Pressespiegel zur Anhörung beim BVerfG vom 27.10.2004 zu 3
Verfassungsbeschwerden zu Lebensversicherungen
AFP Agence
France-Presse GmbH meldete am 26. Okt. 2004 - 13.58 Uhr
Weichenstellung für Millionen Lebensversicherungskunden
Beim BVerfG in Karlsruhe prallen höchst unterschiedliche Interessen
aufeinander: Unternehmen, die Geschäftsgeheimnisse wahren möchten, und
Kunden, die Klarheit über die Verwendung ihrer Gelder haben
wollen. ... Bleiben noch die Aktionäre, denen neben einer hohen
Dividende daran liegt, alle Reserven im Unternehmen zu halten.
Schon jetzt gilt das Verfahren als eines der schwierigsten, das die
Karlsruher Richter je zu entscheiden hatten. Wann das Urteil
fällt, ist aber noch ungewiss.
Anmerkung:
Es
bleibt zu hoffen, dass alle Verantwortlichen erkennen, dass es bei
"Versicherung" und "Kapitalbildung im Zusammenhang mit Versicherung"
nicht um vertragliche, sondern um vermögensrechtliche Ansprüche
geht (§§ 741 ff BGB, siehe Gesetze) und dass das
BVerfG nicht die "Offenlegung von Kosten" oder eine "höhere
Überschussbeteiligung", sondern die "Angabe von Dienstleistungsentgelten"
(Kosten + Gewinne) durch die Versicherungsunternehmen fordern muss, dass
also der Gesetzgeber den § 1 VVG und die Rechnungslegung der VU den
ökonomischen Vorgängen und Art. 2 und 14 GG (siehe
Gesetze) sowie der Preisangaben-VO entsprechend regelt.
Um den
gesamten Text der AFP-Meldung zu lesen, klicken Sie bitte
"hier"
Die Welt,
28.10.2004 (dpa)
"Lebensversicherung vor dem Verfassungsgericht auf dem Prüfstand"
|
Allgemeine Informationen |
Das Verfassungsgericht befasst sich mit drei Verfassungsbeschwerden von
Versicherten, die mit Unterstützung des BdV höhere
Überschussbeteiligungen aus ihren Verträgen einfordern und eine
Verletzung ihres Eigentumsrechts monieren.
Laut Gesetz müssen Lebensversicherer mindestens 90 Prozent ihrer Erträge
an die Versicherten ausschütten, an die Aktionäre dürfen maximal zehn
Prozent gehen. Sie verpflichten sich beim Vertragsabschluss zu einer -
jährlich staatlich festgelegten - Mindestverzinsung, stellen den
Versicherten aber meist höhere Renditen in Aussicht. Der Garantiezins
liegt bei 2,75 Prozent, die Gesamtverzinsung im Schnitt der Branche bei
gut vier Prozent.
|
|
Äußerungen von
Vertretern des BdV |
Verbraucherschützer haben vor dem Bundesverfassungsgericht umfassende
Reformen am System der Kapital-Lebensversicherung und für die
Versicherten mehr Einblick in die Kalkulation der Anbieter gefordert.
"Für die Verbraucher liegt die Lebensversicherung sehr im Dunkeln",
kritisiert Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten
(BdV), am Mittwoch in Karlsruhe eine mangelnde Vergleichbarkeit und
Durchschaubarkeit der Verträge.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen die hohen stillen Reserven, die die
Versicherungskonzerne aus ihren Kapitalanlagen bilden, aber nach Ansicht
der Kläger nicht in ausreichendem Maße an die Kunden ausschütten.
BdV-Justitiar Joachim Bluhm forderte, die Verwendung der Reserven nicht
dem Belieben der Versicherer zu überlassen. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliere sie nur unzureichend.
|
|
Aussagen der BdV-Anwältin |
"Die Kapital-Lebensversicherung ist ein prägnantes Beispiel für
Marktversagen", sagte die Vertreterin der Kläger, Astrid Wallrabenstein.
Preiswettbewerb finde nicht statt. Vergleiche zwischen den
Versicherungen seien für die Verbraucher praktisch nicht möglich. "Es
gibt für den Einzelnen kein Entrinnen aus diesem Bedingungskartell",
ergänzte Bluhm.
|
|
Aussagen des Gerichts |
Die Richter des Ersten Senats des höchsten deutschen Gerichts warfen in
der mündlichen Verhandlung die Frage auf, warum die Versicherer etwa bei
Riester-Rentenverträgen wie vorgeschrieben mehr Transparenz walten
ließen, dies aber bei der klassischen Lebensversicherung verweigerten.
