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A:
Dokumente zu den Entscheidungen des BVerfG zum Versicherungswesen
1)
Verfassungsbeschwerden zur Überschussbeteiligung:
Was ist Versicherung und ein
Versicherungsvertrag? - Was ist eine kapitalbildende Versicherung? - Was
sind die Dienstleistungen der Unternehmen im Zusammenhang mit "Versicherung"
und "Geldanlage"? - Wem gehören die "Prämien" und Überschüsse aus dem
Versicherungs- oder Geldanlagebereich? (insgesamt ca. 1 Billion Euro).
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a)
VVG-Reform-13.06.06.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Stellungnahme-VVG-Reform-13.06.06.pdf)
Stellungnahme zur vom
Bundesverfassungsgericht bis Ende 2007 geforderten Reform des
Versicherungswesens und zum Referentenentwurf (Stand 13. März 2006) des
Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Reform des
Versicherungsvertragsrechts (BMJ III A 6 – Tel.: 01888 580-9316)
VVG_Gesetzentwurf-BundesR1206.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/VVG_Gesetzentwurf-BundesR1206.pdf)
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Versicherungsvertragsrechts, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom
20.12.2006, BT-Drucksache 16/3945.
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aa)
Informationen zu
Entscheidungen des BVerfG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Infos-zu-BVerfG-Entscheidungen.htm)
Das Bundesverfassungsgericht muss
über 6 Verfassungsbeschwerden zum Thema Lebensversicherung entscheiden.
Diese Entscheidung wurde für Februar angekündigt, noch ist allerdings nichts
veröffentlicht. Die Richter tun sich offensichtlich "schwer"; denn eine
Entscheidung ist von umfangreicher Bedeutung.
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aaa)
Medieninformation zur
Verkündung des Urteils des BVerfG am 26.7.05
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Medieninformation-21.07.05.htm)
Das BVerfG müsste
mit seinen Entscheidungen zwei ganz wichtige Fragen beantworten, die
Sie in diesem Dokument finden.
Tenor: Die EU hat
jedenfalls in der Fernabsatzrichtlinie II zu erkennen gegeben, dass
Versicherungs(dienstleistungs)unternehmen nur „Finanzdienstleistung
im Zusammenhang mit Versicherung und Geldanlagen“ erbringen, nicht
aber Versicherungen, schon gar nicht Lebens- oder
Rentenversicherungen gegen Prämien verkaufen können.
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aaaa)
Neutrale und kompetente
Interviewpartner anlässlich der Verkündung des Urteils des BVerfG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Verkuendung-BVerfG-26.7.05.htm)
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aaaaa)
BVerfG am
26.7.2005: legaler Betrug darf weitergehen
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Entscheidung-BVerfG-26.7.05.htm)
"Legaler Betrug" bei
Kapitallebens- und Rentenversicherungen vom BVerfG bestätigt!
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aaaaaa)
Versicherungsreform-Eingabe an
Regierung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Eingabe-Regierung.htm)
Reform des
Versicherungswesens –
Vergabe von Aufträgen für neutrale (!) Untersuchungen
der ökonomischen Vorgänge im
Versicherungswesen
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b)
Versicherungs-Reform-Diskussion
am Beispiel der BdV-Wissenschaftstagung
am 21./22.April 05
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Reformdiskussion-BdV-WITA.htm)
Aktuelle Fragen, die das
BVerfG in Kürze entscheiden will und die im Wege der laufenden
Reform des Versicherungsrechts gesetzlich zu regeln sind: Was ist
Versicherung und ein Versicherungsvertrag? - Was sind die (Finanz)Dienstleistungen
von Unternehmen im Zusammenhang mit Versicherung? Wem gehören die
Prämien und Überschüsse aus dem Versicherungs- bzw. Geldanlagebereich?
Wie sind die Antworten gesetzlich geregelt bzw. neu zu regeln?
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c)
Pressemitteilung des
BVerfG vom 24.9.2004
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Pressemitt-BVerfG-24.9.04.htm)
Informationen zur mündlichen Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden
betreffend Ansprüche von Versicherungsnehmern auf
Überschussbeteiligung im Bereich der Lebensversicherung,
insbesondere in Fällen
der Bestandsübertragung
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d)
Pressespiegel zur Anhörung beim BVerfG am
27.10.04
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Pressespiegel.htm)
Beim BVerfG in Karlsruhe prallen höchst unterschiedliche Interessen
aufeinander: Unternehmen, die Geschäftsgeheimnisse wahren möchten, und
Kunden, die Klarheit über die Verwendung ihrer Gelder haben
wollen. ... Bleiben noch die Aktionäre, denen neben einer hohen
Dividende daran liegt, alle Reserven im Unternehmen zu halten.
Schon jetzt gilt das Verfahren als eines der schwierigsten, das die
Karlsruher Richter je zu entscheiden hatten. Wann das Urteil
fällt, ist aber noch ungewiss. (AFP)
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e)
Anmerkungen zur mündlichen
Verhandlung beim BVerfG am 27.10.04
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Anm.Anhoerung-BVerfG.htm)
Man kann der Branche keinen größeren
Gefallen tun, als die Verbraucherprobleme im Versicherungswesen auf die
Probleme oder Symptome bei der Bestandsübertragung oder
Überschussbeteiligung oder auf angebliche Vorteile der Riester-Rente zu
reduzieren (wobei die Lebens- und Rentenversicherungen im Rahmen der
Riester-Rente keineswegs die Verbraucherprobleme der Information und der
vermögensrechtlich gesicherten Ansprüche erfüllt, also weiterhin – beim
Rückkaufswert etwas eingeschränkt - alle bisherigen Spielräume und
Möglichkeiten für Querverrechnungen weiter bestehen).
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f)
Anmerkungen zu
Pressemeldungen
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Anmerkungen%20zu%20Pressemeldungen.htm)
Anmerkungen zu Pressemeldungen bezüglich der mündlichen
Verhandlung
vor dem BVerfG am 27.10.2004 zu 3 Verfassungsbeschwerden
gegen Lebensversicherer.
Kein Medium hat bisher sachlich und verständlich über dieses Verbraucherthema
berichtet.
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g)
Newsletter vom BMJ vom 27.10.2004
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/NewsletterBMJ.htm)
Zu beachten ist unter Punkt 2
der angeblichen Verbesserung bei der Überschussbeteiligung der letzte
Satz! Das ist der "Knackpunkt". Es bleibt alles beim Alten: Die
Versicherungsunternehmen können "nach wie vor" die Prämien wie Umsatz
verbuchen und die Überschüsse für Kosten, Querverrechnungen und
ungerechtfertigte Gewinne missbrauchen. Über diesen entscheidenden Punkt
wurde beim BVerfG leider nicht geredet!
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h)
Überschüsse gehören den Versicherten
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS830,833.htm)
Wenn alle Grundlagen, die zur
Berechnung der Prämie dienen, vorsichtig gewählt werden, so ist es
selbstverständlich, dass Überschüsse entstehen. Bei diesen Überschüssen handelt es sich nicht um unternehmerische
Gewinne. Es sind vielmehr überhobene Beiträge,
die an die Versicherungsnehmer zurückzuerstatten sind.
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i)
Überschüsse keine Unternehmensgewinne
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS830,833ff,845ff,858,869.htm)
Das BAV schon in den siebziger
Jahren: "...Die dem Bundesaufsichtsamt zur Verfügung stehende Mittel
reichen nicht aus, um die Belange der Versicherten auch insoweit zu
wahren, dass die den Versicherungsnehmern zustehenden Überschüsse
aus dem Risikoverlauf und den Kapitalanlagen diesen auch tatsächlich
ungeschmälert zugute kommen. ..."
