Versicherungen gegen
Neuberechnung von Überschüssen
(AFP) vom
26.10.2004
Weichenstellung für Millionen
Lebensversicherungskunden
- Karlsruhe prüft Transparenz von
Gewinnkalkulationen
Eine ganze Armada von Juristen schicken beide
Seiten für die Verhandlung nach Karlsruhe. Für die Lebensversicherer und ihre
Kunden geht es am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsericht um viel Geld: "Im
Kern geht es um die Frage, wie Lebensversicherer kalkulieren", sagt Gabriele
Hoffmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die drei
Kläger, unterstützt vom Bund der Versicherten (BdV), wollen ein Ende der
bisherigen Geheimniskrämerei bei den Konzernen: "Die Versicherer sollen
offenlegen, was sie von den Beiträgen sparen, welche Kosten sie berechnen und
wie hoch der Risikoanteil der monatlichen Prämie ist", fordert die
Geschäftsführerin des BdV, Lilo Blunck.
Das Verfahren sorgt für viel Wirbel in der
Versicherungswirtschaft. Womöglich fordern die Verfassungsrichter mehr
Transparenz, um so den
Wettbewerb anzukurbeln. Ein Szenario, dass die Assekuranzen mit aller Macht
verhindern wollen. Sie müssen dann etwa ihre Verwaltungskosten aufdecken -
ähnlich wie schon jetzt bei der Riester-Rente. Dann würden die Versicherten auch
erfahren, wie viel das Anwerben neuer Kunden kostet und wie viel von ihrem Geld
als Erfolgsprämien in die Taschen der Versicherungsagenten wandert.
Lediglich bei einem Neuabschluss lassen sich
Prämien und Leistungen am Ende der Laufzeit der verschiedenen
Lebensversicherungsangebote vergleichen. Danach ist Schluss mit der Transparenz,
bemängeln die Verbraucherschützer. Der Kunde hat keinen Einblick in
Kostenstruktur, er ist auf Jahre gebunden, ein Ausstieg oder Wechsel zu einer
anderen Gesellschaft bedeutet immer Verlust. "Das hat nichts mit Wettbewerb zu
tun", kritisiert Blunck.
In dem Verfahren sollen unterschiedliche Fragen
geklärt werden. Etwa auch, ob eine Gesellschaft eine neue
Lebensversicherungstochter gründen und die Verträge übertragen darf, ohne
gleichzeitige alle Vermögenswerte mit zu transferieren. Die Kläger
argumentieren, dass sich dadurch der Gewinnanspruch für die Inhaber der Policen
vermindert.
Für Streit sorgt auch die Berechnung der
Gewinnanteile. Der Kläger verlangt, dass die stillen Reserven auch bei der
Berechnung der Überschussbeteiligung einbezogen werden müssen. Die
Bewertungsreserven entstehen durch die Unterbewertung von Vermögen in der
Bilanz, etwa wenn Immobilien zum Buchwert statt zum aktuellen Wert in den
Büchern stehen und bei
Aktien der niedrigste Kurs angegeben wird, den das Papier seit dem Erwerb
hatte. Davon, dass diese Puffer nicht in die Gewinnberechnung einbezogen werden,
profitierten nach Ansicht der Kläger nur die Aktionäre der Gesellschaften, da
ausgewiesene stille Reserven die Aktienkurse stützen.
Die Branche lehnt die Einbeziehung der stillen
Reserven entschieden ab. Die jüngste Kapitalmarktkrise habe überdeutlich
gezeigt, wie wichtig diese Bewertungsreserven seien, "um die Leute vor Verlusten
zu schützen", sagt Hoffmann. Denn mit den Rücklagen würden die Einbrüche bei
Börsenflauten ausgebügelt. Nur so könne die Überschussbeteiligung garantiert
werden.
So prallen in Karlsruhe höchst unterschiedliche
Interessen aufeinander: Unternehmen, die Geschäftsgeheimnisse wahren möchten,
und Kunden, die Klarheit über die Verwendung ihrer Gelder haben wollen - und
natürlich eine möglichst hohe Überschussbeteiligung. Bleiben noch die Aktionäre,
denen neben einer hohen
Dividende daran liegt, alle Reserven im Unternehmen zu halten. Schon jetzt
gilt das Verfahren als eines der schwierigsten, das die Karlsruher Richter je zu
entscheiden hatten. Wann das Urteil fällt, ist aber noch ungewiss.