Die Musterverfahren könnten weitreichende Konsequenzen für den
Versicherungssektor haben, so Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem.
|
|
Aussagen des GDV |
Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft
(GDV), Jörg von Füstenwerth, warnte, dass einschneidende Korrekturen das
gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden. (AZ.: 1 BvR 782/94, 1
BvR 957/96, 1 BvR 80/95).
"Die Forderung nach mehr Transparenz ist sicher berechtigt, aber man
darf nicht über das Ziel hinausschießen", sagte dagegen
GDV-Geschäftsführer Günter Bost.
|
HANDELSBLATT,
27.10.2004
"Bundesverfassungsgericht nimmt Lebensversicherungen unter die Lupe"
Artikel ähnlich
wie in "Die Welt", zusätzlich:
| Allgemeine Informationen |
Ein klärendes Wort vom Verfassungsgericht erhoffen sich die Kläger auch
zur Zuständigkeit der Gerichte für Beschwerden der Versicherten. Sie
beklagen ein "Ping-Pong-Spiel" zwischen den Aufsichtsbehörden und
Gerichten einerseits und zwischen Zivil- und Verwaltungsgerichten
andererseits. Mit einem Urteil wird im nächsten Jahr gerechnet.
|
|
Aussagen des GDV |
Die Anforderungen der Riester-Rente eigneten sich nicht als allgemeiner
Maßstab für die Branche. Eine Verschärfung der Vorschriften bedeute
einen Eingriff in die Produktgestaltung der Konzerne. "Wem dieses
Geschäftsmodell nicht gefällt, für den gibt es die fondsgebundene
Lebensversicherung", die keine garantierte Ausschüttung vorsehe. Die
hohen Hürden für die Kunden beim Wechsel der Versicherung begründete
Bost mit den Kosten beim Abschluss der Policen. Die stillen Reserven
seien Puffer, um Schwankungen an den Märkten auszugleichen.
|
|
Aussagen der Bundesregierung |
Auch die Bundesregierung verteidigte das gegenwärtige System und die
Aufsicht. Ohne eine Einbehaltung der stillen Reserven - der Differenz
zwischen Buch- und Marktwerten ihrer Anlagen - hätte mehreren
Versicherungen im Börsenabschwung die Insolvenz gedroht. Die
Bundesregierung bereitet derzeit eine Änderung des
Versicherungsvertragsrechts vor, will dabei aber in die
Überschussbeteiligung nicht eingreifen.
|
FAZ.NET,
27.10.2004
"Lebensversicherer
auf dem Prüfstand"
Artikel ähnlich
wie in "Die Welt", zusätzlich:
|
Allgemeine Informationen |
Die Geschäftspolitik der Lebensversicherer steht auf dem Prüfstand. Das
Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen ganzen Tag lang über elf
Verfassungsbeschwerden verhandelt, mit denen der Bund der Versicherten
(BdV) für höhere Überschussbeteiligungen der Versicherten streitet.
Außerdem verlangen die Kläger eine größere Transparenz über stille
Reserven in den Bilanzen der Versicherer und mehr Kontrolle durch die
Gerichte sowie die Allfinanzaufsicht Bafin.
|
|
Äußerungen von
Vertretern des BdV |
BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck sagte, der Generationenvertrag sichere
nicht mehr den Lebensabend. Auch der Staat werbe mittlerweile für
private Vorsorge. Doch für Verbraucher gebe es bei der kapitalgebundenen
Lebensversicherung keine Transparenz, sondern "absolute Schwärze". Nur
durch ausreichende Information könnten diese auch wissen, ob sie nicht
besser von dieser Anlageform die Finger lassen sollten.