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ii)
Medieninformationen vom 8. April 2005
(www.versicherungsreform/Dokumente/Medieninformationen-vom-8.4.05.htm)
(1)
zu BVerfG-Entscheidungen
(2)
zu Vermögensmanipulationen beim weltgrößten
Versicherungskonzern AIG
(3)
zu Milliardenüberschüssen der deutschen Autoversicherer (die für das Jahr
2004 Überschüsse von 1,1 Milliarden
Euro ausgewiesen haben. Sind das
"erwirtschaftete Gewinne"?)
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j)
Billigung durch Gesetzgeber
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS860-861.htm)
BGH 1994: Soweit dem Versicherer nach dem vom Aufsichtsamt
genehmigten Geschäftsplan Spielräume bei der Ermittlung des Überschusses
verbleiben, ist dies vom Gesetzgeber gebilligt und folglich nicht
als unangemessene Benachteiligung anzusehen.
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k)
Kosten- und Vermögensmanipulationen
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S869f.htm)
Die Überschussermittlung erfolgt nach
den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des
Handelsgesetzbuches (HBG) und den zu diesen Gesetzen erlassenen
Rechtsverordnungen.
OLG Stuttgart: Klauseln entheben den Prämienversicherer
jeglicher Selbstbindung und machen sie zum Einfallstor
eigenkalkulatorischer Entschließung. Es fehlt eine Klarstellung zu
den wirtschaftlichen Nachteilen und Belastungen. Die Vorschriften
belassen dem Versicherungsunternehmen gewisse Handlungsspielräume
ohne verlässliche Ausfüllungsfunktion.
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l)
Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS2-Fn17+19.htm)
"Versicherung" ist nicht
als (Brutto)Produkt in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu
finden!
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m) Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-Fn20+105.htm)
"Versicherung" ist nicht
als (Brutto)Produkt in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu
finden!
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n)
Auszug aus der Abhandlung Prof. Sinn
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugAbhProfSinn.htm)
„Gedanken zur
volkswirtschaftlichen Bedeutung des Versicherungswesens*"
Von Hans-Werner Sinn,
München
veröffentlicht in
ZVersWiss 1988, Band 77, S. 1
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o)
Stellungnahme BAV an BVerfG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Stellungn.BAV-BVerfG.htm)
Auszüge aus der Stellungnahme zu den 6 Verfassungsbeschwerden,
die am 27. Oktober 2004 mündlich verhandelt werden, an das BVerfG.
Das BAV sieht in der Rechnungslegung die Ursache für die Missstände
im Versicherungswesen, die mit den Verfassungsbeschwerden
angegriffen werden.
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p)
Zitat:
Robert Pohlhausen
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Pohlhausen.htm)
Pohlhausen im Jahr
1997: "Im Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft
fand zwischen 1959 und 1966 der vorerst letzte Versuch statt, eines der
,Hauptprobleme’ der deutschen Versicherungswissenschaft zu einem
positiven Ergebnis zu bringen, nämlich einen Begriff für das Wesen von
Versicherung zu finden. Im Anschluß daran vollzog sich nahezu
stillschweigend eine Abwendung der Forscher von diesem Themenkreis." ...
|
q)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
|
r)
CHRONIK.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/CHRONIK.pdf)
20 Jahre (1982-2002) Versicherungsgeschichte. Chronik des BdV anlässlich seines
20-jährigen Bestehens im Jahre 2002
|
s)
Auszüge aus
der Fernabsatzrichtlinie II
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug_RiLi.htm)
Auszüge aus der RICHTLINIE 2002/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher
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t)
Versicherungsdienstleistern
drohen Wertverluste und Mehrwert-Besteuerung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Pressemitteilung-vom-16.-Juni-2005.htm)
Das BVerfG ist mit den Entscheidungen zu sechs Verfassungsbeschwerden
zum Versicherungswesen seit Monaten in Verzug. Bei den Verfahren geht es
unter Anderem um die Frage, wem das von Lebensversicherungsunternehmen
verwaltete Vermögen eigentlich gehört (den Unternehmen oder den
Versicherten?)...
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2)
Verfassungsbeschwerden zu Bestandsübertragungen
(Konzerntrennungen):
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a)
Der Fall Deutscher Herold
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugUnwesen,S148-150.htm)
Zum Thema Konzerntrennungen:
Stille Reserven – „still" beiseite geschafft
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b) Das Versicherungsunwesen
(1993)
http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf
"Das Versicherungs(un)wesen eine Branche
jenseits von Recht und Wettbewerb",
Heyne-Verlag 1993, (von H. D. Meyer) - 326 Seiten
|
c)
VersWissStud Band 4-Verfassunsgsrechtliche Fragen-Prof. Bryde.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS4-Verf-rechtl.Fragen-Bryde.pdf)
Zitat: "... ich wage die Prognose, dass die Kapitallebensversicherung das Bundesverfassungsgericht nicht so verlassen wird, wie sie es betreten
hat."
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3)
Verfassungsbeschwerde zum Wucher bei Unfallversicherungen:
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a)
Unfähigkeit der Staatsaufsicht
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS833,842,846,847,870.htm)
Schreiben
des BAV aus dem Jahre 1996:
„Die Festlegung der Prämien in der Unfallversicherung liegt
im geschäftspolitischen Ermessen der Versicherungsunternehmen. Das BAV kann
gegen zu hohe Prämien nicht einschreiten. … Im Übrigen gehört es nicht zu den
primären Aufgaben des BAV, darüber zu wachen, dass der Wettbewerb in der
Versicherungswirtschaft funktioniert. Diese Aufgabe obliegt vornehmlich dem
Bundeskartellamt."
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4)
Vorstellungen der Verbraucher von (kapitalbildenden)
Versicherungen und der "Überschussverwendung"
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a)
Auszug aus 100-Jahre-BAV, Seite 851
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug100JahreBAVS851.htm)
Im Jahre 1998 wurde eine
repräsentative Meinungsumfrage bei EMNID in Auftrag gegeben. Es
wurden spezielle Fragen zum Thema "Versicherungen" gestellt.
Ergebnis: Über 80 % der Verbraucher wissen nicht, was mit ihrem Geld
passiert.
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b)
Auszug-100-J-BAV-Fn53EMNID
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-Fn53EMNID.htm)
Im Jahre 1998 wurde eine
repräsentative Meinungsumfrage bei EMNID in Auftrag gegeben. Es
wurden spezielle Fragen zum Thema "Versicherungen" gestellt.
Ergebnis: Über 80 % der Verbraucher wissen nicht, was mit ihrem Geld
passiert.
|
c)
Informationsmängel (Urteil BGH 2001)
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugCHRONIK-S40.htm)
Natürlich weiß jeder, dass
Kapitalerträge und Sterblichkeit zu schwankenden Ergebnissen führen,
aber die Verbraucher wissen nicht und erkennen anhand der Klausel
auch nicht, dass die Unternehmen den Umfang der
Überschussbeteiligung einseitig bestimmen und dezimieren können -
vor allem durch Kostenverschwendungen, Vermögensverschiebungen und
die Bildung und Hortung stiller Reserven. BGH 2001: Darüber brauchen
die Unternehmen den Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht zu
informieren.
|
d)
Informationsmängel
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugCHRONIK-S23.htm)
Wegen Vortäuschung falscher Tatsachen und der Absicht, mit
entsprechend intransparenten Verträgen ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen,
bezeichnet H. D. Meyer kapitalbildende Versicherungen als „legalen Betrug",
wobei das Attribut „legal" darauf hinweist, dass der Gesetzgeber den „Betrug"
billigt.
