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Textauszüge aus Chronik "20 Jahre Bund der Versicherten - 1982 bis 2002" |
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Gutta
cavat lapidem non vi sed saepe cadendo Das BdV-Umfeld: die Situation im Versicherungswesen seit 1900 Schon vor 100 Jahren begründete der Gesetzgeber die Einrichtung einer staatlichen Versicherungsaufsicht damit, dass „von einem Mißbrauche des Versicherungswesens die Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls droht, die um so näher liegt, als selbst der sorgsame und verständige Bürger zu eigener zuverlässiger Beurteilung der Anstalten, denen er sich anvertrauen muß, regelmäßig nicht imstande ist.“ Die BdV-Chronik „10 Jahre Bund der Versicherten“ beschreibt gleich am Anfang die Situation im Versicherungswesen vor der Gründung des Bundes der Versicherten (BdV) im Jahre 1982: Die Bundesbürger verlieren viel Geld durch den Abschluss falscher Versicherungen. Sie sind trotz hoher Beitragszahlungen miserabel versichert. Hunderttausende von Witwen und Invaliden leben mit ihren Familien in finanzieller Not, weil Versicherungsvermittler ihnen sinnvolle Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht angeboten und vermittelt haben. Als Hauptursache für die Verluste der Versicherten und ihren schlechten Versicherungsschutz hatte der BdV erkannt, dass die ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnisse eine sachgerechte Information der Verbraucher nicht zulassen und dass die Verbraucher deshalb keine eigenen Entscheidungen treffen können, wie und wo sie sich am besten versichern und ihr Geld anlegen. Insbesondere Versicherungs-Aktiengesellschaften und ihre Vermittler haben diese Informationsunterlegenheit der Verbraucher seit über 100 Jahren ausgenutzt. Die noch heute andauernden Verluste der Verbraucher und ihr miserabler Versicherungsschutz beweisen, dass es vor 100 Jahren ein Irrtum des Gesetzgebers war zu glauben, dass eine staatliche Aufsicht einen Ausgleich für die Informationsunterlegenheit der Verbraucher im Versicherungswesen schaffen könnte. Der BdV musste erkennen, dass die Versicherungsbranche seit 100 Jahren in allen entscheidenden Bereichen Lobby-Bollwerke aufgebaut hatte und dass deshalb die seit 100 Jahren bestehenden Missstände nicht so schnell zu beseitigen sind, sondern nur durch ständige Aktivitäten, wie sie der BdV seit nunmehr 20 Jahren unternommen hat - getreu dem in der BdV-Satzung festgelegten Vereinszweck, „durch allgemeine Informationen sowie durch Beratung seiner Mitglieder zum Wissen um Versicherung beizutragen und durch seine Aktivitäten und Maßnahmen die Übereinstimmung des Versicherungswesens mit der Rechts- und Wirtschaftsordnung unseres Staates zu überprüfen bzw. herzustellen.“ In den ersten Jahren seines Bestehens hat der BdV den Verbrauchern vor allem durch Aufklärung und Beratungen, durch Bücher und Broschüren, durch Rundfunk- und Fernsehsendungen zu helfen versucht: Viele Verbraucher, die nach den BdV-Informationen gehandelt haben, sind für weniger Geld wesentlich besser versichert und haben ihr Geld anderweitig besser angelegt. Das sind aber vermutlich nur um die 1 Million private Haushalte. In den 90er Jahren konnte es sich der BdV dann finanziell leisten, seine Aktivitäten auf den wissenschaftlichen Bereich auszudehnen und Musterprozesse um Grundsatzfragen des Versicherungswesens zu führen, um durch eine Reform zu erreichen, dass der Gesetzgeber die Vorgänge bei Versicherungsverträgen (Versicherung, Sparen und die Dienstleistungen der Unternehmen und Vermittler) getrennt und transparent regelt. Erst nach einer Aufteilung der Versicherungsprämie in einen reinen Versicherungsbeitrag, einen Sparanteil und einen Preis für die Dienstleistungen der Unternehmen und Vermittler kann sich der Verbraucher darüber informieren, welchen Beitrag er für den Versicherungsschutz zahlen muss, wie viel er bei kapitalbildenden Versicherungen überhaupt anspart und was die Dienstleistungen der Unternehmen und Vermittler kosten. Erst dann wäre Wettbewerb um die Dienstleistungen rund um Versicherungen möglich. Erst dann könnte der Verbraucher prüfen, auswählen und entscheiden, wie und wo er sich versichert und wie und wo er sein Spargeld anlegt. Durch eine neue Form der Rechnungslegung würde außerdem deutlich werden, dass die Versicherungsbeiträge und Spargelder den Versicherten gehören. Seite 3 Aus der 1. Chronik „10 Jahre Bund der Versicherten“ Auf ersten Seite der BdV-Chronik 1982 - 1992 ist eine Karikatur abgedruckt (ein Moloch „AG“, der sich beim Geld-Umverteilen – mit einem „dritten Arm“ – unbemerkt das ihm anvertraute Versichertengeld in die eigene Tasche steckt), die darstellt, wie sich Versicherungs-Aktiengesellschaften bei ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnissen - nach außen unbemerkt - die Überschüsse aus stets überkalkulierten Prämien in die eigene Tasche stecken. Dazu der Text: Die Milliardenverluste der Versicherten haben viele Ursachen, vor allem mangelnde Information und Interessenvertretung der Verbraucher (bis 1982), Provisions- und Konzernabhängigkeit der Vermittler und Drücker, Versicherungswissenschafts-Abhängigkeit der Rechtsprechung, Branchenabhängigkeit der Versicherungswissenschaft, Branchenabhängigkeit und Lobbyismus vieler Politiker und Beamte, ungeregelte Vertrags- und Vermögensverhältnisse, mangelhafte Staatsaufsicht. Die Karikatur zeigt die Problematik der Versicherung mit einer ungeteilten Prämie: Die Versicherten zahlen aus Sicherheitsgründen ständig überkalkulierte Prämien. Die ständig anfallenden Überschüsse müssten eigentlich den Versicherten wieder zugute kommen, werden aber von den Versicherungs-Aktiengesellschaften als „Gewinn“ vereinnahmt. - Worin soll dafür die Gewinnberechtigung liegen ? Seite 4 BdV-Gründung am 24.2.1982, Eintragung im Vereinsregister am 24.3.1982 Aus dem ersten BdV-Prospekt: „SITUATION: Die Bundesbürger verlieren viel Geld durch den Abschluß falscher Versicherungen, durch ungerechtfertigt hohe Beiträge und Kosten der großen und teuren Versicherungsgesellschaften. DAS PROBLEM: Wem gehören die Milliarden, die jährlich trotz gewaltiger Kostenverschwendungen übrig bleiben? – Diese Überschüsse müßten den Versicherten gehören - wie Spargeld den Sparern und nicht der Sparkasse gehört. Diese Frage ist noch nie ernsthaft untersucht worden. DAS ZIEL: Durch eine Aufteilung der Versicherungsprämie in einen Versicherungsbeitrag und einen Preis für die Dienstleistungen der Unternehmen lösen sich alle Probleme im Versicherungswesen von selbst. (Der BdV will erreichen, daß z. B. für eine Autoversicherung nicht mehr 1.000 DM gezahlt werden, sondern 800 DM für den Schadenstopf und 200 DM für die Dienstleistungen der Unternehmen. Damit ist der Gesellschaft der Zugriff auf den Überschuß aus den 800 DM genommen, wenn sie mit den 200 DM kalkulierten Kosten + Gewinn nicht auskommt.) DIE STRATEGIE: Der BdV verfolgt eine Doppelstrategie: 1. durch Aufklärung, Information und Beratung verhindern, daß die Verbraucher weiterhin Opfer falscher und zu teurer Versicherungen werden (Broschüren, Bücher, Beratungsbriefe, Öffentlichkeitsarbeit) und 2. durch Aktionen eine Änderung des Versicherungssystems herbeiführen (Musterprozesse, Verfassungsbeschwerden, wissenschaftliche Untersuchungen, Aktivitäten im politischen Bereich).“ SATZUNG - § 2 Zweck des Vereins Der Verein bezweckt, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen (auch im Sinne eines Verbraucher-Schutzvereins), insbesondere 1. durch allgemeine Informationen sowie durch Beratung seiner Mitglieder zum Wissen um „Versicherung“ beizutragen, 2. durch seine Aktivitäten und Maßnahmen die Übereinstimmung des Versicherungswesens mit der Rechts- und Wirtschaftsordnung unseres Staates zu überprüfen, bzw. herzustellen. BdV-Startphase Der BdV startet mit Null-Kapital, hatte aber von Beginn an - in einem Keller - eine Hochleistungs-Geschäftsstelle mit EDV, Kopierer und zwei Angestellten. Mitglieder erhalten - kostenlos - neben telefonischer und schriftlicher Beratung den „Ratgeber Versicherung“ und einen individuellen, anhand eines Fragebogens erstellten Beratungsbrief. Vorfinanziert wird alles durch den - ehrenamtlich tätigen - BdV-Geschäftsführer Meyer, der 1982 mit seinem im Eigenverlag herausgegebenen Buch „Ratgeber Versicherung“ einen Bestseller landete. Seite 5 Der BdV startet mit einer Eingabe an alle politisch Verantwortlichen seinen Kampf gegen die Missstände im Bereich der Kapital-Lebensversicherung (hohe Rückkauf-Verluste, ungeregelte Überschussbeteiligung) und löst ein Bundestags-Hearing aus. - In einer Bundestagsdrucksache wird die BdV-Kritik bestätigt: „Lebensversicherungsunternehmen saldieren ihre unternehmerischen Verluste zu Lasten der Versicherten voll mit den Beitragsüberschüssen ... wenngleich das vom Prinzip her eigentlich nicht zulässig ist,“ (so auch das Aufsichtsamt). Rechtlich muss dieses Saldieren (objektiv) als Veruntreuung angesehen werden, aber bis heute haben die Verantwortlichen nichts dagegen unternommen. Seite 6 Der BdV startet seine erste Informationskampagne und gibt zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg die von BdV-Geschäftsführer Meyer geschriebene Broschüre „Versicherung - ja, aber mit Köpfchen“ heraus, die wegen des Ausspruchs „Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug“ von der Branche mit einer Klage angegriffen wird. Prof. Krycha bestätigt in seiner „gutachterlichen Stellungnahme zur Problematik der Versicherung“ die Thesen des Bundes der Versicherten, dass Versicherung die Leistung der Versicherten sei, dass also Prämien keine Preise und Prämienüberschüsse keine Unternehmensgewinne seien (so 9 Jahre später - in 1991 - auch das OLG Nürnberg, siehe Seite 12) Der BdV erhält den „Verbraucherpreis 1982“ - lt. Journalisten-Jury - „für seine Bemühungen, durch Veröffentlichungen, sachliche Beratungen und mutige Informationen Transparenz in das Dickicht der Versicherungen zu bringen.“ Aus der Pressemitteilung der Stiftung: „Die Verleihung des Preises an einen Träger, der erst seit 8 Monaten besteht, ist gewiß selten, wenn nicht einmalig. Die Zielsetzung des BdV verdient Anerkennung, Lob und Unterstützung. Die guten Veranlagungen dieses Vereins sind bereits deutlich und vielversprechend.“ APRIL 1983 Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen verklagt den BdV auf Unterlassung der Aussage: „Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug.“ Das LG Hamburg weist die Klage als unbegründet ab. Der Verband legt zwar noch Berufung ein, nimmt diese aber wieder zurück. Ein Verbandspräsident räumt danach in einer ZDF-BILANZ-Sendung ein: „Wir nehmen Kritik immer zur Kenntnis. Und meine Einschätzung ist die, daß wir die Gewinnanteilssätze - beginnend mit dem Jahr 1984 - um etwa 10 Prozent anheben werden.“ - Auch das Aufsichtsamt gibt zu, die Kritik sei „nicht ganz unberechtigt“ und kommt in Zugzwang: Nach und nach wird die Überschussbeteiligung verbessert (1984: Direktgutschrift, Kürzung der „Schlussgewinne“; 1986: Sonderausschüttungen) und eine neue Rückkaufswertregelung eingeführt (1986). Der BdV hat für Millionen Lebensversicherte Milliardenbeträge gerettet. Die Branche ist schwer getroffen - so die Verbandszeitung „Versicherungswirtschaft“ in einem Artikel „Aktenzeichen XY unerhört“: „Einer ganzen Branche wird eine Art von organisiertem Bandenraub vorgeworfen - einer Branche, die wie keine andere zum sozialen Frieden in unserem Lande beiträgt und deren Vertreter sich einem hohen sozialen Auftrag verschrieben haben.“ Und dann die Frage: „Können 48,5 Millionen Menschen so kurzsichtig sein, sozusagen einer staatlich abgesegneten Mafia ins Messer zu laufen ? - Auch der Staat wird der Komplizenschaft zu einem anrüchigen Gewerbe bezichtigt. Der Bund der Versicherten wirft dem Staat, vertreten durch das Aufsichtsamt, Beihilfe zu einem gigantischen Betrug vor.“ - Und der Vorstandsvorsitzende der Nürnberger beeilt sich festzustellen, dass die Versicherungswirtschaft ein Gewerbe sei, das „mehr humanitären, karitativen als kommerziellen Charakter“ habe. Der Bundesgerichtshof bestätigt im Juni 1983, dass Lebensversicherte einen rechtlich gesicherten Anspruch nur auf Auszahlung der Versicherungssumme haben. Die Überschussbeteiligung sei eine „unternehmerische Entscheidung“. Der BdV erhebt Verfassungsbeschwerde, die aber nicht angenommen wird, weil der Kläger nur auf Auskunft geklagt hatte, dieser Anspruch aber kein schützenswertes Grundrecht (Eigentum) sei. Seite 7 MAI 1984 Das Finanzamt erkennt die Gemeinnützigkeit des Bundes der Versicherten an, die später ständig geprüft und immer wieder bestätigt wird. Der BdV veranstaltet mit der Verbraucherzentrale Hamburg die „Erste Hamburger Versicherungskonferenz“. - „Das Verhalten einiger Teilnehmer aus der Versicherungswirtschaft war von Ignoranz, Arroganz und bewusstem Ausweichen vor gestellten Fragen gekennzeichnet. Sie haben sich mit ihren Ausführungen lächerlich gemacht.“ (assekuranz report) - Prof. Krycha: „Die Vertreter der Versicherungswirtschaft haben offenbaren müssen, daß sie keine Argumente gegen eine Offenlegung der Prämie aufweisen können.