EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie tritt noch nicht in Kraft - Strafen für BRD ?

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EU-Versicherungsvermittlungsrichtlinie tritt noch nicht in Kraft

 

Obwohl die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie bereits Mitte Januar 2005 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, liegen bisher lediglich Diskussionsentwürfe des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vor. Das bedeutet, dass das neue deutsche Gesetz nicht fristgerecht in Kraft treten wird und erhebliche Strafzahlungen zu leisten sind. Nach derzeitigem Stand der politischen Diskussion plant die Bundesregierung das Gesetz im nächsten Jahr in zwei Schritten umzusetzen.

 

Das "Erste Gesetz" soll die Bereiche Pflichtversicherung, Dokumentations- und Informationspflichten, Kundengeldsicherung und Schlichtungsstelle umsetzen. Darauf aufbauend sollen in einem "Zweiten Gesetz" die Bereiche Zugangsvorraussetzungen (insbesondere Anforderungen an die Qualifikation) und Registrierung folgen.

 

(Quelle: WIRTSCHAFT zwischen Ostsee und Elbe 11/2004)