Ds Versicherungs(un)wesen - Kapitel 2: Alles ungeregelt ... Spendenaffäre, Lobby und Wissenschaft

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Das Versicherungs(un)wesen –
eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb
H. D. Meyer, Heyne Verlag, 1993
Auszug ab Seite 25. Mehr Informationen und Fundstellen finden Sie im Original-Dokument
www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf
 

 (Stand 1993)

KAPITEL 2

Mißstände im Versicherungswesen

kosten Bundesbürger Milliarden

  



25

Ungeregelte Vermögensverhältnisse

26

Ungeregelte Vertragsverhältnisse

27

Unglaublich, aber wahr

29

Die Spendenaffäre: mentale Korruption der Politiker

31

Der Branche bester Helfer – die „hauseigene“ Wissenschaft

37

Rechtsprechung unter dem Einfluss einer Lobby-Wissenschaft

38

Staatsanwälte meinen: Die Versicherungsmanager wissen nicht, was sie tun

40

Ein raffiniertes System der Ausbeutung eines ganzen Volkes

40


Durch die vielen Mißstände im bundesdeutschen Versicherungswesen haben die Bundesbürger über Jahrzehnte Hunderte von Milliarden Mark verloren. Vorweg nur einige Beispiele:

Allein im Bereich der mit einem Sparvorgang verbundenen Kapital-Lebensversicherung haben Millionen Versicherte wegen der ungeregelten Vermögensverhältnisse Milliarden von Mark verloren - entweder bei vorzeitiger Vertragsaufhebung oder durch eine schlechte Rendite beim Ablauf des Vertrages.

Fahrzeughalter mit gleichen Autos und gleicher Fahrvergangenheit zahlen wegen der zur Zeit geltenden Regional- und Beamtentarife völlig unterschiedliche Prämien, manche Großstädter zum Beispiel bis zu 50 Prozent mehr als ein Beamter in der Provinz. Und das in einer gesetzlichen Pflichtversicherung! - Alle benachteiligten Fahrer, zusammengenommen, verlieren jährlich Milliarden von Mark durch zuviel gezahlte Beiträge.

Weil Versicherungs-Aktiengesellschaften überwiegend Verträge mit langer Laufzeit abschließen, können die Versicherten ihre Versicherungen nicht kündigen, wenn sie später einmal erfahren, daß die Prämien doppelt und dreifach zu teuer sind. Die Gesellschaften können aber während der Vertragsdauer einseitig die Prämien erhöhen. Und selbst dann haben die Versicherten kein realistisches Kündigungsrecht. Auch hier verlieren die Verbraucher jährlich Milliarden.

Selbständige oder Gutverdienende werden mit niedrigen Beiträgen in die private Krankenversicherung gelockt und später - im Alter - „abgezockt“ (so der „stern“ im Jahre 1989). Wenn die Gesellschaften die Beiträge für ältere Versicherte drastisch erhöhen, kommen diese nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse zurück, sind also den Versicherungsunternehmen hilflos ausgeliefert.

Die Verantwortlichen wollen das alles nicht wahrhaben. Als sich ein Bürger über die Mißstände im Versicherungswesen und eigene finanzielle Verluste beschwerte, antwortete Dr. Theodor Waigel als der für das Versicherungswesen zuständige Bundesfinanzminister im Sommer 1989:

„Wir haben starke Versicherungs-Aufsichtsbehörden, eine insgesamt verbraucherfreundliche Gesetzgebung und eine unabhängige Justiz. In solcher Umgebung sollten sich eklatante Mißstände im Versicherungswesen nicht dauerhaft halten können.“ –

Ein verhängnisvoller Irrtum, wie wir noch sehen werden. Vielleicht verursacht durch mangelhafte Information. Denn das Problem einer jeden Demokratie ist, daß die Informations-Kanäle hin zu den Verantwortlichen oft von vorgeschalteten Beamten verstopft sind. Insoweit sind die Vorgänge im Versicherungs(un)wesen für manche möglicherweise ein Lehrstück oder Musterbeispiel für Demokratieversagen.

Es mag unglaublich erscheinen, daß eine ganze Branche jenseits von Recht und Wettbewerb arbeitet. Und das seit etwa 100 Jahren. Dazu noch eine Branche, die im Jahre 1990 etwa 400 Millionen Verträge und ein Vermögen im Werte von 800 Milliarden Mark verwaltet. Eine Branche, die 1990 annähernd 200 Milliarden Mark einnehmen wird: über 140 Milliarden Mark an Prämien und etwa 60 Milliarden Mark an Erträgen und Wertsteigerungen aus dem 800-Milliar­den-Mark-Vermögen. Und auch dies mag unglaublich erscheinen: Niemand weiß so recht, wem diese gewaltigen Geldmengen eigentlich gehören - das heißt, ob und in welchem Umfang sie vermögensrechtlich den Versicherten oder den Unternehmen zustehen.

 

Ungeregelte Vermögensverhältnisse

 

Derart ungeregelte Vermögensverhältnisse, die es in einem Rechtsstaat eigentlich nicht geben dürfte, findet man nur im Versicherungswesen.

Diese Besonderheit resultiert aus der Natur der Versicherung und ihrer geschichtlichen Entwicklung: Wegen der Ungewißheit der Zukunft und künftiger Schäden müssen die Versicherten immer mehr Beiträge bezahlen, als für Versicherungsleistungen erforderlich sind. Es bleibt also regelmäßig Geld übrig. Die alles entscheidende Frage im Versicherungswesen ist nun: Wem gehören diese Überschüsse, wem stehen sie vermögensrechtlich zu ?

Hier stehen sich zwei völlig konträre Meinungen gegenüber, die wesentlich dadurch bestimmt werden, was man unter „Versicherung“ versteht. Die einen meinen, Versicherung sei eine Leistung der Versicherten, die mit der Bereitstellung ihrer Gelder alle finanziellen Risiken beseitigten. Deshalb gehörten alle Prämienüberschüsse und das daraus gebildete Kapital den Versicherten.

Die anderen behaupten, Versicherung sei eine von entsprechenden Unternehmen hergestellte unsichtbare Ware, die gegen die Prämie als Preis verkauft werde. Und so seien Prämienüberschüsse Gewinne der Unternehmen und alles von den Versicherungsunternehmen verwaltete Kapital sei Vermögen der Gesellschaften.