“ Motto der BdV-Mitgliederversammlung in Bonn „Millionen miserabel versichert - Milliarden Mark verloren“ - Aus der BdV-Pressemitteilung: Zur Situation in unserem Versicherungswesen: Die Bundesbürger geben - ohne es zu wissen - für einen schlechten Versicherungsschutz viel zuviel Geld aus, Millionen Familien haben eine unzureichende Familienversorgung und Hunderttausende von Witwen leben mit ihren Kindern am Rande des Existenzminimums. Ähnlich geht es Zehntausenden von Menschen, die berufsunfähig sind und zu Sozialhilfefällen wurden. Sinnvolle Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden diesen Betroffenen niemals angeboten, da diese den Unternehmen nicht die langfristig nutz- und manipulierbaren Milliardeneinnahmen verschaffen wie die mit einem Sparvorgang gekoppelte, zehnmal teurere Kapital-Lebensversicherung. Seite 7 DER SPIEGEL - Versicherungs-Spendenaffäre: „Staatsanwälte ermitteln gegen Versicherungskonzerne und -verbände, auf deren Spendenlisten weit über hundert Politiker stehen, darunter die meisten Minister des jetzigen Bundeskabinetts. Gezahlt wurde bevorzugt an Einzelpersonen. Die Staatsanwälte haben sich mit Millionensummen zu befassen.“ - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt zu: „Seit Anfang der 50er Jahre ... wurden Wahlkampfhilfen an einzelne Mandatsbewerber geleistet. Vom Geldempfänger wurde lediglich erwartet, daß er bereit sei, im Zuge der parlamentarischen Beratung anstehender Gesetzgebungsvorhaben unseren Sachvortrag anzuhören und ihn zu würdigen.“ - Also: Gesetzemachenden Politikern falsches Wissen beibringen, und sie machen guten Gewissens falsche Gesetze. - DIE ZEIT: „So wundert es nicht, daß BdV-Geschäftsführer Meyer den Bonner Gesetzemachern gleich das Schlimmste unterstellt: ‚erkaufte Untätigkeit'.“ - Die Bundestagsabgeordnete Hamm-Brücher (FDP): „Es ist schlecht, wenn ein weiter Teil der Bevölkerung auch Anliegen hat und nicht auf diese Art Gesprächspartner findet.“ - Die Vereinigten Wirtschaftsdienste (VWD Frankfurt) ermitteln mit Hilfe des BdV: „Bundesbürger, die 1984 vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigten, haben dabei Verluste in Höhe von mehr als 10 Milliarden Mark erlitten. „Der Grund für diesen gigantischen Verlust liegt darin, daß Einzahlungen auf Verträge, die bereits nach zwei Jahren gekündigt werden, völlig verfallen.“ - Beispiel: Ein Apotheker zahlt in 5 Jahren 60.000 DM an Beiträgen und erhält bei seiner Auswanderung nach Japan 1.200 DM zurück - unglaublich, aber wahr ! – Der BdV betreibt für mehrere Allianz-Versicherte einen Widerspruch gegen die Genehmigung der Allianz-Konzerntrennung durch das Aufsichtsamt. - Die Allianz hat ihren Bestand an Nicht-Lebensversicherungen auf eine neue Allianz übertragen, nicht aber einige Milliarden Mark Vermögen, die aus überschüssigem Versichertengeld entstanden waren. Diese verblieben bei der alten Allianz, die sich in eine Holding umwandelte und sich so - als Nicht-Mehr-Versicherungsgesellschaft - mit den Versichertenmilliarden der staatlichen Aufsicht entzog. Die Beschlusskammer des BAV weist den Widerspruch als unzulässig zurück (die Versicherten hätten kein Klagerecht). Der BdV klagt beim Bundesverwaltungsgericht und erreicht erstmals die Zulässigkeit der Klage eines Versicherten gegen das BAV. Die Klage wird aber (1989) als unbegründet zurückgewiesen - mit bemerkenswerten Gründen: „Es mag zwar unbillig sein, wenn die Sicherheitszuschläge allein bei den Versicherungsunternehmen als Gewinne verbleiben. Falls in dieser Hinsicht Bedenken bestehen, mag das BAV gehalten sein, ein zu beanstandendes Mißverhältnis der beiderseitigen Leistungen zu verhindern. Das Gesetz nimmt in Kauf“, dass das aus den Sicherheitszuschlägen gebildete „freie Vermögen“ beiseite geschafft werden kann. Ein dezenter Hinweis auf das Versagen der Staatsaufsicht. Rückwirkend könne man allerdings nichts mehr ändern. Eine Verfassungsbeschwerde wird (1989) nicht zur Entscheidung angenommen Seite 8 FEBRUAR 1986 Der BdV startet eine zweite große Informationskampagne und entwickelt (auch für Verbraucherzentralen) ein computergestütztes Versicherungsberatungs-System: BdV-Geschäftsführer Meyer schreibt für das Versicherungsberatungssystem die Broschüren „Wie man sich richtig versichert und dabei viel Geld spart“ und „Speziell für junge Leute: Geld und Versicherung - Der echte Durchblick“ mit eingehefteten Fragebögen und entwickelt ein Computerprogramm für individuelle Beratungsbriefe, die anhand der in den Fragebögen eingegebenen Daten - per Computer - erstellt werden. - „Innerhalb weniger Monate hat sich diese moderne Form der Beratung zu einem Renner gemausert,“ schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Juli 1987. - Die Broschüren erreichen bis 1992 eine Gesamtauflage von über 1 Million Exemplaren ! - Seite 9 Der BdV startet eine Prozesswelle gegen die Kapital-Lebensversicherung (KLV) – beginnend mit dem „Ilgner-Prozess“ gegen den Deutschen Ring. - Der Rentner Ilgner hatte in seine KLV (einschließlich Zusatzversicherungen) in 13 Jahren 115.702 DM eingezahlt und erhielt bei Ablauf 117.183 DM: Rendite der reinen Kapitalbildung um 3 Prozent. Die Klagschrift umfasste 98 Seiten und wurde von Medien als „Sündenkatalog der deutschen Lebensversicherung“, „ein geradezu einmaliges Register der Missstände“ bezeichnet. - Das LG Hamburg sieht sich (1988) an einer Überprüfung und Neufestsetzung der Auszahlung gehindert, weil der Gesetzgeber eine staatliche Kontrollinstanz vorgesehen habe. Wenn die Aufsicht versage, habe der Versicherte selbst schuld. Er hätte den Vertrag ja nicht abzuschließen brauchen. Das OLG Hamburg weist (1990) die Berufung zurück mit der Begründung: „Richtig ist, daß die Überschüsse nicht dem Versicherungsunternehmen, sondern den Versicherten zustehen. Es gibt jedoch keine direkte Verknüpfung zwischen den einzelnen Verträgen und ihren Anteilen am Überschuß. Das hat zur Folge, daß der einzelne Versicherte darauf angewiesen ist, auf die ordnungsgemäße Überwachung der Versicherer durch das BAV zu vertrauen. Dies stellt sich letztlich als Ergebnis des vom Gesetzgeber gewählten Systems der staatlichen Aufsicht dar und muß als Konsequenz der gesetzgeberischen Grundentscheidung hingenommen werden.“ - Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, weil die zu entscheidende Frage der Überschussbeteiligung zu etwa 50 Millionen Kapital-Lebensversicherung „nicht von grundsätzlicher Bedeutung“ sei. - Die BdV-Verfassungsbeschwerde wird im Juni 1992 zurückgewiesen. Der Rechtsweg sei nicht versagt worden. Seite 9 BdV-Stellungnahmen zu Fragen der vom Bundeswirtschaftsminister eingesetzten Monopol- und Deregulierungskommissionen. - Dabei werden Gemeinsamkeiten festgestellt (insbesondere Zweifel an einem funktionierenden Wettbewerb), ansonsten werden aber vor allem die Oberflächlichkeit der Untersuchungen und entsprechend falsche Vorschläge und Forderungen der Kommissionen kritisiert. BdV-Widerspruch gegen die Herold-Konzerntrennung beim BAV und Strafanzeigen gegen den Herold-Vorstand und BAV-Präsident August Angerer wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Versichertengeld bzw. Beihilfe dazu. In 1989 korrigiert die BAV-Beschlusskammer die Entscheidung des BAV-Präsidenten August Angerer. Die Herold-Gesellschaften müssen sich verpflichten, ihre Altversicherten weiterhin an ausgesonderten stillen Reserven zu beteiligen (sofern diese realisiert werden). - Kommentar von Prof. Engels (als Herausgeber) im Editorial der Wirtschaftswoche: „Das eigentlich Aufregendste an dem Fall liegt darin, daß dem BdV und seinem streitbaren Geschäftsführer Hans Dieter Meyer damit erstmals ein Einbruch in das feste Bollwerk des Versicherungswesens gelungen ist. Versichertenschützer Meyer hat in seinem Kampf um Reformen Verbündete gewonnen.“ – Das Verfahren führt zu einer Verfassungsbeschwerde, die – 17 Jahre später (!) - im Juli 2005 vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 782/94) positiv entschieden wurde und zur „Verurteilung“ des Gesetzgebers geführt hat, das Versicherungsrecht bis zum 1. Januar 2008 zu reformieren. Seite 10 Der BdV startet Informationskampagne über Missstände in der Privaten Krankenversicherung (PKV): „Im Alter sind die Privatversicherten oft die Dummen“ (Süddeutsche Zeitung im März). Durch das Tarife-Vergreisen-Lassen entstehen kaum tragbare Beitragserhöhungen bei alten Privatversicherten. Nach Wechsel im Bundesfinanzministerium (Waigel für Stoltenberg) beschwert sich der BdV in einem offenen Brief an Minister Waigel über das Ausbleiben qualifizierter Reaktionen auf Eingaben. Es wird um eine persönliche Unterredung gebeten, „weil Informationskanäle nach oben durch vorgeschaltete Beamte verstopft scheinen“. – Reaktion aus dem Ministerium: „Wir haben starke Versicherungs-Aufsichtsbehörden, eine insgesamt verbraucherfreundliche Gesetzgebung und eine unabhängige Justiz. In solcher Umgebung sollten sich eklatante Mißstände im Versicherungswesen nicht dauerhaft halten können.“ Der BdV rechnet nach: Die Gesellschaften nehmen 1989 im Bereich Unfallversicherung fast 6 Milliarden DM an Prämien ein. Viele zahlen nur etwa ein Viertel an Versicherungsleistungen aus. BdV-Widerspruch bei der Beschlusskammer des Bundesaufsichtsamtes gegen die Konzerntrennung der Volksfürsorge (Versuch des beteiligten Aachener & Münchener-Konzerns, stille Reserven auszusondern). Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerwG in Sachen Herold-Konzerntrennung. SEPTEMBER 1989 BdV-Widerspruch bei der Beschlusskammer des Bundesaufsichtsamtes gegen die Konzerntrennung der Victoria (mit dem Versuch, stille Reserven beiseite zu schaffen). Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerwG in Sachen Herold-Konzerntrennung. Präsidentenwechsel im BAV. - BdV-Geschäftsführer Meyer hatte den BAV-Präsidenten August Angerer (Foto li.) in einer BdV-INFO einen Lügner genannt, weil er falsche Aussagen zur Kapital-Lebensversicherung veröffentlicht hatte. Angerer widerspricht nicht. Er scheidet aus dem BAV aus, das bis 1989 nicht eine einzige Eingabe des BdV beantwortet hatte. Dr. Knut Hohlfeld (Foto re.) wird neuer BAV-Präsident, der 1990 erste Gespräche mit dem BdV führt. Der BdV betreibt einen Widerspruch bei der BAV-Beschlusskammer und eine Klage beim LG Frankfurt gegen die Umgründung des R+V-Lebensversicherungsvereins in eine Aktiengesellschaft (mit zu niedriger Abfindung für die R+V-Vereinsmitglieder in Höhe von 217 Mio. DM bei einem achtfach höheren Unternehmenswert). Die BAV-Beschlusskammer weist den Widerspruch in 1991 zurück. Der BdV klagt beim BVerwG, das im Dezember 1995 die Entscheidung des BAV bestätigt. Als Abfindung erhielten die Mitglieder (als Eigentümer des Vereins) durch Nicht-Anrechnung der stillen Reserven etwa eine Milliarde Mark weniger, als das Vereinsvermögen ausmachte. Die R+V weigerte sich, stille Reserven in dieser Höhe mit anzurechnen. Sie wurden Vermögen der „neuen“ AG. Das Aufsichtsamt wies den Widerspruch des BdV zurück. Der BdV erhebt im Mai 1996 Verfassungsbeschwerde gegen das BVerwG-Urteil, die erst im Januar 2002 den zuständigen Stellen „zugestellt“ wird. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Jahre 2005 – 16 Jahre nach beginn des Verfahrens – positiv für den BdV (1 BvR 957/96 zur Frage der stillen Reserven). Mauerfall: Ende 1989 stürzen sich Versicherungsdrücker auf die vielen Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR. Der BdV stellt dem Deutschen Roten Kreuz und anderen Organisationen - kostenlos - Zehntausende von Info-Broschüren zur Verfügung. Seite 11 Der BdV startet eine Initiative für neutral-wissenschaftliche Diskussionen und finanziert zusammen mit dem Bund versicherter Unternehmer (BvU) ein Studenten-Seminar über Privatversicherungsrecht (Prof. Basedow, Universität Augsburg). JUNI 1990 BdV-Widerspruch bei der Beschlusskammer des Bundesaufsichtsamtes gegen die Konzerntrennung der Nürnberger. Das Verfahren ruht bis zur Entscheidung des BVerwG in Sachen Herold-Konzerntrennung. In der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ wird eine 10 Jahre vorher geschriebene (von Branchenwissenschaftlern jahrelang verhinderte) Abhandlung von BdV-Geschäftsführer Meyer abgedruckt zum Thema „Wem gehören 800 Milliarden Mark? - Eine Kritik an den rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Versicherungswesens“. Diese Abhandlung wird später von Wissenschaftlern als die Initialzündung für Reformüberlegungen bezeichnet. - Aus der Einleitung: „Im Versicherungswesen werden jährlich Gelder in Höhe eines Bundeshaushalts umverteilt. Und trotzdem ist dieses Rechtsgebiet weitgehend ungeregelt. Gerade in den letzten Monaten haben Gerichtsentscheidungen und kritische Publikationen gezeigt, daß der Gesetzgeber dringend regeln muß, wie z.B. die Lebensversicherten an den Milliardenüberschüssen aus dem Sparvorgang in der Lebensversicherung zu beteiligen sind.