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5)
Gerichtsentscheidungen zur Überschussbeteiligung:
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a)
Versicherungsvertrag: Vertrag über regelmäßige Dienstleistungen?
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS2-Fn11.htm)
Das OLG Nürnberg hat sich bisher als einziges Gericht eingehend mit
der Problematik kapitalbildender Versicherungen befaßt und diese als
Kombinationsvertrag aus Sparvertrag, Treuhandvertrag bzw.
(entgeltlichem) Geschäftsbesorgungsvertrag angesehen
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b)
Entscheidung OLG Nürnberg
(http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS2-Fn11.htm)
Die Prämie ist
vertragsrechtlich als Solidarleistung der Versichertengemeinschaft
einzuordnen, die von den Lebensversicherern im Interesse der
Versicherten zu verwalten, auf die entstandenen Versicherungsfälle
zu verteilen und im übrigen zurückzuvergüten ist.
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c)
Billigung durch Gesetzgeber
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS860-861.htm)
BGH 1994: Soweit dem Versicherer nach dem vom Aufsichtsamt
genehmigten Geschäftsplan Spielräume bei der Ermittlung des Überschusses
verbleiben, ist dies vom Gesetzgeber gebilligt und folglich nicht
als unangemessene Benachteiligung anzusehen.
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d)
Kosten- und Vermögensmanipulationen
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S869f.htm)
Die Überschussermittlung erfolgt nach
den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des
Handelsgesetzbuches (HBG) und den zu diesen Gesetzen erlassenen
Rechtsverordnungen.
OLG Stuttgart: Klauseln entheben den Prämienversicherer
jeglicher Selbstbindung und machen sie zum Einfallstor
eigenkalkulatorischer Entschließung. Es fehlt eine Klarstellung zu
den wirtschaftlichen Nachteilen und Belastungen. Die Vorschriften
belassen dem Versicherungsunternehmen gewisse Handlungsspielräume
ohne verlässliche Ausfüllungsfunktion.
|
e)
Informationsmängel (Urteil BGH 2001)
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugCHRONIK-S40.htm)
Natürlich weiß jeder, dass
Kapitalerträge und Sterblichkeit zu schwankenden Ergebnissen führen,
aber die Verbraucher wissen nicht und erkennen anhand der Klausel
auch nicht, dass die Unternehmen den Umfang der
Überschussbeteiligung einseitig bestimmen und dezimieren können -
vor allem durch Kostenverschwendungen, Vermögensverschiebungen und
die Bildung und Hortung stiller Reserven. BGH 2001: Darüber brauchen
die Unternehmen den Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht zu
informieren.
|
f)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
|
g)
CHRONIK.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/CHRONIK.pdf)
20 Jahre (1982-2002) Versicherungsgeschichte. Chronik des BdV anlässlich seines
20-jährigen Bestehens im Jahre 2002
|
6)
Wissenschaftliche Meinungen:
|
a)
VersWissStud Band 4-Verfassunsgsrechtliche Fragen-Prof. Bryde.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS4-Verf-rechtl.Fragen-Bryde.pdf)
Zitat: "... ich wage die Prognose, dass die Kapitallebensversicherung das Bundesverfassungsgericht nicht so verlassen wird, wie sie es betreten
hat."
|
b)
Auszug aus Gutachten Prof. Bäuerle, S. 110
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-Gutachten-Baeuerle,S110.htm)
Auszug aus dem Gutachten, das beim
BVerfG zu den 6 Verfassungsbeschwerden (mündliche Verhandlung am 27.
Oktober 2004) eingereicht wurde.
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c)
Auszug aus Gutachten Prof. Baeuerle zu Verfassungsbeschwerden
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-Gutachten-Baeuerle-BVerfG.htm)
Auszüge aus dem Gutachten, das beim
BVerfG zu den 6 Verfassungsbeschwerden (mündliche Verhandlung am 27.
Oktober 2004) eingereicht wurde.
|
d)
"Betriebswirtschaftliche Märchenwelt"
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS5-Lehmann.htm)
Auszüge aus VersWissStud Band 5
Matthias Lehmann/Karl Kichgesser/Dieter Rückle
Versicherungsvertrag und Versicherungs-Treuhand - Ertragsbesteuerung -
Überschußermittlung und -verwendung
Prof. Lehmann (Ökonom)
bezeichnet die Versicherungswirtschaft als "betriebswirtschaftliche
Märchenwelt"
|
e)
Zitat Prof. Rückle
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-CHRONIK-S44-Rueckle.htm)
Die
Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ohne Absonderung von
Versichertengeld ist verfassungswidrig. Sie führe zu einer „willkürlichen
und im Ausmaß
grundsätzlich unbeschränkten Möglichkeit der Enteignung der Versicherten“.
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f)
Zitat Prof. Schünemann
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-CHRONIK-S44-Schuenemann.htm)
„Die
herrschende Meinung über die Natur des Versicherungsvertrages (Gewährung von Versicherungsschutz gegen Prämie) ist nicht überzeugend. Es ist schwer,
sie geradezu für unbegreiflich zu erklären, ohne arrogant oder wissenschaftlich
unseriös zu wirken.“
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7)
"Schwindel"/"Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls"/
"legaler Betrug"/"Vampire"/"größtes und bestorganisiertes
Wirtschaftsverbrechen"/"Unwesen"
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a)
Zitat: Elizur Wright
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S828.htm)
Schon im Jahre 1877 fragte sich
Elizur Wright, Insurance Commissioner in den Vereinigten Staaten von
Amerika, in seinem Buch “Fallen, geködert mit Waisenkindern”, ob
Lebensversicherungen jemals mit einem gewissen Grad an Ehrlichkeit
betrieben werden.
|
b)
Versicherung durch Aktiengesellschaften
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugUnwesenS55.htm)
Die Versicherungswelt war bis
in das 19. Jahrhundert in Ordnung und die Versicherung hatte sich
bis zu diesem Zeitpunkt friedlich entwickelt. ... Im 19. Jahrhundert drangen Aktiengesellschaften in das
Versicherungswesen ein. Es entstand die sogenannte erwerbswirtschaftliche
Assekuranz oder "unternehmerisch betriebene Versicherung".
|
c)
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S828,836,838f..htm)
Die
Versicherungs-Aktiengesellschaften nutzten die Unwissenheit der
Verbraucher aus, darum sah der Gesetzgeber vor hundert Jahren die
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls und
schuf das VVG, das heute noch (fast)
unverändert seine Gültigkeit hat. Die
Versicherungs-Aktiengesellschaften haben es geschickt hinbekommen,
den Verbraucher weiterhin unwissend zu halten.
|
d)
Auszug Ratgeber S.296
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugRatgeberS296.htm)
Die Lebensversicherung zur
Altersversorgung ist ein ,legaler Betrug’. Diese
Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine
Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer
Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null
ist.
|
e)
"legaler Betrug"
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugUnwesenS188.htm)
Hintergrundinformationen zum Prozess
gegen die Behauptung, Kapital-Lebensversicherungen seien "legaler
Betrug". Der Prozess wurde von der Versicherungsbranche verloren.
|
f)
Vampire
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugUnwesenS5.htm)
Der historische
Kardinalfehler im
Versicherungswesen: Man hat
gewinnorientierten Aktiengesellschaften
die Verwaltung von Treuhandgeldern
überlassen, ohne dass sie Buch darüber
führen müssen. Und das ist in etwa
so unheilvoll, als wenn man Vampire
mit der Verwaltung einer Blutbank
beauftragt, ohne sie zu verpflichten, das
eingehende Blut zu registrieren.
