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Medieninformationen vom 8.04.2005 |
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Medieninformationen vom 8. April 2005
(1) zu BVerfG-Entscheidungen
„Bundesverfassungsgericht hat über 6 Verfassungsbeschwerden zum Versicherungswesen entschieden
Die Verfassungsbeschwerden, die Anfang 2002 angenommen und allen beteiligten Stellen zugestellt wurden, betreffen 1 Billion (= 1.000 Milliarden Euro) angesammeltes Vermögen und über 500 Millionen Versicherungsverträge der Bundesbürger und liefern Vorgaben für den Gesetzgeber, wie das Versicherungsrecht zu reformieren ist. Am 27. Oktober 2004 fand eine mündliche Verhandlung zu 3 der Verfassungsbeschwerden statt….“
Diese „Medieninformation“ gibt es noch nicht.
Die BVerfG-Entscheidungen sind aber angeblich schon gefallen, nur noch nicht veröffentlicht. Stellen Sie sich vor, die Urteile bzw. eine Pressemitteilung flattern Ihnen in den nächsten Tagen auf den Tisch?
Aussage des ehemaligen Pressesprechers des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Helmut Geiger (in VW 95,1460, siehe Geiger)
Zur rechtzeitigen Vorbereitung Ihrer eigenen Kommentierung der bevorstehenden BVerfG-Entscheidungen und Ihrer eigenen verantwortungsbewussten Recherche möchten wir Sie schon jetzt auf die Internetseite Dokumentenverzeichnis mit Inhaltsangabe hinweisen.
Bitte beachten Sie auch die gelb markierten Texte in der Anlage, die in die Internetversion von Reformdiskussion anlässlich der BdV-Wissenschaftstagung neu eingefügt wurden.
(2) zu Vermögensmanipulationen beim weltgrößten Versicherungskonzern AIG
Skandal um Versicherer AIG weitet sich aus
Quelle:
Bilanzfälschung zugegeben - Börsenwert um rund 40 Milliarden Dollar gesunken - Warren Buffett muß aussagen
Berlin - In New York zeichnet sich ein Bilanzfälschungsskandal von Milliardendimensionen ab: Der weltgrößte Versicherer nach Börsenwert, die American International Group (AIG), hat erstmals Unregelmäßigkeiten in den Büchern eingestanden und die Bilanzvorlage um vier Wochen verschoben. AIG soll die Reserven durch fragwürdige Transaktionen künstlich erhöht haben.
Das Finanzgebaren des Versicherungsgiganten wird seit Mitte Februar von der Börsenaufsicht SEC, dem Justizministerium und dem New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer untersucht. Besonders prekär: Wie das Management der AIG jetzt zugab, hat es unter anderem im Jahr 2000 und 2001 einige zweifelhafte Transaktionen mit dem Rückversicherer General Re gegeben. Damit wird der Börsenmilliardär Warren Buffett in den AIG-Skandal hineingezogen: General Re gehört zu Buffetts Anlageimperium Berkshire Hathaway.
Der Multimilliardär hat bereits weit von sich gewiesen, über die Vorgänge informiert gewesen zu sein. Auch Staatsanwalt Spitzer betont, Buffett werde als Zeuge und nicht als potentieller Betrüger betrachtet. Allerdings muß der Milliardär aus Omaha noch in diesem Monat im Büro der Ermittler zum Verhör antreten.
Die AIG hatte von den Ermittlungsbehörden einen zweiwöchigen Aufschub bekommen, um ihren Geschäftsbericht zum Ende März vorzulegen. Doch auch diesen Termin konnte das Management nicht einhalten. Denn offenbar hat die AIG mehr Leichen im Keller als gedacht. Neben den Geschäften mit General Re tauchten weitere fragwürdige Vorgänge auf, die schon bis zu 14 Jahre zurückliegen. Beobachter befürchten, daß ein Skandal im Ausmaß von Enron oder Worldcom auffliegen könnte. Der langjährige AIG-Chef Maurice "Hank" Greenberg, der den Konzern fast 38 Jahre lang geführt hatte, mußte bereits seinen Hut nehmen. Am 12. April muß er zu Staatsanwalt Spitzer. Insgesamt müssen rund ein Dutzend Manager von AIG aussagen. Zwei ehemalige Top-Leute, die angekündigt hatten, ihre Aussage verweigern zu wollen, wurden gefeuert.