“ Seite 12 In 1990 hat der BdV die ehemals Staatliche Versicherung der DDR vor dem Zugriff der Allianz zu retten versucht - vergeblich: Die SED- und Allianz-Bonzen waren schneller (eine Strafanzeige wegen finanzieller Manipulation führt in 1991 zu Durchsuchungen - auch bei der Allianz). Heerscharen westdeutscher Drückerkolonnen (Deutsche Vermögensberatung, OVB, HMI, Quinz-Holding u. a.) bieten mit allen möglichen Tricks uninformierten Ostdeutschen zu teure Unfall- und unsinnige Lebensversicherungen an. Der BdV hält dagegen mit Hunderttausenden von Info-Broschüren, die - auch an Ost-Verbraucherzentralen - kostenlos abgegeben werden, durch ständige Pressemitteilungen, Fernsehsendungen, Telefonaktionen bei Rundfunksendern und Zeitungen in den neuen Bundesländern. Das Buch „Das Versicherungs(un)wesen - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb“ des BdV-Geschäftsführers Hans Dieter Meyer erscheint auf dem Markt. - Aus einer Buchbesprechung: „Eine Branche im Kreuzfeuer der Kritik: Seit Jahren kämpft Hans Dieter Meyer auf vielen Ebenen gegen die Mißstände in unserem Versicherungswesen: Überhöhte Prämien, zehn Jahre lang nicht kündbare ,Knebelverträge“, hohe Verluste und schlechte Renditen bei Kapital-Lebensversicherungen, ungerechte Autoversicherungstarife, falsche Beratungen durch konzerngebundene Vertreter und Drücker; da werden von vielen Unternehmen Versichertengelder objektiv veruntreut, Bilanzen verschleiert, Vermögen verschoben und Jahresergebnisse manipuliert und so Versicherte um ihre Ansprüche gebracht ... Millionen Bundesbürger haben so jährlich Milliarden Mark verloren und sind trotzdem miserabel versichert. Als Ursache dieser Mißstände analysiert der Autor die ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnisse, die zu einer unzulässigen Vermischung von Versicherten- und Unternehmensgeld geführt haben, und beschreibt den Kardinalfehler in unserem Versicherungswesen wie folgt: ,Man hat gewinnorientierten Aktiengesellschaften die Verwaltung von Treuhandgeldern überlassen, ohne daß sie Buch darüber führen müssen. Und das ist in etwa so unheilvoll, als wenn man Vampire mit der Verwaltung einer Blutbank beauftragt, ohne sie zu verpflichten, das eingehende Blut zu registrieren.’“ Das OLG Nürnberg bestätigt in einem Urteil die BdV-Meinung zur Kapitallebensversicherung: „Die Kapital-Lebensversicherung ist ein Kombinationsvertrag aus unterschiedlichen Vertragstypen. Auf den Sparanteil können die Vorschriften der §§ 799, 607 BGB Anwendung finden. Die Risikoanteile sind treuhänderisch zu verwalten und Überschüsse zurückzuzahlen. Nur die Verwaltungskosten stellen ein echtes Entgelt dar. Diese Betrachtungsweise steht auch nicht im Gegensatz zu dem unstreitigen Umstand, daß der Versicherungsnehmer nur eine einheitliche Prämie leistet. Der Treuhandvertrag ist - soweit er entgeltlich abgeschlossen wird – Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB. Durch eine gesonderte Ausweisung der einzelnen Prämienbestandteile würde die erforderliche Transparenz hergestellt und zugleich der Wettbewerb gesteigert.“ - Originalton BdV! – Der Kläger hatte beim OLG das Buch „Das Versicherungs(un)wesen“ eingereicht, das der Vorsitzende mit in den Gerichtssaal brachte und auf den Richtertisch legte mit dem Kommentar: „Im Versicherungswesen scheint ja Einiges im Argen zu liegen.“ – Die Allianz verhinderte ein BGH-Urteil durch einen Vergleich über eine höhere Auszahlung. Der BdV veranstaltet die Versicherungs-Konferenz OST. Westdeutsche Drückerkolonnen waren wie wilde Horden über die Neubundesbürger hergefallen und haben ihnen unsinnige Kapitallebens- und teure Unfallversicherungen aufgeschwatzt. Der BdV hält mit Broschüren und Informationen über Radio und Fernsehen dagegen und hilft vielen wieder aus falschen Verträgen raus. - Anwesende Bundestagsabgeordnete sprechen sich für eine Fortgeltung der Sonderregelungen in den neuen Bundesländern aus, vor allem für das Fortbestehen des jährlichen Kündigungsrechts zu allen Verträgen. Die Forderung wird im Dezember vom Bundestags-Finanzausschuss übernommen und in die Praxis umgesetzt. - Nachdem der BdV die Drückerkolonnen im „Wilden Osten“ zurückgedrängt hat, startet er mit der „Versicherungskonferenz OST“ eine Kampagne zur Rettung der in unsinnige Lebensversicherungen eingezahlten Gelder. Prof. Basedow bestätigt in einem Referat die BdV-Auffassung, dass die Rückkaufswertregelung bei Lebensversicherungen (wonach fast zwei Jahresbeiträge als Abschlusskosten verloren sind) gegen das AGB-Gesetz verstößt. Die Versicherten könnten einen Großteil ihrer eingezahlten Lebensversicherungsbeiträge zurückfordern. Ein geplanter Musterprozess platzt, weil die IDUNA der Klage durch Rückzahlung aller Beiträge (1.280 DM) an ein ostdeutsches Ehepaar zuvorkommt. Seite 14 BILANZ der ersten 10 Jahre Der BdV hat vor allem mit seinen Informationen einen Riesenerfolg errungen und fast 25.000 private Haushalte als Mitglieder gewonnen. Der BdV war an etwa 150 Fernseh-, über 500 Rundfunksendungen und zahllosen Presseberichten beteiligt. BdV-Bücher und Broschüren haben eine Gesamtauflage von über 2 Millionen Exemplaren erreicht. BdV-Informationen und -Beratungen haben bewirkt, dass Hunderttausende von Bundesbürgern für weniger Geld besser versichert sind und ihr Geld besser (als in kapitalbildenden Versicherungen) angelegt haben. Im Bereich der Kapital-Lebensversicherung hat der BdV - für alle Versicherten - Verbesserungen im Werte von vielen Milliarden Mark mit verursacht. Trotz vieler BdV-Etappensiege hat sich aber bis 1992 Grundsätzliches in unserem Versicherungs(un)wesen nicht geändert. Vor allem war die Kapital-Lebensversicherung - wegen ihrer miserablen Rückkaufswerte und der ungeregelten Überschussbeteiligung - nach wie vor ein „legaler Betrug“. Ein großer BdV-Erfolg war allerdings, dass die BdV-Aktivitäten dazu geführt haben, dass alle Verantwortlichen von den Politikern bis hin zu Verbraucherorganisationen und Medien für die Verbraucherprobleme im Versicherungswesen und für Reformüberlegungen zugänglicher geworden sind. Seite 15 Anlässlich der Festveranstaltung 10 Jahre Bund der Versicherten: – Wolfgang Curilla, Senator der Hansestadt Hamburg: „Der BdV hat sich um den Prozess der deutschen Einheit, um unsere Wirtschaftskultur und um den Rechtsfrieden verdient gemacht. Dafür gebührt ihm Dank.“ – Wilhelm Rahlfs, Senator a.D.: „Die Intransparenz im Versicherungswesen ist zu beklagen. Ein richtiger Weg sind die BdV-Musterprozesse und der Weg zum Gesetzgeber.“ Seite 16 Der BdV klagt beim Amtsgericht Hamburg gegen den Deutschen Ring auf Auskunft und die Angabe von Abschlusskosten, Risiko- und Zinsüberschüssen zu einer gekündigten Lebensversicherung und auf einen höheren Rückkaufswert. Die Klage wird abgewiesen. Der BdV geht in die Berufung. Das LG Hamburg setzt das Verfahren wegen einer laufenden BdV-Revision beim BGH in Sachen „Überschussbeteiligung“ bis Ende 1994 aus. Unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil (siehe NOVEMBER 1994) wird die BdV-Berufung zurückgewiesen. Der BdV erhebt Anfang 1995 Verfassungsbeschwerde, die in 2002 den zuständigen Stellen zugestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1317/96) nimmt die Verfassungsbeschwerde im Jahre 2006 nicht an, weil der BGH im Oktober 2005 in gleich gelagerten Fällen im Sinne des BdV entschieden und den Versicherten Rechtsschutz gewährt hatte. Seite 17 Das Bundesjustizministerium hatte im Januar einen Entwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes veröffentlicht und den BdV um Stellungnahme gebeten. - Der BdV fordert die jährliche Kündbarkeit von Versicherungen (statt - wie im Entwurf vorgesehen - nach 3 Jahren Vertragsdauer), ein Verbot von Ausländertarifen in der Kfz-Versicherung und Transparenz bei kapitalbildenden Versicherungen durch eine Aufteilung der Prämie in einen Versicherungsbeitrag, einen Spar- und einen Dienstleistungsanteil. Der BdV fordert außerdem Maßnahmen gegen das Problem, dass viele Menschen die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter gar nicht oder kaum noch bezahlen können. Die Grundbedingungen zu den Versicherungen der privaten Haushalte sollten gesetzlich geregelt und die Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, entsprechende Angebote zu entwickeln, die durch Bausteine erweitert werden können, wobei allerdings für jeden Baustein ein gesonderter Beitrag ausgewiesen werden müsste. Der BdV fordert - wie seit seiner Gründung - einen Ombudsmann als Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen. Der BdV gründet einen Wissenschaftlichen Beirat (siehe Foto: Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. Dr. Jürgen Basedow, Universität Augsburg; Prof. Dr. Eberhard Schwark, Humboldt-Universität zu Berlin), der zusammen mit dem BdV die BdV-Wissenschaftstagungen veranstaltet und im NOMOS-Verlag die Schriftenreihe „Versicherungswissenschaftliche Studien“ (VersWissStud) herausgibt mit Beiträgen zu den Wissenschaftstagungen, mit Dissertationen und anderen Abhandlungen (20 Bände bis 2002). – Später schied Prof. Schwark aus dem Beirat aus und Prof. Ulrich Meyer, Universität Bamberg, und Prof. Dieter Rückle, Universität Trier, kamen als neue Beiratsmitglieder hinzu. Der BdV übernimmt die BGH-Revision in einem Prozess zur Überschussbeteiligung einer Kapitallebensversicherung. Er fordert Auskunft über die Überschussentstehung, um danach die Auszahlung einer höheren Überschussbeteiligung einklagen zu können (Gothaer). Der BGH entscheidet in 1994 gegen den BdV. Der BdV legt im Januar 1995 Verfassungsbeschwerde ein, die erst im Jahre 2002 den verantwortlichen Stellen (Bundesregierung, BAV, GDV und dem beteiligten Unternehmen) „zugestellt“ und – 10 Jahre später (!) - im Jahre 2005 positiv für den BdV entschieden wird (BVerfG 1 BvR 80/95 zur Dezimierung der Überschussbeteiligung durch „Querverrechnungen“ von Überschüssen mit Kostenüberschreitungen oder unternehmerischen Verlusten und zu stillen Reserven). Bundestags-Drucksache 9/1493 aus dem Jahre 1982: „Die Beiträge enthalten hohe Sicherheitszuschläge. Zur Wahrung der Belange der Versicherten müssen die Überschüsse aus dem Risikoverlauf und den Kapitalanlagen den Versicherten möglichst ungeschmälert gutgebracht werden.“ Prof. Dr. Jürgen Basedow: Seite 44: „Versicherungsgewinne, die auf den Sicherheitszuschlägen zu den Prämien beruhen oder mit ihnen erwirtschaftet wurden, stehen den Versicherungsnehmern zu und müssen an sie ausgekehrt werden. Ihre Beteiligung an den Überschüssen bleibt aber hinter den tatsächlichen Gewinnen zurück. Zum einen können die Unternehmen bei der Bilanzierung Bewertungsoptionen ausüben, die es ihnen gestatten, tatsächliche Wertzuwächse zu verschweigen und sie so in stille Reserven umzuwandeln, zum anderen ist es ihnen erlaubt, sog. überrechnungsmäßige Verwaltungs- und Abschlußkosten mit den Überschüssen aus Kapitalanlage oder Risikoverlauf zu verrechnen. Beides senkt den Rohüberschuß und damit die Beteiligung der Versicherten. Gewinner sind die Aktionäre und die Versicherungsvertreter.“ – Seite 18: „Die Deregulierung muss durch flankierende Maßnahmen unterstützt werden, damit - bei größtmöglicher Transparenz - der Wettbewerb funktionieren und allen nützen kann.“ – Prof. Dr. Brun-Otto Bryde (1997): „Die Lebensversicherten werden in einer Position belassen, die ihnen das für das Vertragsgeschehen ansonsten zur Verfügung gestellte Instrumentarium zur Wahrnehmung der eigenen Rechte weitestgehend entzieht.“ – Das verstoße gegen das Sozialstaatsprinzip. Prof. Dr. Udo Reifner: „Kapitallebensversicherungen sind keine Versicherungen. Sie sollten wie Bankgeschäfte als Spar- und Anlageverträge geregelt und behandelt werden.“ Prof. Dr. Wolfgang Schünemann, Universität Dortmund: „Die herrschende Meinung über die Natur des Versicherungsvertrages (Gewährung von Versicherungsschutz gegen Prämie) ist nicht überzeugend. Es ist schwer, sie geradezu für unbegreiflich zu erklären, ohne arrogant oder wissenschaftlich unseriös zu wirken.“ Prof. Dr. Dieter Rückle, Universität Trier: „Die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ohne Absonderung von Versichertengeld ist verfassungswidrig. Sie führt zu einer willkürlichen und im Ausmaß grundsätzlich unbeschränkten Möglichkeit der Enteignung der Versicherten.“ Prof. Wolfgang Römer, Richter am Bundesgerichtshof: „Das Versicherungsvertragsgesetz sollte klare Regelungen über Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag enthalten.“