|
g)
Tatort für das größte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugUnwesenS87f.htm)
Die - aus krimineller Sicht -
"geniale" Idee der Versicherung durch Aktiengesellschaften war die
Übernahme der Arbeitsweise von Versicherungsvereinen und die
Beibehaltung des nicht aufgeteilten Versicherungsbeitrages. Dadurch
waren die für Versicherungsleistungen bereitgestellten Gelder der
Versicherten nicht abgetrennt von dem Dienstleistungsanteil der
Prämie. Am "genialsten" - wiederum aus krimineller Sicht - war die
in der Zeit des Frühkapitalismus geborene Idee, mit Versicherung
auch noch einen Sparvorgang zu verbinden und dabei auch noch das
Prinzip der nicht aufgeteilten Prämie beizubehalten.
|
h) Das Versicherungsunwesen
(1993)
http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf
"Das Versicherungs(un)wesen eine Branche
jenseits von Recht und Wettbewerb",
Heyne-Verlag 1993, (von H. D. Meyer) - 326 Seiten
|
|
B:
1) Dokumente zur Versicherungsreform und zur Kritik
an den
Vorschlägen der Reformkommission
|
a)
Auszug aus
Stellungnahme-HDM.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Ausz.Stellungnahme-HDM.pdf)
Auszüge aus der
Stellungnahme (von H. D. Meyer) zu Vorschlägen der Reformkommission
|
b)
AbschlussberichtKomm.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/AbschlussberichtKomm.pdf)
Abschlussbericht der von der
Regierung gebildeten Kommission zur Reform des VVG
|
c)
Stellungnahme-VVG-Reform.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Stellungnahme-VVG-Reform.pdf)
Stellungnahme zum Abschlussbericht der
Reform-Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
(von H. D. Meyer)
|
d)
Auszüge aus
der Fernabsatzrichtlinie II
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug_RiLi.htm)
Auszüge aus der RICHTLINIE 2002/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 23. September2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher
|
e)
Auszug aus Abschlussbericht der VVG-Kommission, Seite 10
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AB-Komm.S.10.htm)
1.2.2.2 Information des Versicherungsnehmers vor Vertragsschluss
|
f)
Informationspflicht
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AB-Komm.S.10.htm)
Auszug aus Abschlussbericht der
Reform-Kommission, Seite 10
1.2.2.2 Information des Versicherungsnehmers vor Vertragsschluss
|
g)
Auszug aus Abschlussbericht der Kommission
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugAbschlussberichtKomm.htm)
1. Vorschläge für ein neues Versicherungsvertragsrecht
1.2.2.1
zu Versicherungen und Versicherungsvertrag
1.3.2.1
zur Lebensversicherung
1.3.2.1.3 zur
Überschussbeteiligung
|
h)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
|
i)
Wem gehören
1.500 Milliarden Mark ? / ZRP 1990
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/ZRP1990.pdf)
H. D. Meyer in Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 1990, Seiten 424 ff.*:
Ungeregelte Vertrags- und Vermögensverhältnisse
im deutschen Versicherungswesen
"Wem gehören 800 / 1.500 Milliarden Mark ?*
(* Der Beitrag wurde im Jahre 1998 von den Zahlen her aktualisiert)
Streit um die Grundlagen unseres Versicherungswesen
|
j)
Informationen zu
Entscheidungen des BVerfG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Infos-zu-BVerfG-Entscheidungen.htm)
Das Bundesverfassungsgericht muss
über 6 Verfassungsbeschwerden zum Thema Lebensversicherung entscheiden.
Diese Entscheidung wurde für Februar angekündigt, noch ist allerdings nichts
veröffentlicht. Die Richter tun sich offensichtlich "schwer"; denn eine
Entscheidung ist von umfangreicher Bedeutung.
|
k)
Versicherungs-Reform-Diskussion
am Beispiel der BdV-Wissenschaftstagung
am 21./22.April 05
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Reformdiskussion-BdV-WITA.htm)
Aktuelle Fragen, die das
BVerfG in Kürze entscheiden will und die im Wege der laufenden
Reform des Versicherungsrechts gesetzlich zu regeln sind: Was ist
Versicherung und ein Versicherungsvertrag? - Was sind die (Finanz)Dienstleistungen
von Unternehmen im Zusammenhang mit Versicherung? Wem gehören die
Prämien und Überschüsse aus dem Versicherungs- bzw. Geldanlagebereich?
Wie sind die Antworten gesetzlich geregelt bzw. neu zu regeln?
|
l)
Newsletter vom BMJ vom 27.10.2004
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/NewsletterBMJ.htm)
Zu beachten ist unter Punkt 2
der angeblichen Verbesserung bei der Überschussbeteiligung der letzte
Satz! Das ist der "Knackpunkt". Es bleibt alles beim Alten: Die
Versicherungsunternehmen können "nach wie vor" die Prämien wie Umsatz
verbuchen und die Überschüsse für Kosten, Querverrechnungen und
ungerechtfertigte Gewinne missbrauchen. Über diesen entscheidenden Punkt
wurde beim BVerfG leider nicht geredet!
|
m)
Stellungnahme BAV an BVerfG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Stellungn.BAV-BVerfG.htm)
Auszüge aus der Stellungnahme zu den 6 Verfassungsbeschwerden,
die am 27. Oktober 2004 mündlich verhandelt werden, an das BVerfG.
Das BAV sieht in der Rechnungslegung die Ursache für die Missstände
im Versicherungswesen, die mit den Verfassungsbeschwerden
angegriffen werden.
|
2) Versicherung
ist weder ein Produkt noch eine Dienstleistung. Die
Prämie ist
kein Preis. Es gibt keinen Wettbewerb um Versiche-
rung, ohne
Preisangabe
aber auch nicht um die Dienstleistungen
der Unternehmen.
|
a)
Wettbewerb
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/wettbewerb.htm)
Versicherung hat nicht ex ante
ein Beitrags-Versicherungsleistungs-Verhältnis. Es gibt keine im
Voraus erkennbare Angemessenheit der Prämie. Damit ist Wettbewerb um
Versicherung als Umverteilung von Versichertengeld unmöglich.
|
b)
"Betriebswirtschaftliche Märchenwelt"
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS5-Lehmann.htm)
Auszüge aus VersWissStud Band 5
Matthias Lehmann/Karl Kichgesser/Dieter Rückle
Versicherungsvertrag und Versicherungs-Treuhand - Ertragsbesteuerung -
Überschußermittlung und -verwendung
Prof. Lehmann (Ökonom)
bezeichnet die Versicherungswirtschaft als "betriebswirtschaftliche
Märchenwelt"
|
c)
Zitate Karten und
Kaulbach
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Zitate-Karten+Kaulbach.htm)
Prof. Dr.
Walter Karten vertritt die Meinung, der „Verkauf von
Versicherungsschutz“ gegen die Prämie als Preis sei nichts
anderes als der „Verkauf von Kartoffeln“.
Detlef Kaulbach
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) zur
Vertragsstruktur eines Versicherungsvertrages: Diese sei „von
ähnlicher Schlichtheit wie die eines Kaufvertrages, den ich auf
dem Markt über ein Kilo Äpfel abschließe.“
|
d)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
|
3) Versicherung
ist lt. Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung und
auch nach den
Vorstellungen der Verbraucher (EMNID) kein
Produkt und keine Dienstleistung
(so auch die Fernabsatz-Richtlinie II, Art. 2)
|
a)
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-Fn20+105.htm)
"Versicherung" ist nicht
als (Brutto)Produkt in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu
finden!
|
b)
Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS2-Fn17+19.htm)
"Versicherung" ist nicht
als (Brutto)Produkt in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu
finden!
|
c)
Auszug aus 100-Jahre-BAV, Seite 851
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug100JahreBAVS851.htm)
Im Jahre 1998 wurde eine
repräsentative Meinungsumfrage bei EMNID in Auftrag gegeben. Es
wurden spezielle Fragen zum Thema "Versicherungen" gestellt.