Die erste Meinung kann als Beweis für ihre Richtigkeit anführen: Bei Lebens-, Kranken- und Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherungen gibt es eine Pflicht der Unternehmen zur Rückerstattung von Prämienüberschüssen. Also stehen die Versicherungsgelder und deren Überschüsse den Versicherten zu. Dagegen kann die gegenteilige Meinung anführen: Bei allen anderen als den eben genannten Versicherungsarten gibt es keine Verpflichtung der Versicherungsunternehmen, überschüssige Beiträge zurückzuerstatten.

Die erste Meinung kann sich auch noch darauf stützen, daß das gesamte Vermögen eines Versicherungsvereins - unbestritten - den Versicherten gehört. Die zweite Meinung kontert, bei Aktiengesellschaften sei das eben anders, kann dafür aber keine gesetzliche Grundlage anführen. Man behauptet eben, die Prämie sei ein Preis. Und dieser gehe nun einmal - wie alle Preise - in die uneingeschränkte Verfügungsgewalt des Verkäufers über. (Den Widerspruch, daß von den vermeintlichen „Preisen“ für Lebens-, Kranken- und Autoversicherungen Überschüsse an die Versicherten zurückgezahlt werden müssen, hat man offenbar noch nicht entdeckt oder geflissentlich übersehen).

 

Ungeregelte Vertragsverhältnisse

 

Es gibt nur ein Versicherungsvertragsgesetz und nicht eines für Versicherungsvereine und eines für Aktiengesellschaften. Und es gibt nur einen Paragraphen 1 als grundsätzliche Regelung für alle Versicherungsverträge, also keine andere Regelung zum Beispiel für die mit einem Sparvorgang verbundene Kapital-Lebensversicherung. In diesem Paragraphen 1 wird auch nicht unterschieden zwischen der Versicherung durch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Aktiengesellschaften. Und er definiert nicht, was Versicherung eigentlich ist, sondern besagt nur, daß der Versicherte die Prämie oder den Beitrag zu zahlen habe. Und das Versicherungsunternehmen müsse im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungsleistung erbringen. Sogar die mit einem Sparvorgang verbundene Kapital-Lebensversi­cherung soll durch diese gesetzliche Bestimmung erfaßt sein. Wie unzulänglich der Paragraph 1 des Versicherungsvertrags-Gesetzes ist, wird sicher jedem deutlich, wenn man bedenkt, daß der in dieser Vorschrift mit geregelte Sparvorgang in einer Lebensversicherung sicher nichts mit Versicherung zu tun hat und die Rückzahlung der angesparten Gelder bei Vertragsablauf sicher keine Versicherungsleistung ist. Und wenn man weiß, daß bei Versicherungsvereinen und Aktiengesellschaften völlig unterschiedliche Vermögensverhältnisse bestehen, dann dürfen Versicherungsverträge bei diesen Unternehmen eigentlich nicht durch die gleiche Vorschrift geregelt sein.

Hierzu eine kleine Geschichte: Da gibt es den bereits erwähnten Beamten Kaulbach im für das Versicherungswesen zuständigen Bundesfinanzministerium, der sich als eine Art Dreieinigkeit sieht. Er rechnet sich sowohl der Exekutive als auch der Legislative und schließlich auch noch der Wissenschaft zu. Dieser Beamte sieht jede Geldhingabe als Zahlung eines Preises an und meint: Weil im Versicherungsvertrags-Gesetz geregelt sei, daß der Versicherungsnehmer die Prämie zu zahlen habe, sei diese Prämie das Entgelt der Versicherungsunternehmen. Und er macht dabei keinen Unterschied zwischen der Prämie für eine Glasversicherung und einer Prämie für eine Kapital-Lebensversicherung, die zum größten Teil aus Spargeld besteht. So sieht der Beamte Kaulbach auch das gesamte von Aktiengesellschaften verwaltete Kapital als deren Vermögen an. Und er sitzt mit dieser Einstellung am Hebel des Versicherungswesens und handelt danach seit Jahren - exekutiv, legislativ und wissenschaftlich. Dabei verlangt sein Ministerium Vermögenssteuer auf die angesammelten Spargelder aus Lebensversicherungen - nicht von den Gesellschaften, sondern von den Lebensversicherten. Wie soll dann dieses Vermögen den Gesellschaften gehören ? - Wie soll dann die Lebensversicherungsprämie ein Preis sein ? - Noch entscheidender ist allerdings die Frage: Wie sollen wir mit solchen Beamten zu einem vernünftig geregelten Versicherungswesen kommen ? -

In einer Fachzeitung wurde eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1989 wie folgt kommentiert:

„Dem Urteil scheint die Vorstellung zugrunde zu liegen, als handele es sich bei den aus den Prämien erwirtschafteten Überschüssen um ‘Geld der Versicherten’, das der Versicherer lediglich als Treuhänder der Versichertengemeinschaft zu verwalten habe.“ –

      Der Beamte Kaulbach beeilte sich, diese richtige Meinung gleich wieder falsch zu stellen, indem er selbst einen Kommentar schrieb und meinte, das Urteil hätte so nicht ergehen dürfen. Er fühle sich jedenfalls nicht „veranlaßt, über theoretische Schwächen zu grübeln“.

Als der Deutsche Ring Ende 1985 Vermögen innerhalb des Konzerns verschob und dadurch die Überschußbeteiligung der Lebensversicherten heruntermanipulierte, stellten das Bundesfinanzministerium und das ihm untergeordnete Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen plötzlich fest, daß sie seit Jahren unterschiedliche Auffassungen über die Beteiligung der Lebensversicherten an den Überschüssen der Gesellschaften hatten - zu einer Regelung, nach welcher Jahr für Jahr zu über fünfzig Millionen Kapitalversicherungen Milliarden von Mark verteilt worden sind. Dieser skandalöse Vorgang, der gravierende Fehler im Bereich der staatlichen Aufsicht aufdeckt, ist ausführlich weiter unten dargestellt.