Prof. Dr. Eberhard Schwark: „Informationspflichten für Versicherungsunternehmen müssen eingeführt werden, wobei gleichzeitig das Instrument einer zivilrechtlichen Sanktionierung bei Verletzung dieser Pflichten entwickelt werden muß.“ Prof. Dr. H.-P. Schwintowski: „Gesetzliche Regelungen müssen sicherstellen, daß Tarife in der Kfz-Haftpflichtversicherung sachgerecht, diskriminierungsfrei und transparent sind, wodurch z. B. Ausländertarife verhindert werden.“ Prof. Dr. Ulrich Meyer: „Per Gesetz müssen die Kalkulationsfehler der privaten Krankenversicherung verhindert werden, die für die oft untragbaren Beitragserhöhungen für alte Menschen ursächlich waren.“ Prof. Dr. Norbert Reich: „Ein Kündigungsrecht für langfristige Versicherungen muß eingeführt werden. Unkündbare Zehnjahresverträge nehmen dem Verbraucher die Vorteile des EG-Binnenmarktes.“ Seite 19 Der BdV warnt in der BdV-INFO vor dem neuen „legalen Betrug“ durch private Rentenversicherungen, die zu Beginn der 90er Jahre wegen der „berechtigten“ Kritik an der Kapitallebensversicherung verstärkt als „die bessere Alternative“ angeboten werden, aber die gleichen Nachteile wie Kapital-Lebensversicherungen aufweisen (weitgehend beliebiger Umgang mit Versichertengeld wegen ungeregelter Vertrags- und Vermögensverhältnisse). Seite 19 Der BdV kämpft in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf 1/94 zur Umsetzung von EU-Richtlinien um Verbesserungen: „Ursachen für die vielen Mißstände, für die finanziellen Verluste und für den schlechten Versicherungsschutz der Bundesbürger sind einerseits die Unwissenheit der Verbraucher und andererseits fehlende gesetzliche Regelungen für klare Vertrags- und Vermögensverhältnisse. Die dadurch entstandene Intransparenz macht Wettbewerb unmöglich und ermöglicht gleichzeitig den Mißbrauch anvertrauter Versichertengelder durch Versicherungsunternehmen.“ Seite 20 Der jahrelange Kampf um § 10a VAG und § 5a VVG. Die in § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes geregelte „Verbraucherinformation“ sollte nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Verbraucher vor dem Vertragsabschluss über den wesentlichen Inhalt des Vertrages informieren und ihnen helfen, die Angebote zu vergleichen und den für sie geeigneten Vertrag zu finden. Die deutsche Versicherungsbranche hatte aber unbemerkt einen § 5a in das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschmuggelt und die EU-Bestrebungen zunichte gemacht: Die Versicherer erfüllen danach ihre Informationspflicht auch dann, wenn sie die Verbraucherinformation erst mit der Police erteilen. § 5a VVG regelt ein Widerspruchsrecht, das den Vertrag erst 14 Tage nach Erhalt der Police wirksam werden lässt, den Vertragsabschluss also auf 14 Tage nach Erhalt der Police verlegt, so dass eine mit der Police versandte Verbraucherinformation noch - wie es die EU wollte - „vor Vertragsabschluss“ erteilt wurde. Der BdV wendet sich an die EU-Kommission, weckt auch Interesse an dem Vorwurf der fehlerhaften Umsetzung von EU-Richtlinien. Bundesregierung und Branchenlobby können die EU-Kommission aber beschwichtigen und von einer Klage beim EuGH abhalten. Zur Information der Verbraucher über „richtiges Versichern“ gibt der BdV in einer Millionenauflage die Broschüre „Der große Versicherungs-TEST“ heraus. Binnen weniger Monate haben Tausende den eingehefteten Fragebogen ausgefüllt und an den BdV geschickt und daraufhin einen ausführlichen Informationsbrief erhalten, der jeweils nach den individuellen Daten per Computer erstellt wird mit vielen Entscheidungshilfen für einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Seite 21 Der BGH weist die BdV-Revision auf höhere Überschussbeteiligung für Lebensversicherte zurück (siehe Seite 9). Es gäbe zwar „Spielräume“ der Unternehmen beim Umgang mit Versichertengeld. Der Gesetzgeber habe das aber „gebilligt“. Damit können Lebensversicherer den Umfang ihrer geschuldeten Leistungen weiterhin einseitig bestimmen. - BdV-Geschäftsführer Meyer: „Der BGH hatte offensichtlich Angst vor den Folgen eines gerechten Urteils.“ - Prof. von Hippel (Foto): „Das Urteil ist verfassungsrechtlich bedenklich.“ - Der BdV legt Anfang 1995 gegen das BGH-Urteil Verfassungsbeschwerde ein, die Anfang 2002 den zuständigen Stellen „zugestellt“ wird. Prof. Basedow in Capital 1/95: „Die Erfolgsaussichten der Beschwerde müssten gut sein. Der Überschuß, aus dem die Versicherten eine Beteiligung erhalten, darf nicht durch buchhalterische Tricks kleingerechnet werden.“ Seite 21 BdV-Euro-Versicherungstagung: Unter Beteiligung des BAV, von Versicherungsunternehmen, Vermittlern, Medien und Verbraucherschützern versucht der BdV eine konzertierte Aktion ins Leben zu rufen, um zu allen Versicherungen der privaten Haushalte Kernbedingungen zu entwickeln mit Klauseln, die das bausteinmäßige Zusammenstellen des Versicherungsschutzes ermöglichen. Die Kernbedingungen und jeder Baustein müssten mit einem gesonderten Beitrag angeboten werden. Die Information und ein Angebotsvergleich würden den Verbrauchern dadurch wesentlich erleichtert. Das Vorhaben scheitert am mangelnden Interesse der Branche an mehr Transparenz und an besseren Angebotsvergleichen. 5. BdV-Wissenschaftstagung. Neben der Lebensversicherung ist ein Hauptthema der Versicherungsvertrieb. - Der BdV macht deutlich: „Versicherungen sind eine ungeheuer wichtige Sache. Von Versicherungen hängen Millionen Menschen- und Familienschicksale ab. Unter dem Deckmantel von Versicherung wird aber sehr viel Schindluder getrieben - von Anbietern, ihren Vermittlern und Drückern. Der Grund: Wegen der ungeteilten Prämie und der ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnisse können die Unternehmen ungerechtfertigte Gewinne machen. Und dementsprechend dirigieren sie ihre Vermittler mit hohen Provisionen zum Abschluss von profitträchtigen Versicherungen, die für die Verbraucher nicht bedarfsgerecht sind. Bedarfsgerechte Versicherungsvermittlung ist deshalb nur zu erreichen, wenn die Vermittler durch mögliche Schadensersatzansprüche diszipliniert werden. Vermittler müssten gezwungen werden, die Bedarfsermittlung und die Vorschläge zur Bedarfsdeckung nachvollziehbar zu gestalten (Vermittlungsprotokoll). Oder es müsste - wie in § 32 Wertpapierhandelsgesetz – verboten werden, Verträge zu vermitteln, die nicht den Interessen des Versicherten entsprechen. Wir hätten von heute auf morgen andere Verhältnisse in unserem Versicherungswesen.“ In der Diskussion wurden von der Mehrheit der Teilnehmer die von der Branche geforderte Ausbildung und Registrierung von Vermittlern als nachrangig angesehen und vorrangig gesetzliche Rahmenbedingungen gefordert, die eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung vorschreiben und eine Haftung für Versicherungsfehler regeln. Seite 22 JULI 1995 Der BdV hatte Widersprüche gegen die Genehmigungen des BAV zu Bestandsübertragungen der Lebensversicherungsunternehmen Volksfürsorge, Nürnberger und Victoria eingelegt, die von der BAV-Beschlusskammer abgewiesen wurden. - Der BdV klagte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht, das im Jahre 1996 alle drei Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsübertragung Deutscher Herold aussetzt (die entsprechende BdV-Verfassungsbeschwerde in dieser Sache wurde erst Anfang 2002 den zuständigen Stellen „zugestellt“). - Weitere Verfahren wegen Bestandsübertragungen der Hamburg Mannheimer (1997), der Deutschen Lebensversicherung AG auf die Allianz (1998) und der Gothaer (2001) ruhen aus gleichem Grunde bei der BAV-Beschlusskammer. Bundeskanzler Kohl ehrt die größte Drückerkolonne (Deutsche Vermögensberatung DVAG) und deren Chef Reinfried Pohl zum 20jährigen Bestehen. Der BdV hatte versucht, das zu verhindern, aber das Kanzleramt schrieb an den BdV: „Nach den hier vorliegenden Informationen ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein rechtlich zu beanstandendes Verhalten der DVAG.“ - Dabei wussten und wissen alle: Als die Mauer fiel, haben vor allem Pohls ,Deutsche Vermögensberater' in den neuen Bundesländern ,verbrannte Erde' angerichtet. Die DVAG ist auch für Milliardenverluste der Bundesbürger durch falsche und überteuerte Versicherungen verantwortlich. DER SPIEGEL: „Die meisten Mitarbeiter scheiden wegen Erfolglosigkeit wieder aus der Kloppertruppe aus, sobald sie die Adressen ihrer Freunde und Verwandten abgegrast haben. Zurück bleiben zerstörte Privatbeziehungen.“ - Als Spenden- oder Zahlungsempfänger, Beiratsmitglieder oder Generalbevollmächtigte standen bzw. stehen auf der Liste von Reinfried Pohl (der mit 2 Bundesverdienstkreuzen ausgezeichnet wurde): CDU und FDP, Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl, Ex-Kanzleramtsminister Bohl, Ex-Regierungssprecher Friedhelm Ost, die Ex-Minister Kanther, Wallmann, Dregger, Jahn und Stoltenberg, Ex-FDP-Chef Gerhardt, Ministerpräsident Bernhard Vogel, Ex-Kanzlerberater Teltschik, Ex-Europaparlaments-Präsident Klepsch, ZDF-Chef Stolte, IHK-Frankfurt-Präsident Niethammer .... - Und so bejubelte Kohl die größte Drückerkolonne DVAG: „Der eine oder andere kann hier eine Anleihe nehmen, wie man's macht. Von solchen Männern und Frauen lebt die Zukunft unseres Landes.“- Cash titelte: „Der Kanzler adelt Mister Allfinanz.“ Seite 23 In der BdV-INFO stellt der BdV eine Reihe von Zitaten zusammen unter der Überschrift „Na, wem gehört denn nun das Geld bei Lebensversicherungen?“ - Gerhard Rupprecht, Allianz-Leben-Vorstand, in einem Schreiben an einen Kunden: „Seit 1988 verzinsen wir das Kapital unserer Kunden mit 8%.“ - Der Deutsche Herold in einer Verbraucherinformation: „Wie wird Ihr Geld angelegt?“ - Der Gerling verspricht einen „sparsamen Umgang mit Ihrem Geld“. - Die Allgemeine Rentenanstalt schreibt: „Ihr Geld wird bei uns treuhänderisch verwaltet.“ - So auch die Cosmos und eine Verbandsbroschüre aus den 80er Jahren: „Die Lebensversicherungs-Unternehmen legen die treuhänderisch verwalteten Gelder ihrer Versicherten sicher und gewinnbringend an.“ - Im Juli 1997 sagt Dr. Bernd Michaels (Foto li.) als Verbandspräsident in der Wirtschaftswoche: „Wir verwalten für unsere Kunden das Geld nicht bloß treuhänderisch. Wir nehmen ihnen auch das Risiko ab, bei der Kapitalanlage schlecht abzuschneiden oder gar Geld zu verlieren.“ - So auch der Vorstandsvorsitzende des Allianz Konzerns, Henning Schulte-Noelle, im April 2001 in der Fernsehsendung Christiansen: „Wir sind treuhänderisch tätig für unseren Versicherungsnehmer.“ (Foto) Mit solchen Sprüchen haben die Versicherer mit Erfolg bei den Verbrauchern den (falschen) Eindruck erweckt, sie verwalteten Geld der Versicherten treuhänderisch. Tatsächlich verfügen sie aber weitgehend beliebig über das Versichertengeld, gleichen damit ihre unternehmerischen Verluste und Kostenüberschreitungen aus und kassieren Erträge und Überschüsse wie auch Wertsteigerungen als ihren „Gewinn“ - so die Nürnberger Lebensversicherung AG in einem Schriftsatz vom Juli 1999 an den BGH: „Die Art und Weise der Verwendung der Prämie ist allein Sache des Versicherers und im Versicherungsvertrag nicht zu regeln.“ - Wegen dieser Vortäuschung falscher Tatsachen und der Absicht, mit entsprechend intransparenten Verträgen ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen, bezeichnet der BdV kapitalbildende Versicherungen als „legalen Betrug“, wobei das Attribut „legal“ darauf hinweist, dass der Gesetzgeber den „Betrug“ billigt. Seite 23 Mit einer Klage gegen die Hamburg-Mannheimer (HM) eröffnet der BdV seinen Kampf gegen Wucherprämien in der Unfallversicherung. - Bei Unfallversicherungen werden oft nur 20 bis 30 Prozent der Prämien für wirkliche Versicherungsleistungen ausgezahlt und 70 bis 80 Prozent der Prämien und alle Kapitalerträge Kosten und Gewinne für ihre Dienstleistungen „missbraucht“. Das Problem ist, dass die Unternehmen diese Dienstleistungspreise nicht angeben. Im Vergleich z. B. zur Kfz-Versicherung sind sie wucherisch; denn dort werden nur um die 20 Prozent für Kosten und Gewinne verbraucht. - Die HM beruft sich darauf, dass die Staatsaufsicht doch nicht eingegriffen habe. Dazu ein Schreiben des BAV vom 04.12.96 (Z 6 - 896/96): „Die Festlegung der Prämien in der Unfallversicherung liegt im geschäftspolitischen Ermessen der Versicherungsunternehmen. Das BAV kann gegen zu hohe Prämien nicht einschreiten.“ (anders das BVerwG in Sachen Allianz Konzerntrennung, Seite 8). Die Klage des BdV wird abgewiesen. Der BdV geht im September 1996 in die Berufung, die im Dezember 1997 zurückgewiesen wird. Im Februar 1998 legt der BdV Verfassungsbeschwerde ein, die erst im Januar 2002 an die zuständigen Stellen „zugestellt“ worden ist (1 BvR 240/98). Seite 24 APRIL 1996 Die Stiftung Warentest untersuchte 70 Lebensversicherer. Bei den Vertragsdaten erhielten mehr als die Hälfte ein „Mangelhaft“. FINANZtest bestätigte in seinem Bericht über den Test die BdV-Meinung: „Aktie schlägt Versicherung - Flexibler mit Fonds - Als Geldanlage ist die Kapitallebensversicherung keineswegs unschlagbar. Die Kapital-Lebensversicherer sorgen sich offensichtlich mehr um ihre eigenen Erträge als um die ihrer Kunden.“ - BdV-Dauerempfehlung: Trennen Sie Versicherung und Geldanlage! Zur Familienversorgung eine Risiko-Lebensversicherung abschließen, die - im Vergleich - nur 5 Prozent des Beitrages kostet, und die eingesparten 95 Prozent selbst langfristig, aber flexibler und rentabler anlegen (z.B. in Aktienfonds). Der BdV kritisiert die neue Arbeitslosigkeitsversicherung der Volksfürsorge (Vofü) als „Mogelpackung“. Hier wird mit der hohen Arbeitslosigkeit Stimmung gemacht, um an das Spargeld der Bürger ranzukommen. Die Vofü hat ihr Angebot mit einem Sparvorgang verbunden - wie bei Kapitallebensversicherungen. 500.000 Verträge wollte die Vofü im ersten Jahr abschließen. Nur ein paar hundert Verträge waren es bis 2002. Ein Flop! Der BdV berichtet über drastische Kürzungen von Privatrenten - Dr. W. J. aus H.: „Nach einer Rentenzahlung von 1 1/2 Jahren sah sich die Alte Leipziger gezwungen, meine Überschußrente um 38,3 % zu kürzen.“ Gesamtrentenkürzung 13,5 %. - BdV-Dauerempfehlung: Kapital anderweitig ansparen und erst im Alter - wenn man mit einer langen Lebenserwartung rechnen kann - das Kapital eventuell als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung mit sofort beginnender Rente einzuzahlen. MAI 1996 6. Wissenschaftstagung in Bad Bramstedt - Themen: Versicherungsreform und Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen. Über die Tagung berichtet der 6. Band der VersWissStud u. a. mit einem Beitrag von BdV-Geschäftsführer Meyer zum Reformbedarf des Versicherungsrechts. Der BdV hat 2 Tatorte für den „legalen Betrug“ bei kapitalbildenden Versicherungen ausgemacht: 1. die Versicherungsvermittlung, wo das Versichertengeld beschafft wird, und 2. die Rechnungslegung, wo das Versichertengeld weitgehend beliebig für Kosten missbraucht wird und in dunklen Kanälen oder stillen Reserven verschwindet. Auf eine Trennung der Prämien zu warten, die den weiteren Missbrauch von Versichertengeld verhindern würde, das kann lange dauern. Also schlägt der BdV vor, sich als erstes an den Tatort Nr. 1 heranzumachen (siehe MAI 1995). Über die BdV-Forderung und ihre Wirkung berichtet das Handelsblatt am 26. Mai 1996: „Fehlerhafte Beratung soll Konsequenzen haben - Die Beratungs- und Haftungsvorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes sollen auch die Versicherungsvermittlung regulieren. Entsprechende Vorschläge stießen auf der diesjährigen Wissenschaftstagung des BdV auf breite Zustimmung. BdV-Geschäftsführer Meyer sieht in der heutigen ,gewinn- und provisionsorientierten' Versicherungsvermittlung den Grund dafür, daß Millionen Deutscher falsch versichert seien. Ministerialrat Martin Hagena vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium will, ebenso wie sein Kollege Björn Christian Stein aus Hessen, die Idee für die aktuelle Bundesratsinitiative aufgreifen.