Ergebnis: Über 80 % der Verbraucher wissen nicht, was mit ihrem Geld
passiert.
|
d)
Auszug-100-J-BAV-Fn53EMNID
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-Fn53EMNID.htm)
Im Jahre 1998 wurde eine
repräsentative Meinungsumfrage bei EMNID in Auftrag gegeben. Es
wurden spezielle Fragen zum Thema "Versicherungen" gestellt.
Ergebnis: Über 80 % der Verbraucher wissen nicht, was mit ihrem Geld
passiert.
|
e)
Informationsmängel (Urteil BGH 2001)
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugCHRONIK-S23.htm)
Natürlich weiß jeder, dass
Kapitalerträge und Sterblichkeit zu schwankenden Ergebnissen führen,
aber die Verbraucher wissen nicht und erkennen anhand der Klausel
auch nicht, dass die Unternehmen den Umfang der
Überschussbeteiligung einseitig bestimmen und dezimieren können -
vor allem durch Kostenverschwendungen, Vermögensverschiebungen und
die Bildung und Hortung stiller Reserven. BGH 2001: Darüber brauchen
die Unternehmen den Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht zu
informieren.
|
f)
Auszüge aus
der Fernabsatzrichtlinie II
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug_RiLi.htm)
Auszüge aus der RICHTLINIE 2002/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 23. September2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher
|
4) Ein neuer §
1 des Versicherungsvertragsgesetzes müsste die
Dienstleistungen
der Unternehmen und die
Vermögensverhältnisse regeln
|
a)
Auszug aus Stellungnahme VVG-Reform zu § 1 E
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugStellungnPar1E.htm)
Vorschlag zu einem neuen § 1 VVG,
der die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherung regelt und
beschreibt.
|
b)
Auszug aus Stellungnahme VVG-Reform
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-Stellungn-VVG-Reform.htm)
Auszug aus der
Stellungnahme zu 1.2.2.1.1 (Versicherungsvertrag)
|
c)
Auszug aus
Stellungnahme-HDM.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Ausz.Stellungnahme-HDM.pdf)
Auszüge aus der
Stellungnahme (von H. D. Meyer) zu Vorschlägen der Reformkommission
|
d)
AbschlussberichtKomm.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/AbschlussberichtKomm.pdf)
Abschlussbericht der von der
Regierung gebildeten Kommission zur Reform des VVG
|
e)
Stellungnahme-VVG-Reform.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Stellungnahme-VVG-Reform.pdf)
Stellungnahme zum Abschlussbericht der
Reform-Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
(von H. D. Meyer)
|
f)
Zitat:
Robert Pohlhausen
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Pohlhausen.htm)
Pohlhausen im Jahr
1997: "Im Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft
fand zwischen 1959 und 1966 der vorerst letzte Versuch statt, eines der
,Hauptprobleme’ der deutschen Versicherungswissenschaft zu einem
positiven Ergebnis zu bringen, nämlich einen Begriff für das Wesen von
Versicherung zu finden. Im Anschluß daran vollzog sich nahezu
stillschweigend eine Abwendung der Forscher von diesem Themenkreis." ...
|
g)
Versicherungs-Reform-Diskussion
am Beispiel der BdV-Wissenschaftstagung
am 21./22.April 05
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Reformdiskussion-BdV-WITA.htm)
Aktuelle Fragen, die das
BVerfG in Kürze entscheiden will und die im Wege der laufenden
Reform des Versicherungsrechts gesetzlich zu regeln sind: Was ist
Versicherung und ein Versicherungsvertrag? - Was sind die (Finanz)Dienstleistungen
von Unternehmen im Zusammenhang mit Versicherung? Wem gehören die
Prämien und Überschüsse aus dem Versicherungs- bzw. Geldanlagebereich?
Wie sind die Antworten gesetzlich geregelt bzw. neu zu regeln?
|
5)
Gerichtsentscheidungen und wissenschaftliche Meinungen
|
a)
Versicherungsvertrag: Vertrag über regelmäßige Dienstleistungen?
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS2-Fn11.htm)
Das OLG Nürnberg hat sich bisher als einziges Gericht eingehend mit
der Problematik kapitalbildender Versicherungen befaßt und diese als
Kombinationsvertrag aus Sparvertrag, Treuhandvertrag bzw.
(entgeltlichem) Geschäftsbesorgungsvertrag angesehen
|
b)
Entscheidung OLG Nürnberg
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Fn11VersWissStud2.htm)
Die Prämie ist
vertragsrechtlich als Solidarleistung der Versichertengemeinschaft
einzuordnen, die von den Lebensversicherern im Interesse der
Versicherten zu verwalten, auf die entstandenen Versicherungsfälle
zu verteilen und im übrigen zurückzuvergüten ist.
|
c)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
|
d)
"Betriebswirtschaftliche Märchenwelt"
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS5-Lehmann.htm)
Auszüge aus VersWissStud Band 5
Matthias Lehmann/Karl Kichgesser/Dieter Rückle
Versicherungsvertrag und Versicherungs-Treuhand - Ertragsbesteuerung -
Überschußermittlung und -verwendung
Prof. Lehmann (Ökonom)
bezeichnet die Versicherungswirtschaft als "betriebswirtschaftliche
Märchenwelt"
|
e)
Zitat Prof. Rückle
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-CHRONIK-S44-Rueckle.htm)
Die
Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen ohne Absonderung von
Versichertengeld ist verfassungswidrig. Sie führe zu einer „willkürlichen
und im Ausmaß
grundsätzlich unbeschränkten Möglichkeit der Enteignung der Versicherten“.
|
f)
Zitat Prof. Schünemann
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-CHRONIK-S44-Schuenemann.htm)
„Die
herrschende Meinung über die Natur des Versicherungsvertrages (Gewährung von Versicherungsschutz gegen Prämie) ist nicht überzeugend. Es ist schwer,
sie geradezu für unbegreiflich zu erklären, ohne arrogant oder wissenschaftlich
unseriös zu wirken.“
|
|
C:
Wissenschafts-/Politik-/Gesetzgebungsversagen (Lobbyismus,
mentale und finanzielle Korruption); Medienversagen,
Aufsichtsversagen...
Der Verbraucher ist allein gelassen und ohne Rechte!
|
a)
Lobbyismus / Korruption
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Lobbyismus-Korruption.htm)
Auf diesen Seiten finden Sie eine
Zusammenstellung der prägnantesten Aussagen zum Thema Lobbyismus und
Korruption.