Manipulation, Konfusion und Schizophrenie, wohin man schaut ! - Und dies ist nur ein Vorgeschmack. Dabei darf nicht übersehen werden, daß diese Fragen von grundlegender Bedeutung sind für die Gesetzgebung, für die Rechnungslegung und für den Wettbewerb im Versicherungswesen - und für einen vernünftigen Versicherungsschutz eines ganzen Volkes, für jährliche Beitragsleistungen von 140 Milliarden Mark und ein aufgelaufenes Vermögen von weit über 800 Milliarden Mark. Und für die Frage, wem dieses ganze Geld gehört.

 

Unglaublich, aber wahr ...

 

Viele werden vielleicht meinen, daß bei den vielen Mißständen im Versicherungswesen längst öffentliche Diskussionen und parlamentarische Debatten hätten stattfinden müssen. Aber auch hier hat die Branche wieder ganz raffiniert reagiert. Der Fachjournalist Arno Surminski hatte ihr schon zu Beginn der achtziger Jahre geraten, sich nicht auf grundsätzliche Diskussionen einzulassen. Die Branche könne diese nicht gewinnen. So hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - wie sein Präsident Büchner in einer Bundestagsanhörung selbst bestätigte - einen Beschluß gefaßt, nicht an öffentlichen Diskussionen zu grundsätzlichen Fragen des Versicherungswesens teilzunehmen. Das gewünschte Ergebnis: Da gerade die Massenmedien Fernsehen und Rundfunk peinlich auf „Ausgewogenheit“ bedacht sind, wurden viele Sendungen abgesagt, weil die Branche nicht zu einer Mitwirkung bereit war. -

Nur wenige Redakteure ließen sich nicht von ihrer Informationspflicht abhalten und arbeiteten mit einem „leeren Branchen-Stuhl“. Solche Redakteure und Journalisten, ja sogar Wissenschaftler mußten sich nach kritischen Verlautbarungen in aller Regel einem Tribunal, bestehend aus Vorgesetzten und Branchenvertretern, stellen und ihre „anrüchige“ Kritik an einer „honorigen“ Branche verteidigen - an einer Branche mit einem Hundertmillionen Mark Werbeetat. Also kritisierten viele Wissenschaftler und Journalisten die Branche nur einmal und nie wieder. - Tatsächlich gibt es derzeit nur eine Handvoll Wissenschaftler und Journalisten, die sich - und dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle danken - nicht in dieser Weise von der Branche erpressen lassen und die auch noch an höherer Stelle mit ihrer Kritik durchkommen. So habe ich selbst erlebt, daß viele hervorragend recherchierte Zeitungsartikel, Rundfunk- und Fernsehsendungen zu einzelnen Mißständen nicht veröffentlicht wurden, weil Chefredaktion oder Anzeigenabteilung dagegen waren oder die Branche Einspruch erhoben hatte.

Vielleicht macht sich bei einigen Lesern jetzt schon ungläubiges Staunen breit. Andere werden vielleicht ihre Ahnungen, daß es im Versicherungswesen nicht mit rechten Dingen zugehe, bestätigt finden. Etliche werden aber wohl - wie der verantwortliche Minister Waigel - immer noch meinen: Derartige Mißstände kann es in einem demokratischen Rechtsstaat mit sozialer Marktwirtschaft unmöglich geben, schon gar nicht seit mehr als einhundert Jahren. Diesen Vertrauensseligen sei gesagt: Die Demokratie hat eine große Schwäche - den Menschen; sie muß von Menschen, von Politikern und Beamten, realisiert werden, und diese sind nun einmal anfällig für Lobbyismus und mentale oder auch finanzielle Korruption. Das Gleiche gilt leider auch für Wissenschaftler, die eigentlich die Hauptkontrolleure des Staates sein sollten.

Um auch den letzten Demokratie- und Marktwirtschafts-Gläubigen skeptisch zu machen, nachfolgend einige Zitate als Beleg, daß es in unserem demokratischen Rechtsstaat sehr wohl seit Jahrzehnten eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb geben kann, daß unser Versicherungswesen rechts- und wettbewerbswidrig strukturiert ist, und daß dieser Strukturfehler den Aktiengesellschaften viele Möglichkeiten des Mißbrauchs von anvertrauten Geldern eröffnet. Die Zitate sollen auch zeigen, wie die großen Versicherungs-Aktien­gesell­schaften mit objektiv veruntreuten Versichertengeldern die demokratische, rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Ordnung korrumpiert, Politiker und Beamte unter ihren Einfluß gebracht und - mit Hilfe einer hauseigenen Wissenschaft - indirekt auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung beeinflußt haben.

Eine Bundestags-Drucksache aus dem Jahre 1982 beschreibt die objektive Veruntreuung anvertrauter Gelder durch Versicherungsunternehmen wie folgt:

„Die Beiträge enthalten hohe Sicherheitszuschläge. Zur Wahrung der Belange der Versicherten müssen die dabei anfallenden Überschüsse den Versicherten möglichst ungeschmälert gutgebracht werden. Dies ist jedoch derzeit nicht gewährleistet. Die Versicherer können Verluste aus anderen Bereichen, insbesondere aus dem Abschluß- und Verwaltungsbereich, mit den Überschüssen zu Lasten der Versicherten voll saldieren.“

Ein leitender Beamter aus dem Aufsichtsamt hatte schon zwei Jahre vorher zugegeben, daß derartiges geschieht, aber eigentlich nicht zulässig sei. Denn jeder Bereich solle „sich eigentlich selbst tragen“.

Die Süddeutsche Zeitung zieht daraus im Jahre 1982 den Schluß:

„Der Staat selbst sorgt für paradiesische Zustände, die für Unternehmen der Assekuranz Möglichkeiten garantieren, wie sie sonst nur in Bananenrepubliken anzutreffen sind. Immerhin darf hierzulande behauptet werden, eine Lebensversicherung sei nach den bisherigen Erfahrungen der legale Betrug.“

Die Zeitschrift Capital führt diese Kritik im Dezember 1983 fort:

„In der Tat ist es erstaunlich, was der Staat der Lebensversicherungsbranche alles zugesteht. Dank der hohen verordneten Gewinne und der Steuersubventionen kommt die Erlaubnis zum Betrieb einer Lebensversicherung der staatlichen Konzession gleich, sich Geld selber drucken zu dürfen.“

 

Spendenaffäre: mentale Korruption der Politiker

 

DER SPIEGEL deckte im Sommer 1985 die Ursache für die falschen gesetzlichen Regelungen in unserem Versicherungswesen auf, daß nämlich die Branche die für die Gesetzgebung zuständigen Politiker in Bonn seit Jahrzehnten mit Wahlkampfspenden in jährlicher Millionenhöhe wohlgesonnen machte - um nicht zu sagen „schmierte“:

Staatsanwälte ermitteln gegen Versicherungskonzerne und -verbände, auf deren Spendenlisten weit über hundert Politiker stehen, darunter die meisten Minister des jetzigen Bundeskabinetts. Allein bei der Bundestagswahl 1976 wurden vom ‘Arbeitskreis Private Versicherer’ 106 Kandidaten unterstützt, darunter der im Jahre 1976 amtierende Bundespräsident. Gezahlt wurde bevorzugt an Einzelpersonen, deren Wohlwollen sich die Unternehmen sichern wollten.