“ – (Seite 25) - Die BdV-Forderung wird auch vom späteren BAV-Präsidenten, Dr. Helmut Müller, unterstützt: „Daß der Vermittler bedarfsgerecht beraten muß, sollte im Gesetz verankert werden. Man sollte auch eine Protokollierung der Gespräche verlangen. Wer seine Kunden - wissentlich oder fahrlässig - falsch berät, sollte für den Schaden auch haften.“ – Der oben erwähnte 2. Tatort für den „legalen Betrug“ war das zweite große Thema der BdV-Wissenschaftstagung: die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen. Die Rechnungslegung geht bisher davon aus, dass Versicherungs-Aktiengesellschaften Versicherung „produzieren“ und gegen die Prämie als „Preis“ „verkaufen“. Danach sind die Prämien „Umsatz“, Versicherungsleistungen „Kosten“ und die aus Sicherheitszuschlägen resultierenden Jahresüberschüsse „Unternehmensgewinne“. Der BdV hat erkannt, dass sich diese „betriebswirtschaftliche Märchenwelt“ (Prof. Lehmann) nur durch eine ökonomische Analyse entzaubern lässt, und drei Gutachtenaufträge an Prof. Dr. Matthias Lehmann (Foto li.), Prof. Dr. Dieter Rückle (Foto re.) und Dr. Karl Kirchgesser von der Universität Trier vergeben, über deren Ergebnisse die Wissenschaftler auf der BdV-Wissenschaftstagung berichteten. Die Gutachten wurden auch als Band 5 der VersWissStud unter dem Titel „Versicherungsvertrag und Versicherungs-Treuhand, Überschussermittlung und Überschussverwendung“ veröffentlicht. Aus dem Vorwort: „Die Autoren sind Ökonomen und behandeln in der vorliegenden Schrift Rechtsgebiete des Versicherungsgeschäfts... Reimer Schmidt, hat sich als Jurist vielfach zum Thema „Versicherungsrecht und Ökonomie“ geäußert. Er stellte fest, daß sich „der Aufbau der modernen Versicherungswirtschaft vollzog, ohne daß es wesentliche ökonomisch-wissenschaftliche Vorarbeiten gab.“ So bezeichnet Schmidt Versicherung auch als „ein primär ökonomisches Phänomen, das noch der juristisch einwandfreien Ausformung bedarf.“ Und er meint, daß „die gedankliche Funktion eines Aufbereiters der großen Fragen der Privatversicherung von den Juristen auf die ökonomischen Wissenschaften übergegangen ist.“ Dieser Aufgabe wollen sich die Autoren stellen, zumal um die Rechtsnatur des Versicherungsvertrages in letzter Zeit zunehmend gestritten wird und die Antworten auf die entscheidenden Fragen weitreichende Folgen für die Praxis haben - bis hin zu mehr Transparenz und Wettbewerb sowie klaren Vertrags- und Vermögensverhältnissen. - Derzeit wird der Inhalt des Versicherungsvertrags als „Leistung gegen Entgelt“ verstanden. Die ökonomische Analyse weist dagegen das im Vertrag Angebotene als ein Bündel von verschiedenartigen Komponenten aus: Dienstleistungs-, Risiko- und Kapitalanlage-Komponente. Der Versicherungsvertrag verwirklicht mithin das dreiteilige Ausgleichsprinzip.“ So - sicher ungewollt - auch der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Dr. Bernd Michaels, in „Versicherungswirtschaft“ 7/94, 450: „Es spreche viel dafür, bei Versicherungsunternehmen nur den Verwaltungskostenanteil als Produktionswert zu berücksichtigen. Die Versicherungswirtschaft sei doch etwas ganz anderes als das produzierende Gewerbe.“ - So auch die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aller Länder: Versicherung produziert nichts, sondern ist nur Geldbereitstellung für einen Geldumverteilungsvorgang. Als Entgelt und Umsatz der Unternehmen wird danach nur der in der Prämie enthaltene „Dienstleistungsanteil“ verbucht. Seite 26 Im Gesetzentwurf des Bundesrates zur Versicherungsvermittlung (siehe oben MAI 1996) waren nur die Pflichten der Vermittler zur Information, zur sachgerechten Risikoanalyse und zum Anbieten bedarsfgerechter Versicherungen geregelt, aber keine Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflichten. Diese fordert der BdV auf einem eigens dafür veranstalteten BdV-Pressegespräch im CCH Hamburg: Die Teilnehmer unterschrieben vor versammelter Presse eine gemeinsame Resolution (Auszüge): „Fast alle Bundesbürger sind gefährlich falschversichert, vor allem im Bereich der Berufsunfähigkeits- und Familienvorsorge. Für den schlechten Versicherungsschutz der Deutschen ist nicht eine mangelhafte Ausbildung der Vermittler ursächlich, sondern Ursachen sind (1) die gesetzlichen Ungeregeltheiten, die den Gesellschaften ungerechtfertigte Gewinne ermöglichen (vor allem aus nicht bedarfsgerechten Kapitallebensversicherungen und überteuerten Prämien), und (2) das Provisionssystem, mit dem die Gesellschaften – gewinnorientiert - die Vermittler zum Abschluß gewinnträchtiger, aber nicht bedarfsgerechter Versicherungen hinsteuern. Das Provisionssystem würde sich kurzfristig ändern, wenn Vermittler und Gesellschaften für Falschinformation und für die Vermittlung nicht bedarfsgerechter Versicherungen haften müßten und Schadensersatz von den betroffenen Verbrauchern auch einklagbar wäre. Zur Haftung, zur Nachvollziehbarkeit des Vertragsabschlusses steht (noch) nichts im Gesetzentwurf. Diese Nachbesserung wird dringend gefordert und würde mit dem Ergebnis einer besseren privaten Absicherung der Bürger auch zur Entlastung der Sozialhilfe-Haushalte der Bundesländer führen.“ - Die BdV-Inititativen bewirken, dass in den Bundesrat-Gesetzentwurf neben den Regelungen der Informationspflichten in § 48a VVG-E ein Absatz 4 eingefügt wird: „(4) Ist die Erfüllung der dem Versicherungsvermittler obliegenden Verpflichtungen streitig, trifft den Versicherungsvermittler die Beweislast dafür, daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre.“ - Während die Branche das Gesetz zunächst selbst gefordert hatte, kehrte sich mit der vom BdV erstrittenen Beweislastregelung ihre Begeisterung um. Aber alle Mühen des BdV und alle Aufregung der Branche waren umsonst: Der Gesetzentwurf wurde vom damaligen Bundestag abgelehnt. Die Allianz-Lebensversicherung hatte beim Test der Stiftung Warentest (siehe APRIL 1996) auch ein „Mangelhaft“ erhalten und versucht, dieses Urteil durch einen Allianz-Rundbrief an alle Kunden zu korrigieren mit einer grafischen Darstellung, wonach die Allianz-Versicherten eine „Gesamtverzinsung von 7 bis 8 Prozent“ auf „Ihr“ Kapital erhielten. - Der BdV beantragt eine einstweilige Verfügung beim LG Stuttgart, diese irreführende Aussage zu unterlassen. Auf „Empfehlung des Gerichts“ erklärt die Allianz im Gerichtssaal, sie werde Zinsangaben künftig mit dem Hinweis versehen, dass sich die Verzinsung nicht auf die insgesamt gezahlten Beiträge bezieht, sondern nur auf das für den einzelnen Versicherten angesammelte Spargeld (Deckungskapital), und dass sie die Formulierung „Ihr Kapital“ nicht mehr verwenden wird, weil diese Formulierung den falschen Eindruck einer treuhänderischen Geldverwaltung entstehen lässt. Seite 27 Der BdV startet Kampf um die Transparenz kapitalbildender Versicherungen Um diese ab 1995 geltenden Bedingungen geht ab 1995 ein lang andauernder Streit des BdV mit der Lebensversicherungsbranche. Die Regelungen in den angegriffenen Bedingungen von kapitalbildenden Versicherungen lauten:
Das sind die - wegen ihrer Intransparenz - nicht erkennbaren (für den Verbraucher/Versicherten nachteiligen) Auswirkungen der obenstehenden Regelungen:
Seite 28
Der
Vorstandsvorsitzende der Volksfürsorge Lebensversicherung, Hans Jäger, hatte
im Fernsehen vollmundig erklärt, sein Unternehmen erreiche
Renditen von 6 bis 7 Prozent. Auf
Antrag des BdV verbietet das LG Hamburg diese Aussage als
irreführende Werbung. Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mahnte daraufhin alle
Lebensversicherer zur Vorsicht bei Renditeversprechen. Widerspruch gegen Lebensversicherungen - Der BdV startet eine jahrelang andauernde Informationskampagne und Prozesswelle, um Lebensversicherten bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages verlustfrei aus unsinnigen Lebens- und Rentenversicherungen raus zu helfen. Grundlage dafür ist, dass alle deutschen Lebensversicherer bei Antragsstellung oder auch später die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation nicht vollständig erteilen oder ganz unterlassen (§ 10a VAG, § 5a VVG, siehe JULI 1994). Tausende von Verbrauchern kommen mit den BdV-Informationen, die auch über BdV-Broschüren verbreitet werden, aus ihren unsinnigen Verträgen raus und erhalten alle Beiträge plus Zinsen zurück. - Einige Unternehmen weigern sich, den Vertrag aufzuheben. Der BdV führt mehrere Prozesse, aber fast alle Gesellschaften kneifen und zahlen, um für die Branche negative Urteile zu vermeiden. Die VGH zahlt z.B. im Juni 1997 den Einmalbeitrag für eine Rentenversicherung von 100.000 DM plus Zinsen zurück, nachdem ein Anwalt mit der BdV-Musterklage gedroht hatte. Im August 2001 hat die Hamburg-Mannheimer sogar einen Einmalbeitrag von 200.000 DM plus 23.177,77 DM Zinsen aufgrund eines Widerspruchs zurückgezahlt. - Die Wirtschaftswoche berichtet über die BdV-Kampagne: „Angst vor der Niederlage - Versicherer weichen Urteilen immer wieder aus, um verbraucherfreundliche Präzedenzfälle zu verhindern. So geschehen in zwei Fällen im November: Zuerst hatte sich die Hamburg-Mannheimer (HM) geweigert, einer Kundin 10.000 DM zurückzuzahlen. Die Frau zog vor Gericht. Da kniff die HM und zahlte alles Geld samt Prozeßkosten zurück. Dieses Vorgehen hat System. In einem zweiten Prozeß in Berlin zückte der Anwalt der HM mitten in der Verhandlung Bargeld, verhinderte so ein Urteil. - Fazit: Wer sich von einer Police trennen will, kann es ruhig auf einen Prozeß ankommen lassen.“ Seite 30 JUNI 1997 7. BdV-Wissenschaftstagung - Ein Dauerthema ist die anleger- und objektgerechte Beratung bei der Versicherungsvermittlung. - Der BdV fordert seit seiner Gründung im Jahre 1982 einen Ombudsmann (siehe SEPTEMBER 2001). - Das Problem: Versicherungsunternehmen kassieren die ständigen Überschüsse aus dem mit Versichertengeld gefüllten „Schadenstopf“ als „Gewinn“, den sie durch die Ablehnung, Kürzung oder Verzögerung von Schadenszahlungen steigern können. Diese Besonderheit muss zwangsläufig zu einer Gewinnorientierung im Schadensbereich führen, die natürlich auch medizinische und technische Gutachter kennen. So entsteht für Anspruchsteller oft ein „Gutachterproblem“. Der BdV gibt zu bedenken: Der Ombudsmann entscheidet über die Verteilung von Versichertengeld und nicht über Unternehmensgeld ! - Die weitaus überwiegende Zahl der Teilnehmer an der BdV-Wissenschaftstagung sprach sich für die Einrichtung einer Ombudsstelle aus. Seite 31 Dr. Helmut Müller wird Ende 1997 Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV). - Müller lädt den BdV und andere Verbrauchervertreter zu einem Verbraucherschutzgespräch ein, das unter Müller zu einer ständigen Einrichtung wird. - Müller stimmt in vielen Punkten dem BdV zu: „Versicherungsaufsichts- und Versicherungsvertragsgesetz müssen völlig überarbeitet und modernisiert werden. Es wäre wichtig, wenigstens für die verbraucherrelevanten Versicherungen Grundzüge festzulegen. Dem Versicherungsnehmer sollte das Recht eingeräumt werden, den Vertrag zum Ende des dritten Jahres und jedes darauf folgenden Jahres zu kündigen.“ - Müller forderte, man müsse „Riesencliquen von Abzockern aus dem Verkehr ziehen“. - Das BAV erlässt das Rundschreiben 1/2000, an dem der BdV mitgewirkt hat und das die früher irreführenden Versprechungen zur Überschussbeteiligung unterbindet. - Müller ist für die Einführung eines Ombudsmannes als Schiedsstelle für Versicherungsstreitigkeiten und er bestätigt die BdV-Meinung zur Intransparenz: „Für den Verbraucher wird der Durchblick immer schwieriger. Was den optimalen Versicherungsschutz betrifft, so ist er ziemlich auf sich allein gestellt.“ Seite 31 Das Wochenmagazin DIE ZEIT druckt ein Streitgespräch zwischen dem Allianz-Leben-Chef Gerhard Rupprecht und BdV-Geschäftsführer Hans Dieter Meyer ab. - Meyer wird u.a. wie folgt zitiert: „Es geht darum, ob es richtig ist, daß die Gesellschaften einseitig ohne vertragliche Vereinbarung bestimmen können, wie hoch die Überschußbeteiligung ist, wie hoch die Rückkaufswerte und die Kosten für den Vertragsabschluß sind. ... Die Garantie einer Verzinsung ist eine Garantie auf niedrigstem Niveau. Die Rendite ist zwar relativ stabil, aber auch auf niedrigstem Niveau ... Wie die Vergangenheit zeigt, wurde die Überschußbeteiligung der Versicherten gekürzt, während mehr stille Reserven angesammelt als aufgelöst wurden. ... Ich sehe es als durchaus realistisch an, daß es die traditionelle Lebensversicherung bald nicht mehr gibt.