendung in weiten Grenzen freies Ermessen haben. Eine Garantie für sachgemäßen Gebrauch der diskretionären Gewalt muß vor allem in der Beschaffenheit der Aufsichtsbehörde selbst gesucht werden. Würde dagegen die Ausübung der öffentlichen Aufsicht in ungeeignete Hände gelegt, so würden die unleugbar vorhandenen Schattenseiten des Aufsichtssystems mit aller Schärfe in den Vordergrund treten; die Durchführbarkeit und Nützlichkeit des Systems würde dann überhaupt in Frage gestellt."
Die staatliche Versicherungsaufsicht sollte eigentlich - als Regulativ oder Korrektiv - die Mängel des Systems ausgleichen und die fehlende Vermögenszuordnung und den fehlenden Wettbewerb ersetzen, also für angemessene Prämien und Renditen und für eine rationelle Verwaltung sorgen. So kann man die Aufgabe und Bedeutung der staatlichen Versicherungsaufsicht eigentlich erst richtig erkennnen, wenn man sich vor Augen führt, daß in unserem Versicherungswesen verfassungswidrige Rahmenbedingungen herrschen, die von skrupellos oder kriminell veranlagten Versicherungsmanagern für Betrug und Untreue ausgenutzt werden können.
Ein Versicherungswesen jenseits von Recht und Wettbewerb bleibt also verfassungswidrig und kriminell, wenn die Aufsicht versagt. Und die hat leider in der Vergangenheit völlig versagt, weil sie die in diesem Buch dargestellten Zusammenhänge und damit auch seine eigentlichen Aufgaben nicht erkannt hat. Als August Angerer, der ehemalige Präsident des Aufsichtsamtes, aus seinem Amt ausschied, sagte bei seiner Entlassung der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Tietmeyer, die verstärkte Kritik an der Versicherungsaufsicht müsse zu einem Überdenken der eigenen Positionen führen; der bisherige Weg müsse nicht der beste sein. Bis dato waren das Bundesfinanzministerium, die Branche und ihre hauseigene Wissenschaft die einzigen, die mit der Versicherungsaufsicht zufrieden waren. Von allen anderen Seiten - von Verbraucherorganisationen über fast alle Medien bis hin zum Bundeskartellamt - wurde die Aufsichtsbehörde heftig kritisiert. Das Amt ging in der Vergangenheit - so Prof. Siegfried Klaue vom Bundeskartellamt im Jahre 1985 in der Süddeutsche Zeitung - "mehr als kollegial mit der Branche um, die es eigentlich beaufsichtigen sollte". Die Zeitschrift "Capital" kritiserte in einem Artikel "Tiefschlaf" den damaligen Aufsichtsamtspräsidenten, August Angerer, und meinte, er "liebt kernige Worte, wenn Versicherteninteressen gefährdet scheinen. Den starken Sprüchen folgt allerdings oft wenig." - Und im Oktober 1985 meinte Capital, "nach den Aufsichtssystemen fast aller anderen Länder wäre unmöglich", was in Deutschland so alles geschehe.
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Die finanziellen Ströme zwischen Branche und Staat und Politikern wurden bereits aufgezeigt. Zum Abschluß des Kapitels über die Staatsaufsicht soll auch noch auf die ständigen personellen Bewegungen zwischen der Staatsaufsicht und der von ihr beaufsichtigten Branche hingewiesen werden. Der Vorgänger des jetzigen Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes, August Angerer, hat bereits Funktionen im Bereich der vorher von ihm beaufsichtigten Branche übernommen und betätigt sich als Versicherungsprofessor. Sein Vorgänger wiederum ist im Jahre 1981 von einem Tag auf den anderen vom Präsidentensessel der Aufsichtsbehörde auf den Generaldirektorsessel eines Versicherungsunternehmens gesprungen. Der Ministerialdirektor Klemens Wesselkock vom Bundesfinanzministerium (dem Aufsichtsamt übergeordnet) tat es ihm im August 1984 gleich und wurde Generaldirektor der Hamburg Mannheimer Lebensversicherungs AG. Außerdem wechseln häufig Aufsichtsbeamte zu den vorher von ihnen beaufsichtigten Unternehmen über.
