Pressespiegel zur Anhörung beim BVerfG am 27.10.2004 zu Lebensversicherungen

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Pressespiegel zur Anhörung beim BVerfG vom 27.10.2004 zu 3 Verfassungsbeschwerden zu Lebensversicherungen

 

AFP Agence France-Presse GmbH meldete am 26. Okt. 2004 - 13.58 Uhr

 

Weichenstellung für Millionen Lebensversicherungskunden

 

Beim BVerfG in Karlsruhe prallen höchst unterschiedliche Interessen aufeinander: Unternehmen, die Geschäftsgeheimnisse wahren möchten, und Kunden, die Klarheit über die Verwendung ihrer Gelder haben wollen. ... Bleiben noch die Aktionäre, denen neben einer hohen Dividende daran liegt, alle Reserven im Unternehmen zu halten. Schon jetzt gilt das Verfahren als eines der schwierigsten, das die Karlsruher Richter je zu entscheiden hatten. Wann das Urteil fällt, ist aber noch ungewiss.

Anmerkung:

Es bleibt zu hoffen, dass alle Verantwortlichen erkennen, dass es bei "Versicherung" und "Kapitalbildung im Zusammenhang mit Versicherung" nicht um vertragliche, sondern um vermögensrechtliche Ansprüche geht (§§ 741 ff BGB, siehe Gesetze) und dass das BVerfG nicht die "Offenlegung von Kosten" oder eine "höhere Überschussbeteiligung", sondern die "Angabe von Dienstleistungsentgelten" (Kosten + Gewinne) durch die Versicherungsunternehmen fordern muss, dass also der Gesetzgeber den § 1 VVG und die Rechnungslegung der VU den ökonomischen Vorgängen und Art. 2 und 14 GG (siehe Gesetze) sowie der Preisangaben-VO entsprechend regelt.

Um den gesamten Text der AFP-Meldung zu lesen, klicken Sie bitte "hier"

 

Die Welt, 28.10.2004 (dpa)

"Lebensversicherung vor dem Verfassungsgericht auf dem Prüfstand"

Allgemeine Informationen

Das Verfassungsgericht befasst sich mit drei Verfassungsbeschwerden von Versicherten, die mit Unterstützung des BdV höhere Überschussbeteiligungen aus ihren Verträgen einfordern und eine Verletzung ihres Eigentumsrechts monieren.

Laut Gesetz müssen Lebensversicherer mindestens 90 Prozent ihrer Erträge an die Versicherten ausschütten, an die Aktionäre dürfen maximal zehn Prozent gehen. Sie verpflichten sich beim Vertragsabschluss zu einer - jährlich staatlich festgelegten - Mindestverzinsung, stellen den Versicherten aber meist höhere Renditen in Aussicht. Der Garantiezins liegt bei 2,75 Prozent, die Gesamtverzinsung im Schnitt der Branche bei gut vier Prozent.

 

Äußerungen von

Vertretern des BdV

Verbraucherschützer haben vor dem Bundesverfassungsgericht umfassende Reformen am System der Kapital-Lebensversicherung und für die Versicherten mehr Einblick in die Kalkulation der Anbieter gefordert. "Für die Verbraucher liegt die Lebensversicherung sehr im Dunkeln", kritisiert Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), am Mittwoch in Karlsruhe eine mangelnde Vergleichbarkeit und Durchschaubarkeit der Verträge.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen die hohen stillen Reserven, die die Versicherungskonzerne aus ihren Kapitalanlagen bilden, aber nach Ansicht der Kläger nicht in ausreichendem Maße an die Kunden ausschütten. BdV-Justitiar Joachim Bluhm forderte, die Verwendung der Reserven nicht dem Belieben der Versicherer zu überlassen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliere sie nur unzureichend.

 

Aussagen der BdV-Anwältin

"Die Kapital-Lebensversicherung ist ein prägnantes Beispiel für Marktversagen", sagte die Vertreterin der Kläger, Astrid Wallrabenstein. Preiswettbewerb finde nicht statt. Vergleiche zwischen den Versicherungen seien für die Verbraucher praktisch nicht möglich. "Es gibt für den Einzelnen kein Entrinnen aus diesem Bedingungskartell", ergänzte Bluhm.