“ Seite 32 Das Landgericht Hamburg (LG) urteilt als erstes Gericht über eine der drei Klagen des BdV gegen die intransparenten Lebensversicherungsbedingungen (siehe NOVEMBER 1996) und weist die BdV-Klage gegen die Hamburg-Mannheimer ab. Der BdV geht in die Berufung. Das LG hatte die Überschussbeteiligungsklausel nicht als intransparent angesehen, weil Lebensversicherte wüssten, dass alle Unternehmen ihre Jahresabschlüsse und damit auch den Umfang der Überschussbeteiligung manipulieren könnten. - Um nachzuweisen, dass die Verbraucher nicht von solchen Manipulationsmöglichkeiten, sondern von einer treuhänderischen Geldverwaltung ausgehen (siehe Seite 23), gibt der BdV bei EMNID eine repräsentative Meinungsumfrage in Auftrag. Das Ergebnis: Nur zwischen 10 bis 20 % der Befragten, die vermutlich keine Kapitalversicherungen abgeschlossen haben, konnten Fragen zur Überschussbeteiligung richtig beantworten. Der Rest (30 bis 40 Prozent) hatte überhaupt keine oder (40 bis 55 Prozent) falsche Vorstellungen. Regierungswechsel - Die neue Bundesregierung unterstützt die BdV-Reformbestrebungen: Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung: „Bei den Lebensversicherungen werden wir für mehr Wettbewerb und mehr Transparenz sorgen.“ - Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin: „Wir nehmen in dieser Legislaturperiode die in der Öffentlichkeit angemahnte Reform des Versicherungsrechts in Angriff. Für den Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen beabsichtige ich, klare vertragsrechtliche Vorgaben zu Überschußbeteiligungen zu schaffen. Eine Gesamtreform des Versicherungsvertragsrechts ist geboten. Da eine solche Reform fachlich gründlich vorbereitet werden muß, erscheint mir die Einsetzung einer Expertenkommission unerläßlich.“ – Damit war leider der Lobby Tür und Tor geöffnet, die auch von Beginn an die 20-köpfige Kommission beherrschte. Seite 33 Der BdV erhält die finanzielle Förderung durch die EU-Kommission für ein 1-Mio-DM-Projekt zur „Entwicklung von Entscheidungsgrundlagen über eine paneuropäische Tarifstruktur in der Kfz-Versicherung“ - Ein 1. Workshop findet im November 1999 mit über 50 Teilnehmern aus 13 EU-Staaten in den Räumen des ADAC in München statt. Zum 2. Workshop im Juni 2000 kommen 110 Teilnehmer aus 19 Nationen nach Leuven (Belgien). - BdV-Geschäftsführer Meyer stellt in seinem Beitrag zu dem Projekt fest, dass die derzeitigen Kfz-Versicherungstarife nicht mit der Versicherungstechnik, statistischen Regeln und allgemeinen Produktions- und Wettbewerbstheorien übereinstimmen, so dass hoheitliche Eingriffe sachlich gerechtfertigt sind, um Diskriminierungen zu beseitigen. Tarifgestaltung ist nach Meyer nur eine versicherungstechnische Verteilung des Beitragsbedarfs auf eine Versichertengemeinschaft und keine unternehmerische Preisgestaltung. - Millionen schadenfreie Autofahrer zahlen derzeit Milliarden von Euros mehr an Prämien als Fahrzeughalter, die bereits Schäden gebaut haben, die aber zufällig - z.B. aufgrund ihres Alters, Wohnorts oder Berufs - in einer Tarifgruppe mit niedrigem Schadenaufwand und niedrigen Prämien gelandet sind. In einer gesetzlichen Zwangsversicherung müssten Schadenfahrer aber eigentlich immer mehr zahlen als Schadenfreie, was derzeit nicht der Fall ist. Im europäischen Vergleich zahlen in Deutschland gute Autofahrer die höchsten und schlechte Autofahrer die niedrigsten Prämien. Junge Autofahrer werden in Deutschland zusätzlich diskriminiert, weil sie 21 Jahre lang ein Fahrzeug besitzen müssen, bis ihnen die Versicherungsunternehmen den günstigsten Beitragssatz einräumen (in anderen Ländern oft nur 5 Jahre). Seite 34 Die Irreführung der Verbraucher beginnt in den Schulen - Da gibt es eine angeblich gemeinnützige „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Bildung e.V.“, Bonn, die nur von Spenden lebt, solche laufend vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhält und in Zusammenarbeit mit dem GDV schon seit Jahren Schülerhefte entwickelt und kostenlos an Schulen verteilt, die dann von ahnungslosen Lehrern für den Unterricht eingesetzt werden. In den Broschüren wird massiv für die Altersvorsorge über Lebens- und Rentenversicherungen geworben. - Die Spenden der Branche gehen gleich direkt an die Druckerei. Das Raffinierte an diesem Komplott: Während man den GDV wegen unlauteren Wettbewerbs belangen könnte, ist dies gegenüber der Arbeitsgemeinscht kaum möglich, weil man ihr keine Wettbewerbsabsicht nachweisen kann. Der Bund der Versicherten erreicht zumindest, dass in einigen Bundesländern die Verteilung der Schülerhefte verboten wird. Der BdV kritisiert, dass im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) die Unternehmen und Vermittler ihre gesetzlichen Informationspflichten verletzen und nicht auf die Bezahlbarkeitsprobleme älterer Menschen hinweisen, wozu sie eigentlich verpflichtet sind (siehe JANUAR 1994). Der Gesetzgeber verpflichtet daraufhin die PKV-Unternehmen per Gesetz (Absatz 1a in § 10a VAG), ab dem Jahre 2000 vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung ein amtliches Informationsblatt des BAV auszuhändigen. Dieses ist allerdings völlig misslungen und lässt das Bezahlbarkeitsproblem in der PKV im Alter auch nicht erkennen. Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt BdV: Klauseln zu Lebensversicherungen sind intransparent! - Nachdem die Landgerichte alle drei BdV-Klagen in Sachen „intransparente Lebensversicherungen“ abgewiesen hatten, fällt das Oberlandesgericht Stuttgart am 28. Mai 1998 ein bahnbrechendes Urteil. Die Allianz Leben darf Klauseln in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die die Abschlusskosten und Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen regeln, nicht mehr verwenden und sich bei der Abwicklung von allen seit 1995 mit diesen AVB abgeschlossenen Verträgen nicht auf diese berufen. Die Klauseln seien intransparent und unwirksam, weil die wirtschaftlichen Nachteile kapitalbildender Versicherungen nicht klargestellt werden und weil die Verweisung auf Gesetze den irreführenden Eindruck klarer gesetzlicher Vorgaben für die Leistungen erweckt, die es nicht gibt.- Es fehle eine Klarstellung zu den Nachteilen der Kapitallebensversicherung. Die Klauseln enthielten keinerlei Regelungen für den Umfang der geschuldeten Leistung. Tatsächlich habe die Allianz Spielräume, um den Umfang der geschuldeten Leistungen zu bestimmen. Der Versicherungsnehmer werde beim Vertragsabschluß nicht hinlänglich informiert und erfahre auch später nicht, was ihm zustehe und wofür genau er bislang Prämien entrichtet habe. Selbst mit anwaltlichem Rat könne er dies nicht ermitteln und auch eine Abrechnung nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen. - (Tatsächlich kann ein Normalverbraucher nicht erkennen, daß die Versicherer die Prämien für Kostenverschwendungen missbrauchen und in stillen Reserven oder im Konzern verschwinden lassen können. Die Allianz hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt und der BdV eine Anschlussrevision, weil das OLG Stuttgart die Rückkaufswertklausel der Allianz für wirksam angesehen hat. Seite 33 Prof. Reimer Schmidt (?) auf der 9. BdV-Wissenschaftstagung: „Ich glaube, dass man dem Bund der Versicherten dafür zu danken hat, dass er den Gedanken der Notwendigkeit der Reform des VVG so deutlich gemacht hat, dass er allmählich Allgemeingut geworden ist.“ Seite 34 9. BdV-Wissenschaftstagung - Über 160 Teilnehmer. Der „World Insurance Report“ berichtete: „Reimer Schmidt, one of the grand masters of German insurance economics and an influential figure in the industry, used a recent meeting of the consumer association Bund der Versicherten to demand a change in the law. He also called for better exchange of information between insurers and customers. In a statement that must be seen as revolutionary coming from a man like Mr. Schmidt, he said that property and casualty contracts could be limited to one year in duration.“ Seite 35 Der BdV hatte bei der kleinen Versicherungsreform im Jahre 1994 heftig kritisiert, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für PKV-Versicherte im Alter kaum oder gar nicht mehr bezahlbar waren (siehe Seiten 17 und 19). Der Gesetzgeber hatte daraufhin eine Kommission eingesetzt, deren Vorschlag, dass die PKV-Unternehmen auf die Beiträge für PKV-Neuverträge einen Zuschlag von 10 Prozent erheben sollten, erst Anfang 2000 vom Gesetzgeber umgesetzt wird. Nach dem LG Nürnberg weist auch das OLG Nürnberg die BdV-Klage gegen die intransparenten Bedingungen der Nürnberger Leben ab (mit der „schlimmen“ Begründung, das Lebensversicherer ihre Möglichkeiten der einseitigen Leistungsbestimmung nicht zu offenbaren bräuchten). Der BdV beantragt im März die Revision der Entscheidung beim Bundesgerichtshof. –
Versicherer-Show der Kooperationsbereitschaft:
Die Branche entschließt sich zu einer „Charmeoffensive“ (Financial
Times) und lädt BdV-Geschäftsführer Meyer zum ersten Mal zu einer
Podiumsdiskussion ein. - Frankfurter
Rundschau vom 1.3.2000:
„Irgendwie präsent war er ja schon lange. Seit Jahren verging kaum ein
Pressekolloquium des Gesamtverbandes (GDV), auf dem nicht über ,selbst-ernannte
Verbraucherschützer' gewettert wurde. Auf Nachfragen, wer gemeint sei, hörte man
meist einen Namen: Hans Dieter Meyer. Bislang freilich hatte Meyer die
GDV-Veranstaltungen immer nur als Schatten begleitet. Am Dienstag nun saß er
erstmals physisch mit den Spitzenfunktionären auf einem Podium.“ -
Handelsblatt
vom 1.3.2000: „Rebell Meyer und die ratlosen
Versicherer - Meyer hat ein Thema ins Gespräch gebracht, dass die
Branche lange Zeit kaum ernst nahm: Verbraucherschutz. Die Anwälte der
Versicherer haben Meyer nicht stoppen können. Er setzte durch, die
Lebensversicherung als ,legalen Betrug' bezeichnen zu dürfen; der BdV wirkte
dabei mit, als die früheren Zehnjahresverträge verboten wurden; sein BdV zwang
den Riesen Allianz Leben vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in die Knie. Meyer
wiederholte, wie er sich die Kundeninformation vorstellt:
,Der Versicherer macht mit der Prämie, was er
will.' Damit sammelte Meyer Punkte vor Dutzenden von Journalisten. Er
beherrscht die Kunst zu vereinfachen. Während sich die Branchenvertreter mit
Fachjargon verhedderten, prägte Meyer Slogans, etwa:
,Wir wollen die Lebensversicherung nicht
abschaffen. Wenn sie verständlich wird, schafft sie sich von alleine ab.'“ Seite 36
Einweihung des neuen BdV-Bürogebäudes Heide Simonis, Ministerpräsidentin von Schleswig Holstein: „Sie haben Ihr Haus allein finanziert, ohne öffentliche Gelder zu beantragen. Für mich heißt das: Sie arbeiten wirtschaftlich und wissen, worauf es ankommt. Alle Achtung! ... Wir als Verbraucher und Versicherte haben immer wieder erlebt, dass Ihr Verein positive Veränderungen angestoßen hat. Ein Beispiel dafür sind Ihre Musterprozesse, die Sie geführt haben, um grundsätzliche Probleme klären zu lassen. ... Sie haben die Diskussion um eine Reform des Versicherungsrechts in Gang gebracht.“ –
In
seiner Rede bezeichnete Prof. Dr. Eike von Hippel (Foto li.) BdVGeschäftsführer
Meyer
als einen
„Glücksfall eigener Art“, ohne dessen „ungewöhnliches Wissen,
Organisationstalent und Kraft der BdV nicht hätte entstehen und sich so
entwickeln können.“ - Der
Präsident des Bundesaufsichtsamtes (BAV, Foto re.), Dr. Müller,
betonte in
seiner Rede das „unverkrampfte Verhältnis“, das er von Anfang an zum BdV gehabt
habe Das
BAV
schätze
den
BdV
als
kompetenten und kritischen Gesprächspartner und verfolge aufmerksam die
Rechtsprechung, die durch Klagen des BdV entscheidend beeinflusst werde. Seite 37 Der Wissenschaftliche Beirat beim BdV ruft öffentlich zu einer Reform des Versicherungsvertragsgesetzes auf. Die vier Wissenschaftler kritisieren das Wettbewerbsversagen und unverständliche Bedingungen und sie fordern die Durchsetzung des Transparenzgebotes, die Herbeiführung von Markt-, Vertrags-, Prämien- und Rechnungslegungstransparenz. Eine sehr wichtige Frage werde sein, ob man Versicherungsverträge prinzipiell entbündelt anbieten muss, weil nur auf diese Weise Marktvergleiche und damit echter Wettbewerb möglich werden. BdV-Wissenschaftstagung in der Universität Leuven, Thema: Europäisches Privatversicherungsrecht, Referenten: Prof. Herman A. Cousy, Leuven - Prof. Hans-Peter Schwintowski, Berlin - Prof. Malcolm Clarke, Cambridge - Prof. Bill W. Dufwa, Stockholm - Prof. Jérôme Kullmann, Paris. - Kritische Anmerkungen zu den Referaten kamen von BdV-Geschäftsführer Meyer, der feststellte, dass sich kein Referent mit der Frage befasst habe, was überhaupt Versicherung ist und wie - ökonomisch und juristisch - ein Versicherungsvertrag funktioniere. Man könne nicht über Dinge reden und diese zu regeln versuchen, wenn man nicht vorher deren Wesen erforscht habe. Die Fragen seien für die Beantwortung weiterer Grundsatzfragen sehr wichtig, vor allem auch für die Herbeiführung von Markt-, Vertrags- und Rechnungslegungstransparenz. Versicherungsreform-Kommission eingesetzt - Aufgabe der Kommission soll sein, „Vorschläge für ein Versicherungsrecht zu entwerfen, das den sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.