Das Versicherungs(un)wesen - Kapitel 10.4: Bausteinbedingungen und Goethes Kritik am Recht

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Das Versicherungs(un)wesen –
eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb
H. D. Meyer, Heyne Verlag, 1993
Auszug ab Seite 300. Mehr Informationen und Fundstellen finden Sie im Original-Dokument
www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf

 

 (Stand 1993)

Kapitel 10, Teil 4

 

Reform des Versicherungs(un)wesens:

Ein perfektes Wirtschaftsverbrechen

zu knacken, braucht Zeit
 

Bedingungsvielfalt durch Bausteinsystem

300

Ein weiterer Schritt nach vorne (solange die Prämie ungeteilt ist):
Unabhängige Vermittler und Makler als Wettbewerbsersatz

 
300

Kündigungsfreiheit durch Abschaffung der Zehnjahresverträge

301

Der Elfenbeinturm „Versicherungswissenschaft“ muss fallen

302

Goethes Kritik am Recht

302

Demokratisierung des Versicherungswesens –
mehr Rechte und mehr Mitwirkung für die Versicherten


303

KAPITEL 11
Private Versicherungen

 
305

Schlussbemerkungen

322

 

Bedingungsvielfalt durch Baustein-System

 

Es sollte die Aufgabe einer Aufsichtsbehörde sein, stellvertretend für die Versicherten die Regeln zu entwickeln, nach denen eine Versichertengemeinschaft „funktioniert“. Das sind vor allem die Bedingungen und die reinen Versicherungsbeiträge. Hier sollten nicht länger die Unternehmensverbände die Statistiken erstellen, sondern das Aufsichtsamt und danach auch die Grundbeiträge ermitteln und veröffentlichen. Zur Bedingungsgenehmigung ist durchaus der Vorschlag der Deregulierungskommission brauchbar, daß jede Gesellschaft von der Behörde entwickelte und genehmigte Grundbedingungen anbieten müssen und - jeweils mit entsprechenden Beitragsangaben - bausteinmäßig weitere Zusatzbedingungen.

 

Ein weiterer Schritt nach vorne (solange die Prämie ungeteilt ist):

unabhängige Vermittler und Makler als Wettbewerbsersatz

 

Die Stellung der Verbraucher und Versicherten könnte ganz entscheidend - mehr noch als durch eine effektivere Staatsaufsicht - durch eine Förderung der unabhängigen Versicherungsvermittlung gefördert werden. Wenn schon wegen der ungeteilten Prämie und der entsprechenden Intransparenz Wettbewerb unmöglich ist, sollte ein Art Wettbewerbsdruck wenigstens von denen ausgehen, die die Angebote und Arbeitsweise der Versicherungsunternehmen noch halbwegs über- und durchschauen können. In der Bundesrepublik gibt es derzeit aber fast nur an Konzerne gebundene Einfirmenvertreter. Diese können ihre Vertreterverträge nicht kündigen, weil sie sonst keine Abfindungen für ihren Bestand erhalten. Selbst wenn sie wieder bei Null anfangen wollen, können sie nicht einmal ihre Kunden mitnehmen, weil diese an Zehnjahresverträge oder - im Falle einer Kündigung - an verlustreiche Kapital-Lebensversicherungen geknebelt sind. Die Lösung des Problems ist also ganz einfach: Die Versicherten müssen - auch zu bestehenden Verträgen - ein jederzeitiges Kündigungsrecht erhalten. Die Ausnahme der Versicherungsverträge von der im AGB-Gesetz geregelten Unwirksamkeit langfristiger Verträge ist zu streichen. Und die Rückkaufswertregelung bei vorzeitiger Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen muß geändert werden durch Abschaffung des sogenannten „Zillmerverfahren“, wonach sämtliche Provisionen und Kosten mit den ersten Beiträgen verrechnet werden dürfen. Dann könnten die unabhängigen Vermittler von den Gesellschaften ständig günstige Bedingungen und - auch ungeteilte - Prämien „erpressen“, indem sie mit einem Umschreiben ihrer Bestände auf ein anderes Unternehmen drohen. So würde zwar immer noch kein Wettbewerb herrschen, der von Entscheidungen der Verbraucher ausgehen müßte, aber immerhin eine Art „Wettbewerbs-Druck“.