Die Staatsanwälte haben sich mit Millionensummen zu befassen, mit denen eine Reihe der größten Versicherungskonzerne Einfluß auf die Bonner Politik zu nehmen versucht. Ermittlungen laufen gegen den Präsidenten des Gesamtverbandes der Dt. Versicherungswirtschaft, Georg Büchner. Erkennbar geworden ist ein ausgeklügeltes, durch strenge Geheimhaltung abgeschirmtes System politischer Rückversicherung, mit dem die Großen der Branche seit Jahrzehnten ihre politischen Interessen zu wahren versuchen. Die Assekuranz hatte Vertrauensleute in allen Bundestagsfraktionen plaziert: Abgeordnete, die Gesprächspartner für gesetzgeberische Details benennen konnten und die auch mal Besucher für einen der regelmäßig von den Versicherern veranstalteten parlamentarischen Abende in Bonn zusammentrommelten.

Über die Eigenschaften, die ein Politiker aufweisen muß, um spendenwürdig zu sein, brauchte im Kreis der Geldgeber kaum geredet zu werden. Die Spendenadressaten mußten bereit sein, ‘Stellungnahmen der Versicherungswirtschaft zu einzelnen Gesetzgebungsvorhaben als Beiträge zur Meinungsbildung aufzunehmen’. Vom Geldempfänger werde ‘lediglich’ erwartet, daß er bereit sei, ‘im Zuge der parlamentarischen Beratung anstehender Gesetzgebungsvorhaben unseren Sachvortrag anzuhören und ihn zu würdigen, ggf. uns (die Lobby) zu beraten’.

‘Der Zweck der Sache’, pflegt auch Präsident Büchner zu erklären, ‘ist die finanzielle Unterstützung von Politikern, die marktwirtschaftlich orientiert sind.’

Marktwirtschaft - die Verwendung dieses Wortes im Zusammenhang mit Versicherungen erinnert fatal an jene Sprache, in der das Kriegsministerium Friedenministerium heißt. Denn: In kaum einer Branche ist das Gesetz des Marktes so sehr außer Kraft gesetzt wie in der Assekuranz. Mehr noch: Nichts müssen die Versicherungsunternehmen so fürchten wie Politiker, für die Marktwirtschaft mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Die Versicherungswirtschaft hat es geschafft, daß der Gesetzgeber ihre Pfründe bis ins Detail schützt.

Aus einem Brief des Arbeitskreises Private Versicherer an Herrn Vogel (CDU): ‘Wir werden zu gegebener Zeit gern Ihre Anregung aufgreifen, die benannten und in ihrem Wahlkampf unterstützten Damen und Herren zu einem Parlamentarischen Abend mit dem Ziel einzuladen, über aktuelle Fragen zu informieren und diskutieren sowie einander näher kennenzulernen ...’

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte auf den SPIEGEL-Artikel mit folgender Stellungnahme:

„Seit Anfang der 50er Jahre haben zahlreiche Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft über den ,Arbeitskreis Private Versicherer’ Mittel aufgebracht, die den demokratischen Parteien und ihren für die soziale Marktwirtschaft eintretenden Wahlkandidaten als Beitrag zur Bestreitung von Wahlkampfkosten zur Verfügung gestellt wurden. Die Wahlkampfhilfen an einzelne Mandatsberwerber wurden jeweils mit dem ausdrücklichen schriftlichen Hinweis geleistet, der Empfänger übernehme ,nicht die geringste Verpflichtung’; die Versicherungswirtschaft bitte lediglich darum, in versicherungsrelevanten Gesetzgebungsangelegenheiten ihren Sachvortrag anzuhören und zu würdigen. Wenn es im Zusammenhang mit den Wahlspenden der Versicherungswirtschaft ein Problem gibt, so besteht es nicht in der finanziellen Unterstützung marktwirtschaftlich orientierter Politiker. Sie war demokratisch legitim, steuerlich korrekt und moralisch einwandfrei. Das Problem besteht in der Materialbeschaffungspraxis des ,Spiegel’.“

Daraufhin DIE ZEIT:

„Halten uns denn die Versicherungsbosse wirklich für so dumm, daß wir nicht merkten, welch höchst eigennützigen Zwecken ihre vorwiegend ad personam gezielten Gaben dienten ? - Haben sie ihre Prämienzahler gefragt, ob die mit der Weitergabe ihres Geldes an die Versicherungslobby in Bonn einverstanden sind ?“

In der Fernsehsendung „tagesthemen“ fragte der Moderator den Präsidenten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft:

„Wie eigentlich wollen Sie Ihren Versicherten erklären, daß Sie Teile des Überschusses an Politiker spenden anstatt sie an Ihre Klientel auszuzahlen oder für diese anzulegen?“ –

Georg Büchner:

„Ich sehe da keine Schwierigkeiten. Für 1.000 Mark Beitragseinnahmen entfällt auf diesen Zweck gerade ein halber Pfennig. Ich glaube, das werden alle unsere Kunden einsehen, daß die soziale Marktwirtschaft und die Unterstützung marktwirtschaftlicher Politiker uns das wert ist. Das muß auch unseren Kunden das wert sein.“ (Hochgerechnet auf 100 Milliarden Mark jährliche Beitragseinnahmen aller Versicherungsunternehmen sind das 5 Millionen Mark)

Kommentar der Wirtschaftswoche:

„Von Bonner Politikern, die kräftig Wahlkampfkostenhilfe von der Assekuranz kassieren, haben die Versicherungskunden wohl ähnlich viel Unterstützung zu erwarten wie in der Vergangenheit - wenig.“