Die totale
Profitorientierung in der Versicherungsbranche wird leider vom Gesetzgeber
gebilligt und auch noch unterstützt durch eine Reihe von gesetzlichen
Besonderheiten. So können vor allem Lebensversicherer weitgehend beliebig
über die ihnen überlassenen Versichertengelder verfügen und einseitig den
Umfang der von ihnen geschuldeten Leistungen bestimmen, ohne dass die
Gesellschaften auf diese erheblichen Nachteile für die Versicherten
hinweisen müssen und ohne dass ein Gericht die Angemessenheit der Leistungen
überprüfen kann.
|
b)
VersWissStud
Band 2-Verbr-pol-Informationen.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS2-Verbr-pol-Informationen.pdf)
"Verbraucherpolitische Informationen
und Forderungen" - Wissenschafts-/Gesetzgebungs-/
Rechtsprechungsversagen (von H. D. Meyer)
|
c)
Spendenaffäre
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugUnwesenS31.htm)
Der Spiegel deckte im Sommer 1985 die Ursache für die
falschen gesetzlichen Regelungen in unserem Versicherungswesen auf, daß nämlich
die Branche die für die Gesetzgebung zuständigen Politiker in Bonn seit
Jahrzehnten mit Wahlkampfspenden in jährlicher Millionenhöhe wohlgesonnen machte
- um nicht zu sagen "schmierte".
|
d)
Kohl & Pohl & Bohl
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-CHRONIK-S22.htm)
Kohl
bejubelte die größte Drückerkolonne DVAG: "Der eine oder andere kann hier eine Anleihe
nehmen, wie man's macht. Von solchen Männern und Frauen lebt die Zukunft
unseres Landes.“
|
e)
Der
Branche bester Helfer
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugUnwesenS37.htm)
Die Wissenschaft hüllt sich in
Schweigen. Der Spiegel schreibt dazu im Jahre 1981 in einem Bericht
"Wie in einer Bananenrepublik": "Mit großem Geschick haben die
Unternehmen es bisher verstanden, jede Kritik an ihrem
Geschäftsgebaren zu verniedlichen oder abzuwürgen. Auf
grundsätzliche Auseinandersetzungen haben sie sich nie eingelassen.
Und von den Wissenschaftlern sind kritische Töne kaum zu erwarten.
|
f)
VersWissStud
Band 4-Verbraucherinformationen.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS4-Verbraucherinformationen.pdf)
"Verbraucherpolitische Informationen
und Forderungen" - Verbraucherinformation/Wettbewerbs-/
Medienversagen (von H. D. Meyer)
|
g)
Entstehungsgeschichte des § 5a VVG (Widerspruchsrecht)
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/VersWissStud-Bd4-S193ff.htm)
Die Entstehungsgeschichte des §
5a VVG (Widerspruchsrecht) und die Einflussnahme der Branchenlobby
auf die Gesetzgebung, Auszug aus NOMOS Band 4
|
h) Zitat: Helmut
Geiger
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Geiger.htm)
Ex-Pressesprecher des
GDV:
"Man erklärt den
Journalisten einfach, was sie schreiben sollen, und
was sie nicht schreiben sollen. Das muss ja nicht unbedingt in
Wanne-Eickel sein, es gibt schließlich dafür schönere Orte."
|
i)
Rundbrief an die
Presse vom 10. November 2004
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Rundbrief-Presse-10.11.04.htm)
Kein Medium hat bisher sachlich und verständlich über das
Verbraucherthema "Versicherungsunwesen" berichtet !
Forderungen an
die Presse
|
j)
Profitorientierung im Vertrieb
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS6S81.htm)
Überhöhte Prämien und nicht bedarfsgerechte Versicherungen
werden - profitorientiert - unter Ausnutzung der völligen Intransparenz mit
einem aufwendigen Vertriebssystem in einem wettbewerbsfreien Raum
bei uninformierten Verbrauchern durchgesetzt, wobei „der
erfolgreiche Vertriebsweg eher als das richtige Produkt oder der
richtige Preis über den Erfolg entscheidet."
|
k)
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S828,836,838f..htm)
So war gegen Ende des 19.
Jahrhunderts die Konstellation in Deutschland die gleiche wie heute:
Die Bürger vertrauten den Versicherungsunternehmen für Jahrzehnte
ihre oft nur unter den empfindlichsten Entbehrungen erzielten
Ersparnisse an, waren aber – wegen der Besonderheiten der (kapitalbildenden)
Prämienversicherung – zu eigener zuverlässiger Beurteilung der
Angebote nicht imstande und den Prämienversicherern in einem
wettbewerbs- und sanktionsfreien Raum schutzlos ausgeliefert.
|
l)
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S828,836,838f..htm)
Die
Versicherungs-Aktiengesellschaften nutzten die Unwissenheit der
Verbraucher aus, darum sah der Gesetzgeber vor hundert Jahren die
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls und
schuf das VVG, das heute noch (fast)
unverändert seine Gültigkeit hat. Die
Versicherungs-Aktiengesellschaften haben es geschickt hinbekommen,
den Verbraucher weiterhin unwissend zu halten.
|
m)
Überschüsse keine Unternehmensgewinne
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS830,833ff,845ff,858,869.htm)
Das BAV schon in den siebziger
Jahren: "...Die dem Bundesaufsichtsamt zur Verfügung stehende Mittel
reichen nicht aus, um die Belange der Versicherten auch insoweit zu
wahren, dass die den Versicherungsnehmern zustehenden Überschüsse
aus dem Risikoverlauf und den Kapitalanlagen diesen auch tatsächlich
ungeschmälert zugute kommen. ..."
|
n)
Unfähigkeit der Staatsaufsicht
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS833,842,846,847,870.htm)
Schreiben
des BAV aus dem Jahre 1996:
„Die Festlegung der Prämien in der Unfallversicherung liegt
im geschäftspolitischen Ermessen der Versicherungsunternehmen. Das BAV kann
gegen zu hohe Prämien nicht einschreiten. … Im Übrigen gehört es nicht zu den
primären Aufgaben des BAV, darüber zu wachen, dass der Wettbewerb in der
Versicherungswirtschaft funktioniert. Diese Aufgabe obliegt vornehmlich dem
Bundeskartellamt."
|
o)
Billigung durch Gesetzgeber
(http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS860-861.htm)
BGH 1994: Soweit dem Versicherer nach dem vom Aufsichtsamt
genehmigten Geschäftsplan Spielräume bei der Ermittlung des Überschusses
verbleiben, ist dies vom Gesetzgeber gebilligt und folglich nicht
als unangemessene Benachteiligung anzusehen.
|
p)
Auszug aus 100 Jahre BAV, Seite 880
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S880.htm)
Durch unzulässige und
ungerechtfertigte Gewinne der Versicherungsunternehmen aus
Versicherungs- und Sparvorgängen und eine entsprechende
Provisionssteuerung der Vermittler zum Abschluss gewinnträchtiger,
aber nicht bedarfsberechter und zu teurer Versicherungen sind fast
alle bundesdeutschen Haushalte falsch versichert.
|
q) Das Versicherungsunwesen
(1993)
http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf
"Das Versicherungs(un)wesen eine Branche
jenseits von Recht und Wettbewerb",
Heyne-Verlag 1993, (von H. D. Meyer) - 326 Seiten
|
|
D:
Folgen des Versagens aller "Gewalten" (incl.
Medien): Missstände,
hohe finanzielle
Verluste bei nicht bedarfsgerechtem Versicherungsschutz
der Bürger, schlechte
Altersvorsorge, diskriminierende Tarife
(z. B. in der Kfz-Versicherung)...
|
|
siehe
auch alle Dokumente oben unter Punkt C
|
a)
Motive
für eine Reform: praktische Missstände
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS6S71.htm)
Für Reformen gibt es vor allem zwei Gründe: Entweder sollen
sie Bestehendes verbessern oder strukturelle Fehler beseitigen. Im ersten Fall
geht es um Fortschritt, im zweiten Fall um eine Korrektur von Fehlern in den
gesetzlichen und marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
|
b)
Auszug aus 100 Jahre BAV, Seite 880
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S880.htm)
Durch unzulässige und
ungerechtfertigte Gewinne der Versicherungsunternehmen aus
Versicherungs- und Sparvorgängen und eine entsprechende
Provisionssteuerung der Vermittler zum Abschluss gewinnträchtiger,
aber nicht bedarfsberechter und zu teurer Versicherungen sind fast
alle bundesdeutschen Haushalte falsch versichert.
|
c)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
|
d) Das Versicherungsunwesen
(1993)
http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf
"Das Versicherungs(un)wesen eine Branche
jenseits von Recht und Wettbewerb",
Heyne-Verlag 1993, (von H. D. Meyer) - 326 Seiten
|
e)
EU-Projekt-Kfz-Tarifierungsmodelle.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/EU-Projekt-Kfz-Tarifierungsmodelle.pdf)
Fehler bei der Tarifgestaltung in der
Kfz-Versicherung, z.B. falsche Rabatte.
|
f)
Antidiskriminierungsgesetz
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Antidiskriminierungsgesetz.htm)
Rundmail an Regierung, Behörden,
Wissenschaftler, Medien und andere Organisationen am 24. Januar 2005 zur 1.
Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes, die auch das Thema Versicherungen
betrifft.
|
g)
VersWissStud Band 24-EU-Projekt-Kfz.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS24-EU-Projekt-Kfz.pdf)
"Einheitliche Tarifstrukturen im
Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Beseitigung von
Diskriminierungen und als Voraussetzung für einen EU-Binnenmarkt"
(von H. D. Meyer)
|
|
E:
Nicht bedarfsgerechte und für Verbraucher verlustreiche
Vermittlung von
Versicherungen durch Versicherungsvermittler
|
a)
Motive
für eine Reform: praktische Missstände
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS6S71.htm)
Für Reformen gibt es vor allem zwei Gründe: Entweder sollen
sie Bestehendes verbessern oder strukturelle Fehler beseitigen. Im ersten Fall
geht es um Fortschritt, im zweiten Fall um eine Korrektur von Fehlern in den
gesetzlichen und marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
|
b)
Profitorientierung im Vertrieb
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS6S81.htm)
Überhöhte Prämien und nicht bedarfsgerechte Versicherungen
werden - profitorientiert - unter Ausnutzung der völligen Intransparenz mit
einem aufwendigen Vertriebssystem in einem wettbewerbsfreien Raum
bei uninformierten Verbrauchern durchgesetzt, wobei „der
erfolgreiche Vertriebsweg eher als das richtige Produkt oder der
richtige Preis über den Erfolg entscheidet."
|
c)
Auszüge Ratgeber Versicherung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszuegeRatgeber.htm)
Auszüge aus dem „Ratgeber Versicherung & Altersvorsorge"
von Hans
Dieter Meyer, erschienen im Heyne-Verlag 12/2001
|
d)
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S828,836,838f..htm)
Die
Versicherungs-Aktiengesellschaften nutzten die Unwissenheit der
Verbraucher aus, darum sah der Gesetzgeber vor hundert Jahren die
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls und
schuf das VVG, das heute noch (fast)
unverändert seine Gültigkeit hat. Die
Versicherungs-Aktiengesellschaften haben es geschickt hinbekommen,
den Verbraucher weiterhin unwissend zu halten.
|
e)
Gefahr schwerster Schädigung des Volkswohls
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S828,836,838f..htm)
So war gegen Ende des 19.
Jahrhunderts die Konstellation in Deutschland die gleiche wie heute:
Die Bürger vertrauten den Versicherungsunternehmen für Jahrzehnte
ihre oft nur unter den empfindlichsten Entbehrungen erzielten
Ersparnisse an, waren aber – wegen der Besonderheiten der (kapitalbildenden)
Prämienversicherung – zu eigener zuverlässiger Beurteilung der
Angebote nicht imstande und den Prämienversicherern in einem
wettbewerbs- und sanktionsfreien Raum schutzlos ausgeliefert.
|
f)
Zitat: Elizur Wright
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S828.htm)
Schon im Jahre 1877 fragte sich
Elizur Wright, Insurance Commissioner in den Vereinigten Staaten von
Amerika, in seinem Buch “Fallen, geködert mit Waisenkindern”, ob
Lebensversicherungen jemals mit einem gewissen Grad an Ehrlichkeit
betrieben werden.
|
g)
Unfähigkeit der Staatsaufsicht
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAVS833,842,846,847,870.htm)
Schreiben
des BAV aus dem Jahre 1996:
„Die Festlegung der Prämien in der Unfallversicherung liegt
im geschäftspolitischen Ermessen der Versicherungsunternehmen. Das BAV kann
gegen zu hohe Prämien nicht einschreiten. … Im Übrigen gehört es nicht zu den
primären Aufgaben des BAV, darüber zu wachen, dass der Wettbewerb in der
Versicherungswirtschaft funktioniert. Diese Aufgabe obliegt vornehmlich dem
Bundeskartellamt."
|
h)
Auszug aus 100 Jahre BAV, Seite 880
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug-100-J-BAV-S880.htm)
Durch unzulässige und
ungerechtfertigte Gewinne der Versicherungsunternehmen aus
Versicherungs- und Sparvorgängen und eine entsprechende
Provisionssteuerung der Vermittler zum Abschluss gewinnträchtiger,
aber nicht bedarfsberechter und zu teurer Versicherungen sind fast
alle bundesdeutschen Haushalte falsch versichert.
|
i)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
|
j)
CHRONIK.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/CHRONIK.pdf)
20 Jahre (1982-2002) Versicherungsgeschichte. Chronik des BdV anlässlich seines
20-jährigen Bestehens im Jahre 2002
|
k) Das Versicherungsunwesen
(1993)
http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf
"Das Versicherungs(un)wesen eine Branche
jenseits von Recht und Wettbewerb",
Heyne-Verlag 1993, (von H. D. Meyer) - 326 Seiten
|
l)
Bundesregierung muss
EU-Richtlinien umsetzen
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Umsetzung%20EU-Richtlinie.htm)
Obwohl die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie
bereits Mitte Januar 2005 in deutsches Recht umgesetzt werden muss,
liegen bisher lediglich Diskussionsentwürfe des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
vor.
|
m)
Versicherungsvermittlung
2002/92/EG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Vers.-Vermittlung2002-92-EG.pdf)
Richtlinie des Europäischen
Parlaments und Rates vom 2. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung
|
n)
Bundesregierung
macht sich "strafbar" und schadensersatzpflichtig
wegen nicht
rechtzeitiger Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/reform_des_versicherungsrechts.htm)
Zum Thema Reform des
Versicherungsrechts - laufende Verfassungsgerichtsverfahren und Umsetzungen
von EU-Richtlinien.
Es gibt leider nur etwa eine
Handvoll Wissenschaftler, die erkannt haben, worum es wirklich geht und
dieses auch dem Rest der Welt vermitteln könnten.
|
o)
Referentenentwurf 9.12.04 VIII B 4 - 12 03 63
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Referentenentwurf-9.12.04-VIII-B4-120363.pdf)
Erstes Gesetz zur Neuregelung des
Versicherungsvermittlerrechts
vom ??? 2005 (noch nicht
umgesetzt!!!)
|
p)
Aktuelles zur Versicherungsreform
(www.versicherungsreform.de)
Rundmail an Regierung, Behörden,
Wissenschaftler, Medien und andere Organisationen am 5. Januar 2005 zur
nicht rechtzeitigen Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Versicherungsvermittlung.
|
|
F:
Literatur
|
a)
Versicherungsvermittlung
2002/92/EG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/RiLi2002-65-EG-23.09.2002.pdf)
Richtlinie des Europäischen
Parlaments und Rates vom 2. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung
|
b)
Referentenentwurf 9.12.04 VIII B 4 - 12 03 63
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Referentenentwurf-9.12.04-VIII-B4-120363.pdf)
Erstes Gesetz zur Neuregelung des
Versicherungsvermittlerrechts
vom ??? 2005 (noch nicht
umgesetzt!!!)