Leider würden aber die Vorschläge, die eine Expertenkommission jüngst
für die Bundesregierung zur Reform des Versicherungsvertrags-
gesetzes entwickelt habe, nicht weiterhelfen, ergänzte BdV-Justitiar
Joachim Bluhm. Daher könne man weiter von "legalem Betrug" sprechen.
|
|
Aussagen der BdV-Anwältin |
Die Anwältin Astrid Wallrabenstein sah ein "Marktversagen". Bereits
versicherte Kunden könnten wegen der hohen Abschlusskosten kaum noch den
Anbieter wechseln; das verstoße gegen die Vertragsfreiheit und das
Sozialstaatsgebot. Auch werde das "Eigentumsrecht auf
Überschussbeteiligung" verletzt, wenn die Unternehmen Bilanzreser-
ven nicht aufdecken müssten und sie nach ihrem Ermessen an die
Versicherten ausschütten könnten.
|
|
Aussagen des Gerichts |
Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier unterstrich, dass es
zwar für die Versicherten nur um kleine Beträge von etwa 300 Euro gehe.
Doch für die Versicherungsbranche könne das Gerichtsverfahren "weitreichende
Konsequenzen" haben.
Vorrangig zielten die Fragen und Vorhaltungen des Karlsruher Gerichts an
die Versicherungswirtschaft auf deren große Entschei-dungsspielräume und
die geringe Durchschaubarkeit ihrer Berechnungen. Wolfgang Hoffmann-Riem,
Berichterstatter in dem Verfahren, argwöhnte zudem ein "Ping-Pong-Spiel"
und einen "Verschiebebahnhof" beim Rechtsschutz durch die
unterschiedlichen Gerichtszweige und die Bafin.
|
|
Aussagen des GDV |
Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirschaft (GdV), Jörg Freiherr von Fürstenwerth, erklärte,
die "stillen Reserven" seien als "Sicherheitspuffer" zum Schutz vor
Schwankungen am Kapitalmarkt erforderlich. Anders lasse sich der
Garantiezins nicht einhalten. Wer dagegen sein Geld etwa in Aktien
investiert habe, habe in den Jahren 2001 und 2002 bis zu 75 Prozent
seiner Anlagen verloren.
|
|
Aussagen der Bundesregierung |
Die Bundesregierung verteidigte dagegen die geltende Rechtslage. "Keine
andere Wirtschaftsaufsicht hat sich dermaßen des Schutzes der
Betroffenen angenommen", sagte ihr Rechtsvertreter Dirk Ehlers. Doch
habe das Europarecht vor zehn Jahren Kontrollen abgebaut, weil es statt
dessen auf Schutz durch Transparenz und Wettbewerb setze. Überdies gelte
es, auch die Aktionäre der Versicherungsun-
ternehmen als deren Kapitalgeber zu schützen. In aller Regel würden
zudem mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 90 Prozent der
Überschüsse an die Kunden ausgeschüttet. Das gesamte Bilanz-recht stelle
auf die Bewertung von Vermögensgegenständen nach dem niedrigen
Anschaffungswert ab, verteidigte Ehlers die "stillen Reserven".
|
die tageszeitung,
28.10.2004
"Versicherungen
zittern um Reserven"
Artikel ähnlich
wie in "Die Welt", zusätzlich:
|
Allgemeine Informationen |
Die Deutschen lieben Lebensversicherungen. Drei von vier Bundesbür-gern
besitzen mindestens eine derartige Police. Doch das Geschäft ist
ziemlich undurchschaubar. Der BdV hat deshalb drei
Verfassungs-beschwerden initiiert, um die Transparenz und den
Rechtsschutz zu verbessern.
Das Gesetz schreibt vor, dass den Versicherten mindestens 90 Prozent der
entstehenden Überschüsse auszuzahlen sind. Tatsäch-lich haben die
Assekuranzen in den letzten Jahren sogar rund 97 Prozent an die
Versicherten verteilt. Für die Bundesregierung ist dies ein Beweis, dass
das System funktioniert.
|
|
Äußerungen von
Vertretern des BdV |
"Wenn der Überschuss zu niedrig berechnet wird, ist es leicht, 97
Prozent davon auszuzahlen", so BdV-Justitiar Joachim Bluhm. Der Verband
fordert daher eine strengere Staatsaufsicht über die Versicherungen und
bessere Klagemöglichkeiten der Betroffenen.
Umstritten war gestern vor allem die Behandlung stiller Reserven. Der
BdV forderte, dass diese in die Berechnung der Überschüsse einfließen
sollten.
|
|
Aussagen der BdV-Anwältin |
Das Grundrecht auf Eigentum schütze auch den Anspruch auf
Über-schussbeteiligung, argumentierte BdV-Anwältin Astrid
Wallrabenstein.
|
|
Aussagen des Gerichts |
In Karlsruhe nimmt man die Klagen sehr ernst.