 

Aussagen des Gerichts

Die Richter des Ersten Senats des höchsten deutschen Gerichts warfen in der mündlichen Verhandlung die Frage auf, warum die Versicherer etwa bei Riester-Rentenverträgen wie vorgeschrieben mehr Transparenz walten ließen, dies aber bei der klassischen Lebensversicherung verweigerten.

Die Musterverfahren könnten weitreichende Konsequenzen für den Versicherungssektor haben, so Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem.

 

Aussagen des GDV

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg von Füstenwerth, warnte, dass einschneidende Korrekturen das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. (AZ.: 1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95).

"Die Forderung nach mehr Transparenz ist sicher berechtigt, aber man darf nicht über das Ziel hinausschießen", sagte dagegen GDV-Geschäftsführer Günter Bost.

 

 

HANDELSBLATT, 27.10.2004

"Bundesverfassungsgericht nimmt Lebensversicherungen unter die Lupe"

 

Artikel ähnlich wie in "Die Welt", zusätzlich:

 

Allgemeine Informationen

Ein klärendes Wort vom Verfassungsgericht erhoffen sich die Kläger auch zur Zuständigkeit der Gerichte für Beschwerden der Versicherten. Sie beklagen ein "Ping-Pong-Spiel" zwischen den Aufsichtsbehörden und Gerichten einerseits und zwischen Zivil- und Verwaltungsgerichten andererseits. Mit einem Urteil wird im nächsten Jahr gerechnet.

 

Aussagen des GDV

Die Anforderungen der Riester-Rente eigneten sich nicht als allgemeiner Maßstab für die Branche. Eine Verschärfung der Vorschriften bedeute einen Eingriff in die Produktgestaltung der Konzerne. "Wem dieses Geschäftsmodell nicht gefällt, für den gibt es die fondsgebundene Lebensversicherung", die keine garantierte Ausschüttung vorsehe. Die hohen Hürden für die Kunden beim Wechsel der Versicherung begründete Bost mit den Kosten beim Abschluss der Policen. Die stillen Reserven seien Puffer, um Schwankungen an den Märkten auszugleichen.

 

Aussagen der Bundesregierung

Auch die Bundesregierung verteidigte das gegenwärtige System und die Aufsicht. Ohne eine Einbehaltung der stillen Reserven - der Differenz zwischen Buch- und Marktwerten ihrer Anlagen - hätte mehreren Versicherungen im Börsenabschwung die Insolvenz gedroht. Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Änderung des Versicherungsvertragsrechts vor, will dabei aber in die Überschussbeteiligung nicht eingreifen.

 

 

FAZ.NET, 27.10.2004

"Lebensversicherer auf dem Prüfstand"

 

Artikel ähnlich wie in "Die Welt", zusätzlich:

 

 

Allgemeine Informationen

Die Geschäftspolitik der Lebensversicherer steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen ganzen Tag lang über elf Verfassungsbeschwerden verhandelt, mit denen der Bund der Versicherten (BdV) für höhere Überschussbeteiligungen der Versicherten streitet. Außerdem verlangen die Kläger eine größere Transparenz über stille Reserven in den Bilanzen der Versicherer und mehr Kontrolle durch die Gerichte sowie die Allfinanzaufsicht Bafin.

 

Äußerungen von

Vertretern des BdV

 

BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck sagte, der Generationenvertrag sichere nicht mehr den Lebensabend. Auch der Staat werbe mittlerweile für private Vorsorge. Doch für Verbraucher gebe es bei der kapitalgebundenen Lebensversicherung keine Transparenz, sondern "absolute Schwärze". Nur durch ausreichende Information könnten diese auch wissen, ob sie nicht besser von dieser Anlageform die Finger lassen sollten.

Leider würden aber die Vorschläge, die eine Expertenkommission jüngst für die Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertrags-

gesetzes entwickelt habe, nicht weiterhelfen, ergänzte BdV-Justitiar Joachim Bluhm. Daher könne man weiter von "legalem Betrug" sprechen.