 

Kündigungsfreiheit durch Abschaffung der Zehnjahresverträge

 

Die Abschaffung der Zehnjahresverträge wäre das Ende des - für die Verbraucher - unheilvollen Einfirmenvertretersystems und der legal betrügenden Drückerkolonnen. Bei leicht kündbaren Verträgen brauchen die Unternehmen auch keine Vertragsklauseln mehr, nach denen sie zu den Zehnjahresverträgen bisher ständig und einseitig die Prämien erhöhen konnten. Das - noch - fehlende Widerrufsrecht für „Haustür-Versicherungsgeschäfte“ würde an Bedeutung verlieren, das aber wohl in nächster Zeit aufgrund einer Initiative des Bundesrates eingeführt werden wird.

Für Versicherungsvermittler müßte eine Zulassungsordnung eingeführt werden mit strengen Haftungsvorschriften - wie in England - für den Fall der offenkundigen Falschberatung. Die Abgabe von Provisionen an Kunden sollte zugelassen, also das zur Zeit bestehende Provisionsabgabe-Verbot aufgehoben werden. Es ist auch schon jetzt zu fordern, daß die Steuerfreiheit von Erträgen aus Kapital-Lebensversicherungen mit mindestens zwölfjähriger Vertragsdauer entweder aufgehoben wird oder alle anderen langfristigen Geldanlagen mit gleichen Vergünstigungen versehen werden. Das sollte und müßte auch schon ohne Prämientrennung eingeführt werden. Aber die beste Insolvenzsicherung, die beste Deregulierung und die beste Voraussetzung für Wettbewerb wäre die Prämientrennung und damit die Trennung der Bereiche „Versicherung“, „Sparen“ und „Dienstleistungen der Unternehmen“.

 

Der Elfenbeinturm „Versicherungswissenschaft“ muss fallen

 

Eine Forderung habe ich mir bis zum Schluß aufgehoben - die Abschaffung der sogenannten „Versicherungswissenschaft“. Die Verdummung und Ausbeutung eines ganzen Volkes wäre nämlich nicht möglich durch die tatkräftige Mithilfe dieser - fast - gesamten Wissenschaftsdisziplin. Sie hat die unsinnigen Produktionstheorien geliefert, nach denen sich die Versicherungs-Aktiengesellschaften fast alle Prämienüberschüsse als Gewinne einstecken. Und sie hat die Schutztheorie für die Versicherungsaufsicht entwickelt, wonach die staatliche Versicherungsaufsicht - wie es in einem Geschäftsbericht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft heißt - „nun einmal darüber zu wachen hat, daß die Zahlungsfähigkeit der Versicherungsunternehmen erhalten bleibt.“ Die Begründung wird an gleicher Stelle mitgeliefert: „Das Aufsichtsamt ist verpflichtet, jede Maßnahme der deutschen Assekuranz zu unterstützen, die diese braucht, um eine ganz entscheidende Verbesserung des Prämienniveaus durchzuholen.“

Die Versicherungswissenschaft ist im Grunde eine Verhinderungswissenschaft. Sie hat - wie Prof. Schmidt-Rimpler feststellt - Theorienstreitigkeiten „einem Friedhofsende zugeführt. Und sie hat - wie Prof. Mahr feststellt - der Tatsache, daß die Versicherungsunternehmen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechung als Verwalter von Treuhandgeldern dargestellt werden, „nicht die erforderliche Beachtung gewidmet.“ -

 

Goethes Kritik am Recht

 

In der Beschlußkammer des Aufsichtsamtes, die über die Allianz-Konzerntrennung zu entscheiden hatte, saß auch ein etwas älterer Versicherungswissenschaftler, Professor Rittner, der mich in der mündlichen Verhandlung fragte, was ich denn eigentlich wollte. Das mit dem Kassieren der Prämienüberschüsse als Gewinn sei doch nun schon seit hundert Jahren so. Nach dieser „hochwissenschaftlichen“ Fragestellung begab sich etwas wahrhaft Merkwürdiges:

Ein Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten hatte mich in die Beschlußkammersitzung des Berliner Amtes begleitet. Nach der Sitzung machten wir uns auf den Weg in Richtung Kurfürstendamm und diskutierten dabei über den wissenschaftlichen Starrsinn des Herrn Prof. Rittner: Da war doch etwas in der klassischen Literatur mit dem „das sei doch nun schon seit hundert Jahren so“. An einer Straßenecke am Ku’damm hatten wir die Fundstelle: Irgendwo in Goethes Faust. Wir landeten schließlich in einem Restaurant, wo die Speisekarten in antiquarische Bücher eingebunden waren. Und ich erhielt eine Uralt-Ausgabe von - - - Goethes Faust, aufgeschlagen die Szene im Studierzimmer, wo Mephisto zu Faust sagt:

 

Es erben sich Gesetz und Rechte

wie eine ew’ge Krankheit fort.

Sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte

und rücken sacht von Ort zu Ort.

Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage:

Weh Dir, wenn Du ein Enkel bist!

Vom Rechte, das mit uns geboren ist,

von dem ist leider nie die Frage.

 

Die Regelungen unseres Versicherungswesens, geboren im vorigen Jahrhundert, sind schon seit Jahrzehnten Unsinn, und der legale Betrug der Bürger ist eine Plage. Aber was soll’s, meint die brancheneigene Wissenschaft, das ist doch nun schon seit hundert Jahren so! -

 

Demokratisierung des Versicherungswesens -

mehr Rechte und mehr Mitwirkung für die Versicherten

 

Der Bund der Versicherten hatte große Hoffnungen auf die Vereinigung mit der DDR gesetzt; denn das Versicherungswesen ist dort viel einfacher und besser geregelt gewesen - mit einem jederzeitigen Kündigungsrecht, relativ niedrigen Prämien und Verwaltungskosten von nur sechs Prozent. - Aber der Allianz-Adler hatte sich blitzartig wie ein Geier auf die Staatliche Versicherung der DDR gestürzt. Und nach der Vereinigung müßte auch für die ehemalige DDR unser „Versicherungs(un)wesen jenseits von Recht und Wettbewerb“ gelten, das in unserer „lobby-infizierten“ Demokratie sicher nicht so schnell reformiert werden wird.

Für die Mitgliederzeitung des Bundes der Versicherten hatte ich in einem Kommentar geschrieben: „Es ist ein Irrglaube, Politiker seien auf Seiten der Bürger. Die Wahrheit ist: Politiker stehen auf seiten derer, die Einfluß auf sie haben. Und Fehlentwicklungen beseitigen sie erst, wenn der öffentliche Druck es erfordert. Es ist ganz natürlich, daß Politiker nicht von all dem etwas verstehen können, über das sie zu entscheiden haben. Sie brauchen Expertenwissen. Und an diesem Punkt wuchert das Krebsgeschwür einer jeden Demokratie - der Lobbyismus. Interessenvertretungen sind unerläßlich für die politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, haben aber leider sehr viel mit Geld zu tun. So können sich finanzstarke Branchen gewünschte Expertenmeinungen kaufen und diese (ahnungslosen) Politikern auf gemütlichen ‘Parlamentarischen Abenden’ als die Wahrheit beibringen. Verantwortungslos ist, wenn Politiker nicht gleichzeitig mit Vertretern der Gegenmeinungen reden - in der Regel Verbrauchervertretern, die ihre Meinung hinreichend artikulieren, aber nicht mit Geld garnieren können.“

Ich halte den in der Bundesrepublik praktizierten „verschleierten“ Lobbyismus für den größten Feind unserer Demokratie, für unseren Rechtsstaat und für unsere soziale Marktwirtschaft. So hatte ich im Jahre 1988 an die Monopolkommission geschrieben: „Bei allen Untersuchungen und Beurteilungen sollten Sie das einführen, was in den USA die Regel ist: Jeder beteiligte oder angehörte Wissenschaftler muß dort offen legen, ob und in welcher Form er von der so genannten Versicherungswirtschaft oder deren Verbänden direkt oder auch nur indirekt Mittel oder Vorteile erhält.“

So stellt auch die Deregulierungskommission in ihrem ersten Bericht sehr richtig fest:

„Das vermeintliche Markt- und Wettbewerbsversagen ist in weit stärkerem Maße Politikversagen als vielen bewußt ist.“ –

Politikversagen ist Demokratieversagen. Demokratieversagen ist ein komplexes - hier sogar konzertiertes - Versagen von Politikern und Beamten und der Wissenschaft, die - hier bewußt - nicht die richtigen Problemlösungen anbietet und zu falscher Gesetzgebung und Rechtsprechung führt.