“ - Der BdV muss sehr bald erkennen, dass sich die Kommission mit den Kernforderungen des BdV (siehe Seite 33) und den Kernproblemen im Versicherungswesen nicht befassen und damit auch die Forderungen der Bundesjustizministerin (s. Seite 32) nicht erfüllen will. - Der BdV fordert an erster Stelle eine Neufassung des § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der die drei Möglichkeiten der Versicherung (mit ungeteilter oder aufgeteilter Prämie oder über einen Verein) regeln muss, weil anderenfalls Transparenz und Möglichkeiten des Informierens und Vergleichens überhaupt nicht gegeben wären. - Der BdV fordert entsprechende Rechnungslegungsvorschriften, die zu klaren Vermögensverhältnissen führen müssten. Fast alle Probleme im Versicherungswesen würden sich in Wohlgefallen auflösen. Riester-Renten-Reform - Der BdV wird zu Stellungnahmen aufgefordert für die Gesetzentwürfe rund um die geplante (kapitalgedeckte) Altersvorsorge. Der BdV sieht bereits Anfang 2001 die erheblichen Informationsprobleme der Verbraucher voraus, die sich zwischen Banken- und Fondssparplänen, Versicherungen und betrieblicher Altersversorgung entscheiden können. Der BdV rät den Verbrauchern zum „Abwarten und Informieren bis Ende 2002“ und denen, die auf die untauglichen Versicherungsangebote reingefallen sind, zum verlustfreien Ausstieg durch einen Widerspruch nach § 5a VVG (siehe Seite 20). Dafür gibt der BdV zusammen mit der Verbraucherzentrale Hessen die kostenlose Broschüre „Schnell wieder raus aus unsinnigen Lebens- und Rentenversicherungen zur Altersvorsorge“ heraus. Der BdV fordert schon im Jahre 2000 ein Prospektgesetz, wonach jeder Anbieter vor einem Vertragsabschluss in einem Prospekt über die Vor- und Nachteile seines „Riester-Angebotes“ aufklären muss (Versicherer z.B. über die nicht-treuhänderische Geldverwaltung, über die Möglichkeiten der Kostenquerverrechnungen und die Spielräume beim Umgang mit Versichertengeld, die andere Anbieter nicht besitzen). Nach Fehlentscheidungen kann man zwar von einem „Riester-Vertrag“ in einen anderen wechseln, aber jeweils mit finanziellen Verlusten. Der BdV befürchtet eine „Geldvernichtung ohnegleichen“ durch Drückerkolonnen mit ständigen Umsteige-Empfehlungen. Mit einem Prospektgesetz wären hier unterlassene oder Falschinformationen zu beweisen und Schadensersatzansprüche möglich. Außerdem würden solche Prospekte es den Verbrauchern ganz erheblich erleichtern, sich über die große Zahl der Angebote zu informieren, die Angebote zu vergleichen und eine eigenverantwortliche bedarfsgerechte Entscheidung zu treffen. Seite 39 Bundesgerichtshof bestätigt BdV: Klauseln zur Lebensversicherung sind intransparent ! Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt am 9. Mai in zwei BdV-Prozessen gegen die Allianz und Nürnberger drei Klauseln in den Versicherungsbedingungen (1) zu den Auszahlungen bei Vertragskündigung (Rückkaufswert), (2) zur Beitragsfreistellung und (3) zu den Abschlusskosten für unwirksam mit der Begründung: Verbraucher können den Klauseln nicht die wirtschaftlichen Nachteile entnehmen. Alle Medien und Nachrichtensendungen berichten über den BdV-Erfolg. Capital sprach von einem „Erdbeben“, das der BdV ausgelöst habe. Die ZDF-heute-Sendung berichtete: „Lebensversicherungen sind immer noch der Deutschen liebste Altersversorgung. Allerdings, rund 40 Prozent aller Policen werden vorzeitig gekündigt. Und viele erleben dann eine böse Überraschung. Denn in den ersten Jahren gibt es meist gar kein Geld zurück. - (Seite 40) - Entsprechende Klauseln in den Verträgen sind jedoch kaum durchschaubar. Der BGH hat sie nun für ungültig erklärt. Der Bund der Versicherten hatte erfolgreich vor dem BGH geklagt. (O-Ton H. D. Meyer): ,Die Versicherten können jetzt verlangen, daß verbesserte Klauseln eingeführt werden. Darüber streiten wir noch mit den Gesellschaften, ob das einfach so geht, dass sie den Versicherten jetzt neue Bedingungen zusenden. Wir meinen, sie müssten mit den Versicherten neue Bedingungen aushandeln.' - Nach Einschätzung des BdV hätten die Kunden der Versicherer dabei sogar die Chance, rückwirkend verlorene Prämien zurück zu erhalten. Die Allianz bestreitet das in einer ersten Reaktion: Lediglich die unklaren Klauseln müssten präzisiert werden. Ob es am Ende Geld zurück gibt, das wird eine Frage noch langer Prozesse.“ Der BdV zur Allianz-Reaktion: Es kann in einem Rechtsstaat nicht angehen, dass ein Unternehmen mit intransparenten Klauseln arbeitet, hinter denen sich - wie bei Kapitallebensversicherungen - erhebliche wirtschaftliche Nachteile für die Kunden verbergen, und dass das Unternehmen dann, wenn die Klauseln wegen ihrer Intransparenz für unwirksam erklärt werden, die Benachteiligung zwar „präzisiert“, aber weiter praktiziert. Nach unserer Rechtsordnung müsste der Inhalt der unwirksamen Klauseln nach den Vorstellungen „präzisiert“ und neu gefasst werden, die die Verbraucher beim Vertragsabschluss hatten. Die Überschussbeteiligungsklausel der Nürnberger, die das OLG Stuttgart in einem Prozess gegen die Allianz (rechtskräftig) für unwirksam erklärt hatte, hat der BGH als wirksam angesehen. Deshalb erhebt der BdV im Juni 2001 Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil. Der BGH meinte, in der Überschussbeteiligungsklausel werde „hinreichend deutlich darauf hingewiesen, dass der Überschuss unterschiedlich hoch ausfallen kann.“ - Darauf kommt es aber nach Meinung des BdV nicht an. Natürlich weiß jeder, dass Kapitalerträge und Sterblichkeit zu schwankenden Ergebnissen führen, aber die Verbraucher wissen nicht und erkennen anhand der Klausel auch nicht, dass die Unternehmen den Umfang der Überschussbeteiligung einseitig bestimmen und dezimieren können - vor allem durch Kostenverschwendungen, Vermögensverschiebungen und die Bildung und Hortung stiller Reserven. Es ist völlig unverständlich, dass der BGH meint, „zu weiteren Erläuterungen“ über die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Nachteile seien die Unternehmen nicht verpflichtet. - Der BdV hat den Verdacht, dass der BGH sich hier - um eine folgenschwere Entscheidung zu umgehen - an den „Strohhalm klammert“, dass der Gesetzgeber alles gebilligt habe. Dieses Argument hat nach Meinung des BdV keine Bedeutung für eine Transparenzprüfung. Bei dieser liegt eine unangemessene Benachteiligung auch dann vor, wenn der Verbraucher die vom Gesetzgeber gebilligten Spielräume nicht erkennen kann. So schreibt der BdV in seiner BdV-INFO 1/01: „Der BGH hat es offenbar vorgezogen, eine vom Gesetzgeber geschaffene rechtswidrige Realität zu tolerieren, statt den verfassungsrechtlichen Schutz der Privatautonomie der Verbraucher zu gewährleisten.“ „Lebensversicherern droht Klagewelle“ (WDR) - Der BdV führt auf Grund der BGH-Entscheidungen vom 9. MAI (siehe dort) weitere Prozesse
Seite 42 Überschussbeteiligung und Überschussrenten werden gekürzt. Der Garantiezins zu Lebens- und Rentenversicherungen muss per Gesetz von 4 Prozent auf 3,25 Prozent gesenkt werden (Anmerkung in 2007: inzwischen über 2,75 auf 2,25 Prozent). Der BdV kritisiert, dass die Branche und mit ihr einige Journalisten solche Ereignisse und auch die ständigen Senkungen der Überschussbeteiligung zum Anlass nehmen, Lebensversicherungsrenditen falsch darzustellen. Sie „vergessen“ gern die Information, dass sich der Garantiezins wie auch die von ihnen so genannten „Überschussbeteiligungsrenditen“ von angeblichen „6 bis 8 Prozent“ nur auf das für den Versicherten angesammelte Kapital beziehen, das in den ersten Jahren gleich null ist und bis zum 10. Vertragsjahr im allgemeinen unter den eingezahlten Prämien liegt. So haben selbst seriöse überregionale Tageszeitungen im Jahre 2001 die törichte und irreführende Frage gestellt, „wo man denn sonst noch so hohe Renditen von 6 bis 8 Prozent erreichen könne“. - Eine Rendite von 7 Prozent auf Null-Kapital ist gleich null. Und eine Rendite von 7 Prozent auf ein Kapital, das erst nach 10 Jahren - einschließlich der Erträge - die eingezahlten Prämien erreicht, ist auch noch eine Null-Rendite ! Seite 42 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt in Berlin den ehemaligen BGH-Richter Prof. Römer als Ombudsmann für den Bereich Lebens- und Sachversicherungen vor. Monatelang zuvor hatte der BdV damit „gedroht“, dass der BdV mit Prof. Römer eine solche Schlichtungsstelle für Versicherungsstreitigkeiten einrichten würde. Nachdem der BdV einige Verbesserungen in den Regelungen des GDV-Ombudsmannes erreicht hat, übernimmt der BdV den ihm angebotenen Sitz im Beirat des Versicherungsombudsmanns, auch um das Ombudsmannverfahren weiter zu verbessern. Insbesondere der geringe Betrag von 5.000 Euro, bis zu dem die Unternehmen an die Ombudsmann-Entscheidung gebunden sind, muss erhöht werden. 100 Jahre Versicherungsaufsicht - Die staatliche Versicherungsaufsicht feiert ihr 100-jähriges Bestehen. Anlässlich des Jubiläums gibt das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen die Festschrift „100 Jahre materielle Versicherungsaufsicht in Deutschland“ heraus. BdV-Geschäftsführer Meyer hat für das 2-bändige Werk einen Beitrag geschrieben zum Thema „Schutz der Privatautonomie der Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht“. Der Aufsatz geht der Frage nach, was unter Verbraucherschutz zu verstehen ist. Die unterschiedlichen Vorstellungen dazu werden anhand ihrer Einflüsse auf die kapitalbildende Lebensversicherung dargestellt, die als größter Missstand im deutschen Versicherungswesen vor 100 Jahren zur Errichtung der staatlichen Versicherungsaufsicht geführt hat. Der Beitrag schließt mit Vorschlägen, wie der Gesetzgeber und die staatliche Aufsichtsbehörde durch Reformen die Informationsunterlegenheit der Verbraucher beseitigen können. Seite 43 Das deutsche Versicherungswesen erstmals auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - Alle sechs BdV-Verfassungsbeschwerden wurden „zugestellt“ - eventuell folgt noch eine siebte ! - Die 6 Verfassungsbeschwerden des BdV (zu kapitalbildenden Lebensversicherungen gegen zwei BGH-Urteile, zwei Bestandsübertragungen und ein LG-Urteil zum Rückkaufswert sowie eine in Sachen „Wucher bei Unfallversicherungen“ gegen ein LG-Urteil) wurden vom Bundesverfassungsgericht dem Bundeskanzleramt, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV), dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und den beteiligten Unternehmen zugestellt mit der Bitte um Stellungnahme bis Ende Mai 2002. - (Seite 44) - Der BdV ist gespannt, wie die Stellungnahme des BAV ausfallen wird, dessen Verhalten und Entscheidungen in den letzten 20 Jahren der BdV indirekt mit angreift. Der BdV erwartet im Jahr 2003 Reform-Signale vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), insbesondere zu den derzeit ungeregelten Vertrags- und Vermögensverhältnissen im Versicherungswesen. Ein Machtwort aus Karlsruhe könnte den Gesetzgeber zwingen, eine vom BVerfG vorgegebene Reform des Versicherungsrechts durchzuführen. Auch die seit 2000 an Reformvorschlägen arbeitende Regierungskommission müsste ihre Arbeit und Vorschläge an solchen Vorgaben ausrichten. Der BdV geht davon aus, dass der BGH in 2002 noch in Sachen § 172 VVG (Ersetzung unwirksamer Klauseln) im Sinne des BdV entscheidet (siehe MAI 2001). Sollte der BGH die BdV-Revision zurückweisen, würde der BdV auch hierzu noch eine 7. Verfassungsbeschwerde erheben, die dann wohl auch noch den zuständigen Stellen zugestellt werden würde. Seite 44 20 Jahre Bund der Versicherten - Wechsel in der BdV-Geschäftsführung - Aus einer BdV-Pressemitteilung: Der BdV wird am 24. März 2002 zwanzig Jahre alt. Gleichzeitig findet ein Wechsel in der BdV-Geschäftsführung statt. Hans Dieter Meyer (Jahrgang 1936), der im Jahre 1982 Initiator der Vereinsgründung war und zwanzig Jahre lang die Geschäfte des BdV führte, gibt seine Funktion ab an seinen bisherigen Stellvertreter, den Volljuristen Frank Braun (Jahrgang 1970). Versicherungslobby ohne Intimfeind (Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002) -
Der
BdV-Geschäftsführer Hans Dieter Meyer zieht sich zurück - Als Meyer vor 20 Jahren mit seinem BdV startete, lieferte der PR-gewandte Jurist den Medien gleich einen richtigen Knaller. Bei Lebensversicherungen zur Altersvorsorge , ließ er die erstaunte Öffentlichkeit wissen, handele es sich schlicht um „legalen Betrug“. Doch statt sich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen, zog der Bonner Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen damals vor den Kadi - und zog den kürzeren. Seitdem zitiert Meyer bei jeder Gelegenheit genüsslich diese beiden Worte. Denn noch immer können die Lebensversicherer mit dem Geld ihrer Kunden schalten und walten, wie sie wollen. 90 Prozent der erwirtschafteten Überschüsse sind zwar an die Kunden zu verteilen. Aber was eine Versicherung als Überschuss ausweist, und damit beim Kunden ankommt, bestimmt sie durch die Höhe ihrer Kosten und die Bildung stiller Reserven selbst. Dies zu verhindern, hat selbst Meyer nicht geschafft. Der Bundesgerichtshof billigte erst kürzlich diese Praxis. Jetzt hofft der Jurist auf das Bundesverfassungsgericht. Dort hat der BdV eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Trotzdem hat der Branchenschmäher mit seiner Kritik viel für die
Verbraucher erreicht: Die Zehnjahresverträge, aus denen Kunden nicht mehr
herauskamen, sind gekippt. Die Assekuranzen mussten die Rückkaufswerte für
Kapitallebensversicherungen erhöhen und überhöhte Rückstellungen auflösen. Der
Bundesgerichtshof erklärte Vertragsklauseln für unwirksam, weil die Kunden darin
nicht auf die negativen Folgen eines vorzeitigen Vertragsausstiegs oder eine
Beitragsfreistellung hingewiesen wurden. Und inzwischen hat die Bundesregierung
auch eine Reform-Kommission eingesetzt, die für mehr Transparenz im deutschen
Versicherungswesen sorgen soll. „Wir haben einiges geschafft“, sagt Meyer
heute.