Das neue Management bemüht sich unterdessen eifrig um Schadensbegrenzung: Nach bisheriger Einschätzung sei im schlimmsten Fall eine Berichtigung des Unternehmenswert nach unten um 1,7 Mrd. Dollar oder zwei Prozent notwendig, hieß es. Das "Wall Street Journal" hatte zuvor mit Verweis auf informierte Kreise berichtet, die fälligen Bilanzkorrekturen könnten sich auf bis zu drei Mrd. Dollar summieren. Interne Ermittler hätten 60 problematische Transaktionen aufgedeckt.
Im Kern geht es im Fall General Re um den Verdacht, daß Transaktionen als Versicherungen gebucht wurden, die eigentlich als Kredite hätten ausgewiesen sein müssen, weil gar kein echtes Risiko an General Re weitergegeben wurde. Das habe die Reserven der AIG unrechtmäßig um eine halbe Mrd. Dollar aufgepolstert, vermuten die Behörden. Probleme gibt es überdies im Zusammenhang mit kleineren Firmen wie dem karibischen Rückversicherer Union Express Reinsurance. AIG war offenbar der einzige Geschäftskunde von Union Express. Also hätte das Unternehmen, das als selbständig behandelt wurde, eigentlich als Konzerntochter konsolidiert werden müssen. Bei anderen Firmen soll es ähnlich gewesen sein. Deshalb stünden auch hier Bilanzkorrekturen an, berichten US-Medien. AIG will die Zahlen für 2004 nun bis Ende April vorlegen. In der neuen Bilanz sei eine Ergebnisbelastung von 670 Mio. Dollar aus dem allgemeinen Versicherungsgeschäft enthalten, kündigte der neue Konzernchef Martin Sullivan vorsorglich an. Er bemüht sich intensiv um das Vertrauen der Investoren. Seit Februar ist der Börsenwert von AIG um über 40 Mrd. Dollar geschrumpft.
Siehe auch:
Auf unserer Wanderung durch die Gewinn- und Verlustrechnungen einer Versicherungs-Aktiengesellschaft kommen wir zu Positionen, die sich mit der Rückversicherung befassen. Auch diese helfen bei der Veruntreuung von Versichertengeld und Prämienüberschüssen. DER SPIEGEL schrieb schon im Jahre 1981: "Die Versicherer wissen, wie sie ihre Gewinne optisch verringern können, um sie nicht ausschütten zu müssen. So täuschen sie beispielsweise durch überdimensionierte Rückversicherungsverträge hohe Kosten vor, verlagern in Wirklichkeit aber Gewinne auf eine andere Konzerngesellschaft. Solche 'Wege zu Gewinnverlagerungen' sind der Aufsichtsbehörde seit langem bekannt. Bisher sei es jedoch nicht gelungen, 'hier geordnete Verhältnisse zu schaffen'." Eine Rückversicherung ist die Versicherung von Versicherungsunternehmen. Dort rückversichern sich die Gesellschaften gegen "Überschäden". Sie zahlen dafür einen Beitrag und erhalten dann zum Beispiel bei besonders großen Versicherungsfällen einen vereinbarten Teil der Schadenssumme vom Rückversicherungsunternehmen ersetzt. Sie erhalten aber auch Rückversicherungsprovisionen. Und hier funktioniert außerdem das ganz hervorragend, was zwischen Versicherungsunternehmen und Privatkunden nicht funktioniert: die Rückerstattung unverbrauchter Prämien. Im Bereich der Lebens-, Kranken- und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist die Rückerstattung von Prämienüberschüssen an die Versicherten vertraglich geregelt. Die Gesellschaften können aber diese Beitragsrückerstattung leicht umgehen oder zumindest manipulieren. Die Zeitschrift "Capital" beschreibt im Januar 1984, wie das geht: "Taschenspielerei - Autofahrer müssen derzeit zu hohe Haftpflichtprämien zahlen. Mit diesem Geld subventioniert die