Und schon haben wir wieder den Teufelskreis, der sich nur aufbrechen läßt durch mehr Mitwirkung der Bürger in der Demokratie. Vor allem, wenn es - wie im Versicherungswesen - um ihre eigenen Leistungen geht ! - So schrieb auch Johannes Gross im Januar 1990 in „impulse“:

„Für uns könnte der Weg zur Vereinigung mit einer neuen, vom Volk beschlossenen Verfassung auch eine Chance zur Reform bedeuten - mehr Rechte für das Volk und weniger für die Parteien und die alteingesessenen Großinteressen.“ –

So würde ein Volksentscheid zur Frage „Prämientrennung - ja oder nein?“ mit Sicherheit eine Mehrheit der Ja-Stimmen von 99 Prozent ergeben. Gegen die Prämientrennung wäre nur ein Prozent des Volkes - die Branche, ihre Wissenschaftler und vielleicht einige Beamte aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesaufsichtsamt.

  

Ende der Auszüge aus dem Buch „Das Versicherungs(un)­wesen – eine Branche, jenseits von Recht und Wettbewerb“. Im Original-Buch folgt noch ein Kapitel 11 „Private Versicherungen“, das – weil in 1993 geschrieben – an vielen Stellen im Jahre 2007 nicht mehr aktuell ist. Nachfolgend nur zwei – allgemein gültige - Auszüge aus dem Kapitel 11 (ab Seite 305 bis Seite 324):

 

KAPITEL 11

 

Private Versicherungen

 

Durch Information, Überprüfung bestehender Versicherungen und Neugestaltung Ihres Versicherungsschutzes können Sie Jahr für Jahr etliche tausend Mark mehr verfügbares Einkommen erzielen. Die Bundesbürger verlieren viel Geld durch falsche und zu teure Versicherungen. Und sie sind trotzdem schlecht versichert. Das eigentliche Problem ist, daß die meisten davon nichts ahnen. Die wesentlichen Fehler der Versicherten:

§         Sie haben falsche Lebensversicherungen (mit Sparvorgang) bei falschen Gesellschaften (mit schlechter Rendite) und zahlen dafür zu hohe Beiträge.

§         Sie haben - trotz hoher Beitragszahlungen - keine ausreichende Familienversorgung und keinen oder nur einen unzureichenden Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit.

§         Sie haben noch keine Risikolebensversicherung zur Familienversorgung und keine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die etwa ein Zehntel der herkömmlichen Kapitalversicherung kostet.

§         Sie haben zu teure Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Auto) - meistens mit zu langer Laufzeit.

§         Sie sind oft unterversichert (Hausrat, Unfall).

§         Sie haben erhebliche Lücken im Versicherungsschutz, zahlen aber hohe Beiträge für weniger wichtige Versicherungen (wie zum Beispiel für Rechtsschutz).

§         Sie haben viel Geld verloren und verlieren weiterhin viel Geld - ohne es zu wissen (auch durch eine falsche Altersversorgung über Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungen).

 

Eine Überprüfung bestehender Versicherungen lohnt sich vor allem deshalb, weil die privaten Versicherungen vom Privateinkommen zu bezahlen sind und meistens auch noch vom versteuerten Einkommen. Es sind außerdem nicht nur die einmaligen Beträge, die beim Abschluß von falschen und zu teuren Versicherungen umsonst oder zuviel bezahlt werden, sondern die Jahr für Jahr zuviel aufgewendeten Beiträge, die sich auf Dauer zu einem Riesenverlust addieren. Falsche und zu teure Versicherungen sollten also so schnell wie möglich gekündigt werden.

 

Schlußbemerkungen

 

Ich hoffe, etwas Licht in den Versicherungs-Dschungel gebracht zu haben. Jetzt ist es Sache der Bürger und Verbraucher, die verantwortlichen Politiker unter Druck zu setzen, damit diese sich - endlich - einmal mit unserem Versicherungs(un)wesen befassen, Untersuchungen veranlassen und Reformen einleiten. Und es ist Sache der Verbraucher, sich weiter eingehend zu informieren, um nicht Abschlußopfer für falsche und zu teure Versicherungen zu werden.

