Investigative Presseberichte der AFP in 10/04 zu BVerfG-Verfahren

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Versicherungen gegen Neuberechnung von Überschüssen

(AFP)  vom 26.10.2004

 

Weichenstellung für Millionen Lebensversicherungskunden
- Karlsruhe prüft Transparenz von Gewinnkalkulationen

Eine ganze Armada von Juristen schicken beide Seiten für die Verhandlung nach Karlsruhe. Für die Lebensversicherer und ihre Kunden geht es am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsericht um viel Geld: "Im Kern geht es um die Frage, wie Lebensversicherer kalkulieren", sagt Gabriele Hoffmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die drei Kläger, unterstützt vom Bund der Versicherten (BdV), wollen ein Ende der bisherigen Geheimniskrämerei bei den Konzernen: "Die Versicherer sollen offenlegen, was sie von den Beiträgen sparen, welche Kosten sie berechnen und wie hoch der Risikoanteil der monatlichen Prämie ist", fordert die Geschäftsführerin des BdV, Lilo Blunck.

Das Verfahren sorgt für viel Wirbel in der Versicherungswirtschaft. Womöglich fordern die Verfassungsrichter mehr Transparenz, um so den Wettbewerb anzukurbeln. Ein Szenario, dass die Assekuranzen mit aller Macht verhindern wollen. Sie müssen dann etwa ihre Verwaltungskosten aufdecken - ähnlich wie schon jetzt bei der Riester-Rente. Dann würden die Versicherten auch erfahren, wie viel das Anwerben neuer Kunden kostet und wie viel von ihrem Geld als Erfolgsprämien in die Taschen der Versicherungsagenten wandert.

Lediglich bei einem Neuabschluss lassen sich Prämien und Leistungen am Ende der Laufzeit der verschiedenen Lebensversicherungsangebote vergleichen. Danach ist Schluss mit der Transparenz, bemängeln die Verbraucherschützer. Der Kunde hat keinen Einblick in Kostenstruktur, er ist auf Jahre gebunden, ein Ausstieg oder Wechsel zu einer anderen Gesellschaft bedeutet immer Verlust. "Das hat nichts mit Wettbewerb zu tun", kritisiert Blunck.

  • Anmerkung: Es geht nicht um "Kosten", sondern um Dienstleistungsentgelt" (siehe VGR!)

In dem Verfahren sollen unterschiedliche Fragen geklärt werden. Etwa auch, ob eine Gesellschaft eine neue Lebensversicherungstochter gründen und die Verträge übertragen darf, ohne gleichzeitige alle Vermögenswerte mit zu transferieren. Die Kläger argumentieren, dass sich dadurch der Gewinnanspruch für die Inhaber der Policen vermindert.

Für Streit sorgt auch die Berechnung der Gewinnanteile. Der Kläger verlangt, dass die stillen Reserven auch bei der Berechnung der Überschussbeteiligung einbezogen werden müssen. Die Bewertungsreserven entstehen durch die Unterbewertung von Vermögen in der Bilanz, etwa wenn Immobilien zum Buchwert statt zum aktuellen Wert in den Büchern stehen und bei Aktien der niedrigste Kurs angegeben wird, den das Papier seit dem Erwerb hatte. Davon, dass diese Puffer nicht in die Gewinnberechnung einbezogen werden, profitierten nach Ansicht der Kläger nur die Aktionäre der Gesellschaften, da ausgewiesene stille Reserven die Aktienkurse stützen.

Die Branche lehnt die Einbeziehung der stillen Reserven entschieden ab. Die jüngste Kapitalmarktkrise habe überdeutlich gezeigt, wie wichtig diese Bewertungsreserven seien, "um die Leute vor Verlusten zu schützen", sagt Hoffmann. Denn mit den Rücklagen würden die Einbrüche bei Börsenflauten ausgebügelt. Nur so könne die Überschussbeteiligung garantiert werden.

So prallen in Karlsruhe höchst unterschiedliche Interessen aufeinander: Unternehmen, die Geschäftsgeheimnisse wahren möchten, und Kunden, die Klarheit über die Verwendung ihrer Gelder haben wollen - und natürlich eine möglichst hohe Überschussbeteiligung. Bleiben noch die Aktionäre, denen neben einer hohen Dividende daran liegt, alle Reserven im Unternehmen zu halten. Schon jetzt gilt das Verfahren als eines der schwierigsten, das die Karlsruher Richter je zu entscheiden hatten. Wann das Urteil fällt, ist aber noch ungewiss.