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2005 |
Erfolg des
BdV
I beim BVerfG,
Urteil vom 26.07.2005 (1
BvR 957/96);
Verfahrensbeginn beim Bundesaufsichtsamt in
1989 (R+V,
Bestandsübertragung) |
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2005 |
Erfolg des
BdV
I beim BVerfG,
Urteil vom 26.07.2005 (1
BvR 80/95);
Verfahrensbeginn beim Amtsgericht Darmstadt in
1991 (Gothaer,
Überschussbeteiligung) |
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(2006) |
Erfolg des
BdV
I beim BVerfG,
Beschluss vom 15.02.2006 (1
BvR 1317/96;
Verfahrensbeginn beim Amtsgericht Hamburg im Juli
1992 (Dt. Ring). Der
BVerfG-Beschluss war „positiv“; die Abweisung der Beschwerde erfolgte
nur, weil der BGH durch das nachstehende Urteil vom 02.10.2005 (IV ZR
162/03) Rechtsfragen zum Rückkaufswert bei Kündigung einer
Lebensversicherung inzwischen (positiv) entschieden hatte (Allianz). |
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2005 |
Erfolg des
BdV
I und II beim BGH,
Urteil vom 02.10.2005 (IV
ZR 162/03 );
Verfahrensbeginn in 2002 beim AG Hannover (Urteil
vom 12.11.2002
zum Rückkaufswert bei Kündigung von Lebensversicherungen; Allianz),
gestützt auf das BGH-Urteil 2001 |
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1982
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Erfolg des
BdV I :
Der
BdV I
hat
durch Publikationen und öffentliche Kritik (siehe
CHRONIK)
und Gerichtsverfahren (siehe oben) die seit dem Jahre 2000 und noch im
Jahre 2007 laufende Reform des Versicherungsrechts ausgelöst. Ab 2000
bis April 2004 hat der frühere
BdV I
-Geschäftsführer Meyer unzählige Kommentare und
Stellungnahmen (z. B.
2/04 und 4/04)
zu den Reformvorschlägen einer durch das BMJ eingesetzten
Reform-Kommission abgegeben, die Meyer für das Kommissionsmitglied Lilo
Blunck – quasi als deren „Referent“ – erarbeitet hat. Frau Blunck war
bis 2002 erste Vorsitzende des
BdV I
und ab Mitte 2004 Geschäftsführerin des
BdV III,
siehe „Verbraucherschutzversagen des
BdV III
“ oder „Wie eine
ehrenamtliche Geschäftsführerin eine erfolgreiche gemeinnützige
Verbraucherschutzorganisation vernichten kann“ (zu Lasten von Millionen
Versicherten, wenn der „legale Betrug“ durch so genannte
Prämienversicherer weiter gehen sollte, weil der
BdV III
den „legalen Betrug“ durch Prämienversicherungen mangels Qualifikation
nicht mehr attackiert, sondern neuerdings mit den Prämienversicherern
„auf Augenhöhe kooperieren“ will, obwohl sich jegliche Kooperation von
Verbraucherschützern mit „legalen Betrügern“ denknotwendig verbietet.
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2004
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Der ehemalige
BdV I
– Geschäftsführer Meyer richtet wegen des Versagens der Gesetzgebung,
der Wissenschaft, der Rechtsprechung und der
Verbraucherschutzorganisationen im Versicherungsbereich die
Internetseite
www.versicherungsreform.de ein, insbesondere als
Informations-Pool
für die Medien, für verbraucherorientierte Politiker und
zur Information all derer, die das neue VVG am Ende unterschreiben und
die Folgen verantworten und dabei entscheiden müssen, ob der „legale
Betrug“ durch Prämienversicherer mit Hilfe der Bundesregierung
und des Bundespräsidenten weiter gehen soll, oder ob wir im
Versicherungswesen nach 100 Jahren endlich rechtsstaatliche Verhältnisse
mit geregelten Vertrags- und Vermögensverhältnissen bekommen werden
(entsprechend Art. 2 und 14 GG, §§ 741, 675 BGB). Da die bisherigen
Gesetzentwürfe – insbesondere die §§ 1 und 7 VVG-E einschließlich der
VVG-INFO-VO – verfassungs- und EU-rechtswidrig sind und zu einer
falschen Rechnungslegung führen, wird das neue VVG selbst nach
Zustimmung im Bundestag und Bundesrat ohne wesentliche Änderungen
sicherlich nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben werden.
Dann wäre nur eine Teilreform möglich; und der 100 Jahre andauernde
„legale Betrug“ durch Prämienversicherungen, das Verschwinden von
Versichertengeld durch „Querverrechnungen“ oder andere Manipulationen
mit Versicherungsbeiträgen, Spargeldern und deren Überschüsse ginge
weiter. |
Verbraucherschutz-Aktivitäten des BdV II nach 2002
Der BdV II (Geschäftsführer Frank Braun) hat – insbesondere auch in den BdV-INFOS - in qualifizierter Form die Gesetzentwürfe zur Reform des Versicherungsrechts kritisiert und diese Kritik auch zum Gegenstand der BdV-Wissenschaftstagungen gemacht.
13. BdV-Wissenschaftstagung im April 2003 – Bericht aus BdV-INFO 1/03, Seite 24: „Deutliche Kritik musste sich der Vorsitzende der Kommission zur Reformierung des Versicherungsvertragsrechts, Dr. Ernst Niederleithinger, anhören. Kritiker der Kommission rügten, dass die Kommissionsvorschläge in wesentlichen Teilen nicht über das hinausgehen, was jetzt freiwillig oder aufgrund einer sich gebildeten Rechtsprechung schon längst im Versicherungswesen üblich sei. …. Der BdV fordere die Dreiteilung der Prämie bei der Kapitallebensversicherung in Risikoanteil, Kosten und Sparanteil. Prof. Schünemann von der Universität Dortmund unterstützte die BdV-Forderung und nannte es eine Katastrophe, dass die Kommission diesen Vorschlag bisher nicht aufgegriffen habe und so der Intransparenz der Kapitalversicherung nicht begegne.“
In 2003 kam es beim BdV II zu Machtkämpfen zwischen dem Geschäftsführer Braun und dem Vorstandsmitglied Klaebe einerseits und den früheren Assistenten der Geschäftsführung Heike Fricke und Thorsten Rudnik anderseits, die vom Gf Braun gekündigt wurden, was Unruhe in die Belegschaft brachte. Eine von Braun und Klaebe entworfene Satzungsänderung, mit der die beiden sich offenbar in 2004 zu einem (geschäftsführenden) hauptamtlichen „2-Personen-Verwaltungsrat“ wählen lassen wollten, scheiterten – auch weil sich die frühere 1. Vorsitzende Lilo Blunck eingemischt hatte, die sich auf der Mitgliederversammlung am 19. Juni 2004 mit Hilfe der BdV-Mitarbeiter Fricke und Rudnik und deren Beziehung zur Mehrheit der Teilnehmer der Mitgliederversammlung zur neuen (ehrenamtlichen) Geschäftsführerin des BdV III wählen ließ mit der Ankündigung, das Amt nur für ein halbes Jahr übernehmen und in dieser Zeit einen qualifizierten BdV-Geschäftsführer suchen und einstellen zu wollen, was sie aber nicht tat. Sie stimmte zwar mit dem gesamten Vorstand einem Satzungsänderungs-Entwurf zu, der die Anstellung eines Geschäftsführers und für sie den neuen Posten einer (ehrenamtlichen) 3. Vorsitzenden vorsah. Auf der Mitgliederversammlung im Jahre 2005 hatte sie sich aber plötzlich eine Mehrheit verschafft, um die Satzungsänderung wieder zu Fall zu bringen. So ist Frau Blunck (Jahrgang 1942, Mittlere Reife, gelernte Erzieherin) noch heute (in 2007) ehrenamtliche Geschäftsführerin des BdV III (mit fragwürdigen jährlichen „Vergütungen“ in Form von „Tageshonoraren“, z. B. im Jahre 2005 von um die 80.000 Euro, und anderen geldwerten Zuwendungen von mehreren tausend Euro).
Mit Frau Blunck als (ehrenamtlicher) Geschäftführerin begann das „Verbraucherschutzversagen des BdV III “.
Das Verbraucherschutz-Versagen des BdV III
oder
Wie eine
ehrenamtliche Geschäftsführerin eine erfolgreiche
gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation vernichten kann
Der BdV III (mit seinen bundesweit 50.000 Mitgliedern, fast 2 Mio. Euro jährlichen Beitragseinnahmen und einem Vermögen von 2,3 Mio. Euro) degenerierte in den Jahren 2004 bis 2007 zu einem Mitgliederberatungs- und Gruppenversicherungs-Vermittlungs- und -Verwaltungs-Verein, der kaum noch gemeinnützig aktiv ist und die Beiträge der Mitglieder nur noch in sehr geringem Umfang für gemeinnützige Aktivitäten einsetzt. Die (ehrenamtliche) Geschäftsführerin Lilo Blunck (Jahrgang 1942, Mittlere Reife, gelernte Erzieherin), die sich bisher Einnahmen über eine fragwürdige Vergütungsregelung verschafft hatte (in 2005 etwa 80.000 Euro), hat sich auf einer chaotischen Mitgliederversammlung am 25.11.2006 zu einer hauptamtlichen (bezahlten) „geschäftsführenden Vorstandssprecherin“ wählen lassen - mit SPD-Parteigenossen im neuen Aufsichtsrat. Durch Eingaben und Klagen von mehreren BdV-Mitgliedern wurde dieser Versuch von Frau Blunck, mit ihrer zweifelhaften Qualifikation bezahlte „geschäftsführende Vorstandssprecherin“ zu werden vorerst durch das Registergericht gestoppt:
Amtsgericht Hamburg (Segment Freiwillige Gerichtsbarkeit – Registergericht) VR 9733 vom 29.03.2007:
„In der Vereinsregistersache Bund der Versicherten e.V. wird auf Verfügung der Rechtspflegerin R. vom 28.03.2007 mitgeteilt, dass … Eintragungen im Vereinsregister* aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 25.11.2006 bis zur Klärung des Sachverhalts nicht erfolgen.“
*Anmerkung am 11. September 2008: Frau Blunck hat um den Hinweis gebeten, dass die Eintragungen
in das Vereinsregister später (am 19.11.2007) erfolgt sind. Der Wunsch von Frau Lilo Blunck
wird gerne erfüllt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das nachfolgende – an dieser Stelle
schon im Juni 2007 beschriebene – Gerichtsverfahren im September 2008 immer noch beim Hanseatischen
Oberlandesgericht Hamburg läuft.
Fortsetzung es ursprünglichen Textes vom Juni 2007:
Zehn BdV-Mitglieder haben am 22. März 2007 eine gegen den BdV gerichtete Klage eingereicht, dies mit den Anträgen
1. „festzustellen, dass die Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung
des Beklagten am 25.11.2006, 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, insbesondere der
Beschluss über die Neufassung der Satzung, nichtig sind,
2. festzustellen, dass die Beschlüsse der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.11.2006, 14.00 bis 17.30 Uhr, insbesondere die Wahl eines Aufsichtsrates, die Wahl eines 1. Vorsitzenden für die Zeit bis zum 01.07.2007 und die Wahlen für den Vorstand für die Zeit ab dem 01.07.2007, nichtig sind.“
Weitere Anträge liegen beim Registergericht zur Entscheidung vor, siehe Notbestellung Antrag AG Hamburg
Es ist nicht ausgeschlossen, dass dem BdV die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Dann würde der BdV auch aus der Liste der Verbraucherschutzorganisationen gestrichen (wäre also für Verbandsklagen nicht mehr aktiv legitimiert) und der BdV müsste auf die Mitgliedsbeiträge Steuern zahlen.
Weitere Informationen zum BdV:
Aufgaben und Vereinszweck lt. Satzung des BdV
Der im Jahre 1982 gegründete Bund der Versicherten (BdV) ist nach seiner Satzung ein gemeinnütziger Verein.
„§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein
bezweckt, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen (auch im Sinne eines
Verbraucher-Schutzvereins), insbesondere …….
b)
durch seine Aktivitäten und Maßnahmen die Übereinstimmung des
Versicherungswesens mit der Rechts- und Wirtschaftsordnung unseres Staates zu
überprüfen bzw. herzustellen.
(2) ……. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen.“
§ 7 Vorstand
(9) …… Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus … Für Tätigkeiten, die über den Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit hinausgehen, kann der Vorstand dem betreffenden Vorstandsmitglied eine angemessene Vergütung zubilligen.“
Der BdV wurde 1983 vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, wobei allerdings die Mitgliederberatung nicht als gemeinnützig, sondern als „Nebenzweckprivileg“ anerkannt wurde. Der Verein darf aber die Mitgliederberatung durchführen, (1) solange gemeinnützige Aktivitäten für den BdV „prägend“ sind und (2) solange die Mitgliederberatung einen finanziellen Gewinn erbringt, der zur Finanzierung der gemeinnützigen Aktivitäten verwendet wird. Die (nicht gemeinnützige) Mitgliederberatung sowie die (nicht gemeinnützige) Vermittlung und Verwaltung von inzwischen 130.000 Gruppenversicherungen ist seit einigen Jahren ausgelagert in eine BdV Mitgliederservice GmbH (BMG), die jährlich etwa 500.000 Euro an Gebühren für die Vermittlung und Verwaltung von etwa 130.000 Gruppenversicherungen einnimmt.
An Beiträgen für gemeinnützige Aktivitäten kassiert der (noch) gemeinnützige „BdV III“ fast 2 Mio Euro. Er besitzt inzwischen ein Vermögen von 2,3 Mio Euro. Aus einer Aufstellung über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge wird aber ersichtlich, dass der BdV III kaum noch gemeinnützig tätig ist – entweder weil er nicht will oder weil er es mangels Qualifikation der Geschäftsführung nicht kann. Jedenfalls scheint niemand mehr im BdV III für gemeinnützige Aktivitäten zuständig und für die ökonomischen und juristischen Grundsatzfragen qualifiziert zu sein. Es stellt sich daher die Frage (wie bei den Prämienversicherern): Was macht der BdV III mit dem ganzen Geld seiner Mitglieder ? – Die Vermutung liegt nahe: Es finden – wie bei den Prämienversicherern – „Querverrechnungen“ statt, d,h. überschüssige Mitgliedsbeiträge von vermutlich weit über eine Million Euro, die die Mitglieder für gemeinnützige Aktivitäten zahlen, werden „querverrechnet“ mit Verlusten der BdV Mitgliederservice GmbH (BMG), die die BMG bei ordnungsgemäßer getrennter (!) Buchführung von gemeinnützigem BdV und wirtschaftlich tätigem BMG ausweisen müsste. – Dann stellt sich aber die Frage: Wodurch entstehen die erst bei ordnungsgemäß getrennter Buchführung erkennbaren Verluste bei der BMG ? – Wofür wird wer beim „BdV III“ und bei der BMG bezahlt ? – Wer leistet überhaupt noch „Gemeinnütziges“ ? -
Diese und weitere Fragen werden derzeit auf Grund der oben dargestellten Eingaben, Klagen und Anzeigen vom Vereinsregister, dem Registergericht und dem Finanzamt Hamburg geprüft.