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KAPITEL 10
Reform des Versicherungs(un)wesens: Ein perfektes Wirtschaftsverbrechen zu knacken, braucht Zeit
Unser Versicherungs(un)wesen ist dringend reformbedürftig. "Das ganze System ist schief," schrieb DER SPIEGEL im Jahre 1985. "Diesmal wird es ernst: Es geht ums Prinzip. Den Leuten wird zuviel Geld für zu wenig Leistung aus der Tasche gezogen. Diskussion um die Existenzberechtigung der Branche - mit wessen Geld wirtschaftet sie, wem steht das Ergebnis zu? Es ist erkennbar Unsinn, daß langfristige Policen - zudem mit Prämienanpassungsklauseln - besonders verbraucherfreundlich sein sollen. Da kein Kunde bei einem Abschluß einer Lebensversicherung weiß, wie effektiv seine Gesellschaft arbeitet, läßt er sich auf einer Art Lotterie ein. Spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist klar, wo das deutsche Versicherungswesen schief liegt. Die Versicherungsunternehmen dürfen doppelt und dreifach überkalkulierte Prämien kassieren, doch die Frage, was mit den zwangsläufig entstehenden Überschüssen und den Spargeldern der Kunden geschehen soll, ist nicht eindeutig geregelt. Die Prämienbestandteile müssen offengelegt werden - so wie es die Unternehmen in ihren internen Kalkulationen ja seit langem machen. Zum ersten Mal wäre der Markt transparent, zum erstenmal gäbe es echten Wettbewerb, nämlich um die Höhe der Dienstleistungsgebühren und um die Kapitalverzinsung. Die wahren Schuldigen sitzen in den Vorstandsetagen der Unternehmen. Das deutsche Versicherungswesen ... ein unfassendes, wohlorganisiertes Frühstückskartell, ein 'Wirtschaftszweig, der fast Züge von Betrug in sich birgt'. Die Überschüsse sind keine Unternehmensgewinne im üblichen Sinne. Gefordert sind, und zwar seit langem schon, die Gesetzemacher in Bonn. Doch da hat die Versicherungswirtschaft eine wirkungsvolle und, wie man neuerdings weiß, gut geschmierte Lobby, die alles Unheil von ihr fernhält. Druck auf die Versicherungsunternehmen könnte also allenfalls vom Markt kommen. Kein Anlaß zur Panik - es kann ja nur besser werden."
Prof. Dr. Siegfried Klaue, vor Jahren im Bundeskartellamt zuständig für das Versicherungswesen, sagte im September 1985 im SPIEGEL: "Ich habe die Hoffnung, daß wir in der Versicherungswirtschaft zu einem neuen System kommen werden. Gewinne sind in einer Marktwirtschaft nur dann rechtmäßig, wenn sie im Wettbewerb erzielt worden sind und nicht im Windschatten staatlicher Fürsorge. Wir werden bei der Beurteilung der Vermögensanlagen in diesem Wirtschaftsbereich berücksichtigen müssen, daß der Wettbewerb in den vergangenen Jahrzehnten nicht voll funktioniert hat. Dieses Kapital kommt dem Versicherungsnehmer, dem es eigentlich zustände, in der Tat nicht zugute. Das deutsche Versicherungssystem, einschließlich der Aufsicht, hat solche Vorgänge legalisiert. Die deutschen Versicherer verlieren immer mehr die Legitimation, privatwirtschaftlich auch über ihren Gewinn verfügen zu können."
Also doch eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb ! - Und man könnte mit dem Oberlandesgericht Hamburg und seiner Begründung zu einem Urteil vom Anfang 1990 fortfahren: "Dies stellt sich letztlich als Ergebnis des vom Gesetzgeber gewählten Systems dar und muß als Konsequenz der gesetzgeberischen Grundentscheidung hingenommen werden. Die Möglichkeit einer unzureichenden Kontrolle und Aufsicht kann allenfalls dem Gesetzgeber Anlaß zum Eingreifen geben." - Bei den Gesetzemachern aber hat die Branche - wie DER SPIEGEL schreibt - eine "gut geschmierte Lobby, die alles Unheil von ihr fernhält". Wieder ein Teufelskreis ! -
Gesetzgeberische Aktivitäten, die zu Wettbewerb und Transparenz im Versicherungswesen führen, haben vor allem die großen und teuren Aktiengesellschaften mit ihren riesigen Vertreterheeren und Drückerkolonnen zu fürchten. Und so werden diese weiterhin alles tun, um solche Reformen zu verhindern.
