Bundesregierung hat sich bei RiLi-Umsetzung "strafbar" und schadensersatzpflichtig gemacht

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Reform des Versicherungsrechts -
laufende Verfassungsgerichtsverfahren und
Umsetzungen von EU-Richtlinien

 

Es gibt leider nur etwa eine Handvoll Wissenschaftler, die erkannt haben und auch dem Rest der Welt vermitteln könnten,

 

-     dass nicht die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) zu den einzelnen Versicherungsarten das eigentliche Verbraucher-/Transparenzproblem sind, sondern das Fehlen von AGB zu den (unbekannten) Dienstleistungen der Versicherungs-(dienstleistungs)­unternehmen (VDLU) oder entsprechende Regelungen in einem neuen § 1 VVG („Auszüge aus Stellungnahme H. D. Meyer zu Vorschlägen der Reformkommission“),

-     dass Versicherung kein Produkt und keine Dienstleistung von Versicherungsunter- nehmen ist, sondern VDLU nur „Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherung“ (Fernabsatzrichtlinie II) erbringen können,

-     dass es (auch bei den Verfassungsbeschwerden, siehe FAZ 28.10.04, S. 21) nicht um die Frage geht, ob und in welcher Höhe Versicherte einen Anspruch auf „Überschussbeteiligung“ haben, sondern aufgrund welcher rechtlichen oder vertrag- lichen Grundlage Prämienversicherer berechtigt sein sollen, die Prämien, deren Risiko- und Kapitalertragsüberschüsse als ihr Vermögen (i. S. von Art. 14 GG) und als ihren Gewinn verwenden dürfen (bisher gibt es nur die törichte Antwort von Beamten und Versicherungswissenschaftlern: „…weil Prämien als Umsatz verbucht werden!“ – der Grund dafür, dass die Branche vehement ihre Rechnungslegung verteidigt und zu erhalten sucht),

-     dass es „Wettbewerb um Versicherung“ nicht geben kann (weil Versicherung weder Produkt doch Dienstleistung ist), sondern Wettbewerb nur um die „Finanzdienstleis- tungen im Zusammenhang mit Versicherung“ geben könnte, für diese aber bisher die wesentlichen Voraussetzungen „Leistungsbeschreibung“ und „Preisangabe“ fehlen (die Prämie ist kein Preis und kein Umsatz, Beitrags- und Tarifgestaltung ist keine Preisgestaltung, AVB sind keine AGB…)

 

Von Verbraucherorganisationen ist derzeit leider wenig bzw. nichts zu erwarten, weil diese mit ihrer Kritik am status quo hängen bleiben und nur Symptome beklagen (z. B. Intransparenz von „AVB“) und keine „Lösungsvorschläge“ für die grundsätzlichen Probleme (siehe oben) anbieten – so in der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG (FAZ vom 28.10.2004, S. 21 „Lebensversicherer auf dem Prüfstand“, am Ende, siehe Pressespiegel). Auch inhaltslose „populistische Sprechblasen“ oder Wissenschaftstagungen über irrelevante Themen nutzen wenig, anders die Reformvorschläge von H. D. Meyer).

 

Dagegen wird die Branche mit ihren vielen „Seilschaften“ (von der Wissenschaft bis hin in die Ministerien) alles versuchen, den status quo zu erhalten und die Diskussion weiterhin auf den „Nebenkriegsschauplatz Symptome“ einzugrenzen, um eine wirkliche Reform(diskussion) zu verhindern – bisher leider mit totalem Erfolg!

 

Bleibt abzuwarten, wie das BVerfG über die 6 laufenden und teilweise schon verhandelten Verfassungsbeschwerden entscheidet oder später der EuGH oder im Zuge der Reform die Bundesregierung, die – lt. Regierungserklärung in 1998 – für Transparenz im Versicherungswesen sorgen will.