Mehrere Richter verglichen gestern die Lebensversicherung mit der neu
geschaffenen Riester-Rente. "Bei der Riester-Rente geben die
Versicherungen viel mehr Informationen. Warum ist diese Transpa-renz
nicht auch bei der Lebensversicherung möglich?", fragte etwa der
federführende Richter Wolfgang Hoffmann-Riem.
|
|
Aussagen des GDV |
Der Schutz der Versicherten sei jetzt schon "einmalig gut in dieser
Wirtschaftsordnung", fand Jörg von Fürstenwerth vom GdV. Sowohl Ehlers
als auch von Fürstenwerth verwiesen auch auf die EU und den
Internationalen Währungsfonds, die eher eine Stärkung der Aktionäre
forderten, sonst sei der deutsche Versicherungsmarkt für Investoren
nicht interessant.
|
|
Aussagen der Bundesregierung |
Rechtsprofessor Dirk Ehlers, der Vertreter der Bundesregierung, warnte
vor einseitigen Lösungen. "Auch die Versicherungsunter-nehmen und ihre
Aktionäre werden vom Grundgesetz geschützt."
Die Bundesregierung hält solche "Sicherheitspuffer" (stille
Reserven)allerdings für sinnvoll. "Ohne stille Reserven wären beim
zuletzt starken Fall der Aktienkurse einige Versicherungsunternehmen
bankrott gegangen", argumentierte Ehlers.
|
Berichtet wurde
außerdem in:
Tagesschau um
17.00 Uhr, 27.10.04
"Kläger wollen
mehr Geld von Lebensversicherung"
Stern.de, 27.10.04
"Überschussbeteiligung künstlich kleingerechnet"
Allgemeine
Zeitung, Wormser Zeitung, 27.10.04
"Lebenspolicen
unter der Lupe"
Frankfurter
Rundschau online, 28.10.04
"Bei Vertragsende
wird aus der Wundertüte beschert"
dpa, Süddeutsche
Zeitung.online und Schwäbische Zeitung, Rhein Zeitung,
Volksstimme
Magdeburg, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Iserlohner Kreisanzeiger,
Lübecker
Nachrichten, Hamburger Morgenpost, Westfalenpost, Ostthüringer Zeitung,
Neue Westfälische,
28.10.04
"Mehr
Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen gefordert"
Rheinpfalz,
28.10.04
"Karlsruhe prüft
Gewinnansprüche aus Versicherungen"
so auch: Yahoo!
Nachrichten, heute.t-online.de, 28.10.04
manager-magazin,
27.10.2004
"Kampf um mehr
Transparenz" und
"Allein gegen
alle"
Eine Anwältin
macht sich auf, der Assekuranz das Fürchten zu lehren. Vor dem
Verfassungsgericht will Astrid Wallrabenstein heute mehr Rechte für
Lebensversicherte erstreiten und eine stärkere Kontrolle der Unternehmen.
... Etwa
12 Mandanten vertritt die Darmstädter Anwältin in einer mündlichen Verhandlung.
Mögen die einzelnen Fälle auch unterschiedlich gelagert sein, für die deutschen
Lebensversicherer bergen die Musterprozesse eine Menge Sprengstoff.
Im Kern
geht es bei allen drei Verfahren letztlich um drei wichtige Fragen: Wie viel
Einblick müssen deutsche Lebensversicherer den Versicherten in ihre Geschäfte
gewähren? Reicht die Kontrolle der Unternehmen aus? Welche Chance haben die
Versicherten, unternehmerische Entscheidungen vor Gericht überprüfen zu lassen?
Die
Brisanz der Verfahren ergibt sich vor allem vor dem Hintergrund, dass einerseits
der Zwang zur privaten Vorsorge steigt, andererseits aber die Kritik nicht
verstummt, deutsche Lebensversicherer informierten ihre Kunden nur unzureichend
und verschleierten ihre Kalkulations- und Berechnungsgrundlagen - insbesondere
der Überschussbeteiligungen - gar mit System.
Trickst
die Assekuranz bei der Überschussbeteiligung?
Die
Anwältin hegt den Verdacht, dass die freiwilligen Überschussbeteiligungen, zu
deren Zahlung die Lebensversicherer im Gegensatz zu dem gesetzlich garantierten
Zins nicht verpflichtet sind, von der Assekuranz möglichst klein gerechnet
wurden. Der Bund der Versicherten, der die Verfahren unterstützt, hat im Vorfeld
gar von "legalem Betrug" gesprochen.