Seite 279
Im November 1989 wagte Prof. Wolfram Engels die Vorhersage: „Das deutsche Versicherungsrecht und seine Handhabung durch das Aufsichtsamt wird sich nicht aufrechterhalten lassen.“
Seite 282
Dr. Olaf Mudrack hat in einem Fachzeitungsartikel Entscheidungen des ehemaligen BAV-Präsidenten Angerer kritisiert und wurde prompt von der Branche „gerügt“. Mudrack hat sich nicht einschüchtern lassen und im „Finanz-Berater“ (Beilage zum Betriebs-Berater 26/1990) geschrieben: „Das BAV ist eine dem Bundesminister der Finanzen (BMF) nachgeordnete Behörde. Das bedeutet, dass es zumindest in gewissen Bereichen dessen Weisungsrecht untersteht. Wenn man die Tätigkeit des BAV beurteilt, so darf man seine Stellung in der Behördenhierarchie nicht außer acht lassen (Fußnote: Der Beamte hat letztlich auch solche Weisungen auszuführen, die er für rechtswidrig hält). Bermerkenswert erscheint, dass Einlußversuche der Lobby letztlich vor allem beim BMF ansetzen werden.“
Wenn man dieses so liest, ist letztlich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für die vielen Mißstände im Versicherungswesen verantwortlich, weil man dort der Lobby „zugänglich“ ist, und weil das BAV selbst „rechtswidrige“ Lobby-Weisungen des Ministeriums ausführen muß.
Seite 283
Die politische Verantwortung für alle Mißstände trägt also der Bundesfinanzminister. Eine Stellungnahme des Ministers Waigel habe ich schon auf den ersten Seiten dieses Buches zitiert. Weil sie so schön blau-äugig ist, noch einmal: "Wir haben starke Versicherungs-Aufsichtsbehörden, eine insgesamt verbraucherfreundliche Gesetzgebung und eine unabhängige Justiz. In solcher Umgebung sollten sich eklatante Mißstände im Versicherungswesen nicht dauerhaft halten können." - Hört sich verdammt nach unserem Beamten Kaulbach an !? -
Waigels Staatssekretär Voss machte im Jahre 1989 in einer Fernsehsendung einen interessanten - möglicherweise "Freud'schen" - Versprecher: "Es gibt keine ungeregelten Rechtsverhältnisse. Aufsichtsamt und Finanzministerium werden Regelungen treffen, die im Sinne und Interesse der Lebensversicherer... der Lebensversicherten ist, so daß diese sich keine unnötigen Sorgen zu machen brauchen." - Wer soll sich nun keine "unnötigen Sorgen" machen - die Versicherer oder die Versicherten ? -
Seite 287 – Seite 294
Eine Reform ohne „Grundlagenforschung"?
Was eine Reform so schwierig macht
Reform durch Prämientrennung Der Traum von einem verfassungs- und marktgerechten Versicherungswesen
Eine neue "Versicherungs-/Dienstleistungstheorie" tut not
Entscheidend ist die Lösung der wirtschaftstheoretischen Probleme
Ausgangspunkt für eine Lösung ist nicht, wie viele meinen, die Analyse der rechtlichen, sondern der wirtschaftlichen Abläufe im Versicherungswesen - wie Prof. Reimer Schmidt im Jahre 1982 sagte: "Versicherung ist ein primär ökonomisches Phänomen, das noch der juristisch einwandfreien Ausformung und Abwicklung bedarf". - Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sieht hier zwei getrennte Vorgänge: Versicherung als Einkommensumverteilung und die Organisation dieses Umverteilungsvorgangs als Dienstleistung der Versicherungsunternehmen. In der Aufteilung dieser bisher einheitlich gesehenen Vorgänge liegt die Lösung aller theoretischen und praktischen Probleme im Versicherungswesen. Durch eine Trennung dieser beiden Leistungen und ihre Zuordnung einmal zu den Versicherten und einmal zu den Unternehmen kommt zunächst einmal die Übereinstimmung mit der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zustande. Mit einer Vertragsaufteilung muß auch die bisher als Einheit verstandene Versicherungsprämie aufgeteilt werden.