 

Aussagen der BdV-Anwältin

Die Anwältin Astrid Wallrabenstein sah ein "Marktversagen". Bereits versicherte Kunden könnten wegen der hohen Abschlusskosten kaum noch den Anbieter wechseln; das verstoße gegen die Vertragsfreiheit und das Sozialstaatsgebot. Auch werde das "Eigentumsrecht auf Überschussbeteiligung" verletzt, wenn die Unternehmen Bilanzreser-

ven nicht aufdecken müssten und sie nach ihrem Ermessen an die Versicherten ausschütten könnten.

 

Aussagen des Gerichts

Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier unterstrich, dass es zwar für die Versicherten nur um kleine Beträge von etwa 300 Euro gehe. Doch für die Versicherungsbranche könne das Gerichtsverfahren "weitreichende Konsequenzen" haben.

Vorrangig zielten die Fragen und Vorhaltungen des Karlsruher Gerichts an die Versicherungswirtschaft auf deren große Entschei-dungsspielräume und die geringe Durchschaubarkeit ihrer Berechnungen. Wolfgang Hoffmann-Riem, Berichterstatter in dem Verfahren, argwöhnte zudem ein "Ping-Pong-Spiel" und einen "Verschiebebahnhof" beim Rechtsschutz durch die unterschiedlichen Gerichtszweige und die Bafin.

 

Aussagen des GDV

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirschaft (GdV), Jörg Freiherr von Fürstenwerth, erklärte, die "stillen Reserven" seien als "Sicherheitspuffer" zum Schutz vor Schwankungen am Kapitalmarkt erforderlich. Anders lasse sich der Garantiezins nicht einhalten. Wer dagegen sein Geld etwa in Aktien investiert habe, habe in den Jahren 2001 und 2002 bis zu 75 Prozent seiner Anlagen verloren.

 

Aussagen der Bundesregierung

Die Bundesregierung verteidigte dagegen die geltende Rechtslage. "Keine andere Wirtschaftsaufsicht hat sich dermaßen des Schutzes der Betroffenen angenommen", sagte ihr Rechtsvertreter Dirk Ehlers. Doch habe das Europarecht vor zehn Jahren Kontrollen abgebaut, weil es statt dessen auf Schutz durch Transparenz und Wettbewerb setze. Überdies gelte es, auch die Aktionäre der Versicherungsun-

ternehmen als deren Kapitalgeber zu schützen. In aller Regel würden zudem mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 90 Prozent der Überschüsse an die Kunden ausgeschüttet. Das gesamte Bilanz-recht stelle auf die Bewertung von Vermögensgegenständen nach dem niedrigen Anschaffungswert ab, verteidigte Ehlers die "stillen Reserven".

 

 

die tageszeitung, 28.10.2004

"Versicherungen zittern um Reserven"

 

Artikel ähnlich wie in "Die Welt", zusätzlich:

 

Allgemeine Informationen

Die Deutschen lieben Lebensversicherungen. Drei von vier Bundesbür-gern besitzen mindestens eine derartige Police. Doch das Geschäft ist ziemlich undurchschaubar. Der BdV hat deshalb drei Verfassungs-beschwerden initiiert, um die Transparenz und den Rechtsschutz zu verbessern.

Das Gesetz schreibt vor, dass den Versicherten mindestens 90 Prozent der entstehenden Überschüsse auszuzahlen sind. Tatsäch-lich haben die Assekuranzen in den letzten Jahren sogar rund 97 Prozent an die Versicherten verteilt. Für die Bundesregierung ist dies ein Beweis, dass das System funktioniert.

 

Äußerungen von

Vertretern des BdV

 

"Wenn der Überschuss zu niedrig berechnet wird, ist es leicht, 97 Prozent davon auszuzahlen", so BdV-Justitiar Joachim Bluhm. Der Verband fordert daher eine strengere Staatsaufsicht über die Versicherungen und bessere Klagemöglichkeiten der Betroffenen.

Umstritten war gestern vor allem die Behandlung stiller Reserven. Der BdV forderte, dass diese in die Berechnung der Überschüsse einfließen sollten.

 

Aussagen der BdV-Anwältin

Das Grundrecht auf Eigentum schütze auch den Anspruch auf Über-schussbeteiligung, argumentierte BdV-Anwältin Astrid Wallrabenstein.

 

Aussagen des Gerichts

In Karlsruhe nimmt man die Klagen sehr ernst.