Und DIE ZEIT schrieb dazu im August 1985:

„So wundert es nicht, daß BdV-Geschäftsführer Meyer nach der jüngst bekanntgewordenen Spendenaffäre den Bonner Gesetzemachern gleich das Schlimmste unterstellte: erkaufte Untätigkeit’.“

Über Sinn und Zweck der Spenden und ihre Wirkungen auf Politiker braucht sicher nicht spekuliert zu werden. Die Abgeordnete Hamm-Brücher (keine Spendenempfängerin) traf in einem Fernsehinterview den Nagel auf den Kopf:

„Das ist so menschlich. Man hört dann zu, und man ist dankbar und freundlich miteinander. Insoweit ist es eben schlecht, wenn ein weiter Teil der Bevölkerung auch Anliegen hat und nicht auf diese Art Gesprächspartner findet.“

Eine fraulich zarte und diplomatische Umschreibung von mentaler, wenn nicht sogar finanzieller Korruption.

Das Problem solcher erkauften Gespräche sind Politiker, die glauben, ihnen werde Sachverstand beigebracht. Weil unsere Gesetzemacher Bundestagsabgeordnete sind, der Gesetzgeber also menschlich ist, kommen die Schwächen von Politikern gleichzeitig in einer falschen Gesetzgebung zum Ausdruck. Die Folgen falscher Gesetze oder der erkauften Untätigkeit sind aber gerade im Versicherungswesen verheerend, wo es keinen Leistungsaustausch, sondern nur Geld, Worte, Verträge, Gesetze und Bedingungen gibt, wo aber die Versicherten unter weitgehend ungeregelten Bedingungen jährlich 140 Milliarden Mark an Prämien zahlen.

Natürlich wissen die Branchenfunktionäre, daß ein Abgeordneter nicht gegen sein Gewissen handelt. Den Funktionären ist aber auch bewußt, daß Wissen und Gewissen machbar sind. Also ist die Devise ganz einfach: Man muß nur den gesetzemachenden Politikern ein falsches Wissen beibringen, und sie machen guten Gewissens entsprechend falsche Gesetze. Und dabei wird eben mit Geld in Form von Spenden nachgeholfen. Der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Dachorganisation aller Versicherungsunternehmen, nennt diesen Vorgang „demokratisch legitim“. Im Grunde hat er ja recht. Aber er zeigt auch die Schwäche der Demokratie auf, die von finanzstarken und dementsprechend einflußreichen Branchen skrupellos ausgenutzt wird - die Menschlichkeit; denn die Qualität unserer Demokratie hängt untrennbar mit der Qualität unserer Politiker zusammen. Und von denen sind viele hierzulande - so Capital im Jahre 1985 - „zweite Wahl“. Jeder ver­antwortungsbewußte Politiker müßte sich eigentlich nach jedem Gespräch mit einem Funktionär oder Lobbyisten um gleichrangige Informationen der anderen Seite bemühen. Doch mit Verbrauchervertretern wird kaum geredet. Ein Grund, weshalb die Interessen der Verbraucher hierzulande so wenig Berücksichtigung finden.

Das macht natürlich die vielen Gesetzesausnahmen für Versicherungsunternehmen verständlich, die für ihre Dienstleistungen keine Preise anzugeben brauchen, die keine ordnungsgemäße Rechnungslegung durchführen müssen, die dadurch anvertraute Versichertengelder ungestraft veruntreuen können, die in der Autoversicherung verfassungswidrige Tarife anwenden, die privat Krankenversicherte im Alter mit untragbaren Beitragserhöhungen überraschen, die Versicherte langfristig an doppelt und dreifach überteuerte Versicherungen knebeln dürfen, wobei Versicherte nicht einmal ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften haben usw. usw. ... Die Ausnahme vom Haustürgeschäfte-Widerrufs-Gesetz verschafften die Gesetzemacher in Bonn, darunter viele Spendenempfänger, der Branche in dem Glauben, die Unternehmen würden - wie zur Lebensversicherung - auch in anderen Bereichen ein freiwilliges Widerrufsrecht einführen. Als eine Verbraucherzentrale anfragte, wer denn kontrolliere, ob die Branche ihre Zusage eingehalten habe, antwortet der Bundestagsabgeordnete Dr. Anton Stark im Oktober 1989: „Leider hat der Bundestag keine Stelle, die überprüft und kontrolliert, ob solche Zusagen dann auch tatsächlich eingehalten werden.“ - So leicht kommt man zu Gesetzen und Gesetzesausnahmen ! -

Auch die vom Bundeswirtschaftsminister eingesetzte Deregulierungskommission hat nicht die beste Meinung über unsere Politiker - so in ihrem ersten Bericht vom März 1990:

„Politiker sind nicht bloß Agenten des Gemeinwohls. Sie verfolgen auch Einzel-Interessen und bedienen sich dabei der Hilfe des staatlichen Machtapparates. So gewinnen die Politiker Freunde bei den Unternehmen, ohne Gefahr zu laufen, an anderen Fronten wesentlich zu verlieren. Die Freunde verschaffen Spenden. Die Verlierer - allemal die Konsumenten - sind im einzelnen kaum artikulationsfähig und also still. Statt sich unternehmerisch anzustrengen, sucht man seinen Vorteil am wirksamsten durch Einflußnahme auf die Entstehung und Praktizierung staatlicher Regelungen. Freilich, ohne Aufwand geht auch das nicht. Eine Aufblähung von Lobbyismus und Bürokratie ist Beiprodukt des Prozesses. Der Aufwand - ein volkswirtschaftlich nur allzu oft verlorener Aufwand - lohnt sich privatwirtschaftlich, solange der privat getragene Teil geringer ist als der Gewinn aus der Einflußnahme auf die staatlichen Entscheidungen.“

So ein Bundesminister der Justiz:

„Die Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband leben seit langem mit meinem Hause in friedlicher Koexistenz“ –

Und sein Kollege, ein Bundesminister der Finanzen (dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen übergeordnet):

„Staat und Versicherungswirtschaft sind in den hinter uns liegenden Jahren recht gut miteinander ausgekommen. Es könnte übrigens bei Dritten der Verdacht aufkommen, daß hier Verständnis zu Lasten der Versicherten geschaffen werde.“