Assekuranz die Feuerpolicen der Großindustrie: ein diskreter und auf verschlungenen Wegen gemanagter Vermögenstransfer. Machen die Gesellschaften bei den vom Staat genehmigten Haftpflichtprämien mehr als drei Prozent Gewinn, müssen sie den Überschuss laut Vorschrift als Beitragsrückerstattung den Kunden vergüten. Damit will der Staat die Autofahrer vor ungerechtfertigt hohen Prämien schützen. Ein lobenswerter Vorsatz. Doch die Assekuranz hat ihn inzwischen durchlöchert. Als die Autoversicherer in den letzten Jahren hohe Gewinne verbuchten, mochten nicht alle Gesellschaften den vollen Überschuss in den Bilanzen vorzeigen. Um die Gewinne zu verlagern, bedienten sie sich einer Art Taschenspielertrick, der nur mit Hilfe der sogenannten Rückversicherer funktioniert." Und so können die Unternehmen - grob dargestellt - tricksen: Sie vereinbaren mit einer - meist demselben Konzern zugehörigen - Rückversicherungs-Gesellschaft, dass diese sich mit bestimmten Quoten am Verlauf der Autohaftpflichtversicherung beteiligt, also auch an den Überschüssen. Die Rückversicherungs-Gesellschaften sind aber nicht gegenüber den Autofahrern zur Beitragsrückerstattung verpflichtet, stecken also alle Überschüsse von weit über drei Prozent der Prämien als Gewinne ein. Der Grund dieser Schiebungen ist eine stille Übereinkunft, dass dieses als Ausgleich für weniger gewinnträchtig verlaufende Rückversicherungsverträge geschieht, wie zum Beispiel Verträge zur industriellen Feuerversicherung. Oder es erfolgt ein Ausgleich über Rückversicherungsprovisionen oder Gewinnbeteiligungen - oft in ganz anderen Bereichen. Nur so lässt sich übrigens erklären, dass viele Gesellschaften den größten Teil ihrer Prämien an Rückversicherer abführen. Und das oft in Bereichen, wo eine Rückversicherung völlig überflüssig ist, weil die Versichertengemeinschaften groß genug sind, um die - meist geringen - Risiken selbst abzudecken. (3) zu Milliardenüberschüssen der deutschen Autoversicherer
Am 7. April 05 berichteten die Medien, dass die „Autoversicherer“ 1,1 Mrd. Euro „Gewinn erwirtschafteten“ (weil sich weniger Unfälle ereignet haben).
Die Ü b e r s c h ü s s e von Versicherungsunternehmen als „erwirtschaftete Gewinne“ zu bezeichnen, ist genau so töricht, wie Überschüsse von Krankenkassen oder die Summe der Kontoguthaben von Bankkunden am Jahresende als „erwirtschaftete Gewinne“ zu bezeichnen.
Wo sind die Wirtschaftswissenschaftler und – ihnen folgend – die Juristen und Journalisten, die den Bürgern die simple Tatsache deutlich machen, dass (Kranken-)Versicherungsbeiträge oder Einzahlungen auf Bankkonten keine „Preise“ (sondern die Hingabe von Treuhandgeld) und die Überschüsse aus einem Gemeinschaftsvermögen oder Treuhandgeld von Bank-/Versicherungskunden keine Unternehmensgewinne sind?
Angeblich sollen einige Versicherungsunternehmen Beitragsrückzahlungen an die Versicherten vornehmen, was der beste Beweis wäre: Die Beiträge waren keine Preise ! Und wer nicht zurückzahlt, veruntreut Treuhandgeld, nachdem vorab Milliarden ohne Wettbewerb für unangemessen hohe Kosten verschwendet wurden oder im Konzern – auch über die Rückversicherung – verschwunden sind (siehe oben Auszug aus dem "Versicherungs(un)wesen"). Und dabei geht es „nur“ um eine Billion Euro angesammeltes Vermögen und über 500 Mio. Verträge der Bundesbürger für ihren Versicherungsschutz und ihre Altersvorsorge. |