Mehrere Richter verglichen gestern die Lebensversicherung mit der neu geschaffenen Riester-Rente. "Bei der Riester-Rente geben die Versicherungen viel mehr Informationen. Warum ist diese Transpa-renz nicht auch bei der Lebensversicherung möglich?", fragte etwa der federführende Richter Wolfgang Hoffmann-Riem.

 

Aussagen des GDV

Der Schutz der Versicherten sei jetzt schon "einmalig gut in dieser Wirtschaftsordnung", fand Jörg von Fürstenwerth vom GdV. Sowohl Ehlers als auch von Fürstenwerth verwiesen auch auf die EU und den Internationalen Währungsfonds, die eher eine Stärkung der Aktionäre forderten, sonst sei der deutsche Versicherungsmarkt für Investoren nicht interessant.

 

Aussagen der Bundesregierung

Rechtsprofessor Dirk Ehlers, der Vertreter der Bundesregierung, warnte vor einseitigen Lösungen. "Auch die Versicherungsunter-nehmen und ihre Aktionäre werden vom Grundgesetz geschützt."

Die Bundesregierung hält solche "Sicherheitspuffer" (stille Reserven)allerdings für sinnvoll. "Ohne stille Reserven wären beim zuletzt starken Fall der Aktienkurse einige Versicherungsunternehmen bankrott gegangen", argumentierte Ehlers.

 

 

Berichtet wurde außerdem in:

 

Tagesschau um 17.00 Uhr, 27.10.04

"Kläger wollen mehr Geld von Lebensversicherung"

 

Stern.de, 27.10.04

"Überschussbeteiligung künstlich kleingerechnet"

 

Allgemeine Zeitung, Wormser Zeitung, 27.10.04

"Lebenspolicen unter der Lupe"

 

Frankfurter Rundschau online, 28.10.04

"Bei Vertragsende wird aus der Wundertüte beschert"

 

dpa, Süddeutsche Zeitung.online und Schwäbische Zeitung, Rhein Zeitung,

Volksstimme Magdeburg, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Iserlohner Kreisanzeiger,

Lübecker Nachrichten, Hamburger Morgenpost, Westfalenpost, Ostthüringer Zeitung,

Neue Westfälische, 28.10.04

"Mehr Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen gefordert"

 

Rheinpfalz, 28.10.04

"Karlsruhe prüft Gewinnansprüche aus Versicherungen"

 

so auch: Yahoo! Nachrichten, heute.t-online.de, 28.10.04

 

manager-magazin, 27.10.2004

"Kampf um mehr Transparenz" und

 

"Allein gegen alle"

 

Eine Anwältin macht sich auf, der Assekuranz das Fürchten zu lehren. Vor dem Verfassungsgericht will Astrid Wallrabenstein heute mehr Rechte für Lebensversicherte erstreiten und eine stärkere Kontrolle der Unternehmen.

 

... Etwa 12 Mandanten vertritt die Darmstädter Anwältin in einer mündlichen Verhandlung. Mögen die einzelnen Fälle auch unterschiedlich gelagert sein, für die deutschen Lebensversicherer bergen die Musterprozesse eine Menge Sprengstoff.

Im Kern geht es bei allen drei Verfahren letztlich um drei wichtige Fragen: Wie viel Einblick müssen deutsche Lebensversicherer den Versicherten in ihre Geschäfte gewähren? Reicht die Kontrolle der Unternehmen aus? Welche Chance haben die Versicherten, unternehmerische Entscheidungen vor Gericht überprüfen zu lassen?

Die Brisanz der Verfahren ergibt sich vor allem vor dem Hintergrund, dass einerseits der Zwang zur privaten Vorsorge steigt, andererseits aber die Kritik nicht verstummt, deutsche Lebensversicherer informierten ihre Kunden nur unzureichend und verschleierten ihre Kalkulations- und Berechnungsgrundlagen - insbesondere der Überschussbeteiligungen - gar mit System.

 

Trickst die Assekuranz bei der Überschussbeteiligung?

 

Die Anwältin hegt den Verdacht, dass die freiwilligen Überschussbeteiligungen, zu deren Zahlung die Lebensversicherer im Gegensatz zu dem gesetzlich garantierten Zins nicht verpflichtet sind, von der Assekuranz möglichst klein gerechnet wurden. Der Bund der Versicherten, der die Verfahren unterstützt, hat im Vorfeld gar von "legalem Betrug" gesprochen.