Die Zeitschrift für Versicherungswesen beschrieb dieses „Verständnis“ zwischen Aufsehern und Beaufsichtigten so:

„Staatssekretär Böhme aus dem Bundesfinanzministerium hatte den Lebensversicherern so viel Positives zu sagen, daß die zur Schau gestellte Gemeinsamkeit schon fast peinlich wirkte. Das klang nach Komplicenschaft zwischen öffentlicher Hand und Versicherern. Fast konnte man denken, es bestehe ein heimliches Komplott zwischen Fiskus und Lebensversicherern. Die einen beschaffen über langfristige Versicherungsverträge das Kapital, und die anderen bedienen sich daraus.“

Das Handelsblatt schrieb schon vor Jahren:

„Die Lebensversicherer finanzieren den Staat - fast 70 Milliarden Mark haben die Gesellschaften der öffentlichen Hand geliehen.“ –

Und das kann zum Beispiel so gehen: Die Bundesrepublik legte in der Niedrigzinsphase 1986 eine dreißigjährige (!) Anleihe mit einem Zinssatz von 5,6 Prozent auf. Diese wurde auch von Lebensversicherungsunternehmen, gezeichnet. Es bedarf keiner besonderen Wertpapierkenntnisse, um zu wissen, daß sich Hoch- und Niedrigzinsphasen ablösen und eine Anlage über einen so langen Zeitraum praktisch auf der Sohle des Zinstales verantwortungslos gegenüber den Versicherten ist. Ein privater Vermögensverwalter könnte für solche Handlungen schadenersatzpflichtig gemacht werden. Für den Kreditnehmer, die Bundesregierung, dagegen kein schlechtes Geschäft. Die erwähnte Anlage notiert im Jahre 1990 an der Börse nur noch mit zwei Drittel ihres Nominalwertes ! - Wäscht hier eine Hand die andere ? -

Viele Abgeordnete, die nach dem Grundgesetz für unser Gemeinwesen verantwortlich sind, wissen bis heute noch nicht, daß die sogenannte „Versicherungswissenschaft“ nicht neutral ist. Sie haben bei ihrer einseitigen Information bisher nicht erfahren, daß Millionen Bundesbürger Jahr für Jahr Milliarden Mark verloren haben und trotz jährlicher Beitragsaufwendungen von fast 150 Milliarden Mark so miserabel versichert sind, daß Hunderttausende von Invaliden, Witwen und Waisen als Sozialhilfefälle in Armut leben. Insofern ist es erstaunlich, daß nicht nur die Verantwortlichen, sondern auch die Medien - wie alle Welt - die Bedeutung der oben erwähnten Spendenaffäre total unterschätzt haben. Die Bedeutung der Versicherungs-Spendenaffäre ist tausendfach größer als die Flick- und andere Parteispendenaffären zusammengenommen, über die die Medien nicht nur wochen- oder monatelang, sondern jahrelang in aller Breite berichteten. Die Versicherungsunternehmen und ihre Verbände haben nicht an Parteien gespendet, sondern gezielt an Abgeordnete (sprich Gesetzemacher) mit dem Ziel lobbyhaften Verhaltens. Hier wurde objektiv veruntreutes Geld der Versicherten gegen deren Interessen eingesetzt. Hier geht es um Hunderte von Milliarden Mark, die sich bei den Versicherungsunternehmen angesammelt haben und die Versicherte weiterhin Jahr für Jahr unter weitgehend ungeregelten Verhältnissen an die Gesellschaften zahlen. Hier ging es nicht um einen einmaligen Vorgang, sondern um Vorgänge jenseits von Recht und Wettbewerb, die seit über hundert Jahren und ohne Eingreifen des Gesetzgebers bis in alle Ewigkeit praktiziert werden, wenn dem legalen Betrug und der jährlichen Veruntreuung von Milliarden Mark Versichertengeld nicht endlich die Legalität entzogen wird. - Umso erstaunlicher, wie oberflächlich und kurzfristig der Blätterwald nach dem Bekanntwerden der Versicherungs-Spendenaffäre rauschte und sofort wieder verstummte.

 

Hierzu eine Anmerkung in 2007 (weil sie so passend ist):

Wie die Branche - neben den Anzeigenaufträgen - Einfluss auf die Information der Öffentlichkeit nimmt, ergibt sich aus einem Resumee des Pressesprechers des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Helmut Geiger, der bei seinem Eintritt in den Ruhestand die „Öffentlichkeitsarbeit der Versicherungen“ (VW 95,1460) als „recht simpel“ beschrieben hat:

 “Man erklärt den Journalisten einfach, was sie schreiben sollen, und was sie nicht schreiben sollen. Das muss ja nicht unbedingt in Wanne-Eickel sein, es gibt schließlich dafür schönere Orte.“

 

Der Branche bester Helfer - eine „hauseigene“ Wissenschaft

 

Die Wissenschaft hüllt sich in Schweigen. DER SPIEGEL schreibt dazu im Jahre 1981 in einem Bericht „Wie in einer Bananenrepublik“:

„Mit großem Geschick haben die Unternehmen es bisher verstanden, jede Kritik an ihrem Geschäftsgebaren zu verniedlichen oder abzuwürgen. Auf grundsätzliche Auseinandersetzungen haben sie sich nie eingelassen. Und von den Wissenschaftlern sind kritische Töne kaum zu erwarten. Die Experten an den Instituten sind hinreichend mit Gutachten für die Unternehmen und mit ihrer Arbeit in den Aufsichtsräten der Versicherungs-Aktiengesellschaften ausgelastet. So ist etwa Professor Reimer Schmidt, Mitverfasser zum Kommentar des Versicherungsaufsicht-Gesetz, unter anderem Vorstandschef der Aachener und Münchener Beteiligungs AG und sitzt im Aufsichtsrat von 14 Assekuranzunternehmen. Professor Helten, Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität Mannheim, arbeitet in vier Aufsichtsräten, darunter der Berlinischen Lebensversicherung AG. Sein Kölner Kollege Dieter Farny ist Aufsichtsratsmitglied bei der Gothaer Rückversicherungs AG und der Gothaer Versicherungsbank.“

So befassen sich mit Fragen des Versicherungswesens nur besondere „Versicherungswissenschaftler“, die häufig personell oder finanziell mit den Versicherungsunternehmen oder ihren Verbänden verflochten sind. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft scheut sich nicht einmal, in seinem Geschäftsbericht das „harmonische Zusammenwirken“ herauszustellen und die Versicherungswissenschaftler als „seine besten Helfer“ zu bezeichnen.