Seit Erscheinen dieses Buches im Jahre 1990 hat sich einiges im Versicherungswesen bewegt – hin zu den in diesem Buch vertretenen Thesen, auch mit Hilfe des Oberlandesgerichts Nürnberg, das im Mai 1991 die Branchenmeinungen strikt abgelehnt hat:

„Nicht stichhaltig ist die Meinung, die Prämie sei das Entgelt für die ,Gefahrtragung des Versicherers’. Die Prämie ist vertragsrechtlich als Solidarleistung der Versichertengemeinschaft einzuordnen, die von den Lebensversicherern im Interesse der Versicherten zu verwalten, auf die entstandenen Versicherungsfälle zu verteilen und im übrigen zurück zu vergüten ist. Die Risikoanteile sind treuhänderisch zu verwalten und Überschüsse zurück zu zahlen. Nur die in die Prämien einkalkulierten Verwaltungskosten stellen ein echtes Entgelt der Versicherungsnehmer für die ihnen insoweit erbrachten Dienstleistungen dar. Im übrigen liegt der hier abgelehnten Gegenmeinung die überholte Gefahrtragungstheorie zugrunde. Die Kapital-Lebensversicherung ist ein Kombinationsvertrag aus unterschiedlichen Vertragstypen. Durch eine gesonderte Ausweisung der Prämienbestandteile würde die erforderliche Transparenz hergestellt und zugleich der Wettbewerb unter den Unternehmen gesteigert.“

 

Anmerkung in 2007: Art. 3 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2002/65/EG schreibt vor, dass Lebensversicherer für ihre „Finanzdientsleistungen im Zusammenhang mit Versicherung und Geldanlage“ (Art. 2 der Rili) in Zukunft deren Preise angeben müssen! – Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgabe (in der Anlage zu § 48b VVG) noch nicht EU-rechtskonform umgesetzt, sondern schreibt weiterhin nur die Angabe der (ungeteilten) Versicherungsprämie vor.

 

 

Bei allen Problemen in unserem Versicherungswesen – von der Lebens- über die Kranken bis hin zur Kfz-Versicherung – geht es um die Fragen: Wem gehören die Beitragsüberschüsse, wem gehören 1.000 Milliarden (1 Billion) Mark und wem gehören die in diesem Vermögen enthaltenen stillen Reserven ? – Die Antwort kann nur lauten: den Versicherten, soweit dieses Vermögen aus Versichertengeldern entstanden ist ! –  So sieht auch die EG-Versicherungsbilanzrichtlinie die Möglichkeit vor, dass Lebensversicherungsunternehmen Vermögensanlagen - wie in England - zu ihren wahren Werten und nicht - wie in Deutschland - mit ihren abgeschriebenen Buchwerten in die Jahresergebnisse übernehmen können. Dadurch würde die Beteiligung der Lebensversicherten am Überschuß ihrer Gesellschaft wesentlich  verbessert.

 

Die Bundesregierung will diese Möglichkeit allerdings nicht in deutsches Recht umsetzen. Unabhängige Wissenschaftler - wie Prof. Basedow (s. S. 58) vertreten und begründen überzeugend die Meinung, dass Lebensversicherte einen Anspruch auf Beteiligung an allen Überschüssen und auch an stillen Reserven ihrer Gesellschaft haben. Das Bundesverfassungsgericht (VersR 1991, 757) hat festgestellt, dass dem Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 14) auch die Aufgabe zukomme, die durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützten eigentumsrechtlichen Positionen der Versicherten zu gewährleisten. - Über genau diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 1993 im Fall der Herold-Konzerntrennung zu entscheiden, siehe Seite 146 ff.

 

Der Bund der Versicherten hat derzeit durch Musterprozesse alle Bundesgerichte zu Entscheidungen über Grundsatzfragen zum Versicherungswesen „aufgefordert“: zur Kapital-Lebensversicherung den Bundesgerichtshof, gleich zweimal das Bundesverwaltungsgericht, gleich mehrfach die Beschlußkammer des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, und außerdem die Landgerichte Hamburg und Frankfurt; zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherungstarife das Bundesverfassungsgericht; und zur Unwirksamkeit von Zehnjahresverträgen den Bundesgerichtshof.

 

Warten wir’s ab ! – Vielleicht gelangen Gesetzgeber, Staatsaufsicht, Wissenschaftler und Gerichte demnächst zu der Feststellung, dass die in diesem Buch geforderte Prämien- und Vermögenstrennung in unserem Versicherungs(un)wesen alle Probleme auf einen Schlag löst.“

 

 

Ende der Auszüge aus dem Buch „Das Versicherungs(un)­wesen – eine Branche, jenseits von Recht und Wettbewerb“.