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Medieninformation vor der Verkündung der Urteile des BVerfG am 26.7.05 |
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Das BVerfG wird am 26. Juli 2005 um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des BVerfG, Schlossbezirk 3, Karlsruhe die Urteilsverkündung in den Verfahren „Bestandsübertragung von Lebensversicherungen und Überschussbeteiligung“ vornehmen (siehe www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg05-061).
Ergänzend hierzu:
Das BVerfG müsste mit seinen Entscheidungen zwei Fragen beantworten.
Frage 1: Was ist Versicherung und eine mit einem Sparvorgang/Geldanlage verbundene Lebens-/Renten-Versicherung und was ist ein Versicherungsvertrag und ein mit einem Sparvorgang verbundene Lebens-/Rentenversicherungs-Vertrag?
Frage 2: In wie weit und auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage geht das von den Versicherungsnehmern gezahlte Geld – immerhin 150 Milliarden € jährlich – in das (verfassungsrechtliche) Eigentum/Vermögen der Versicherungsunternehmen über (was Voraussetzung für das bisher weitgehend beliebige Verfügen über die Prämie und deren Überschüsse, auch über Kapitalanlagen mit ihren stillen Reserven – immerhin insgesamt 1 Billion € - wäre)?
Wenn sich das BVerfG mit diesen Fragen nicht befasst, bzw. diese nicht beantwortet oder den Gesetzgeber nicht mit gesetzlichen Regelungen beauftragt, könnte man die Entscheidung (wie die bisherigen Vorschläge einer Reform-Kommission) als „Makulatur“ bezeichnen, weil sie mit Sicherheit von europäischen Gerichtshöfen kassiert würden.
Die EU hat jedenfalls in der Fernabsatzrichtlinie II zu erkennen gegeben, dass Versicherungs(dienstleistungs)unternehmen nur „Finanzdienstleistung im Zusammenhang mit Versicherung und Geldanlagen“ erbringen, nicht aber Versicherungen, schon gar nicht Lebens- oder Rentenversicherungen gegen Prämien verkaufen können.
Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung verbucht das von den Versicherungsdienstleistungsunternehmen verwaltete Vermögen als „Vermögen der privaten Haushalte“.
Weitere Informationen siehe AuszugNOMOS2-Fn-17+19.htm
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