26. Oktober 2004 - 13.58 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004

 Karlsruhe prüft Gewinnansprüche aus Lebensversicherungen

- Versicherte fordern mehr Transparenz bei Prämienberechnung

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) prüft seit Mittwoch in drei Musterprozessen, ob Millionen Lebensversicherte an den Überschüssen und stillen Reserven der Assekuranzen stärker beteiligt werden müssen. Nach Ansicht der Kläger werden Versicherte von den Unternehmen im Unklaren darüber gelassen, wie ihre Prämienzahlungen im Detail berechnet werden. Zudem komme der Staat seiner Aufsichtspflicht nicht nach, weil nur Missbrauch geprüft werde, nicht aber die Erfüllung vertraglicher Ansprüche. Die kritischen Fragen des Gerichts an die Beklagten machten deutlich, dass das BVG den Versicherten womöglich mehr Rechte für die Überprüfbarkeit ihrer Ansprüche zugestehen könnte. (Az. 1 BvR 782/94 u.a.)

Lebensversicherungen sind für die Bundesbürger noch immer mit die wichtigste Form des Vermögensaufbaus, wie es im am Mittwoch veröffentlichten Vermögensbarometer des Sparkassen- und Giroverbandes heißt. Demnach haben zwei von drei Deutsche eine Police.

Die Kläger-Vertreterin Astrid Wallrabenstein warf der Bundesregierung vor, als Wettbewerbshüter versagt zu haben, weil sie den Bürgern keine marktrelevanten Informationen ermögliche. Die Bürger wollten mit Versicherungen etwa eine zusätzliche Rente aufbauen, könnten aber nicht nachvollziehen, wie mit ihren Prämien gewirtschaftet werde. Ohne dass sich ein Versicherter dagegen wehren könne, könnte eine Assekuranz dessen Ansprüche schmälern durch die Bildung stiller Reserven, durch Quervererchnung mit undurchschaubaren Verwaltungskosten oder durch die Übertragung von Vermögenswerten innerhalb eines Konzerns. Die Versicherten könnten sich aber mit Blick auf die Rente "nicht auf eine Lotterie einlassen", kritisierte auch Lilo Blunck vom Bund der Versicherten.

Der Rechtsvertreter der Bundesregierung, Dirk Ehlers, wies diese Vorwürfe zurück. Das Gesetz verlange nur eine "ausreichenden, keinen optimalen Schutz" der Versicherten. Zudem müssten auch die Grundrechte der Unternehmen und Aktionäre berücksichtigt werden. Deshalb könne der Schutz der Versicherten nicht "grenzenlos" sein.

Eben so wie Ehlers wies Jörg Freiherr von Fürstenwerth für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Forderung nach einer Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven zurück. Stille Reserven entstehen, wenn der aktuelle Marktwert etwa von Immobilien oder Aktien den in den Büchern angesetzten Wert übersteigt. Der Nutzen dieser Reserven als Puffer habe sich in der Kapitalmarktkrise der vergangenen Jahre gezeigt, sagte Fürstenwerth. Während Kunden anderer Anlageformen in den Jahren 2001 und 2002 bis zu 75 Prozent und mehr ihres Kapitals verloren hätten, hätten Versicherte eine durchschnittliche Verzinsung von rund fünf Prozent erhalten.

Ob die Kläger in diesem Punkt Erfolg haben werden, blieb in der mündlichen Verhandlung offen. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass Versicherungen zu klareren Informationen bei ihren Überschussberechnungen und vor allem bei den Verwaltungskosten verpflichtet werden. Darin fließen unter anderem jene hohen Provisionen ein, die Versicherungsvertreter für einen geworbenen Neukunden einstreichen. Das Gericht könnte überdies von den Unternehmen höhere Rückkaufswerte für Lebensversicherungen fordern, falls Versicherte vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen.

Bundesjustizminsietrin Brigitte Zypries (SPD) verwies mit Blick auf das Verfahren auf ein Gesetzesvorhaben, das den Versicherten mehr Rechte und Transparenz bei Überschussbeteiligungen einräumen werde. Assekuranzen sollen demnach künftig verpflichtet werden, den Versicherten neben dem Garantiezins Überschussbeteiligungen grundsätzlich einzuräumen. Bislang beruhten solche Zusagen auf der Entscheidung des jeweiligen Versicherers. Zudem müsse die Verteilung der Überschüsse "angemessen" sein. Sie könnten deshalb durch Zivilgerichte kontrolliert werden. Das Urteil des BVG wird im kommenden Frühjahr erwartet.

27. Oktober 2004 - 14.48 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004