Wie viel mehr Überschussbeteiligung den Mandanten aus ihren Lebensversicherungsverträgen womöglich zusteht, kann Wallrabenstein im Gespräch mit manager-magazin.de nicht beziffern. "das lässt sich nicht berechnen. Wie auch? Die Versicherten bekommen ja nicht die Informationen von den Unternehmen, um überhaupt in die Lage versetzt zu werden, das zu überprüfen."

Alle Mandanten beurteilten aber ihre Überschussbeteiligungen durch den Versicherer als zu klein bemessen, weshalb sie ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt sehen, so die Anwältin. ...

 

... Es geht auch um den "Fehler im System"

 

"Insofern geht es auch zunächst darum, Rechtsansprüche durchzusetzen, die eben vor gut zehn Jahren entstanden sind", sagte die Juristin. Andererseits stelle sich gerade mit Blick auf die Zukunft aus ihrer Sicht zugleich die Frage nach dem möglichen "Fehler im System".

"Wenn die Insolvenz eines Versicherers nur verhindert werden kann, weil er unter Umständen über Jahre hinweg stille Reserven aufgebaut hat, dann muss doch etwas am System falsch sein. Was passiert denn beim nächsten Aktiencrash, bei dem ein Versicherer womöglich nicht mehr über stille Reserven verfügt?"

Für die Anwältin steht daher fest, der Versicherte müsse in Zukunft mehr Einblick nicht nur in die Anlagepolitik seines Versicherers bekommen. Die Kontrolle der Versicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sei aus ihrer Sicht "auf jeden Fall unzureichend". Die Bafin leiste nur ein "Mindestmaß" an Kontrolle. Sie betreibe lediglich eine "Missstandskontrolle" und keine laufende Kontrolle, wie dies bis 1994 der Fall gewesen sei.

 

"Ohne Kontrolle kein vernünftiger Wettbewerb"

 

Die Aufseher würden nur tätig, wenn sie einen konkreten Verdacht hätten. Die Rechte des einzelnen Versicherten, so weit sich davon überhaupt sprechen ließe, spielten in diesem Zusammenhang aber keine Rolle. "Die Bafin steht als Aufsicht in Kooperation zu den Unternehmen, aber eine Rückkopplung zu den Versicherten findet nicht statt", kritisiert die Anwältin im Gespräch mit manager-magazin.de weiter.

Dem Versicherten bliebe im Streitfall - etwa bei der Überschussbeteiligung - zumeist nur der Gang vor das Gericht. Diese aber verwiesen in der Regel an die Finanzamtsicht. Für die Versicherten sei diese Situation "völlig unnehmbar".

Mit den Verfahren vor dem Verfassungsgericht gehe es auch darum, die Öffentlichkeit und die Gerichte stärker für die Rechte der Versicherten und die mangelnde Kontrolle der Versicherer zu sensibilisieren, sagt Anwältin Wallrabenstein.

Der Versicherte habe kaum eine Chance, die Entscheidungsspielräume der Assekuranz etwa bei der Überschussbeteiligung zu beeinflussen, geschweige denn zu kontrollieren. "Damit kann auch kein vernünftiger Markt, kein vernünftiger Wettbewerb entstehen", ist die Anwältin überzeugt. Dazu bedürfe es rechtlicher Kontrollmöglichkeiten - entweder durch Zivilgerichte, die Finanzaufsicht oder beide zusammen....

 

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft rechnet indes nicht mit einem Erfolg der Kläger, wie Sprecherin Gabriele Hoffmann erklärt. Ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das nach Einschätzung von Beobachtern nicht mehr in diesem Jahr erwartet wird, würde allerdings das ganze System der Lebensversicherung in Frage stellen. ...

 

FAZ.NET berichtete am 23.9.2004

"Lebensversicherer streben flexiblere Überschussverteilung an"

 

...Nach Angaben des GDV führt die Branche seit dem Jahreswechsel mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Gespräche mit dem Ziel, den Zwang zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Risiko- und Kostenüberschüssen vollständig aufzuheben. ...