26. Oktober 2004 - 13.58 Uhr
©
AFP Agence France-Presse GmbH 2004
Karlsruhe prüft Gewinnansprüche aus
Lebensversicherungen
- Versicherte fordern mehr Transparenz bei
Prämienberechnung
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) prüft seit
Mittwoch in drei Musterprozessen, ob Millionen Lebensversicherte an den
Überschüssen und stillen Reserven der Assekuranzen stärker beteiligt werden
müssen. Nach Ansicht der Kläger werden Versicherte von den Unternehmen im
Unklaren darüber gelassen, wie ihre Prämienzahlungen im Detail berechnet werden.
Zudem komme der Staat seiner Aufsichtspflicht nicht nach, weil nur Missbrauch
geprüft werde, nicht aber die Erfüllung vertraglicher Ansprüche. Die kritischen
Fragen des Gerichts an die Beklagten machten deutlich, dass das BVG den
Versicherten womöglich mehr Rechte für die Überprüfbarkeit ihrer Ansprüche
zugestehen könnte. (Az. 1 BvR 782/94 u.a.)
Lebensversicherungen sind für die Bundesbürger
noch immer mit die wichtigste Form des Vermögensaufbaus, wie es im am Mittwoch
veröffentlichten Vermögensbarometer des Sparkassen- und Giroverbandes heißt.
Demnach haben zwei von drei Deutsche eine Police.
Die Kläger-Vertreterin Astrid Wallrabenstein warf
der Bundesregierung vor, als Wettbewerbshüter versagt zu haben, weil sie den
Bürgern keine marktrelevanten Informationen ermögliche. Die Bürger wollten mit
Versicherungen etwa eine zusätzliche Rente aufbauen, könnten aber nicht
nachvollziehen, wie mit ihren Prämien gewirtschaftet werde. Ohne dass sich ein
Versicherter dagegen wehren könne, könnte eine Assekuranz dessen Ansprüche
schmälern durch die Bildung stiller Reserven, durch Quervererchnung mit
undurchschaubaren Verwaltungskosten oder durch die Übertragung von
Vermögenswerten innerhalb eines Konzerns. Die Versicherten könnten sich aber mit
Blick auf die Rente "nicht auf eine Lotterie einlassen", kritisierte auch Lilo
Blunck vom Bund der Versicherten.
Der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Dirk
Ehlers, wies diese Vorwürfe zurück. Das Gesetz verlange nur eine "ausreichenden,
keinen optimalen Schutz" der Versicherten. Zudem müssten auch die Grundrechte
der Unternehmen und Aktionäre berücksichtigt werden. Deshalb könne der Schutz
der Versicherten nicht "grenzenlos" sein.
Eben so wie Ehlers wies Jörg Freiherr von
Fürstenwerth für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die
Forderung nach einer Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven
zurück. Stille Reserven entstehen, wenn der aktuelle Marktwert etwa von
Immobilien oder Aktien den in den Büchern angesetzten Wert übersteigt. Der
Nutzen dieser Reserven als Puffer habe sich in der Kapitalmarktkrise der
vergangenen Jahre gezeigt, sagte Fürstenwerth. Während Kunden anderer
Anlageformen in den Jahren 2001 und 2002 bis zu 75 Prozent und mehr ihres
Kapitals verloren hätten, hätten Versicherte eine durchschnittliche Verzinsung
von rund fünf Prozent erhalten.
Ob die Kläger in diesem Punkt Erfolg haben
werden, blieb in der mündlichen Verhandlung offen. Nicht auszuschließen ist
allerdings, dass Versicherungen zu klareren Informationen bei ihren
Überschussberechnungen und vor allem bei den Verwaltungskosten verpflichtet
werden. Darin fließen unter anderem jene hohen Provisionen ein, die
Versicherungsvertreter für einen geworbenen Neukunden einstreichen. Das Gericht
könnte überdies von den Unternehmen höhere Rückkaufswerte für
Lebensversicherungen fordern, falls Versicherte vorzeitig aus einem Vertrag
aussteigen.
Bundesjustizminsietrin Brigitte Zypries (SPD)
verwies mit Blick auf das Verfahren auf ein Gesetzesvorhaben, das den
Versicherten mehr Rechte und Transparenz bei Überschussbeteiligungen einräumen
werde. Assekuranzen sollen demnach künftig verpflichtet werden, den Versicherten
neben dem Garantiezins Überschussbeteiligungen grundsätzlich einzuräumen.
Bislang beruhten solche Zusagen auf der Entscheidung des jeweiligen
Versicherers. Zudem müsse die Verteilung der Überschüsse "angemessen" sein. Sie
könnten deshalb durch Zivilgerichte kontrolliert werden. Das Urteil des BVG wird
im kommenden Frühjahr erwartet.
27. Oktober 2004 - 14.48 Uhr
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