Bezeichnend für den Stand der Versicherungswissenschaft ist auch die Feststellung von Prof. Dr. Walter Schmidt-Rimpler:

„Wenn ein Streit auf wissenschaftlichem Gebiet kein Ende findet, nicht einmal das Ende einer klar herrschenden Meinung, sondern höchstens ein Friedhofsende, nämlich das resignierte Absterben des Interesses an ihm, so liegt es häufig an der Unrichtigkeit der Problemstellung.“

So sieht die „Versicherungswissenschaft“ ihre Aufgabe mehr darin, Theorienstreitigkeiten zu beerdigen, als sie zu lösen. Dementsprechend werden auch kritische Abhandlungen unterdrückt - durch hauseigene Wissenschaftler der Branche als ehrenamtliche Berater von Fachzeitungen. So habe ich selbst erlebt, daß kritische Artikel von Fachzeitungen zunächst begeistert angenommen, später aber mit dem Ausdruck größten Bedauerns unveröffentlicht wieder zurückgegeben wurden.

Prof. Dr. Rudolf Gärtner, einer der wenigen unabhängigen Versicherungswissenschaftler, kritisert seine Kollegen in seinem Buch „Privatversicherungsrecht“ ganz offen:

„Die engere Fachdisziplin in Deutschland zeichnet sich durch einen weitgehenden argumentativen Stillstand aus und läuft dabei Gefahr, in eine zunehmende wissenschaftliche Isolierung zu geraten. Einstweilen ist es so, daß umfassende wissenschaftliche Analysen für den Versicherungsbereich noch nicht vorliegen. Insoweit steht eine Grundlagenforschung noch in den Anfängen. Das Forum öffentlicher wissenschaftlicher Diskussion wird weitgehend gemieden. Das Ergebnis sind die bekannten wissenschaftlichen Defizite. Die Wirklichkeit läuft eher auf eine Universal-Nichtwissen­schaft hinaus.“

 

Rechtsprechung unter dem Einfluß einer Lobby-Wissenschaft

 

Beim Bund der Versicherten, von dem die stärkste Kritik am Versicherungswesen und an der staatlichen Versicherungsaufsicht ausgeht, gehen oft Anfragen von Studenten, Doktoranden und Habilitanden ein nach Fundstellen für kritische Abhandlungen. Es werden kritische Diskussionen und Einwände im Bereich der Versicherungswissenschaft vermißt. Zusammenfassend kann man also mit dem Informationsdienst „assekuranz report“ feststellen, daß Öffentlichkeit, Politiker, Beamte und Richter dazu gebracht werden, an die Richtigkeit von Darstellungen zu glauben, die in Wirklichkeit nichts weiter als „wissenschaftlich verkleidete Meinungsmache“ sind. Man müsse also die Frage stellen,

„ob die Publikationen, die von den Gerichten so häufig in ihren Urteilsbegründungen zitiert werden, nicht eine gewisse Tendenz vertreten, die sich schließlich auch in der herrschenden Rechtsprechung auswirkt. Bei bösartiger Wertung dieser Sachverhalte könnte man zu dem Verdacht kommen, daß ein Machtfaktor, wie die Versicherungsunternehmen ihn in der deutschen Wirtschaft nun einmal darstellen, die Wissenschaft und die Fachpresse so im Griff hat, daß von daher eine Beeinflussung der Rechtsprechung in einem den Unternehmen genehmen Sinn möglich wird.“

Ähnlich äußert sich Professor Dr. Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen in seiner Schrift „Finanzdienstleistungen, soziale Diskrimierung und Verbraucherschutz“, wo er von einer „erfolgreichen Einflußnahme der Versicherungsunternehmen auf das Vorfeld gesetzgeberischer Aktivitäten“ redet:

„Die Gründe, warum die Jurisprudenz so abstinent ist, dürften in einer beinahe schon anstößigen Verflechtung der Versicherungswirtschaft mit der universitären Rechtswissenschaft liegen. Die Versicherungswissenschaft hat die versicherungsrechtlichen Institute ganz überwiegend als ausgelagerte Rechtsabteilungen angesehen. Die juristischen Kommentare im Versicherungsrecht werden fast ausschließlich von Vertretern der anbietenden Wirtschaft selber geschrieben, die herausragenden Lehrstuhlinhaber sind zu einem großen Teil gleichzeitig immer auch Vorstandsvorsitzende oder Aufsichtsratsmitglieder großer Versicherungskonzerne gewesen.“

Bevorzugt werden von der Branche und ihren Medien Richter und verantwortliche Beamte als Kommentatoren beschäftigt, zu Vorträgen und Veranstaltungen eingeladen und dafür sicher nicht schlecht „entlohnt“. Auf diese Art und Weise geriet auch die Rechtsprechung als letzte Kontrollinstanz unter den Einfluß der Branche und ihrer Wissenschaft. Ergebnis der Globalstrategie: Wer sich im Versicherungswesen auf „herrschende“ Rechtsprechung, Literatur und Meinungen beruft, beruft sich auf die „herrschende“ Branchenmeinung. Damit diese Herrschaft nicht gestört wird, nimmt die Branche neuerdings öfters Klagen zurück, wenn ihr ein Prozeßverlust droht. Verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen werden so verhindert. Bis vor kurzem sind die wenigen Prozesse, die Grundsatzfragen des Versicherungswesens berührten, alle im Sinne der Branche entschieden worden. Erst seit personellen Veränderungen im Bundesaufsichtsamt und im zuständigen Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Branche seit Ende der 80er Jahre einige Schlappen hinnehmen müssen.