Wie viel
mehr Überschussbeteiligung den Mandanten aus ihren Lebensversicherungsverträgen
womöglich zusteht, kann Wallrabenstein im Gespräch mit manager-magazin.de nicht
beziffern. "das lässt sich nicht berechnen. Wie auch? Die Versicherten bekommen
ja nicht die Informationen von den Unternehmen, um überhaupt in die Lage
versetzt zu werden, das zu überprüfen."
Alle
Mandanten beurteilten aber ihre Überschussbeteiligungen durch den Versicherer
als zu klein bemessen, weshalb sie ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt sehen,
so die Anwältin. ...
... Es
geht auch um den "Fehler im System"
"Insofern
geht es auch zunächst darum, Rechtsansprüche durchzusetzen, die eben vor gut
zehn Jahren entstanden sind", sagte die Juristin. Andererseits stelle sich
gerade mit Blick auf die Zukunft aus ihrer Sicht zugleich die Frage nach dem
möglichen "Fehler im System".
"Wenn die
Insolvenz eines Versicherers nur verhindert werden kann, weil er unter Umständen
über Jahre hinweg stille Reserven aufgebaut hat, dann muss doch etwas am System
falsch sein. Was passiert denn beim nächsten Aktiencrash, bei dem ein
Versicherer womöglich nicht mehr über stille Reserven verfügt?"
Für die
Anwältin steht daher fest, der Versicherte müsse in Zukunft mehr Einblick nicht
nur in die Anlagepolitik seines Versicherers bekommen. Die Kontrolle der
Versicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
sei aus ihrer Sicht "auf jeden Fall unzureichend". Die Bafin leiste nur ein
"Mindestmaß" an Kontrolle. Sie betreibe lediglich eine "Missstandskontrolle" und
keine laufende Kontrolle, wie dies bis 1994 der Fall gewesen sei.
"Ohne
Kontrolle kein vernünftiger Wettbewerb"
Die
Aufseher würden nur tätig, wenn sie einen konkreten Verdacht hätten. Die Rechte
des einzelnen Versicherten, so weit sich davon überhaupt sprechen ließe,
spielten in diesem Zusammenhang aber keine Rolle. "Die Bafin steht als Aufsicht
in Kooperation zu den Unternehmen, aber eine Rückkopplung zu den Versicherten
findet nicht statt", kritisiert die Anwältin im Gespräch mit manager-magazin.de
weiter.
Dem
Versicherten bliebe im Streitfall - etwa bei der Überschussbeteiligung - zumeist
nur der Gang vor das Gericht. Diese aber verwiesen in der Regel an die
Finanzamtsicht. Für die Versicherten sei diese Situation "völlig unnehmbar".
Mit den
Verfahren vor dem Verfassungsgericht gehe es auch darum, die Öffentlichkeit und
die Gerichte stärker für die Rechte der Versicherten und die mangelnde Kontrolle
der Versicherer zu sensibilisieren, sagt Anwältin Wallrabenstein.
Der
Versicherte habe kaum eine Chance, die Entscheidungsspielräume der Assekuranz
etwa bei der Überschussbeteiligung zu beeinflussen, geschweige denn zu
kontrollieren. "Damit kann auch kein vernünftiger Markt, kein vernünftiger
Wettbewerb entstehen", ist die Anwältin überzeugt. Dazu bedürfe es rechtlicher
Kontrollmöglichkeiten - entweder durch Zivilgerichte, die Finanzaufsicht oder
beide zusammen....
Der
Gesamtverband der Versicherungswirtschaft rechnet indes nicht mit einem Erfolg
der Kläger, wie Sprecherin Gabriele Hoffmann erklärt. Ein Urteil des
Verfassungsgerichtes, das nach Einschätzung von Beobachtern nicht mehr in diesem
Jahr erwartet wird, würde allerdings das ganze System der Lebensversicherung in
Frage stellen. ...
FAZ.NET berichtete
am 23.9.2004
"Lebensversicherer
streben flexiblere Überschussverteilung an"
...Nach Angaben
des GDV führt die Branche seit dem Jahreswechsel mit der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht Gespräche mit dem Ziel, den Zwang zur
Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Risiko- und Kostenüberschüssen
vollständig aufzuheben. ...
|