|
c)
Auszüge Ratgeber Versicherung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszuegeRatgeber.htm)
Auszüge aus dem „Ratgeber Versicherung & Altersvorsorge"
von Hans
Dieter Meyer, erschienen im Heyne-Verlag 12/2001
|
d)
Inhaltsverzeichnis Kapitel 5 aus "Unwesen"
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugInhaltsverzUnwesenKap5.htm)
Gewinn- und
Verlustrechnungen von Versicherungs-Aktiengesellschaften – Tatort für
das größte
Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten.
|
e)
"Betriebswirtschaftliche Märchenwelt"
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/AuszugNOMOS5-Lehmann.htm)
Auszüge aus VersWissStud Band 5
Matthias Lehmann/Karl Kichgesser/Dieter Rückle
Versicherungsvertrag und Versicherungs-Treuhand - Ertragsbesteuerung -
Überschußermittlung und -verwendung
Prof. Lehmann (Ökonom)
bezeichnet die Versicherungswirtschaft als "betriebswirtschaftliche
Märchenwelt"
|
f) Gesetzestexte
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Gesetze.htm)
Auszüge von Paragraphen aus dem BGB,
dem VVG, HGB und dem GG, auf die auf diesen Seiten Bezug
genommen wird
|
g)
Entstehungsgeschichte des § 5a VVG (Widerspruchsrecht)
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/VersWissStud-Bd4-S193ff.htm)
Die Entstehungsgeschichte des §
5a VVG (Widerspruchsrecht) und die Einflussnahme der Branchenlobby
auf die Gesetzgebung, Auszug aus NOMOS Band 4
|
Beiträge aus
den Versicherungswissenschaftlichen Studien (VersWissStud)
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a)
VersWissStud
Band 2-Verbr-pol-Informationen.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS2-Verbr-pol-Informationen.pdf)
"Verbraucherpolitische Informationen
und Forderungen" - Wissenschafts-/Gesetzgebungs-/
Rechtsprechungsversagen (von H. D. Meyer)
|
b)
VersWissStud Band 4-Verfassunsgsrechtliche Fragen-Prof. Bryde.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS4-Verf-rechtl.Fragen-Bryde.pdf)
Zitat: "... ich wage die Prognose, dass die Kapitallebensversicherung das Bundesverfassungsgericht nicht so verlassen wird, wie sie es betreten
hat."
|
c)
VersWissStud
Band 4-Verbraucherinformationen.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS4-Verbraucherinformationen.pdf)
"Verbraucherpolitische Informationen
und Forderungen" - Verbraucherinformation/Wettbewerbs-/
Medienversagen (von H. D. Meyer)
|
d)
VersWissStud Band 4-Bryde.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS4-Verf-rechtl.Fragen-Bryde.pdf)
Vortrag im Rahmen des EU-Projektes zur
Tarifgestaltung in der Kfz-Versicherung.
"Verfassungsrechtliche Aspekte der
Gruppenselektion in der Kfz-Haftpflichtversicherung"
von Prof. Dr. Bryn-Otto Bryde und
Michael Bäuerle
|
e)
VersWissStud Band 6-Reformbedarf-des-Versicherungsrechts.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS6-Reformbedarf-des-Versicherungsrechts.pdf)
"Reformbedarf des Versicherungsrechts"
(von H. D. Meyer)
|
f)
VersWissStud Band 24-Reform-des-VVG.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS24-Reform-des-VVG.pdf)
"Reform des
Versicherungsvertragsgesetzes -
die wichtigsten Forderungen und
Vorschläge" (von H. D. Meyer)
|
g)
VersWissStud Band 24-EU-Projekt-Kfz.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/NOMOS24-EU-Projekt-Kfz.pdf)
"Einheitliche Tarifstrukturen im
Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Beseitigung von
Diskriminierungen und als Voraussetzung für einen EU-Binnenmarkt"
(von H. D. Meyer)
|
Sonstige Dokumente im
PDF-Format
|
a)
Wem gehören
1.500 Milliarden Mark ? / ZRP 1990
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/ZRP1990.pdf)
H. D. Meyer in Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 1990, Seiten 424 ff.*:
Ungeregelte Vertrags- und Vermögensverhältnisse
im deutschen Versicherungswesen
"Wem gehören 800 / 1.500 Milliarden Mark ?*
(* Der Beitrag wurde im Jahre 1998 von den Zahlen her aktualisiert)
Streit um die Grundlagen unseres Versicherungswesen
|
b) Das Versicherungsunwesen
(1993)
http://www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Das-Versicherungs(un)wesen-1993.pdf
"Das Versicherungs(un)wesen eine Branche
jenseits von Recht und Wettbewerb",
Heyne-Verlag 1993, (von H. D. Meyer) - 326 Seiten
|
c)
100JahreBAV.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/100JahreBAV.pdf)
"Schutz der Privatautonomie der
Verbraucher durch Beseitigung ihrer Informationsunterlegenheit als
Aufgabe des Gesetzgebers und der staatlichen Versicherungsaufsicht"
Beitrag (von H. D. Meyer) in der
Festschrift "100 Jahre BAV"
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d)
Auszug aus
Stellungnahme-HDM.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Ausz.Stellungnahme-HDM.pdf)
Auszüge aus der
Stellungnahme (von H. D. Meyer) zu Vorschlägen der Reformkommission
|
e)
Stellungnahme-VVG-Reform.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Stellungnahme-VVG-Reform.pdf)
Stellungnahme zum Abschlussbericht der
Reform-Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes
(von H. D. Meyer)
|
f)
AbschlussberichtKomm.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/AbschlussberichtKomm.pdf)
Abschlussbericht der von der
Regierung gebildeten Kommission zur Reform des VVG
|
g)
CHRONIK.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/CHRONIK.pdf)
20 Jahre (1982-2002) Versicherungsgeschichte. Chronik des BdV anlässlich seines
20-jährigen Bestehens im Jahre 2002
|
h)
EU-Projekt-Kfz-Tarifierungsmodelle.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/EU-Projekt-Kfz-Tarifierungsmodelle.pdf)
Fehler bei der Tarifgestaltung in der
Kfz-Versicherung, z.B. falsche Rabatte.
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i)
RiLi2002-65-EG-23.09.2002.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/RiLi2002-65-EG-23.09.2002.pdf)
RICHTLINIE 2002/65/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von
Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der
Richtlinie
90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG
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j)
BT_Drucksache_15_2946.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/BT_Drucksache_15_2946.pdf)
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über
Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen
|
k)
Referentenentwurf 9.12.04 VIII B 4 - 12 03 63
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Referentenentwurf-9.12.04-VIII-B4-120363.pdf)
Erstes Gesetz zur Neuregelung des
Versicherungsvermittlerrechts
vom ??? 2005 (noch nicht
umgesetzt!!!)
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l)
Versicherungsvermittlung
2002/92/EG
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/Vers.-Vermittlung2002-92-EG.pdf)
Richtlinie des Europäischen
Parlaments und Rates vom 2. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung
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m)
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnung.pdf)
Veröffentlichung
des Statistischen Bundesamtes
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G: Gesetze /
Entwürfe
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a) Gesetzestexte
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Gesetze.htm)
Auszüge von Paragraphen aus dem BGB,
dem VVG, HGB und dem GG, auf die auf diesen Seiten Bezug
genommen wird
|
b)
Auszüge aus
der Fernabsatzrichtlinie II
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/Auszug_RiLi.htm)
Auszüge aus der RICHTLINIE 2002/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 23. September2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher
|
c)
RiLi2002-65-EG-23.09.2002.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/RiLi2002-65-EG-23.09.2002.pdf)
RICHTLINIE 2002/65/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von
Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der
Richtlinie
90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG
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d)
BT_Drucksache_15_2946.pdf
(www.versicherungsreform.de/Dokumente/PDF/BT_Drucksache_15_2946.pdf)
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über
Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen
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