Lösung der rechtlichen Probleme
Lösung der praktischen Probleme:
Niedrigere und gerechte Beiträge - Von der Hölle der Ausbeutung in das Paradies der Transparenz
Seite 302
Goethes Kritik am Recht
In der Beschlußkammer des Aufsichtsamtes, die über die Allianz-Konzerntrennung zu entscheiden hatte, saß auch ein etwas älterer Versicherungswissenschaftler, Professor Rittner, der mich in der mündlichen Verhandlung fragte, was ich denn eigentlich wollte. Das mit dem Kassieren der Prämienüberschüsse als Gewinn sei doch nun schon seit hundert Jahren so. Nach dieser "hochwissenschaftlichen" Fragestellung begab sich etwas wahrhaft Merkwürdiges:
Ein Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten hatte mich in die Beschlußkammersitzung des Berliner Amtes begleitet. Nach der Sitzung machten wir uns auf den Weg in Richtung Kurfürstendamm und diskutierten dabei über den wissenschaftlichen Starrsinn des Herrn Prof. Rittner: Da war doch etwas in der klassischen Literatur mit dem "das sei doch nun schon seit hundert Jahren so". An einer Straßenecke am Ku'damm hatten wir die Fundstelle: Irgendwo in Goethes Faust. Wir landeten schließlich in einem Restaurant, wo die Speisekarten in antiquarische Bücher eingebunden waren. Und ich erhielt eine Uralt-Ausgabe von - - - Goethes Faust, aufgeschlagen die Szene im Studierzimmer, wo Mephisto zu Faust sagt:
Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort. Sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage: Weh Dir, wenn Du ein Enkel bist! Vom Rechte, das mit uns geboren ist, von dem ist leider nie die Frage.
Die Regelungen unseres Versicherungswesens, geboren im vorigen Jahrhundert, sind schon seit Jahrzehnten Unsinn, und der legale Betrug der Bürger ist eine Plage. Aber was soll's, meint die brancheneigene Wissenschaft, das ist doch nun schon seit hundert Jahren so! -
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„Es ist ein Irrglaube, Politiker seien auf Seiten der Bürger. Die Wahrheit ist: Politiker stehen auf seiten derer, die Einfluß auf sie haben. Und Fehlentwicklungen beseitigen sie erst, wenn der öffentliche Druck es erfordert. Es ist ganz natürlich, daß Politiker nicht von all dem etwas verstehen können, über das sie zu entscheiden haben. Sie brauchen Expertenwissen. Und an diesem Punkt wuchert das Krebsgeschwür einer jeden Demokratie - der Lobbyismus. Interessenvertretungen sind unerläßlich für die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, haben aber leider sehr viel mit Geld zu tun. So können sich finanzstarke Branchen gewünschte Expertenmeinungen kaufen und diese (ahnungslosen) Politikern auf gemütlichen 'Parlamentarischen Abenden' als die Wahrheit beibringen. Verantwortungslos ist, wenn Politiker nicht gleichzeitig mit Vertretern der Gegenmeinungen reden - in der Regel Verbrauchervertretern, die ihre Meinung hinreichend artikulieren, aber nicht mit Geld garnieren können." Ich halte den in der Bundesrepublik praktizierten "verschleierten" Lobbyismus für den größten Feind unserer Demokratie, für unseren Rechtsstaat und für unsere soziale Marktwirtschaft. So hatte ich im Jahre 1988 an die Monopolkommission geschrieben: "Bei allen Untersuchungen und Beurteilungen sollten Sie das einführen, was in den USA die Regel ist: Jeder beteiligte oder angehörte Wissenschaftler muß dort offenlegen, ob und in welcher Form er von der sogenannten Versicherungswirtschaft oder deren Verbänden direkt oder auch nur indirekt Mittel oder Vorteile erhält." So stellt auch die Deregulierungskommission in ihrem ersten Bericht sehr richtig fest: "Das vermeintliche Markt- und Wettbewerbsversagen ist in weit stärkerem Maße Politikversagen als vielen bewußt ist." - Politikversagen ist Demokratieversagen. Demokratieversagen ist ein komplexes - hier sogar konzertiertes - Versagen von Politikern und Beamten und der Wissenschaft, die - hier bewußt - nicht die richtigen Problemlösungen anbietet und zu falscher Gesetzgebung und Rechtsprechung führt.
Abschließend noch der Hinweis:
Weitere Informationen und Fundstellen in den vielen Dokumenten unter "Dokumentenverzeichnis".
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