 

Staatsanwälte meinen:

Versicherungsmanager wissen nicht, was sie tun

 

Der Bund der Versicherten hat auch schon versucht, mit Strafanzeigen wegen Untreue zu geordneten Verhältnissen im Versicherungswesen zu gelangen. Doch zogen sich die Unternehmensvorstände gegenüber der Staatsanwaltschaft einfach auf den Standpunkt zurück, sie wüßten nicht, was sie tun. Bei einem Mißbrauch von Versicherungsgeldern sei ihnen nicht bewußt, daß es sich um Gelder der Versicherten handele. Sie seien der Meinung, alles Geld sei ihr Geld und sie könnten damit machen, was sie wollten. Und so wurden alle Ermittlungsverfahren bisher eingestellt oder gar nicht erst eröffnet, weil den Angeschuldigten selbst für den Fall, daß der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt gewesen ist, ein Vorsatz oder ein Unrechtsbewußtsein nicht nachzuweisen wären. Dabei hatte die Branche bis zum Jahre 1983 mit der „treuhänderischen Verwaltung“ der Versichertengelder geworben. Eine Anzeige wegen irreführender Werbung wurde von denselben Staatsanwälten zurückgewiesen mit der Begründung, die Werbung mit der „Treuhänderschaft“ sei richtig und nicht irreführend. Inzwischen hat die Branche ihre Werbung mit der Treuhänderschaft aber wieder gestrichen. Bei dieser Konfusion und den dauernden Kehrtwenden ist es sehr schwer, einen mutigen Staatsanwalt zu finden, der hier endlich einmal durchgreift.

Auch hier wird deutlich, welche Auswirkungen es hat, daß bei Versicherungs-Aktiengesellschaften Versichertengeld als solches nicht ausgewiesen wird - ein gesetzgeberischer Fehler, den die Branche über ihre hauseigene Wissenschaft und Lobby selbst herbeigeführt und bis heute erhalten hat. So sind skrupellose und selbst kriminelle Versicherungsmanager vor Strafverfolgung und Gefängnis sicher. Entweder sind sie wirklich dumm. Oder sie stellen sich dumm. Und sie können als Alibi für den legalen Betrug oder für die legale Veruntreuung anvertrauter Gelder sogar noch die von ihnen beeinflußte staatliche Versicherungsaufsicht anführen.

 

Ein raffiniertes System der Ausbeutung eines Volkes

 

Die Strategie der teuren Versicherungs-Aktiengesellschaften ist: Überrumpelung ahnungsloser Verbraucher durch große Vertreterscharen und Knebelung der Versicherten an langfristige Verträge. Dafür erhielt die Branche die volle Unterstützung der Verantwortlichen durch die bereits erwähnten Gesetzesausnahmen. Lebensversicherungen sind jährlich kündbar. Wer aber vorzeitig aus dem Lebensversicherungssparen aussteigen will, verliert bekanntlich viel Geld - oft mehrere Jahresbeiträge. Bundesbürgern, die dabei den finanziellen Verlust begrenzen und die Laufzeit des Vertrages verkürzen wollen, versucht die Branche Knüppel in den Weg zu werfen. Und das Bundesfinanzministerium spielt mit. Eine Laufzeitverkürzung soll - so das Ministerium - ein Neuabschluß einer Lebensversicherung sein. Und so müsse der Vertrag nach einer Änderung noch einmal zwölf Jahre lang laufen, damit die in der Lebensversicherung aufgelaufenen Erträge steuerfrei ausgezahlt werden können.

Wer seinen Vertrag dann nicht mehr verkürzt, sondern vor Ablauf der ersten zwölf Jahre kündigt, soll die Erträge im Jahr der Auszahlung versteuern und nicht - wie zum Beispiel bei einem Sparvertrag - jeweils im Jahr der Gutschrift. Dadurch verlieren die Lebensversicherten noch mehr Geld. Denn bei einer Besteuerung der Erträge im Jahr ihrer Gutschrift wäre die Kapitalertragssteuer wesentlich geringer, weil für jedes einzelne Jahr ein Freibetrag geltend gemacht werden könnte. Aber die Branche hat das nicht gewollt - um ihre Kunden besser an unsinnige Lebensversicherungen knebeln zu können. Und auch hier spielte das Ministerium mit.

Vom Bundesaufsichtsamt über das Bundeskartellamt bis hin zur EG-Kommision sind alle inzwischen gegen die in der Bundesrepublik üblichen Zehnjahresverträge. So sah sich das Bundesfinanzministerium wohl auch genötigt, so zu tun, als wolle es die Zehnjahresverträge abschaffen. Ein Gesetzentwurf wurde vorbereitet. Aber lesen Sie, was dann geschah - aus DIE ZEIT im Juni 1989:

Im Schutze der Dunkelheit haben es die Lobbyisten der Assekuranz geschafft, daß so gut wie alles ersatzlos gestrichen wurde, was Bonn im Sinne der Versicherten geplant hatte. Sie besuchten den zuständigen Beamten. Ergebnis des Gesprächs: Zehnjährige Verträge wird es weiterhin geben.“

Branchenfunktionäre sind im Bundesfinanzministerium ein und aus gegangen und haben sich fast wie leitende Beamte aufgeführt. Nur durch diese Unterwanderung des Ministeriums und die Beeinflussung der verantwortlichen Beamten ist zu verstehen, wie die unglaublichen Mißstände im Versicherungswesen entstehen und sich so lange halten konnten.

Öffentliche Auseinandersetzungen werden gemieden. Kritiker werden mundtot gemacht oder eingeschüchtert. Brancheneigene Wissenschaftler führen jeden gefährlichen Theorienstreit einem „Friedhofsende“ zu. Es gab kaum Grundsatzprozesse. Und wenn, dann wurden sie nach den eigenen „herrschenden“ Meinungen gewonnen. So konnte die Branche bis in die achtziger Jahre - hinter Friedhofsmauern - in einer fast völligen Isolation ungestört das größte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten betreiben.

Alles in allem: ein raffiniertes System der Ausbeutung eines Volkes unter dem Deckmantel der Versicherung - eine Branche jenseits von Recht und Wettbewerb. Ein Bundesbürger schrieb mir:

„Wie ist es möglich, daß fast eine ganze Nation den Raffinessen einer Branche aufgesessen ist?“ –

Genau diese Frage soll im Folgenden beantwortet werden. Und es wird sich zeigen, daß vor allem ein totales Mißverständnis über das Wesen von Versicherung die Existenz einer Branche jenseits von Recht und Wettbewerb ermöglicht hat.

 

 

Fortsetzung im Dokument „Unwesen Kapitel 3.1